Atezolizumab (11) – Tecentriq®
Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Erstlinie
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.10.2024 – Zulassung: 26.08.2024 |
|---|---|
| Beschluss | 20.03.2025 |
| Wirkstoff | Atezolizumab |
| Handelsname | Tecentriq® |
| Pharm. Unternehmer | Roche Pharma AG |
| G-BA Vorgangsnummer | D-1112 |
| ATC-Code | L01FF05 PD-1/PDL-1-Inhibitoren (L01FF) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C34.2Bösartige Neubildung: Mittellappen (-Bronchus), C34.3Bösartige Neubildung: Unterlappen (-Bronchus), C34.8Bösartige Neubildung: Bronchus und Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend, C34.9Bösartige Neubildung: Bronchus oder Lunge, nicht näher bezeichnet |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I116693Nicht kleinzelliges Lungenkarzinom, I30015Lungenkarzinom des Mittellappens, I30021Lungenkarzinom des Unterlappens, I30022Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC) |
| Grund des Verfahrens | Neues Anwendungsgebiet |
| Besonderheit | Bundling |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
|
Tecentriq als Monotherapie wird angewendet bei erwachsenen Patienten zur Erstlinienbehandlung des fortgeschrittenen NSCLC, die für eine platinbasierte Therapie ungeeignet sind. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| a) | Erwachsene mit fortgeschrittenem NSCLC mit einer PD-L1-Expression ≥ 50% auf TC, die als Platin-ungeeignet angesehen werden; Erstlinientherapie | Pembrolizumab als Monotherapie oder Cemiplimab als Monotherapie |
| b) | Erwachsene mit fortgeschrittenem NSCLC mit einer PD-L1-Expression < 50% auf TC, die als Platin-ungeeignet angesehen werden; Erstlinientherapie | Gemcitabin als Monotherapie oder Vinorelbin als Monotherapie |
Studien und Ergebnisse
|
Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (IPSOS) |
|---|---|
|
Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. ZVT |
|
Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
| Grund für Patientengruppenbildung (G-BA) | Krankheitsstadium |
- Klinische Studien
- Für die Nutzenbewertung zu Patientenpopulation b) legt der pharmazeutische Unternehmer Ergebnisse aus der abgeschlossenen, offenen, randomisierten, kontrollierten Phase-III-Studie IPSOS vor.
a) Erwachsene mit fortgeschrittenem NSCLC mit einer PD-L1-Expression ≥ 50% auf TC, die als Platin-ungeeignet angesehen werden; Erstlinientherapie
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- Es liegen keine Daten vor, die eine Bewertung des Zusatznutzens ermöglichen. In seinem Dossier berücksichtigt der pharmazeutische Unternehmer die Patientenpopulation a) nicht und legt entsprechend auch keine Daten für die Bewertung des Zusatznutzens vor.
b) Erwachsene mit fortgeschrittenem NSCLC mit einer PD-L1-Expression < 50% auf TC, die als Platin-ungeeignet angesehen werden; Erstlinientherapie
- In der Gesamtschau wird ein geringer Zusatznutzen von Atezolizumab gegenüber Gemcitabin oder Vinorelbin festgestellt.
- Die Aussagesicherheit für den festgestellten Zusatznutzen wird in die Kategorie „Hinweis“ eingestuft.
- Mortalität
- Das Gesamtüberleben war in der Studie IPSOS operationalisiert als Zeit von der Randomisierung bis zum Tod jeglicher Ursache.
- Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Atezolizumab im Vergleich zu Gemcitabin oder Vinorelbin, dessen Ausmaß als eine relevante, jedoch nicht über ein geringes Ausmaß hinausgehende Verbesserung bewertet wird.
- Morbidität - Progressionsfreies Überleben (PFS)
- Das progressionsfreie Überleben wurde in der Studie IPSOS operationalisiert als die Zeit zwischen Randomisierung und dem Zeitpunkt der ersten Krankheitsprogression oder bis zum Tod durch jegliche Ursache, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintrat. Die Erhebung des Endpunktes erfolgte anhand der RECIST-Kriterien Version 1.1 durch die Prüfärztinnen und Prüfärzte.
- Für den Endpunkt PFS zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
- Bei dem vorliegenden Endpunkt PFS handelt es sich um einen kombinierten Endpunkt, der sich aus Endpunkten der Kategorien „Mortalität“ und „Morbidität“ zusammensetzt. Die Endpunktkomponente „Mortalität“ wird bereits über den Endpunkt „Gesamtüberleben“ als eigenständiger Endpunkt erhoben. Die Erhebung der Morbiditätskomponente "Krankheitsprogression" erfolgt nach RECIST-Kriterien und damit überwiegend mittels bildgebender Verfahren.
- Unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte bestehen hinsichtlich der Patientenrelevanz des Endpunktes PFS unterschiedliche Auffassungen innerhalb des G-BA.
- Die Gesamtaussage zum Ausmaß des Zusatznutzens bleibt davon unberührt.
- Morbidität - Symptomatik (EORTC QLQ-C30 und EORTC QLQ-LC13)
- Die Symptomatik der Patientinnen und Patienten wird in der Studie IPSOS mit dem EORTC QLQ-C30 und dem krankheitsspezifischen Zusatzmodul EORTC QLQ-LC13 erhoben.
- Aufgrund der stark abnehmenden und differenziellen Rücklaufquoten sowie unterschiedlichen Erhebungszeitpunkten der patientenberichtenten Endpunkte innerhalb der Behandlungszyklen, können die Ergebnisse zu den patientenberichteten Endpunkten nicht sinnvoll interpretiert werden und sind damit nicht für die Nutzenbewertung geeignet.
- Morbidität - Gesundheitszustand (EQ-5D VAS)
- Der Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten wird in der Studie IPSOS mit dem EQ-5D VAS erhoben.
- Aufgrund der stark abnehmenden und differenziellen Rücklaufquoten sowie unterschiedlichen Erhebungszeitpunkten der patientenberichtenten Endpunkte innerhalb der Behandlungszyklen, können die Ergebnisse zu den patientenberichteten Endpunkten nicht sinnvoll interpretiert werden und sind damit nicht für die Nutzenbewertung geeignet.
- Gesundheitsbezogene Lebensqualität - Gesundheitsbezogene Lebensqualität (EORTC QLQ-C30)
- Die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten wird in der Studie IPSOS mit dem EORTC QLQ-C30 erhoben.
- Aufgrund der stark abnehmenden und differenziellen Rücklaufquoten sowie unterschiedlichen Erhebungszeitpunkten der patientenberichtenten Endpunkte innerhalb der Behandlungszyklen, können die Ergebnisse zu den patientenberichteten Endpunkten nicht sinnvoll interpretiert werden und sind damit nicht für die Nutzenbewertung geeignet.
- Nebenwirkungen - Unerwünschte Ereignisse (UE)
- In der Studie IPSOS trat im Interventionsarm bei 93 % und im Vergleichsarm bei 98,2 % der Patientinnen und Patienten ein unerwünschtes Ereignis auf. Die Ergebnisse werden nur ergänzend dargestellt.
- Nebenwirkungen - SUEs
- Für den Endpunkt SUEs zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
- Nebenwirkungen - Schwere UEs
- Für den Endpunkt schwere UEs zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Atezolizumab im Vergleich zu Gemcitabin bzw. Vinorelbin.
- Nebenwirkungen - Abbruch wegen UEs
- Für den Endpunkt Abbruch wegen UEs zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Es liegt jedoch eine Effektmodifikation durch das Merkmal Geschlecht vor. Für Männer zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Atezolizumab im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie. Für Frauen ergibt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Vor dem Hintergrund, dass sich diese Effektmodifikation nur bei diesem einzelnen Endpunkt zeigt, wird für die Bewertung das Ergebnis für die Gesamtpopulation herangezogen.
- Gesamtbewertung
- Für die Nutzenbewertung von Atezolizumab als Monotherapie zur Erstlinienbehandlung von Erwachsenen mit fortgeschrittenem NSCLC mit einer PD-L1-Expression < 50%, die für eine platinbasierte Therapie ungeeignet sind, liegen Ergebnisse der Studie IPSOS zu den Endpunktkategorien Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen im Vergleich zu einer Monotherapie mit Gemcitabin oder Vinorelbin vor.
- Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Atezolizumab im Vergleich zu Gemcitabin oder Vinorelbin, dessen Ausmaß als eine relevante, jedoch nicht über ein geringes Ausmaß hinausgehende Verbesserung bewertet wird. Zur Symptomatik (erhoben mittels EORTC QLQ-C30 und EORTC QLQ-LC13), Gesundheitszustand (erhoben mittels EQ-5D VAS) und gesundheitsbezogener Lebensqualität (erhoben mittels EORTC QLQ-C30) sind die Daten aufgrund stark abnehmender und differenzieller Rücklaufquoten sowie unterschiedlicher Erhebungszeitpunkte innerhalb der Behandlungszyklen nicht sinnvoll interpretierbar und sind damit für die Nutzenbewertung nicht geeignet. In der Endpunktkategorie der Nebenwirkungen zeigt sich hinsichtlich des Endpunkts schwerwiegende UE kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Studienarmen. Bei dem Endpunkt schwere UE (CTCAE-Grad≥ 3) zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Atezolizumab. Zudem liegen im Detail bei einzelnen spezifischen UE positive Effekte von Atezolizumab im Vergleich zur Monotherapie mit Gemcitabin oder Vinorelbin vor. Zu immunvermittelten SUEs und immunvermittelten schwere UEs liegen keine geeigneten Daten vor.
- In der Gesamtbewertung wird für Atezolizumab ein geringer Zusatznutzen gegenüber der Monotherapie mit Gemcitabin oder Vinorelbin festgestellt.
Zugehörige Verfahren
<< Liste aller Beschlüsse