Nivolumab (14) – Opdivo®
Plattenepithelkarzinom des Ösophagus, vorbehandelte Patienten
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.01.2021 – Zulassung: 20.11.2020 |
|---|---|
| Beschluss | 01.07.2021 |
| Wirkstoff | Nivolumab |
| Handelsname | Opdivo® |
| Pharm. Unternehmer | Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA |
| G-BA Vorgangsnummer | D-618 |
| ATC-Code | L01FF01 PD-1/PDL-1-Inhibitoren (L01FF) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C15.0Bösartige Neubildung: Zervikaler Ösophagus, C15.1Bösartige Neubildung: Thorakaler Ösophagus, C15.2Bösartige Neubildung: Abdominaler Ösophagus, C15.3Bösartige Neubildung: Ösophagus, oberes Drittel, C15.4Bösartige Neubildung: Ösophagus, mittleres Drittel, C15.5Bösartige Neubildung: Ösophagus, unteres Drittel, C15.8Bösartige Neubildung: Ösophagus, mehrere Teilbereiche überlappend, C15.9Bösartige Neubildung: Ösophagus, nicht näher bezeichnet |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I113992Plattenepithelkarzinom des Ösophagus, I25397Bösartige Neubildung des zervikalen Ösophagus, I25398Bösartige Neubildung des thorakalen Ösophagus, I25399Bösartige Neubildung des abdominalen Ösophagus, I29934Bösartige Neubildung des oberen Drittels des Ösophagus, I29935Bösartige Neubildung des mittleren Drittels des Ösophagus, I29936Bösartige Neubildung des unteren Drittels des Ösophagus |
| DDD Tagesdosis | 17 mg parenteral |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Plattenepithelkarzinom / Aktinische Keratose |
| Grund des Verfahrens | Neues Anwendungsgebiet |
| Besonderheit | ZVT-Änderung Praxisbesonderheit |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
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OPDIVO ist als Monotherapie zur Behandlung des nicht resezierbaren fortgeschrittenen, rezidivierten oder metastasierten Plattenepithelkarzinoms des Ösophagus bei Erwachsenen nach vorheriger fluoropyrimidin- und platinbasierter Kombinationschemotherapie indiziert. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| a) | Erwachsene Patienten mit nicht resezierbarem, fortgeschrittenem, rezidivierendem oder metastasiertem Ösophaguskarzinom mit Plattenepithel-Histologie, nach vorheriger fluoropyrimidin- und platinbasierter Kombinationschemotherapie, für die eine Chemotherapie eine geeignete Therapieoption ist | Chemotherapie nach ärztlicher Maßgabe |
| b) | Erwachsene Patienten mit nicht resezierbarem, fortgeschrittenem, rezidivierendem oder metastasiertem Ösophaguskarzinom mit Plattenepithel-Histologie, nach vorheriger fluoropyrimidin- und platinbasierter Kombinationschemotherapie, für die eine Chemotherapie keine geeignete Therapieoption ist | Best-Supportive-Care |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (ATTRACTION-3) |
|---|---|
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. ZVT |
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Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
| Grund für Patientengruppenbildung (G-BA) | Patienten-Eignung |
| ZVT-Änderung | 03.11.2020 – Stellungnahme der Fachgesellschaft |
- Klinische Studien
- Für die Nutzenbewertung legt der pharmazeutische Unternehmer die Ergebnisse der offenen randomisierten, kontrollierten Studie ATTRACTION-3 zum Vergleich von Nivolumab gegenüber einer Monochemotherapie mit Docetaxel oder Paclitaxel vor.
a) Erwachsene Patienten mit nicht resezierbarem, fortgeschrittenem, rezidivierendem oder metastasiertem Ösophaguskarzinom mit Plattenepithel-Histologie, nach vorheriger fluoropyrimidin- und platinbasierter Kombinationschemotherapie, für die eine Chemotherapie eine geeignete Therapieoption ist
- Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
- Im Ergebnis stellt der G-BA für Nivolumab einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie fest.
- Mortalität
- Das Gesamtüberleben war in der Studie ATTRACTION-3 definiert als die Zeit von der Randomisierung bis zum Tod jeglicher Ursache.
- Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zugunsten von Nivolumab, dessen Ausmaß vor dem Hintergrund der verbleibenden Lebenserwartung der Patientinnen und Patienten in der vorliegenden Therapiesituation als eine relevante Verbesserung gewertet wird.
- Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Vorteil von Nivolumab gegenüber Docetaxel oder Paclitaxel, dessen Ausmaß vor dem Hintergrund der verbleibenden Lebenserwartung der Patientinnen und Patienten in der vorliegenden Therapiesituation als eine relevante Verbesserung gewertet wird.
- Morbidität - Progressionsfreies Überleben
- Das radiologische progressionsfreie Überleben (PFS) wurde in der Studie ATTRACTION-3 operationalisiert als Zeit von der Randomisierung bis zur radiologisch festgestellten Progression oder bis zum Tod ungeachtet der zugrundeliegenden Todesursache.
- Es zeigt sich für das PFS kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
- Die Erhebung der Morbidität nicht primär anhand von Krankheitssymptomen, sondern allein auf Basis von asymptomatischen, nicht unmittelbar patientenrelevanten Befunden.
- Insgesamt lässt sich somit in der Endpunktkategorie Morbidität weder ein Vor- noch ein Nachteil feststellen. Daten zur Krankheitssymptomatik liegen nicht vor.
- Morbidität - Gesundheitszustand (EQ-5D VAS)
- In der Studie ATTRACTION-3 wurde der Gesundheitszustand mittels der visuellen Analogskala (VAS) des EQ-5D-Fragebogens erhoben.
- Lebensqualität
- In der Studie ATTRACTION-3 wurde die gesundheitsbezogene Lebensqualität nicht erhoben.
- Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität wird insbesondere in dem hier vorliegenden fortgeschrittenen Erkrankungs- und Behandlungsstadium mit einer palliativen Zielsetzung der Therapie ein hoher Stellenwert beigemessen.
- Nebenwirkungen - Unerwünschte Ereignisse
- Die Ergebnisse zu dem Endpunkt Unerwünschte Ereignisse gesamt werden ausschließlich ergänzend dargestellt. Es zeigte sich kein signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
- Nebenwirkungen - Schwerwiegende UE
- Für den Endpunkt schwerwiegende unerwünschte Ereignisse zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
- Nebenwirkungen - Schwere UE (CTCAE-Grad ≥ 3)
- Hinsichtlich der Zeit bis zum Auftreten von schweren unerwünschten Ereignissen mit CTCAE-Grad ≥ 3 zeigte sich ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zum Vorteil von Nivolumab.
- Nebenwirkungen - Abbruch wegen UE
- Für den Endpunkt Abbruch wegen UEs zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
- Nebenwirkungen - Spezifische UE
- Im Detail zeigt sich bei den spezifischen UEs für Stomatitis (UEs), Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort (UEs), Appetit vermindert (UEs), Alopezie (UEs), Skelettmuskulatur-, Bindegewebs- und Knochenerkrankungen (UEs), Erkrankungen des Nervensystems (UEs), febrile Neutropenie (SUEs), Hyponatriaemie (schwere UEs), Untersuchungen (schwere UEs) sowie Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems (schwere UEs) jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Nivolumab.
- Gesamtbewertung
- In der Gesamtbetrachtung der Endpunkte zu den Nebenwirkungen wird insgesamt ein relevanter Vorteil für die Behandlung mit Nivolumab festgestellt.
- In der Gesamtschau der vorliegenden Ergebnisse zeigt sich eine Verbesserung im Gesamtüberleben und bei den Nebenwirkungen. Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität liegen nicht vor, zudem können keine Aussagen zu Auswirkungen auf die Krankheitssymptomatik getroffen werden. Das Ausmaß der Verbesserung im therapeutischen Nutzen wird insgesamt als eine relevante, jedoch nicht mehr als geringe Verbesserung bewertet. Somit wird für Nivolumab im Vergleich zu der Behandlung mit Docetaxel oder Paclitaxel ein geringer Zusatznutzen festgestellt.
- Aussagesicherheit (Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens)
- Das Verzerrungspotential wird für den Endpunkt Gesamtüberleben als niedrig bewertet.
- Das Verzerrungspotential für die Ergebnisse zu den Endpunkten schwerwiegende, nicht schwere spezifische UEs sowie zum Endpunkt Abbruch wegen UEs als hoch bewertet.
- Zusätzlich besteht eine Unsicherheit in der Gesamtaussage zum Zusatznutzen darin, dass keine Aussagen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität und zur Krankheitssymptomatik getroffen werden können, da diesen in dem hier vorliegenden fortgeschrittenen Erkrankungs- und Behandlungsstadium mit einer palliativen Zielsetzung der Therapie ein hoher Stellenwert beigemessen wird.
- Diese Limitationen führen insgesamt dazu, dass die Aussagesicherheit für den festgestellten Zusatznutzen als „Anhaltspunkt“ eingestuft wird.
b) Erwachsene Patienten mit nicht resezierbarem, fortgeschrittenem, rezidivierendem oder metastasiertem Ösophaguskarzinom mit Plattenepithel-Histologie, nach vorheriger fluoropyrimidin- und platinbasierter Kombinationschemotherapie, für die eine Chemotherapie keine geeignete Therapieoption ist
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- Es liegen aus der Studie ATTRACTION-3 keine Daten vor, auf deren Basis die Bewertung der Patientenpopulation vorgenommen werden kann. Somit ist ein Zusatznutzen für Nivolumab nicht belegt.
Zugehörige Verfahren
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