Blinatumomab (8) – Blincyto®
Akute lymphatische B-Zell-Leukämie, Hochrisiko-Erstrezidiv, Ph-, CD19+, ≥1 Monat und <1 Jahr
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.03.2025 – Zulassung: 23.01.2025 |
|---|---|
| Beschluss | 21.08.2025 |
| Wirkstoff | Blinatumomab |
| Handelsname | Blincyto® |
| Pharm. Unternehmer | Amgen GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-1178 |
| ATC-Code | L01FX07 Andere monoklonale Antikörper und Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (L01FX) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C91.00Akute lymphatische Leukämie (ALL): Ohne Angabe einer kompletten Remission, C91.01Akute lymphatische Leukämie (ALL): In kompletter Remission |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I30536Akute lymphoblastische Leukämie, I31074Akute lymphoblastische Leukämie in kompletter Remission |
| ORPHAcodes (AIS) | 513Akute lymphoblastische Leukämie, 513Akute lymphoblastische Leukämie in kompletter Remission |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Akute lymphatische Leukämie (ALL) Orphan |
| Grund des Verfahrens | Neues Anwendungsgebiet |
| Besonderheit | Bundling |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
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Blincyto wird als Monotherapie angewendet zur Behandlung von pädiatrischen Patienten im Alter ≥ 1 Monat bis < 1 Jahr mit Hochrisiko-Erstrezidiv einer Philadelphia-Chromosomnegativen, CD19-positiven B-Zell-Vorläufer-ALL im Rahmen der Konsolidierungstherapie. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| Pädiatrischen Patienten im Alter ≥ 1 Monat bis < 1 Jahr mit Hochrisiko-Erstrezidiv einer Philadelphia-Chromosom-negativen, CD19-positiven B-Zell-Vorläufer-ALL im Rahmen der Konsolidierungstherapie | – (Orphan Drug) |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
Evidenztransfer |
- Klinische Studien
- Gegenstand dieses Nutzenbewertungsverfahrens war die Studie 20120215, welche die Wirksamkeit und Sicherheit von Blinatumomab als Konsolidierungstherapie gegenüber einer Hochrisikokonsolidierungstherapie bei pädiatrischen Patientinnen und Patienten mit Hochrisiko-Erstrezidiv einer Ph- CD19+ B-ALL untersuchte.
Pädiatrische Patienten im Alter ≥ 1 Monat bis < 1 Jahr mit Hochrisiko-Erstrezidiv einer Philadelphia-Chromosom-negativen, CD19-positiven B-Zell-Vorläufer-ALL im Rahmen der Konsolidierungstherapie
- Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
- Die Aussagesicherheit wird aufgrund der Limitationen der verfügbaren Evidenz mit einem Anhaltspunkt bewertet.
- Für die Nutzenbewertung von Blinatumomab bei pädiatrischen Patienten im Alter ≥ 1 Monat bis < 1 Jahr (Säuglinge) mit Hochrisiko-Erstrezidiv einer Philadelphia-Chromosom-negativen, CD19 positiven B-Zell-Vorläufer-ALL im Rahmen der Konsolidierungstherapie liegen keine klinischen Daten vor.
- Der pharmazeutische Unternehmer nimmt im Dossier auf Grundlage der Zulassung Bezug auf die Patientenpopulation ≥ 1 Jahr bis < 18 Jahre im gleichen Anwendungsgebiet, die in dem Nutzenbewertungsverfahren zu Blinatumomab mit Beschluss vom 20. Januar 2022 bewertet wurde.
- Die Zulassung von Blinatumomab bei Säuglingen mit Hochrisiko-Erstrezidiv einer Ph-, CD19+ B-Zell-Vorläufer-ALL im Rahmen der Konsolidierungstherapie basiert auf einer von der EMA durchgeführten populations-pharmakokinetischen (pop PK) bzw. einer mechanistischen Physiologie-basierten pharmakokinetischen (M-PBPK) Modellierung mit Daten von erwachsenen und pädiatrischen Patientinnen und Patienten älter als 1 Jahr mit (B)-ALL und Non-Hodgkin´s Lymphom (NHL).
- Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Hochrisikogruppe der Säuglinge mit der Hochrisikogruppe der pädiatrischen Patientinnen und Patienten ≥1 Jahr bis < 18 Jahre kann aufgrund der Aussagen klinischer Experten in der mündlichen Anhörung angenommen werden, dass eine hinreichende Vergleichbarkeit vorliegt.
- Die Experten führten diesbezüglich aus, dass ein Hochrisikorezidiv als ein Rezidiv innerhalb der ersten 18 Monate nach Diagnosestellung definiert ist und damit alle Rezidive im Säuglingsalter (bis maximal 12 Monate) per Definition Hochrisikorezidive sind.
- Relevante klinische Daten zu dieser Patientengruppe sind aufgrund der geringen Anzahl von rekrutierbaren Patientinnen und Patienten auch zukünftig nicht zu erwarten.
- In die für die Übertragung des Zusatznutzens zugrunde liegende vergleichende Studie 20120215 wurde ein Patientenkollektiv eingeschlossen, das in Bezug auf das Alter direkt an die hier vorliegende Patientenpopulation angrenzt.
- In der entsprechenden Nutzenbewertung (Beschluss vom 20. Januar 2022) zeigten sich bei pädiatrischen Patienten im Alter ≥ 1 Jahr oder älter mit Hochrisiko-Erstrezidiv einer Ph-, CD19+ B-Zell-Vorläufer-ALL sehr deutliche Vorteile für Blinatumomab.
- Gesamtschau
- In der Gesamtschau erachtet der G-BA eine Übertragung der Ergebnisse zum Zusatznutzen von Blinatumomab aus der Nutzenbewertung zu pädiatrischen Patientinnen und Patienten im Alter von ≥ 1 Jahr bis < 18 Jahren auf pädiatrischen Patientinnen und Patienten im Alter von ≥ 1 Monat bis < 1 Jahr (Säuglinge) mit Hochrisiko-Erstrezidiv einer Ph- CD19+ B-ALL in diesem Fall für sachgerecht.
- Aufgrund der hiermit verbundenen Unsicherheiten und der Limitationen der verfügbaren Evidenz, ist das Ausmaß des Zusatznutzens nicht quantifizierbar.
- Ein Zusatznutzen liegt gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 1. Halbs. SGB V vor, ist aber nicht quantifizierbar, weil die wissenschaftliche Datengrundlage dies nicht zulässt.
Zugehörige Verfahren
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