Nivolumab (9) – Opdivo®
Urothelkarzinom
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.07.2017 – Zulassung: 02.06.2017 |
|---|---|
| Beschluss | 21.12.2017 |
| Wirkstoff | Nivolumab |
| Handelsname | Opdivo® |
| Pharm. Unternehmer | Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA |
| G-BA Vorgangsnummer | D-293 |
| ATC-Code | L01FF01 PD-1/PDL-1-Inhibitoren (L01FF) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C65Bösartige Neubildung des Nierenbeckens, C66Bösartige Neubildung des Ureters, C67.0Bösartige Neubildung: Trigonum vesicae, C67.1Bösartige Neubildung: Apex vesicae, C67.2Bösartige Neubildung: Laterale Harnblasenwand, C67.3Bösartige Neubildung: Vordere Harnblasenwand, C67.4Bösartige Neubildung: Hintere Harnblasenwand, C67.5Bösartige Neubildung: Harnblasenhals, C67.6Bösartige Neubildung: Ostium ureteris, C67.7Bösartige Neubildung: Urachus, C67.8Bösartige Neubildung: Harnblase, mehrere Teilbereiche überlappend, C67.9Bösartige Neubildung: Harnblase, nicht näher bezeichnet, C68.0Bösartige Neubildung: Urethra, C68.8Bösartige Neubildung: Harnorgane, mehrere Teilbereiche überlappend, C68.9Bösartige Neubildung: Harnorgan, nicht näher bezeichnet |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I104386Bösartige Neubildung des Harnblasensphinkters, I13895Bösartige Neubildung der Harnblase, I14845Bösartige Neubildung des Harnblasenhalses, I15288Bösartige Neubildung der hinteren Harnblasenwand, I15360Bösartige Neubildung der seitlichen Harnblasenwand, I15411Bösartige Neubildung der vorderen Harnblasenwand, I20177Bösartige Neubildung des Nierenbeckens, I20685Bösartige Neubildung des Ostium ureteris, I22423Bösartige Neubildung des Trigonum vesicae, I22501Bösartige Neubildung des Urachus, I22610Bösartige Neubildung des Ureters, I22762Bösartige Neubildung der Urethra, I22909Urothelkarzinom, I30262Bösartige Neubildung des Apex vesicae |
| DDD Tagesdosis | 17 mg parenteral |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Urothelkarzinom (UC) |
| Grund des Verfahrens | Neues Anwendungsgebiet |
| Besonderheit | Bundling |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
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OPDIVO ist als Monotherapie zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen nicht resezierbaren oder metastasierten Urothelkarzinoms bei Erwachsenen nach Versagen einer vorherigen platinhaltigen Therapie indiziert. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem, nicht resezierbaren oder metastasierten Urothelkarzinom nach Versagen einer vorherigen platinhaltigen Therapie | Für Patienten mit einem Frührezidiv (≤ 6 Monate): Vinflunin Für Patienten mit einem Spätrezidiv (> 6 bis 12 Monate): Vinflunin oder eine erneute Cisplatin-basierte Chemotherapie (für Patienten die, abhängig von Krankheitsverlauf, Allgemeinzustand und Verträglichkeit der Erstlinientherapie, für eine solche in Frage kommen) |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
5 (CheckMate032, CheckMate275, Bellmunt 2009, Bellmunt 2017, Vaughn 2009) |
|---|---|
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
Single-Arm + historischer Vergleich |
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Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
- Klinische Studien
- Die laufende, einarmige Phase II Studie CheckMate275 wird an 63 Zentren weltweit durchgeführt.
- CheckMate032 ist eine ebenfalls noch andauernde, nicht verblindete Phase I/II Studie zum Vergleich von Nivolumab als Monotherapie und der Kombination mit Ipilimumab.
- In der im Zeitraum zwischen 2005 und 2008 durchgeführten, offenen, multizentrischen, randomisierten und kontrollierten Studie Bellmunt 2009 wurde Vinflunin mit Best-Supportive-Care verglichen.
- Die offene, randomisierte und kontrollierte Studie Bellmunt 2017 diente dem Vergleich von Vinflunin und Cabazitaxel.
- In der einarmigen Studie Vaughn 2009 wurden das Gesamtüberleben, die Ansprechrate und die Nebenwirkungen von 151 Patienten unter Behandlung mit Vinflunin untersucht.
Patienten mit einem Frührezidiv (≤ 6 Monate)
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- Der pharmazeutische Unternehmer legt im Dossier keine Ergebnisse aus direkt vergleichenden Studien oder Studien, die sich für einen adjustierten indirekten Vergleich eignen, vor.
- Auf Grundlage der vorgelegten Nachweise sind vergleichende Aussagen zum Zusatznutzen von Nivolumab gegenüber der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht möglich.
- Mortalität
- Für die Endpunktkategorien Morbidität und Lebensqualität wurden keine Ergebnisse vorgelegt, die sich für einen Vergleich der Therapien eignen.
- Morbidität
- Für die Endpunktkategorien Morbidität und Lebensqualität wurden keine Ergebnisse vorgelegt, die sich für einen Vergleich der Therapien eignen.
- Gesundheitsbezogene Lebensqualität
- Für die Endpunktkategorien Morbidität und Lebensqualität wurden keine Ergebnisse vorgelegt, die sich für einen Vergleich der Therapien eignen.
- Nebenwirkungen
- Bei einer nicht-adjustierten Gegenüberstellung von Studienergebnissen können nur solche Unterschiede für den Nachweis eines Zusatznutzens herangezogen werden, die in einer Größenordnung liegen, bei der ausgeschlossen werden kann, dass die Unterschiede allein auf systematischer Verzerrung beruhen.
- Die für die Substanzklasse der PD-L1-Inhibitoren charakteristischen immunvermittelten Nebenwirkungen wurden vom pharmazeutische Unternehmer nicht im Vergleich dargestellt, da Ergebnisse hierzu für Vinflunin nicht verfügbar waren.
- Bezüglich der Endpunktkategorie Nebenwirkungen liegen somit nur unvollständige Ergebnisse vor, die es nicht erlauben, die unerwünschten Ereignisse von Nivolumab und Vinflunin in Ihrer Gesamtheit umfassend zu vergleichen.
- Aufgrund der unvollständigen Datenlage werden die Gesamtraten der unerwünschten Ereignisse als relevanter für den hier vorzunehmenden Vergleich erachtet als die vom Unternehmer ausgewählten spezifischen Nebenwirkungen.
- Dabei zeigten sich keine relevanten Unterschiede zugunsten von Nivolumab, bzw. keine Unterschiede, die hinreichend sicher maßgeblich auf positive Effekte von Nivolumab zurückgeführt werden können.
- Insbesondere liegt auch hinsichtlich der Gesamtrate der Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen kein relevanter Unterschied zwischen den Interventionen vor.
Zugehörige Verfahren
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