Durvalumab (5) – Imfinzi®
Hepatozelluläres Karzinom, Erstlinie, Kombination mit Tremelimumab
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.04.2023 – Zulassung: 30.01.2023 |
|---|---|
| Beschluss | 05.10.2023 |
| Wirkstoff | Durvalumab |
| Handelsname | Imfinzi® |
| Pharm. Unternehmer | AstraZeneca GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-922 |
| ATC-Code | L01FF03 PD-1/PDL-1-Inhibitoren (L01FF) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C22.0Leberzellkarzinom |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I24287Hepatozelluläres Karzinom |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Hepatozelluläres Karzinom / Leberzellkarzinom (HCC) |
| Grund des Verfahrens | Neues Anwendungsgebiet |
| Besonderheit | Bundling ZVT-Änderung Kombinationstherapie |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
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IMFINZI in Kombination mit Tremelimumab ist angezeigt bei Erwachsenen zur Erstlinienbehandlung des fortgeschrittenen oder nicht resezierbaren hepatozellulären Karzinoms (HCC) |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| a) | Erwachsene mit fortgeschrittenem oder nicht resezierbarem hepatozellulärem Karzinom (HCC) mit Child-Pugh A oder keiner Leberzirrhose; Erstlinientherapie | Atezolizumab in Kombination mit Bevacizumab |
| b) | Erwachsene mit fortgeschrittenem oder nicht resezierbarem hepatozellulärem Karzinom (HCC) mit Child-Pugh B; Erstlinientherapie | Best-Supportive-Care |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (HIMALAYA) |
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. Nicht-ZVT + indirekter Vergleich (Bucher) |
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Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
| ZVT-Änderung | 17.01.2023 – Aktuelle Leitlinien |
- Klinische Studien
- Die Studie HIMALAYA ist eine offene randomisierte kontrollierte Studie zum Vergleich von Durvalumab in Kombination mit Tremelimumab bzw. Durvalumab als Monotherapie gegenüber Sorafenib mit 4 Behandlungsarmen.
- Die Studie IMbrave150 ist eine offene, randomisierte kontrollierte Phase-III-Studie, die von 2018 bis 2022 in 111 Studienzentren in Asien, Australien, Europa und Nordamerika durchgeführt wurde.
a) Erwachsene mit fortgeschrittenem oder nicht resezierbarem hepatozellulärem Karzinom (HCC) mit Child-Pugh A oder keiner Leberzirrhose; Erstlinientherapie
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- In der Gesamtschau ist ein Zusatznutzen für Durvalumab in Kombination mit Tremelimumab gegenüber Atezolizumab in Kombination mit Bevacizumab bei Erwachsenen mit fortgeschrittenem oder nicht resezierbarem HCC mit Child-Pugh A oder keiner Leberzirrhose nicht belegt.
- Mortalität
- Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich im adjustierten indirekten Vergleich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen Durvalumab + Tremelimumab und Atezolizumab + Bevacizumab.
- Daraus ergibt sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Durvalumab + Tremelimumab im Vergleich zu Atezolizumab + Bevacizumab, ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt.
- Morbidität und gesundheitsbezogene Lebensqualität
- Für die Endpunkte der Kategorien Morbidität und Lebensqualität liegen keine geeigneten Daten für einen indirekten Vergleich vor.
- Es zeigen sich sowohl bei der Studie HIMALAYA als auch bei der Studie IMbrave150 Unterschiede in den Beobachtungsdauern.
- Darüber hinaus liegt für alle genannten Endpunkte zur Morbidität und gesundheitsbezogenen Lebensqualität mindestens aufgrund der fehlenden Verblindung bei subjektiver Endpunkterhebung ein hohes Verzerrungspotenzial vor, sodass die Anforderung an die Ergebnissicherheit für die Durchführung eines adjustierten indirekten Vergleichs nicht erfüllt wäre.
- Nebenwirkungen
- Es sind bei fast allen Patientinnen und Patienten der Studien HIMALAYA und IMbrave150 UE aufgetreten.
- Für den Endpunkt SUE zeigt sich im adjustierten indirekten Vergleich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen Tremelimumab + Durvalumab im Vergleich zu Atezolizumab + Bevacizumab.
- Die Endpunkte zu Nebenwirkungen werden für den Zeitraum der Behandlung mit der Studienmedikation erhoben. Daher resultiert bei den genannten Endpunkten in beiden Studien eine patientenindividuell unterschiedliche Beobachtungsdauer. Für die Ergebnisse des Endpunkts Abbruch wegen UE führt das offene Studiendesign zusätzlich zu einem hohen Verzerrungspotenzial.
- Aufgrund dieser Limitationen bestehen Unsicherheiten in der Interpretation der Ergebnisse für den Endpunkt schwere UE aus dem indirekten Vergleich.
- Für den Endpunkt Abbruch wegen UE resultiert eine nicht ausreichenden Ergebnissicherheit in den jeweiligen Studien HIMALAYA und IMbrave150. Die Anforderungen an einen adjustierten indirekten Vergleich sind daher nicht erfüllt.
- Für die Endpunkte PRO-CTCAE, Blutungen sowie immunvermittelte UEs liegen keine bzw. keine geeigneten Daten vor.
- Insgesamt ergibt sich für die Nebenwirkungen kein Anhaltspunkt für einen Vor- oder Nachteil von Tremelimumab + Durvalumab im Vergleich zu Atezolizumab + Bevacizumab.
- Gesamtschau
- Für die Bewertung des Zusatznutzens von Durvalumab in Kombination mit Tremelimumab gegenüber Atezolizumab in Kombination mit Bevacizumab bei Erwachsenen mit fortgeschrittenem oder nicht resezierbarem HCC mit Child-Pugh A oder keiner Leberzirrhose liegen Ergebnisse aus dem adjustierten indirekten Vergleich der Studie HIMALAYA mit der Studie IMbrave150 über den Brückenkomparator Sorafenib vor.
- Die vorgelegten Studien sind hinreichend ähnlich und insgesamt für die Durchführung eines adjustierten indirekten Vergleiches geeignet.
- Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich keine bewertungsrelevanter Unterschied.
- Für die Endpunktkategorien Morbidität und Lebensqualität liegen keine geeigneten Daten vor.
- Für die Endpunktkategorie Nebenwirkungen zeigen sich keine bewertungsrelevanten Unterschiede im Endpunkt SUE. Es bestehen Unsicherheiten in der Interpretation der Ergebnisse für den Endpunkt schwere UE. Für den Endpunkt Abbruch wegen UE liegen keine geeigneten Daten vor.
b) Erwachsene mit fortgeschrittenem oder nicht resezierbarem hepatozellulärem Karzinom (HCC) mit Child-Pugh B; Erstlinientherapie
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- Für Erwachsene mit fortgeschrittenem oder nicht resezierbarem hepatozellulärem Karzinom (HCC) mit Child-Pugh B in der Erstlinientherapie, legt der pharmazeutische Unternehmer keine Daten für die Bewertung des Zusatznutzens vor. Somit ist ein Zusatznutzen nicht belegt.
Zugehörige Verfahren
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