Atezolizumab (3) – Tecentriq®

Urothelkarzinom, PD-L1-Expression ≥ 5%, Erstlinie

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.01.2019 – Zulassung: 02.07.2018
Beschluss 20.06.2019
Befristung bis 01.10.2021 Befristung aufgehoben
Wirkstoff Atezolizumab
Handelsname Tecentriq®
Pharm. Unternehmer Roche Pharma AG
G-BA Vorgangsnummer D-419
ATC-Code L01FF05 PD-1/PDL-1-Inhibitoren (L01FF)
ICD-10 Codes (AIS) C65Bösartige Neubildung des Nierenbeckens, C66Bösartige Neubildung des Ureters, C67.0Bösartige Neubildung: Trigonum vesicae, C67.1Bösartige Neubildung: Apex vesicae, C67.2Bösartige Neubildung: Laterale Harnblasenwand, C67.3Bösartige Neubildung: Vordere Harnblasenwand, C67.4Bösartige Neubildung: Hintere Harnblasenwand, C67.5Bösartige Neubildung: Harnblasenhals, C67.6Bösartige Neubildung: Ostium ureteris, C67.7Bösartige Neubildung: Urachus, C67.8Bösartige Neubildung: Harnblase, mehrere Teilbereiche überlappend, C67.9Bösartige Neubildung: Harnblase, nicht näher bezeichnet, C68.0Bösartige Neubildung: Urethra, C68.8Bösartige Neubildung: Harnorgane, mehrere Teilbereiche überlappend, C68.9Bösartige Neubildung: Harnorgan, nicht näher bezeichnet
Alpha-ID Codes (AIS) I104386Bösartige Neubildung des Harnblasensphinkters, I13895Bösartige Neubildung der Harnblase, I14845Bösartige Neubildung des Harnblasenhalses, I15288Bösartige Neubildung der hinteren Harnblasenwand, I15360Bösartige Neubildung der seitlichen Harnblasenwand, I15411Bösartige Neubildung der vorderen Harnblasenwand, I20177Bösartige Neubildung des Nierenbeckens, I20685Bösartige Neubildung des Ostium ureteris, I22423Bösartige Neubildung des Trigonum vesicae, I22501Bösartige Neubildung des Urachus, I22610Bösartige Neubildung des Ureters, I22762Bösartige Neubildung der Urethra, I22909Urothelkarzinom, I30262Bösartige Neubildung des Apex vesicae
DDD Tagesdosis 57 mg parenteral
Therapeutisches Gebiet Onkologische Erkrankungen Urothelkarzinom (UC)
Grund des Verfahrens Neubewertung: §13 (Anforderung G-BA)
Ursprünglicher Beschluss: Atezolizumab (2) (16.03.2018)

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Tecentriq als Monotherapie wird angewendet bei erwachsenen Patienten zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Urothelkarzinoms (UC)

nach vorheriger platinhaltiger Chemotherapie oder

die für eine Behandlung mit Cisplatin als ungeeignet angesehen werden, und deren Tumoren eine PD-L1-Expression ≥ 5 % aufweisen.

Hinweis:

Patientengruppe Indikation ZVT
Erwachsene Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierenden Urothelkarzinom (UC), die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind und deren Tumoren eine PD-L1-Expression ≥ 5 % aufweisen; Erstlinie Eine Chemotherapie nach Maßgabe des Arztes operationalisiert als Kombinationstherapie von Carboplatin mit Gemcitabin

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
4 (Bellmunt 2001, Carles 2000, Linardou 2004, Bamias 2007)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
Single-Arm + historischer Vergleich
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
nein

a) Urothelkarzinom; Patienten, die nicht für eine Behandlung mit Cisplatin geeignet sind und deren Tumoren eine PD-L1-Expression ≥ 5 % aufweisen (Erstlinie)

  • Für die Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Urothelkarzinoms bei erwachsenen Patienten, die für eine Behandlung mit Cisplatin nicht geeignet sind und deren Tumoren eine PD-L1-Expression ≥ 5 % aufweisen, ist ein Zusatznutzen nicht belegt.
  • Mortalität
    • Das mediane Gesamtüberleben in der einarmigen Studie IMvigor210 ist unter Berücksichtigung des aktuellen Datenschnitts (12. Juli 2017) mit 16,3 Monaten im Vergleich zu Ergebnissen unter Behandlung mit Gemcitabin und Carboplatin mit Werten von 7,2 bis 10 Monaten marginal länger als nach dem zur Erstbewertung vorliegenden Datenschnitt.
    • Im Rahmen der vom pharmazeutischen Unternehmer durchgeführten 4 Einzelvergleiche zum Gesamtüberleben sind auch für den aktuellen Datenschnitt nur die Ergebnisse von 2 Auswertungen statistisch signifikant unterschiedlich.
  • Nebenwirkungen
    • Die Datenlage hinsichtlich der unerwünschten Ereignisse ist wie bereits im Rahmen der Erstbewertung beschrieben erneut unvollständig, da für einige unerwünschte Ereignisse keine Vergleichsdaten vorliegen.
  • Gesamtbewertung
    • Die vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Daten sind nicht geeignet, einen Zusatznutzen von Atezolizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie abzuleiten.
    • Zum einen sind die Daten insbesondere bezüglich der unerwünschten Ereignisse unvollständig. Aufgrund dieser unvollständigen Datenlage kann kein sachgerechter Vergleich von Atezolizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgenommen werden.
    • Zum anderen sind die dargelegten Effekte nicht hinreichend groß, um auszuschließen, dass die Unterschiede nicht allein auf Störgrößen zurückzuführen sind.
    • Aussagen zum Zusatznutzen auf Basis eines Vergleichs einzelner Arme unterschiedlicher Studien können aufgrund der hohen Ergebnisunsicherheit nur bei Vorliegen sehr großer Effekte getroffen werden. Solche Effekte liegen hier für relevante Endpunkte zum Gesamtüberleben, Symptomatik, gesundheitsbezogener Lebensqualität sowie unerwünschten Ereignissen jedoch nicht vor.
    • Zusammenfassend liegen somit keine geeigneten Daten zur Ableitung eines Zusatznutzens von Atezolizumab als Monotherapie vor, dies gilt insbesondere für die Patientenpopulation gemäß aktueller Zulassung (Patienten mit Tumoren mit einer PD-L1-Expression ≥ 5 %). Aufgrund der eingeschränkten Datenlage ist daher für Patienten, die für eine Behandlung mit Cisplatin nicht geeignet sind und deren Tumoren eine PD-L1-Expression ≥ 5 % aufweisen, ein Zusatznutzen von Atezolizumab als Monotherapie nicht belegt.

Zugehörige Verfahren

Atezolizumab (12) Tecentriq® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, PD-L1 Expression ≥ 50 %, adjuvante Therapie nach Resektion und Chemotherapie 700–890 100% Anhaltspunkt für beträchtlicher Zusatznutzen
Atezolizumab (11) Tecentriq® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Erstlinie 1.900–7.570 71% Hinweis auf geringer Zusatznutzen
Atezolizumab (10) Tecentriq® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, PD-L1 Expression ≥ 50 %, adjuvante Therapie nach Resektion und Chemotherapie 0
700–790
100% Anhaltspunkt für nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen aufgehoben
Atezolizumab (9) Tecentriq® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, PD-L1 Expression ≥ 50 % auf TC oder ≥ 10 % auf IC, EGFR/ALK-negativ, Erstlinie 4.520–5.080 100% Zusatznutzen nicht belegt
Atezolizumab (8) Tecentriq® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen Hepatozelluläres Karzinom, Kombination mit Bevacizumab 1.710–4.970 76% Hinweis auf beträchtlicher Zusatznutzen
Atezolizumab (5) Tecentriq® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen NSCLC, nicht-plattenepithelial, 1. Linie, Kombination mit Bevacizumab, Paclitaxel und Carboplatin; Erhaltungstherapie 8.990–9.590 100% Zusatznutzen nicht belegt
Atezolizumab (4) Tecentriq® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen Mammakarzinom, triple-negativ, PD-L1-Expression ≥1% 920–1.110 100% Anhaltspunkt für nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen
Atezolizumab (6) Tecentriq® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen NSCLC, nicht-plattenepithelial, 1. Linie, Kombination mit nab-Paclitaxel und Carboplatin; Erhaltungstherapie 8.020–9.110 100% Zusatznutzen nicht belegt
Atezolizumab (7) Tecentriq® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen Kleinzelliges Lungenkarzinom, Erstlinie, Kombination mit Carboplatin und Etoposid; Erhaltungstherapie 7.280–8.550 100% Anhaltspunkt für geringer Zusatznutzen
Atezolizumab (3) Tecentriq® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen Urothelkarzinom, PD-L1-Expression ≥ 5%, Erstlinie 220–380 100% Zusatznutzen nicht belegt
Atezolizumab (1) Tecentriq® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, nach vorheriger Chemotherapie 18.800–34.600 40% Hinweis auf beträchtlicher Zusatznutzen
Atezolizumab (2) Tecentriq® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen Urothelkarzinom, Erstlinie 1.500–1.900
2.300–3.300
61% Anhaltspunkt für geringer Zusatznutzen Patientengruppen aufgehoben


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