Olaparib (8) – Lynparza®
Mammakarzinom, HER2-, BRCA1/2-Mutation, vorbehandelt, hohes Rezidivrisiko, Adjuvanz, Monotherapie oder Kombination mit endokriner Therapie
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.09.2022 – Zulassung: 22.08.2022 |
|---|---|
| Beschluss | 16.02.2023 |
| Wirkstoff | Olaparib |
| Handelsname | Lynparza® |
| Pharm. Unternehmer |
Dossier: AstraZeneca GmbH
Neuer Inverkehrbringer: AstraZeneca GmbH GB Spezialvertrieb |
| G-BA Vorgangsnummer | D-857 |
| ATC-Code | L01XK01 PARP-Inhibitoren (L01XK) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C50.0Bösartige Neubildung: Brustwarze und Warzenhof, C50.1Bösartige Neubildung: Zentraler Drüsenkörper der Brustdrüse, C50.2Bösartige Neubildung: Oberer innerer Quadrant der Brustdrüse, C50.3Bösartige Neubildung: Unterer innerer Quadrant der Brustdrüse, C50.4Bösartige Neubildung: Oberer äußerer Quadrant der Brustdrüse, C50.5Bösartige Neubildung: Unterer äußerer Quadrant der Brustdrüse, C50.6Bösartige Neubildung: Recessus axillaris der Brustdrüse, C50.8Bösartige Neubildung: Brustdrüse, mehrere Teilbereiche überlappend, C50.9Bösartige Neubildung: Brustdrüse, nicht näher bezeichnet |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I102868Bösartige Neubildung der äußeren 2 Quadranten der Brustdrüse, I102970Bösartige Neubildung des oberen inneren Quadranten der Brustdrüse, I102971Bösartige Neubildung des unteren inneren Quadranten der Brustdrüse, I102972Bösartige Neubildung des oberen äußeren Quadranten der Brustdrüse, I102973Bösartige Neubildung des unteren äußeren Quadranten der Brustdrüse, I102998Bösartige Neubildung des zentralen Drüsenkörpers der Brustdrüse, I102999Bösartige Neubildung des Recessus axillaris der Brustdrüse, I111628Bösartige Neubildung der Brustwarze und des Warzenhofes, I18060Metastasierendes Mammakarzinom |
| DDD Tagesdosis | 0.8 g oral |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Mammakarzinom / Brustkrebs (BC) |
| Grund des Verfahrens | Neues Anwendungsgebiet |
| Besonderheit | Praxisbesonderheit |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
|
Lynparza wird angewendet als Monotherapie oder in Kombination mit einer endokrinen Therapie für die adjuvante Behandlung von erwachsenen Patienten mit Keimbahn-BRCA1/2-Mutationen, die ein HER2-negatives Mammakarzinom im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko haben und zuvor mit neoadjuvanter oder adjuvanter Chemotherapie behandelt wurden. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| Erwachsene mit Keimbahn-BRCA-mutiertem, HER2-negativem Brustkrebs im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko; nach neoadjuvanter oder adjuvanter Chemotherapie; adjuvante Therapie | Beobachtendes Abwarten |
Studien und Ergebnisse
|
Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (OlympiA) |
|---|---|
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. ZVT |
|
Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
- Klinische Studien
- Für den Nachweis eines Zusatznutzens hat der pharmazeutische Unternehmer im Dossier die Ergebnisse der noch laufenden, doppelblinden, randomisierten, kontrollierten Studie OlympiA vorgelegt, in der Olaparib mit Placebo verglichen wird.
Erwachsene mit Keimbahn-BRCA-mutiertem, HER2-negativem Brustkrebs im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko; nach neoadjuvanter oder adjuvanter Chemotherapie; adjuvante Therapie
- Somit wird für Olaparib ein geringer Zusatznutzen gegenüber beobachtendem Abwarten festgestellt.
- In der Gesamtbetrachtung wird die Aussagesicherheit für den festgestellten Zusatznutzen in die Kategorie „Hinweis“ eingestuft.
- Mortalität
- Das Gesamtüberleben wurde in der Studie OlympiA definiert als die Zeit von der Randomisierung bis zum Tod aus jeglichem Grund.
- Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Olaparib gegenüber beobachtendem Abwarten.
- Die mediane Überlebenszeit wurde in beiden Behandlungsgruppen noch nicht erreicht.
- Morbidität - Rezidive (Rezidivrate und krankheitsfreies Überleben)
- In der vorliegenden Nutzenbewertung werden Rezidive sowohl mit dem Endpunkt Rezidivrate als auch mit dem Endpunkt krankheitsfreies Überleben betrachtet.
- Beide Auswertungen umfassen jeweils die folgenden Ereignisse: ipsilaterales invasives Rezidiv, lokoregionäres invasives Rezidiv, Fernrezidiv, kontralaterales invasives Mammakarzinom, sekundärer Primärtumor (kein Mammakarzinom), duktales Karzinom in situ und Tod jeglicher Ursache.
- Es zeigt sich sowohl in der Operationalisierung als Ereignisrate als auch als Ereigniszeitanalyse ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Olaparib gegenüber beobachtendem Abwarten.
- Die absolute Differenz beträgt bezüglich der Rezidivrate 8,0 % (138 Ereignisse von 921 (15 %) vs. 210 Ereignisse von 915 (23 %) Patientinnen und Patienten).
- In der Betrachtung beider Endpunkte wird insgesamt ein relevanter Vorteil für Olaparib gegenüber beobachtendem Abwarten hinsichtlich der Vermeidung von Rezidiven festgestellt.
- Lebensqualität
- EORTC QLQ-C30
- Bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zeigt sich für die Skala des globalen Gesundheitsstatus ein statistisch signifikanter Unterschied zum Nachteil von Olaparib gegenüber beobachtendem Abwarten.
- Das 95 %-KI der SMD liegt jedoch nicht vollständig außerhalb des Irrelevanzbereichs [−0,2; 0,2]. Somit lässt sich nicht ableiten, dass der Effekt relevant ist.
- Für die Funktionsskalen physische Funktion, Rollenfunktion, kognitive Funktion, emotionale Funktion und soziale Funktion zeigt sich jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
- Zusammenfassend zeigen sich in der Kategorie Lebensqualität keine Vor- oder Nachteile von Olaparib gegenüber beobachtendem Abwarten.
- Nebenwirkungen - Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3) und Abbruch wegen UE
- Für die Endpunkte schwere UE (CTCAE-Grad ≥ 3) und Abbruch wegen UE zeigt sich jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zum Nachteil von Olaparib gegenüber beobachtendem Abwarten.
- Gesamtbewertung
- Für die Nutzenbewertung von Olaparib als Monotherapie oder in Kombination mit einer endokrinen Therapie zur adjuvanten Behandlung von Keimbahn-BRCA-mutiertem, HER2-negativem Brustkrebs im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko nach neoadjuvanter oder adjuvanter Chemotherapie liegen Ergebnisse aus der noch laufenden, doppelblinden, randomisierten, kontrollierten Studie OlympiA zu den Endpunktkategorien Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen vor.
- Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Olaparib gegenüber beobachtendem Abwarten.
- In der Kategorie Morbidität zeigt sich hinsichtlich der Rezidive, operationalisiert als Rezidivrate und krankheitsfreies Überleben, ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Olaparib im Vergleich zum beobachtenden Abwarten.
- Die Vermeidung von Rezidiven stellt in der vorliegenden kurativen Therapiesituation ein essentielles Therapieziel dar.
- Diesbezüglich zeigt sich ein relevanter Vorteil für Olaparib gegenüber beobachtendem Abwarten.
- Hinsichtlich der patientenberichteten Symptomatik liegen insgesamt keine bewertungsrelevanten Unterscheide vor.
- In der Kategorie Lebensqualität zeigen sich keine Vor- oder Nachteile von Olaparib gegenüber beobachtendem Abwarten.
- Bei den Nebenwirkungen zeigen sich statistisch signifikante Nachteile von Olaparib gegenüber beobachtendem Abwarten bei den Endpunkten schwere UE (CTCAE-Grad ≥ 3) und Abbruch wegen UE sowie im Detail bei spezifischen unerwünschten Ereignissen.
- In der Gesamtbetrachtung stehen somit den Vorteilen – Verbesserung im Gesamtüberleben und Vermeidung von Rezidiven – Nachteile bei den Nebenwirkungen gegenüber.
- Die Nachteile bei den Nebenwirkungen werden vor dem Hintergrund des vorliegenden kurativen Therapieanspruches gewichtet.
- Insgesamt überwiegen die Vorteile die Nachteile, womit ein Zusatznutzen festzustellen ist.
- Für die Beurteilung des Ausmaßes des Zusatznutzens ist insbesondere der vorliegende Effekt hinsichtlich der Vermeidung von Rezidiven leitend.
- Unter Berücksichtigung der Rezidivraten in beiden Behandlungsgruppen und der absoluten Differenz in den Rezidivraten gelangt der G-BA zu der Beurteilung, dass in der Gesamtbewertung im vorliegenden Fall nicht mit hinreichender Sicherheit von dem Ausmaß eines beträchtlichen Zusatznutzens ausgegangen werden kann.
Zugehörige Verfahren
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