Mepolizumab (3) – Nucala®

Chronische Rhinosinusitis mit Nasenpolypen

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.12.2021 – Zulassung: 12.11.2021
Beschluss 19.05.2022
Befristung bis 01.12.2022 Befristung aufgehoben
Wirkstoff Mepolizumab
Handelsname Nucala®
Pharm. Unternehmer GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG
G-BA Vorgangsnummer D-746
ATC-Code R03DX09 Andere Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen zur systemischen Anwendung (R03DX)
ICD-10 Codes (AIS) J32.0Chronische Sinusitis maxillaris, J32.1Chronische Sinusitis frontalis, J32.2Chronische Sinusitis ethmoidalis, J32.3Chronische Sinusitis sphenoidalis, J32.4Chronische Pansinusitis, J32.8Sonstige chronische Sinusitis, J32.9Chronische Sinusitis, nicht näher bezeichnet, J33.0Polyp der Nasenhöhle, J33.1Polyposis nasalis deformans, J33.8Sonstige Polypen der Nasennebenhöhlen, J33.9Nasenpolyp, nicht näher bezeichnet
Alpha-ID Codes (AIS) I5131Chronische Rhinosinusitis, I5132Chronische Sinusitis maxillaris, I5137Chronische Sinusitis frontalis, I5139Chronische Sinusitis ethmoidalis, I5142Chronische Sinusitis sphenoidalis, I5144Chronische Pansinusitis, I5145Chronische Rhinosinusitis mit Exazerbation, I5152Nasenhöhlenpolyp, I7751Nasenpolyp, I79149Nasennebenhöhlenpolyp, I85887Polyposis nasi deformans
DDD Tagesdosis 3.6 mg parenteral
Therapeutisches Gebiet Krankheiten des Atmungssystems Chroinic Rhinitis / Rhinosinusitis (CRS)
Grund des Verfahrens Neues Anwendungsgebiet
Besonderheit Bundling ZVT-Änderung

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Nucala ist angezeigt als Zusatztherapie mit intranasalen Kortikosteroiden zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit schwerer CRSwNP, die mit systemischen Kortikosteroiden und/oder chirurgischem Eingriff nicht ausreichend kontrolliert werden kann.

Patientengruppe Indikation ZVT
Erwachsene mit schwerer chronischer Rhinosinusitis mit nasalen Polypen (CRSwNP), die mit systemischen Kortikosteroiden und/oder chirurgischem Eingriff nicht ausreichend kontrolliert werden kann Dupilumab oder Omalizumab, jeweils in Kombination mit intranasalen Kortikosteroiden (Budesonid oder Mometasonfuroat)

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
1 (SYNAPSE)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
H2H vs. Nicht-ZVT + kein indirekter Vergleich
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
nein
ZVT-Änderung 19.05.2022 – Neuer wissenschaftlicher Kenntnisstand

  • Klinische Studien
    • Bei der Studie SYNAPSE handelt es sich um eine randomisierte, doppelblinde Phase-III-Studie zum Vergleich von Mepolizumab gegenüber Placebo, jeweils im Add-On-Design zu einer Erhaltungstherapie mit intranasalem Mometasonfuroat.

Erwachsene mit schwerer chronischer Rhinosinusitis mit nasalen Polypen (CRSwNP), die mit systemischen Kortikosteroiden und/oder chirurgischem Eingriff nicht ausreichend kontrolliert werden kann

  • Für Erwachsene mit schwerer chronischer Rhinosinusitis mit nasalen Polypen (CRSwNP), die mit systemischen Kortikosteroiden und/oder chirurgischem Eingriff nicht ausreichend kontrolliert werden kann, ist der Zusatznutzen von Mepolizumab als Zusatztherapie gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.
  • Der pharmazeutische Unternehmer hat zum Nachweis des Zusatznutzens von Mepolizumab die Ergebnisse der doppelblinden, randomisierten Studie SYNAPSE mit Auswertungen zu Woche 52 vorgelegt.
  • Da die Studie SYNAPSE keine Daten gegenüber der aktuell bestimmten zweckmäßigen Vergleichstherapie liefert, kann die Studie folglich nicht für die Ableitung des Zusatznutzens von Mepolizumab herangezogen werden.
  • Mortalität
    • In der Studie SYNAPSE traten bis Woche 52 keine Todesfälle auf.
  • Morbidität
    • Für die Endpunkte zur Symptomatik (nasale Obstruktion, nasaler Ausfluss und Verlust des Geruchssinns, jeweils erhoben über eine visuelle Analogskala (VAS)) zeigt sich beim Anteil der Patientinnen und Patienten mit einer Verbesserung um ≥ 1,5 Punkte zu Woche 52 jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Mepolizumab + Mometasonfuroat gegenüber Placebo + Mometasonfuroat (nasale Obstruktion VAS: RR 0,87 [95 %-KI 0,75; 0,98] p-Wert = 0,022; nasaler Ausfluss VAS: RR 0,87 [95 %-KI 0,75; 0,98] p-Wert = 0,022; Verlust des Geruchssinns VAS: RR 0,73 [95 %-KI 0,57; 0,95] p-Wert = 0,007).
    • Für die Beeinträchtigung täglicher Aktivitäten durch die Erkrankung zeigt sich in der Studie SYNAPSE ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Mepolizumab + Mometasonfuroat gegenüber Placebo + Mometasonfuroat. Das 95 %-Konfidenzintervall der standardisierten Mittelwertdifferenz (Hedges’ g) liegt jedoch nicht vollständig außerhalb des Irrelevanzbereichs von −0,2 bis 0,2. Damit lässt sich nicht ableiten, dass der beobachtete Effekt relevant ist.
    • Die Vermeidung insbesondere von wiederholten Operationen der Nasenpolypen nach einer initialen Operation stellt u.a. aufgrund eingriffsspezifischer Komplikationen ein zentrales Therapieziel dar. In der vorliegenden Indikation handelt es sich bei dem Endpunkt der Nasenpolypen-Operationen (NP-OP) grundsätzlich um einen patientenrelevanten Endpunkt. Es bestehen unterschiedliche Auffassungen zur Eignung der in der vorliegenden Studie vorgenommenen Operationalisierung des Endpunktes.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität
    • Die gesundheitsbezogene Lebensqualität wurde in der vorliegenden Studie anhand des SF-36 erhoben. Für den SF-36 werden der körperliche Summenscore (PCS) und der psychische Summenscore (MCS) einzeln betrachtet. Für den SF-36 zeigt sich für den Anteil der Patientinnen und Patienten mit einer Verbesserung des Gesamtscores um ≥ 9,4 Punkte (PCS) bzw. ≥ 9,6 Punkte (MCS) (15 % der Skalenspannweite) zu Woche 52 jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Mepolizumab + Mometasonfuroat gegenüber Placebo + Mometasonfuroat (PCS: RR 0,55 [95 %-KI 0,39; 0,76] p-Wert < 0,001; MCS: RR 0,68 [95 %-KI 0,47; 0,99] p-Wert = 0,03).
  • Nebenwirkungen
    • Für die Endpunkte UE, SUEs und Abbruch wegen UEs zeigt sich jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
  • Gesamtschau
    • In der Gesamtschau ist ein Zusatznutzen daher nicht belegt und der Beschluss bis 1. Dezember 2022 befristet.

Zugehörige Verfahren



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