Nivolumab (5) – Opdivo®
Melanom, Kombination mit Ipilimumab
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 15.06.2016 – Zulassung: 11.05.2016 |
|---|---|
| Beschluss | 15.12.2016 Patientengruppen aufgehoben |
| Befristung bis | 15.06.2017 |
| Wirkstoff | Nivolumab |
| Handelsname | Opdivo® |
| Pharm. Unternehmer | Bristol-Myers-Squibb GmbH & Co. KGaA |
| G-BA Vorgangsnummer | D-241 |
| ATC-Code | L01FF01 PD-1/PDL-1-Inhibitoren (L01FF) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C43.0Bösartiges Melanom der Lippe, C43.1Bösartiges Melanom des Augenlides, einschließlich Kanthus, C43.2Bösartiges Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges, C43.3Bösartiges Melanom sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Gesichtes, C43.4Bösartiges Melanom der behaarten Kopfhaut und des Halses, C43.5Bösartiges Melanom des Rumpfes, C43.6Bösartiges Melanom der oberen Extremität, einschließlich Schulter, C43.7Bösartiges Melanom der unteren Extremität, einschließlich Hüfte, C43.8Bösartiges Melanom der Haut, mehrere Teilbereiche überlappend, C43.9Bösartiges Melanom der Haut, nicht näher bezeichnet |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I111156Malignes Melanom der behaarten Kopfhaut, I111633Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges, I18282Malignes Melanom, I18791Malignes Melanom des Augenlids, I3412Malignes Melanom der Lippe, I3416Malignes Melanom des Gesichts, I96395Malignes Melanom des Rumpfes a.n.k., I96441Malignes Melanom der oberen Extremität a.n.k., I96442Malignes Melanom der unteren Extremität a.n.k. |
| DDD Tagesdosis | 17 mg parenteral |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Melanom (MA) |
| Grund des Verfahrens |
Neues Anwendungsgebiet
Aufgehoben durch: Nivolumab (8) (07.12.2017) |
| Besonderheit | ZVT-Änderung |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
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OPDIVO ist als Monotherapie oder in Kombination mit Ipilimumab bei Erwachsenen für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms indiziert. Im Vergleich zur Nivolumab Monotherapie wurde in der Kombination Nivolumab mit Ipilimumab nur bei Patienten mit niedriger Tumor PD-L1-Expression ein Anstieg des progressionsfreien Überlebens (PFS) gezeigt (siehe Abschnitte 4.4 und 5.1). [Hinweis: Der vorliegende Beschluss bezieht sich nur auf die Kombination von Nivolumab mit Ipilimumab] |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| 1a) | Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms: Nicht vorbehandelte Patienten mit einem BRAF-V600-mutierten Tumor | Vemurafenib oder Vemurafenib plus Cobimetinib oder Dabrafenib plus Trametinib |
| 1b) | Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms: Nicht vorbehandelte Patienten mit einem BRAF-V600-wildtyp Tumor | Nivolumab oder Pembrolizumab |
| 2) | Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms: Vorbehandelte Patienten | Patientenindividuelle Therapie |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
0 (keine Daten vorgelegt) |
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
keine Daten vorgelegt |
| Grund für Patientengruppenbildung (G-BA) | Vorbehandlung, Genetik/Mutationstyp |
| ZVT-Änderung | 24.10.2016 – Stellungnahmeverfahren, Aktualisierung der Leitlinien (EBM) |
- Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Arzneimittels Opdivo mit dem Wirkstoff Nivolumab in einem neuen Anwendungsgebiet:
- „Opdivo ist in Kombination mit Ipilimumab bei Erwachsenen für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms indiziert.“
- Der GBA differenziert in diesem Anwendungsgebiet Patientenpopulationen nach dem Vorliegen einer Vorbehandlung. Die nicht vorbehandelten Patienten werden zusätzlich nach dem BRAF-V600-Mutationsstatus unterschieden.
- Als zweckmäßige Vergleichstherapie für nicht vorbehandelte Patienten mit einem BRAF-V600-Mutation-positiven Melanom wurden Vemurafenib oder Vemurafenib + Cobimetinib oder Dabrafenib + Trametinib bestimmt.
- Für nicht vorbehandelte Patienten mit einem BRAF-V600-Mutation-positiven Melanom ist der Zusatznutzen von Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt, da vom pharmazeutischen Unternehmer keine Studie vorgelegt wurde, die für eine Bewertung des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie geeignet gewesen wäre.
Zugehörige Verfahren
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