Secukinumab (1) – Cosentyx®
Plaque-Psoriasis
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.06.2015 – Zulassung: 14.01.2015 |
|---|---|
| Beschluss | 27.11.2015 Patientengruppen aufgehoben |
| Wirkstoff | Secukinumab |
| Handelsname | Cosentyx® |
| Pharm. Unternehmer | Novartis Pharma GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-167 |
| ATC-Code | L04AC10 Interleukin-Inhibitoren (L04AC) |
| ICD-10 Codes (AIS) | L40.0Psoriasis vulgaris |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I109655Plaque-Psoriasis |
| DDD Tagesdosis | 10 mg parenteral |
| Therapeutisches Gebiet | Hauterkrankungen Plaque-Psoriasis (PP) |
| Grund des Verfahrens |
Erstbewertung
Aufgehoben durch: Secukinumab (3) (17.08.2017) |
| Besonderheit | Praxisbesonderheit |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
|
Secukinumab (Cosentyx®) ist angezeigt für die Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie in Frage kommen. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| a) | Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque- Psoriasis, die für eine systemische und/oder Phototherapie geeignet sind | Fumarsäureestern oder Ciclosporin oder Methotrexat oder Phototherapie |
| b1) | Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque- Psoriasis, die auf andere systemische Therapien einschließlich Ciclosporin, Methotrexat oder PUVA (Psoralen und Ultraviolett A-Licht) nur unzureichend angesprochen haben, oder bei denen eine Kontraindikation oder Unverträglichkeit gegenüber solchen Therapien vorliegt: Patienten mit einer Biologika-Vorbehandlung: | Adalimumab oder Infliximab oder Ustekinumab |
| b2) | Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque- Psoriasis, die auf andere systemische Therapien einschließlich Ciclosporin, Methotrexat oder PUVA (Psoralen und Ultraviolett A-Licht) nur unzureichend angesprochen haben, oder bei denen eine Kontraindikation oder Unverträglichkeit gegenüber solchen Therapien vorliegt: Patienten ohne Biologika-Vorbehandlung: | Adalimumab oder Infliximab oder Ustekinumab |
Studien und Ergebnisse
|
Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (CAIN457A2317) |
|---|---|
|
Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. ZVT |
|
Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
| Grund für Patientengruppenbildung (G-BA) | Vorbehandlung, Patienten-Eignung |
a) Patientenpopulation A – Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische und/oder Phototherapie geeignet sind.
- Ein Zusatznutzen von Secukinumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (patientenindividuell optimierte Standardtherapie unter Berücksichtigung von Fumarsäureestern oder Ciclosporin oder Methotrexat oder Phototherapie [Balneophototherapie, orale PUVA, NB-UVB]) ist nicht belegt.
- Aufgrund nicht vorhandener direkt vergleichender Studien für die Patientenpopulation A wurde vom pharmazeutischen Unternehmer ein indirekter Vergleich von Secukinumab mit Methotrexat mit dem Brückenkomparator Placebo durchgeführt.
- Zusammenfassend lassen sich aus dem vorgelegten indirekten Vergleich von Secukinumab mit Methotrexat keine Aussagen zum Zusatznutzen von Secukinumab zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische und/ oder Phototherapie geeignet sind, ableiten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die für die Vergleichstherapie ausgewählten Studien eine zu kurze Studiendauer aufweisen.
- Der Zusatznutzen von Secukinumab zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische und/ oder Phototherapie geeignet sind, ist damit nicht belegt.
b1) Patientenpopulation B – Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf andere systemische Therapien einschließlich Ciclosporin, Methotrexat oder PUVA (Psoralen und Ultraviolett A-Licht) nur unzureichend angesprochen haben, oder bei denen eine Kontraindikation oder Unverträglichkeit gegenüber solchen Therapien vorliegt.– Patientenpopulation B 1) Patienten mit einer Biologika-Vorbehandlung
- Es liegt ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen von Secukinumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Adalimumab oder Infliximab oder Ustekinumab) vor.
- In der Gesamtschau werden die positiven Effekte von Secukinumab auf alle untersuchten Morbiditäts-Endpunkte und auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität ohne Nachteile bei den Nebenwirkungen für Teilpopulation B1 (mit Biologika-Vorbehandlung) als bisher gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens im Sinne von § 2 Absatz 3 bewertet und das Ausmaß des Zusatznutzens als beträchtlich eingestuft.
- Mortalität
- Für den patientenrelevanten Endpunkt Gesamtmortalität zeigte sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
- Daraus ergibt sich kein Zusatznutzen von Secukinumab im Vergleich zu Ustekinumab, ein Zusatznutzen ist damit für das Gesamtüberleben nicht belegt.
- Morbidität - Symptomatik (Schmerz)
- Für die Subgruppe der Patienten mit vorheriger Biologika-Therapie liegt ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Secukinumab im Vergleich zu Ustekinumab vor (Behandlungsgruppen-Unterschied: MD -1,77 [95%-KI -2,91;-0,63]; p-Wert 0,002), während sich für die Population ohne vorherige Therapie mit Biologika kein signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen ergab (MD −0,07 [95%-KI −0,57; 0,43]; p-Wert 0,788).
- Für Patienten mit vorheriger Therapie mit einem Biologikum (Teilpopulation B1) zeigt sich jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Secukinumab.
- Das 95%-Konfidenzintervall lag jeweils vollständig unterhalb der Irrelevanzschwelle, so dass von klinisch relevanten Effekten auf diese patientenrelevante Endpunkte auszugehen ist.
- Morbidität - Symptomatik (Juckreiz)
- Es zeigt sich ein Beleg für eine Effektmodifikation durch das Merkmal vorherige Therapie mit Biologika (p-Wert = 0,004), somit ergibt sich für Patienten mit vorheriger Biologika-Therapie ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Secukinumab im Vergleich zu Ustekinumab (Behandlungsgruppen-Unterschied: MD -2,35 [95%-KI -3,62;-1,08] p-Wert< 0,001).
- Für Patienten mit vorheriger Therapie mit einem Biologikum (Teilpopulation B1) zeigt sich jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Secukinumab.
- Das 95%-Konfidenzintervall lag jeweils vollständig unterhalb der Irrelevanzschwelle, so dass von klinisch relevanten Effekten auf diese patientenrelevante Endpunkte auszugehen ist.
- Morbidität - Symptomatik (Schuppung)
- Patienten mit einer vorherigen Biologika Therapie zeigen eine signifikante Verbesserung des Endpunkt Schuppung im Secukinumab-Arm gegenüber dem Ustekinumab-Arm.
- Somit ergibt sich für Patienten mit vorheriger Biologika-Therapie ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Secukinumab im Vergleich zu Ustekinumab (Behandlungsgruppen-Unterschied: MD -1,88 [95%-KI -3,04;-0,71]; p-Wert 0,002).
- Für Patienten mit vorheriger Therapie mit einem Biologikum (Teilpopulation B1) zeigt sich jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Secukinumab.
- Das 95%-Konfidenzintervall lag jeweils vollständig unterhalb der Irrelevanzschwelle, so dass von klinisch relevanten Effekten auf diese patientenrelevante Endpunkte auszugehen ist.
- Morbidität - Remission (PASI 100)
- Für den Endpunkt „kumulativer Anteil der Patienten, die den PASI 100 während des Studienverlaufes erreicht haben“, zeigte sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Secukinumab (basierend auf dem Kaplan-Meier-Schätzer) (PASI 100: HR: 1,52 [95%-KI 1,14; 2,02]; p-Wert 0,005).
- Insgesamt wird davon ausgegangen, dass Secukinumab im Vergleich zu Ustekinumab einen positiven Effekt auf die Remission hat, jedoch sind die Ergebnisse mit einer erhöhten Unsicherheit behaftet.
- Daraus lässt sich ein Zusatznutzen von Secukinumab gegenüber Ustekinumab ableiten.
- Morbidität - Response (PASI 75 bzw. PASI 90)
- Für beide Response Schwellenwerte, PASI 75 bzw. PASI 90, zeigte sich sowohl hinsichtlich des Anteils der Patienten mit Response (PASI 75: RR 1,23 [95%-KI 1,08;1,41]; p-Wert 0,001; PASI 90: RR 1,28 [95%-KI 1,06;1,54]; p-Wert 0,008) als auch hinsichtlich des kumulativen Anteils der Patienten, die den PASI 75 bzw. PASI 90 während des Studienverlaufes erreicht haben (PASI 75: HR 1,39 [95%-KI 1,11;1,76]; p-Wert 0,005; PASI 90: HR 1,46 [95%-KI 1,14;1,86]; p-Wert 0,002) ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Secukinumab.
- In der Gesamtschau liegt ein positiver Effekt von Secukinumab im Vergleich zu Ustekinumab vor.
- Die Ergebnisse zeigen ferner die gleiche Effektrichtung, so dass sich ein Zusatznutzen von Secukinumab im Vergleich zu Ustekinumab ableiten lässt.
- Gesundheitsbezogene Lebensqualität - Dermatology Life Quality Index (DLQI)-Responder
- Diese zeigten ein statistisch signifikanten Unterschied zugunsten von Secukinumab (n=100 [61.7%] vs. n=73 [49,3%]) gegenüber Ustekinumab (RR 1,25 [95%-KI 1,02; 1,53;] p-Wert 0,029).
- Daraus ergibt sich ein Zusatznutzen von Secukinumab im Vergleich zu Ustekinumab in Bezug auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität.
- Nebenwirkungen - Schwere unerwünschte Ereignisse (SUE), Abbruch wegen unerwünschter Ereignisse (UE), Infektionen und parasitäre Erkrankungen
- Für keinen der patientenrelevanten Endpunkte SUE, Abbruch wegen UE, Infektionen und parasitäre Erkrankungen zeigte sich ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zu Woche 52.
- Daraus ergibt sich weder ein größerer noch geringerer Schaden für Secukinumab im Vergleich zu Ustekinumab.
- Fazit zu Patientenpopulation B
- Für die Symptomendpunkte Schmerz, Juckreiz und Schuppung liegt eine konstante Effektmodifikation für das Kriterium Vorbehandlung mit Biologika vor, so dass ausschließlich für Teilpopulation B1 (Patienten mit Biologika-Vorbehandlung) hinsichtlich der Verbesserung der Symptome Juckreiz, Schmerzen und Schuppung ein signifikanter sowie auch relevanter Vorteil zugunsten von Secukinumab vorliegt, welcher in einem nicht quantifizierbaren Zusatznutzen resultiert.
- Zusammenfassend zeigt die Bewertung der einzelnen patientenrelevanten Endpunkte ausschließlich positive Effekte, unterstützend dazu ergeben sich keine Nachteile von Secukinumab aufgrund von unerwünschten Ereignissen.
b2) Patientenpopulation B – Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf andere systemische Therapien einschließlich Ciclosporin, Methotrexat oder PUVA (Psoralen und Ultraviolett A-Licht) nur unzureichend angesprochen haben, oder bei denen eine Kontraindikation oder Unverträglichkeit gegenüber solchen Therapien vorliegt.– Patientenpopulation B 2) Patienten ohne eine Biologika-Vorbehandlung
- Es liegt ein Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen von Secukinumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Adalimumab oder Infliximab oder Ustekinumab) vor.
- Für Teilpopulation B2 (ohne Biologika-Vorbehandlung) lässt sich aufgrund der positiven Effekte beim Morbiditätsendpunkt PASI und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität ohne Nachteile bei den Nebenwirkungen ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ableiten.
- Für Patienten der Teilpopulation B2 werden die Effekte von Secukinumab deshalb in der Gesamtschau als bisher gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens im Sinne von § 2 Absatz 3 bewertet und das Ausmaß des Zusatznutzens als gering eingestuft.
- Mortalität
- Für den patientenrelevanten Endpunkt Gesamtmortalität zeigte sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
- Daraus ergibt sich kein Zusatznutzen von Secukinumab im Vergleich zu Ustekinumab, ein Zusatznutzen ist damit für das Gesamtüberleben nicht belegt.
- Morbidität - Symptomatik (Schmerz)
- Für die nicht mit einem Biologikum vorbehandelten Patienten (Teilpopulation B2) zeigt sich dagegen für die Endpunkte Juckreiz und Schmerz kein statistisch signifikanter Unterschied, sodass sich kein Zusatznutzen für diese Teilpopulation herleiten lässt.
- Morbidität - Symptomatik (Juckreiz)
- Für die nicht mit einem Biologikum vorbehandelten Patienten (Teilpopulation B2) zeigt sich dagegen für die Endpunkte Juckreiz und Schmerz kein statistisch signifikanter Unterschied, sodass sich kein Zusatznutzen für diese Teilpopulation herleiten lässt.
- Morbidität - Symptomatik (Schuppung)
- Für die die Population ohne vorherige Therapie mit Biologika zeigte sich ebenfalls ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen (MD −0,57 [95%-KI −1,09; -0,06]; p-Wert 0,296).
- Das 95 %-KI für Hedges’ g lag jedoch nicht vollständig unterhalb der Irrelevanzschwelle von −0,2.
- Damit lässt sich nicht ableiten, dass der Effekt klinisch relevant ist.
- Folglich lässt sich auch für das Symptom „Schuppung“ kein Zusatznutzen für die Patienten ohne Biologika-Vorbehandlung ableiten.
- Morbidität - Remission (PASI 100)
- Für den Anteil der Patienten, die zum Zeitpunkt Woche 52 einen PASI 100 hatten, zeigte sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
- Für den Endpunkt „kumulativer Anteil der Patienten, die den PASI 100 während des Studienverlaufes erreicht haben“, zeigte sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Secukinumab (basierend auf dem Kaplan-Meier-Schätzer) (PASI 100: HR: 1,52 [95%-KI 1,14; 2,02]; p-Wert 0,005).
- Insgesamt wird davon ausgegangen, dass Secukinumab im Vergleich zu Ustekinumab einen positiven Effekt auf die Remission hat, jedoch sind die Ergebnisse mit einer erhöhten Unsicherheit behaftet.
- Daraus lässt sich ein Zusatznutzen von Secukinumab gegenüber Ustekinumab ableiten.
- Morbidität - Response (PASI 75 bzw. PASI 90)
- Für beide Response Schwellenwerte, PASI 75 bzw. PASI 90, zeigte sich sowohl hinsichtlich des Anteils der Patienten mit Response (PASI 75: RR 1,23 [95%-KI 1,08;1,41]; p-Wert 0,001; PASI 90: RR 1,28 [95%-KI 1,06;1,54]; p-Wert 0,008) als auch hinsichtlich des kumulativen Anteils der Patienten, die den PASI 75 bzw. PASI 90 während des Studienverlaufes erreicht haben (PASI 75: HR 1,39 [95%-KI 1,11;1,76]; p-Wert 0,005; PASI 90: HR 1,46 [95%-KI 1,14;1,86]; p-Wert 0,002) ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Secukinumab.
- In der Gesamtschau liegt ein positiver Effekt von Secukinumab im Vergleich zu Ustekinumab vor.
- Die Ergebnisse zeigen ferner die gleiche Effektrichtung, so dass sich ein Zusatznutzen von Secukinumab im Vergleich zu Ustekinumab ableiten lässt.
- Gesundheitsbezogene Lebensqualität - Dermatology Life Quality Index (DLQI)-Responder
- Diese zeigten ein statistisch signifikanten Unterschied zugunsten von Secukinumab (n=100 [61.7%] vs. n=73 [49,3%]) gegenüber Ustekinumab (RR 1,25 [95%-KI 1,02; 1,53;] p-Wert 0,029).
- Daraus ergibt sich ein Zusatznutzen von Secukinumab im Vergleich zu Ustekinumab in Bezug auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität.
- Nebenwirkungen - Schwere unerwünschte Ereignisse (SUE), Abbruch wegen unerwünschter Ereignisse (UE), Infektionen und parasitäre Erkrankungen
- Für keinen der patientenrelevanten Endpunkte SUE, Abbruch wegen UE, Infektionen und parasitäre Erkrankungen zeigte sich ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zu Woche 52.
- Daraus ergibt sich weder ein größerer noch geringerer Schaden für Secukinumab im Vergleich zu Ustekinumab.
- Fazit zu Patientenpopulation B
- Aus den signifikanten Vorteilen bei den Morbiditätsendpunkten Remission (PASI 100) und Response (PASI 75, bzw. PASI 90), welche die Symptome Rötung, Dicke der Plaques und Schuppung abbilden, ergibt sich ebenfalls ein geringer Zusatznutzen durch die Behandlung mit Secukinumab.
- Zusammenfassend zeigt die Bewertung der einzelnen patientenrelevanten Endpunkte ausschließlich positive Effekte, unterstützend dazu ergeben sich keine Nachteile von Secukinumab aufgrund von unerwünschten Ereignissen.
Zugehörige Verfahren
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