Nivolumab (7) – Opdivo®
Plattenepithelkarzinom Kopf-Hals-Bereich
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.06.2017 – Zulassung: 28.04.2017 |
|---|---|
| Beschluss | 17.11.2017 |
| Wirkstoff | Nivolumab |
| Handelsname | Opdivo® |
| Pharm. Unternehmer | Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA |
| G-BA Vorgangsnummer | D-291 |
| ATC-Code | L01FF01 PD-1/PDL-1-Inhibitoren (L01FF) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C00.0Bösartige Neubildung: Äußere Oberlippe, C00.1Bösartige Neubildung: Äußere Unterlippe, C00.2Bösartige Neubildung: Äußere Lippe, nicht näher bezeichnet, C00.3Bösartige Neubildung: Oberlippe, Innenseite, C00.4Bösartige Neubildung: Unterlippe, Innenseite, C00.5Bösartige Neubildung: Lippe, nicht näher bezeichnet, Innenseite, C00.6Bösartige Neubildung: Lippenkommissur, C00.8Bösartige Neubildung: Lippe, mehrere Teilbereiche überlappend, C00.9Bösartige Neubildung: Lippe, nicht näher bezeichnet, C01Bösartige Neubildung des Zungengrundes, C02.0Bösartige Neubildung: Zungenrücken, C02.1Bösartige Neubildung: Zungenrand, C02.2Bösartige Neubildung: Zungenunterfläche, C02.3Bösartige Neubildung: Vordere zwei Drittel der Zunge, Bereich nicht näher bezeichnet, C02.4Bösartige Neubildung: Zungentonsille, C02.8Bösartige Neubildung: Zunge, mehrere Teilbereiche überlappend, C02.9Bösartige Neubildung: Zunge, nicht näher bezeichnet, C03.0Bösartige Neubildung: Oberkieferzahnfleisch, C03.1Bösartige Neubildung: Unterkieferzahnfleisch, C03.9Bösartige Neubildung: Zahnfleisch, nicht näher bezeichnet, C04.0Bösartige Neubildung: Vorderer Teil des Mundbodens, C04.1Bösartige Neubildung: Seitlicher Teil des Mundbodens, C04.8Bösartige Neubildung: Mundboden, mehrere Teilbereiche überlappend, C04.9Bösartige Neubildung: Mundboden, nicht näher bezeichnet, C05.0Bösartige Neubildung: Harter Gaumen, C05.1Bösartige Neubildung: Weicher Gaumen, C05.2Bösartige Neubildung: Uvula, C05.8Bösartige Neubildung: Gaumen, mehrere Teilbereiche überlappend, C05.9Bösartige Neubildung: Gaumen, nicht näher bezeichnet, C06.0Bösartige Neubildung: Wangenschleimhaut, C06.1Bösartige Neubildung: Vestibulum oris, C06.2Bösartige Neubildung: Retromolarregion, C06.8Bösartige Neubildung: Sonstige und nicht näher bezeichnete Teile des Mundes, mehrere Teilbereiche überlappend, C06.9Bösartige Neubildung: Mund, nicht näher bezeichnet, C07Bösartige Neubildung der Parotis, C08.0Bösartige Neubildung: Glandula submandibularis, C08.1Bösartige Neubildung: Glandula sublingualis, C08.8Bösartige Neubildung: Große Speicheldrüsen, mehrere Teilbereiche überlappend, C08.9Bösartige Neubildung: Große Speicheldrüse, nicht näher bezeichnet, C09.0Bösartige Neubildung: Fossa tonsillaris, C09.1Bösartige Neubildung: Gaumenbogen (vorderer) (hinterer), C09.8Bösartige Neubildung: Tonsille, mehrere Teilbereiche überlappend, C09.9Bösartige Neubildung: Tonsille, nicht näher bezeichnet, C10.0Bösartige Neubildung: Vallecula epiglottica, C10.1Bösartige Neubildung: Vorderfläche der Epiglottis, C10.2Bösartige Neubildung: Seitenwand des Oropharynx, C10.3Bösartige Neubildung: Hinterwand des Oropharynx, C10.4Bösartige Neubildung: Kiemengang, C10.8Bösartige Neubildung: Oropharynx, mehrere Teilbereiche überlappend, C10.9Bösartige Neubildung: Oropharynx, nicht näher bezeichnet, C11.0Bösartige Neubildung: Obere Wand des Nasopharynx, C11.1Bösartige Neubildung: Hinterwand des Nasopharynx, C11.2Bösartige Neubildung: Seitenwand des Nasopharynx, C11.3Bösartige Neubildung: Vorderwand des Nasopharynx, C11.8Bösartige Neubildung: Nasopharynx, mehrere Teilbereiche überlappend, C11.9Bösartige Neubildung: Nasopharynx, nicht näher bezeichnet, C12Bösartige Neubildung des Recessus piriformis, C13.0Bösartige Neubildung: Regio postcricoidea, C13.1Bösartige Neubildung: Aryepiglottische Falte, hypopharyngeale Seite, C13.2Bösartige Neubildung: Hinterwand des Hypopharynx, C13.8Bösartige Neubildung: Hypopharynx, mehrere Teilbereiche überlappend, C13.9Bösartige Neubildung: Hypopharynx, nicht näher bezeichnet, C14.0Bösartige Neubildung: Pharynx, nicht näher bezeichnet, C14.2Bösartige Neubildung: Lymphatischer Rachenring (Waldeyer), C14.8Bösartige Neubildung: Lippe, Mundhöhle und Pharynx, mehrere Teilbereiche überlappend, C30.0Bösartige Neubildung: Nasenhöhle, C30.1Bösartige Neubildung: Mittelohr, C31.0Bösartige Neubildung: Sinus maxillaris (Kieferhöhle), C31.1Bösartige Neubildung: Sinus ethmoidalis (Siebbeinzellen), C31.2Bösartige Neubildung: Sinus frontalis (Stirnhöhle), C31.3Bösartige Neubildung: Sinus sphenoidalis (Keilbeinhöhle), C31.8Bösartige Neubildung: Nasennebenhöhlen, mehrere Teilbereiche überlappend, C31.9Bösartige Neubildung: Nasennebenhöhle, nicht näher bezeichnet, C32.0Bösartige Neubildung: Glottis, C32.1Bösartige Neubildung: Supraglottis, C32.2Bösartige Neubildung: Subglottis, C32.3Bösartige Neubildung: Larynxknorpel, C32.8Bösartige Neubildung: Larynx, mehrere Teilbereiche überlappend, C32.9Bösartige Neubildung: Larynx, nicht näher bezeichnet Mehr anzeigen >> |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I102135Bösartige Neubildung des vorderen Zungenteils a.n.k., I102313Bösartige Neubildung der Zunge an der Übergangszone, I103335Bösartige Neubildung der Epiglottisvorderfläche, I103467Bösartige Neubildung des Überganges zwischen hartem und weichem Gaumen, I104480Bösartige Neubildung des Vestibulum oris, I104900Bösartige Neubildung der Regio postcricoidea, I104906Bösartige Neubildung des Schildknorpels, I105337Bösartige Neubildung der Seitenwand des Oropharynx, I105338Bösartige Neubildung der Hinterwand des Oropharynx, I105339Bösartige Neubildung des Oropharynx, I105738Bösartige Neubildung der Innenseite der Lippe, I105739Bösartige Neubildung der Lippenkommissur, I106104Bösartige Neubildung der oberen Wand des Nasenrachenraums, I106105Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Nasenrachenraums, I106106Bösartige Neubildung der seitlichen Wand des Nasenrachenraums, I106109Bösartige Neubildung der vorderen Wand des Nasenrachenraums, I106112Bösartige Neubildung des Nasopharynx, I107094Bösartige Neubildung der hinteren Wand des Hypopharynx, I17123Bösartige Neubildung der Zunge, I18831Bösartige Neubildung der Lippe, I24894Bösartige Neubildung des Zungengrundes, I25253Bösartige Neubildung der äußeren Oberlippe, I25260Bösartige Neubildung der äußeren Unterlippe, I25262Bösartige Neubildung der Innenseite der Oberlippe, I25265Bösartige Neubildung der Innenseite der Unterlippe, I25279Bösartige Neubildung des Zungenrückens, I25287Bösartige Neubildung der Zungenunterfläche, I25294Bösartige Neubildung der Zungentonsille, I25301Bösartige Neubildung der Parotis, I25307Bösartige Neubildung der Glandula submandibularis, I25313Bösartige Neubildung der Glandula sublingualis, I25320Bösartige Neubildung des Zahnfleisches, I25323Bösartige Neubildung des Mundbodens, I25324Bösartige Neubildung der Wangenschleimhaut, I25330Bösartige Neubildung des harten Gaumens, I25333Bösartige Neubildung des weichen Gaumens, I25336Bösartige Neubildung der Uvula, I25381Bösartige Neubildung der Tonsillen, I25382Bösartige Neubildung des Gaumenbogens, I25385Bösartige Neubildung des Recessus piriformis, I25391Bösartige Neubildung des Hypopharynx, I25392Bösartige Neubildung des Waldeyer-Rachenrings, I25430Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhle, I25438Bösartige Neubildung der Nasenhöhle, I25446Bösartige Neubildung des Mittelohres, I25450Bösartige Neubildung des Sinus maxillaris, I25457Bösartige Neubildung des Sinus ethmoidalis, I25463Bösartige Neubildung des Sinus frontalis, I25467Bösartige Neubildung des Sinus sphenoidalis, I25472Bösartige Neubildung der Glottis, I25474Bösartige Neubildung der Subglottis, I29848Bösartige Neubildung des Zungenrandes, I29869Bösartige Neubildung des vorderen Teils des Mundbodens, I29872Bösartige Neubildung des seitlichen Teils des Mundbodens, I29875Bösartige Neubildung des Gaumens, I29882Bösartige Neubildung der Retromolarregion, I29886Mundkrebs, I29888Bösartige Neubildung der Fossa tonsillaris, I29892Bösartige Neubildung der Vallecula epiglottica, I29931Bösartige Neubildung des Mundrachenraums, I29998Bösartige Neubildung des Larynx, I30003Bösartige Neubildung der Supraglottis, I84691Bösartige Neubildung des Pharynx, I84747Bösartige Neubildung der Lippenrotgrenze, I84771Bösartige Neubildung des Unterkieferzahnfleisches, I84773Bösartige Neubildung des Oberkieferzahnfleisches, I84903Bösartige Neubildung einer branchiogenen Zyste, I84958Bösartige Neubildung großer Speicheldrüsen, I84962Bösartige Neubildung der Übergangsregion des Oropharynx, I85649Bösartige Neubildung der hypopharyngealen Seite der aryepiglottischen Falte Mehr anzeigen >> |
| DDD Tagesdosis | 17 mg parenteral |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Plattenepithelkarzinom / Aktinische Keratose |
| Grund des Verfahrens | Neues Anwendungsgebiet |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
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Plattenepithelkarzinom des Kopf-Hals-Bereichs (SCCHN) OPDIVO ist als Monotherapie zur Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs bei Erwachsenen mit einer Progression während oder nach einer platinbasierten Therapie indiziert. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| a) | Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals- Bereichs bei Erwachsenen: Patienten mit einer frühen Progression während oder nach einer Platin-basierten Therapie | Patientenindividuelle Therapie |
| b) | Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals- Bereichs bei Erwachsenen: Patienten mit einer späten Progression nach einer Platin-basierten Therapie, für die auch eine erneute Platin-basierte Therapie infrage kommt | Patientenindividuelle Therapie |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (CA209-141) |
|---|---|
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. ZVT |
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Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
| Grund für Patientengruppenbildung (G-BA) | Patienten-Eignung |
- Klinische Studien
- Für die Nutzenbewertung zieht der pharmazeutische Unternehmer im Dossier die Ergebnisse der Studie CA209-141 (CheckMate 141) heran, bei der es sich auch um die pivotale Zulassungsstudie für das vorliegende neue Anwendungsgebiet von Nivolumab handelt.
- Hierbei handelt es sich um eine randomisierte, kontrollierte, offene Studie zum Vergleich von Nivolumab gegenüber einer Therapie nach Wahl des Arztes (Cetuximab, Methotrexat oder Docetaxel).
a) Patienten mit einer frühen Progression während oder nach einer Platin-basierten Therapie
- Für Nivolumab als Monotherapie zur Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs bei Erwachsenen mit einer frühen Progression während oder nach einer Platinbasierten Therapie liegt ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen vor.
- Im Ergebnis wird vom G-BA für Nivolumab als Monotherapie zur Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs bei Erwachsenen mit einer frühen Progression während oder nach einer Platinbasierten Therapie im Vergleich mit Methotrexat ein beträchtlicher Zusatznutzen festgestellt.
- Unter Berücksichtigung all dieser Unsicherheiten wird die Aussagesicherheit für den festgestellten Zusatznutzen insgesamt in die Kategorie „Anhaltspunkt“ eingestuft.
- Mortalität - Gesamtüberleben
- Für die Behandlung mit Nivolumab zeigt sich eine statistisch signifikante Verlängerung im Gesamtüberleben gegenüber der Behandlung mit Methotrexat (Hazard Ratio: 0,62 [0,44; 0,89], p = 0,008).
- Die mediane Überlebenszeit in der Nivolumab-Gruppe betrug 7,5 Monate gegenüber 4,4 Monaten in der Methotrexat-Gruppe, womit unter Nivolumab eine Verlängerung der Überlebenszeit von 3,1 Monaten im Median erzielt worden ist.
- Morbidität - Progressionsfreies Überleben
- Für den Endpunkt progressionsfreies Überleben (PFS) zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied: in der Nivolumab-Gruppe lag das PFS im Median bei 2,00 Monaten gegenüber 2,20 Monaten in der Methotrexat-Gruppe (Hazard Ratio: 0,88 [0,63; 1,24), p = 0,451).
- Bei dem Endpunkt PFS handelt es sich um einen kombinierten Endpunkt, der sich aus Endpunkten der Kategorien Mortalität und Morbidität zusammensetzt. Die Endpunktkomponente „Mortalität“ wurde in der vorliegenden Studie über den Endpunkt „Gesamtüberleben“ als eigenständiger Endpunkt erhoben. Die Erhebung der Morbiditätskomponente erfolgte nicht symptombezogen, sondern ausschließlich mittels bildgebender Verfahren (radiologisch bestimmte Krankheitsprogression nach den RECIST-Kriterien). Unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte bestehen hinsichtlich der Patientenrelevanz des Endpunktes PFS unterschiedliche Auffassungen innerhalb des G-BA. Die Gesamtaussage zum Ausmaß des Zusatznutzens bleibt davon unberührt.
- Morbidität - Symptomatik
- Die krankheitsbedingte Symptomatik wurde in der Studie von den Patienten dokumentiert und mittels des krebsspezifischen Fragebogens EORTC QLQ-C30 (Symptomskalen) sowie des Fragebogens EORTC QLQ-H&N35 erhoben.
- Aus diesen Fragebögen konnten in der Studie jedoch keine aussagekräftigen Daten gewonnen werden, da der Anteil an Patienten, von denen keine Daten vorliegen, bereits zu frühen Auswertungszeitpunkten sehr hoch ist. Somit lässt sich nicht beurteilen, inwieweit sich Nivolumab im Vergleich zu Methotrexat auf die Symptomatik der Erkrankung auswirkt.
- Lebensqualität
- Die gesundheitsbezogene Lebensqualität wurde in der Studie mittels der Funktionsskalen sowie der Skala zur Erfassung des globalen Gesundheitsstatus aus dem krebsspezifischen Fragebogen EORTC QLQ-C30 erhoben.
- Analog zu der Situation hinsichtlich der Erhebung der Symptomatik mit diesem Fragebogen, konnten in der Studie auch zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität keine aussagekräftigen Daten gewonnen werden, da der Anteil an Patienten, von denen keine Daten vorliegen, bereits zu frühen Auswertungszeitpunkten sehr hoch ist. Somit lässt sich nicht beurteilen, inwieweit sich Nivolumab im Vergleich zu Methotrexat auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität auswirkt.
- Nebenwirkungen - Unerwünschte Ereignisse (UE) gesamt
- Nahezu jeder Patient in der Studie hat mindestens einmal ein unerwünschtes Ereignis (UE) erfahren, sowohl unter der Behandlung mit Nivolumab als auch unter der Behandlung mit Methotrexat. Hierbei wurden auch Ereignisse erfasst, die nicht patientenrelevant sind. Die Ergebnisse zu dem Endpunkt „Unerwünschte Ereignisse gesamt“ werden daher nur ergänzend dargestellt.
- Gesamtbewertung
- Für die Bewertung des Zusatznutzens von Nivolumab als Monotherapie zur Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs bei Erwachsenen mit einer frühen Progression während oder nach einer Platin-basierten Therapie liegen die Ergebnisse aus der Studie CA209-141 (CheckMate 141) vor.
- In der Studie wurde Nivolumab im Vergleich zu einer Therapie nach Wahl des Arztes untersucht. Dabei konnte der Prüfarzt aus 3 Therapien wählen: Methotrexat, Docetaxel oder Cetuximab, jeweils als Monotherapie.
- Für die vorliegende Bewertung wird die Methotrexat-Teilpopulation der Studie herangezogen, die vom G-BA als eine angemessene Umsetzung der zweckmäßigen Vergleichstherapie angesehen wird. Die Methotrexat-Teilpopulation umfasst knapp die Hälfte aller Patienten der Gesamtpopulation der Studie.
- Für das Gesamtüberleben zeigen die Ergebnisse der Studie, dass durch die Behandlung mit Nivolumab eine deutliche Verlängerung des Überlebens um 3,1 Monate im Median gegenüber Methotrexat erzielt wird (7,5 gegenüber 4,4 Monate im Median).
- Für eine Bewertung der Morbidität, insbesondere der krankheitsspezifischen Symptomatik sowie von funktionellen Beeinträchtigungen die durch Kopf-Hals-Tumore bedingt sind, gehen aus der Studie keine aussagekräftigen Daten hervor, da der Anteil an Patienten, von denen keine Daten vorliegen, bereits zu frühen Auswertungszeitpunkten sehr hoch ist.
- Zudem liegen keine aussagekräftigen Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität vor, da auch hier der Anteil an Patienten, von denen keine Daten vorliegen, bereits zu frühen Auswertungszeitpunkten sehr hoch ist. Somit kann nicht beurteilt werden, inwieweit sich Nivolumab im Vergleich zu Methotrexat auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität der Patienten auswirkt. Aussagen zur Lebensqualität und Morbidität werden insbesondere in der hier vorliegenden palliativen Therapiesituation ein hoher Stellenwert beigemessen.
- Bei den Nebenwirkungen kann weder ein eindeutiger Vorteil noch ein Nachteil festgestellt werden. Ein Zusatznutzen hinsichtlich der Nebenwirkungen ist somit nicht belegt.
- In der Gesamtbetrachtung wird festgestellt, dass das Ausmaß der Verlängerung des Gesamtüberlebens eine in der vorliegenden Indikation und unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung eine bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung darstellt. Für weitere patientenrelevante Endpunkte ‒ Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen ‒ ist kein Zusatznutzen belegt.
b) Patienten mit einer späten Progression nach einer Platin-basierten Therapie, für die auch eine erneute Platin-basierte Therapie infrage kommt
- Für Nivolumab als Monotherapie zur Behandlung des Plattenepithelkarzinoms des Kopf-Hals-Bereichs bei Erwachsenen mit einer späten Progression nach einer Platin-basierten Therapie, für die auch eine erneute Platin-basierte Therapie infrage kommt, ist ein Zusatznutzen nicht belegt.
- Für diese Patientengruppe liegen keine Daten zur Bewertung des Zusatznutzens von Nivolumab im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
- In die vom pharmazeutischen Unternehmer im Dossier für die Nutzenbewertung herangezogene Studie CA209-141 wurden Patientinnen und Patienten eingeschlossen, die gegenüber einer platinbasierten Therapie resistent bzw. refraktär sind (frühe Progression während oder kurz nach platinbasierter Therapie), entsprechend dem Einschlusskriterium, dass die Tumorprogression oder das Rezidiv während oder innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Dosis einer Platin-basierten Chemotherapie festgestellt worden sein musste.
- Demnach wurden Patientinnen und Patienten mit einer erst später aufgetretenen Progression bzw. entsprechend langer Remissionsdauer nach initialer Platin-basierter Therapie in dieser Studie nicht untersucht. Für diese Patienten kann, sofern hierfür die Voraussetzungen vorliegen, z.B. in Hinblick auf die damit verbundenen Toxizitäten, im Rahmen der patientenindividuellen Therapie auch eine erneute Platin-basierte Therapie infrage kommen, insbesondere bei einer entsprechend langen Remissionsdauer nach initialer Platin-basierter Therapie.
Zugehörige Verfahren
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