Blinatumomab (9) – Blincyto®
Akute lymphatische B-Zell-Leukämie, Ph-, CD19+, neu diagnostiziert
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.03.2025 – Zulassung: 23.01.2025 |
|---|---|
| Beschluss | 21.08.2025 |
| Wirkstoff | Blinatumomab |
| Handelsname | Blincyto® |
| Pharm. Unternehmer | Amgen GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-1179 |
| ATC-Code | L01FX07 Andere monoklonale Antikörper und Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (L01FX) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C91.00Akute lymphatische Leukämie (ALL): Ohne Angabe einer kompletten Remission, C91.01Akute lymphatische Leukämie (ALL): In kompletter Remission |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I30536Akute lymphoblastische Leukämie, I31074Akute lymphoblastische Leukämie in kompletter Remission |
| ORPHAcodes (AIS) | 513Akute lymphoblastische Leukämie, 513Akute lymphoblastische Leukämie in kompletter Remission |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Akute lymphatische Leukämie (ALL) Orphan |
| Grund des Verfahrens | Neues Anwendungsgebiet |
| Besonderheit | Bundling |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
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BLINCYTO wird als Monotherapie angewendet zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit neu diagnostizierter Philadelphia-Chromosom-negativer, CD19-positiver B-Zell-Vorläufer-ALL im Rahmen der Konsolidierungstherapie. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| Erwachsene mit neu diagnostizierter Philadelphia-Chromosom-negativer, CD19-positiver B-Zell-Vorläufer-ALL; Konsolidierungstherapie | – (Orphan Drug) |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (E1910) |
|---|---|
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. ZVT |
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Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
- Klinische Studien
- Es handelt sich bei der Studie E1910 um eine laufende, randomisierte, kontrollierte, offene Studie zur Untersuchung der Wirksamkeit und Sicherheit einer Blinatumomab-Monotherapie alternierend mit Chemotherapie (4+4=8 Zyklen) gegenüber einer alleinigen Chemotherapie (4 Zyklen) bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit einer neu diagnostizierten BCR/ABL-negativen B-Zell-Vorläufer-ALL im Rahmen einer Konsolidierungstherapie.
Erwachsene mit neu diagnostizierter Philadelphia-Chromosom-negativer, CD19-positiver B-Zell-Vorläufer-ALL; Konsolidierungstherapie
- In der Gesamtschau stellt der G-BA aufgrund von deutlichen Vorteilen im Gesamtüberleben und Rezidivfreiem Überleben einen beträchtlichen Zusatznutzen von Blinatumomab für Patientinnen und Patienten mit neu diagnostizierter Philadelphia-Chromosom-negativer, CD19-positiver B-Zell-Vorläufer-ALL im Rahmen der Konsolidierungstherapie fest.
- Insgesamt leitet der G-BA hinsichtlich der Aussagekraft der Nachweise einen Anhaltspunkt für den festgestellten Zusatznutzen ab.
- Mortalität
- Das Gesamtüberleben ist definiert als Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Randomisierung bis zum Tod jeglicher Ursache.
- Für den Endpunkt Gesamtüberleben liegt ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Blinatumomab alternierend mit Chemotherapie gegenüber einer alleinigen Chemotherapie vor.
- Zum vorliegenden Datenschnitt waren im Blinatumomab-Arm 30 Personen (19,7 %) und im Chemotherapie-Arm 53 Personen (39,6 %) verstorben.
- Die mediane Überlebenszeit wurde in beiden Behandlungsarmen noch nicht erreicht.
- Das Ausmaß der erzielten Verlängerung im Gesamtüberleben wird als deutliche Verbesserung bewertet.
- Morbidität - Rezidivfreies Überleben
- Der Endpunkt Rezidivfreies Überleben (RFS) ist definiert als Zeit ab Randomisierung/Aufnahme in Step 3 bis zum Zeitpunkt eines Rezidivs oder bis zum Tod jeglicher Ursache.
- Für den Endpunkt Rezidivfreies Überleben liegt ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Blinatumomab alternierend mit Chemotherapie gegenüber einer alleinigen Chemotherapie vor.
- Die mediane Zeit bis zum Ereignis wurde nicht erreicht.
- Das Ausmaß der erzielten Verlängerung des Rezidivfreien Überlebens wird als deutliche Verbesserung bewertet.
- Es bestehen jedoch Unsicherheiten, inwieweit das kurative Behandlungsziel bereits nach der Intensivierungstherapie und vor Erhalt der Konsolidierungsphase als erreicht angesehen werden kann.
- Lebensqualität
- Es wurden keine Daten zur Lebensqualität erhoben.
- Nebenwirkungen
- In der Studie E1910 war eine vollständige Datenerhebung nur für schwere unerwünschte Ereignisse (UE) mit CTCAE-Grad ≥ 3, mit Ausnahme der „Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems“ und „Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen“, bei denen nur UE des CTCAE-Grads 4 und 5 erfasst wurden, sowie für UE von besonderem Interesse vorgesehen.
- Es liegen damit keine Daten für die Gesamtzahl der UE und für schwerwiegende UE (SUE) vor.
- Es war nur eine selektive Erhebung einzelner UE unabhängig des Schweregrads und SUE vorgesehen.
- „Expedited UE“ wurden nach CTCAE-Version 5.0 klassifiziert. Es handelt sich hier jedoch um UE, die z. T. selektiv nur für je eine Behandlungsgruppe definiert und erhoben wurde.
- Zudem wurde eine Erhebung von UE beschrieben, die in einem möglichen, wahrscheinlichen oder nachgewiesenen Zusammenhang mit der Studienmedikation stehen. Diese wird als nicht valide angesehen.
- Angaben zur medianen Beobachtungsdauer für UE wurden nicht vorgelegt.
- Aufgrund der alternierenden Applikation der nebenwirkungsreichen Chemotherapie bestehen Unsicherheiten, ob eine Time-to-Event Analyse in diesem Fall weniger verzerrt wäre als das RR.
- Aufgrund der im Interventionsarm längeren Behandlungsdauer als im Vergleichsarm (alternierende Applikation der Chemotherapie mit Blinatumomab) kann eine Time-to-Event Analyse grundsätzlich besser geeignet sein als die durchgeführte Analyse zum Relativen Risiko.
- Schwere UE (CTCAE-Grad ≥ 3)
- Es zeigt sich für den Endpunkt schwere UE kein signifikanter Unterschied.
- Abbruch wegen UE
- Für UE, die zum Abbruch der Studienmedikation führten, konnten keine Angaben zur vollständigen Erhebung identifiziert werden.
- Inwieweit UE, die zum Therapieabbruch führten, vollständig erhoben wurden ist unklar.
- Jedoch wird ein Abbruch der Therapie aufgrund eines UE z. T. für UE CTCAE-Grad ≥ 3 beschrieben.
- Zudem ist unklar, ob UE, die auf die Grunderkrankung zurückzuführen waren, berücksichtigt wurden.
- Die Daten werden insgesamt als nicht bewertbar erachtet.
- Spezifische UE
- In der Studie E1910 zeigt sich für den Endpunkt „Erkrankungen des Nervensystems“ (schweres UE) und „neurologische Ereignisse“ (UE von besonderem Interesse) ein signifikanter Unterschied zum Nachteil von Blinatumomab.
- Für den Endpunkt „Leukozyten erniedrigt“ (schweres UE) zeigt sich ein signifikanter Unterschied zum Vorteil von Blinatumomab.
- In der Gesamtschau der Ergebnisse zu den Nebenwirkungen liegen für die SUE keine Daten und für Therapieabbrüche aufgrund von UE keine geeigneten Daten vor.
- Bei den schweren UE zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
- Im Detail zeigen sich überwiegend Nachteile bei den spezifischen UE.
- Gesamtbewertung
- Für die Nutzenbewertung liegen Ergebnisse zu Mortalität, Morbidität und Nebenwirkungen aus der laufenden, randomisierten, kontrollierten, offenen Studie E1910 zum Vergleich von einer Blinatumomab-Monotherapie alternierend mit Chemotherapie gegenüber einer alleinigen Chemotherapie vor.
- Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich ein signifikanter Vorteil zugunsten von Blinatumomab. Das Ausmaß der erzielten Verlängerung im Gesamtüberleben wird als deutliche Verbesserung bewertet.
- Für den Endpunkt Rezidivfreies Überleben liegt ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Blinatumomab vor. Das Ausmaß der erzielten Verlängerung des Rezidivfreien Überlebens wird als deutliche Verbesserung bewertet.
- Es liegen keine Daten für die Endpunktkategorie Lebensqualität vor.
- Für die Endpunktkategorie Nebenwirkungen liegen nur Daten für schwere UE (CTCAE-Grad ≥ 3), UE des CTCAE-Grads 4 und 5 (SOC „Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems“ und „Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen“) sowie für UE von besonderem Interesse vor.
- Bei den schweren UE zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen. Im Detail zeigen sich überwiegend Nachteile bei den spezifischen UE.
- In der Gesamtschau stellt der G-BA aufgrund von deutlichen Vorteilen im Gesamtüberleben und Rezidivfreiem Überleben einen beträchtlichen Zusatznutzen von Blinatumomab für Patientinnen und Patienten mit neu diagnostizierter Philadelphia-Chromosom-negativer, CD19-positiver B-Zell-Vorläufer-ALL im Rahmen der Konsolidierungstherapie fest.
Zugehörige Verfahren
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