Obinutuzumab (5) – Gazyvaro®

Follikuläres Lymphom

Steckbrief

Start des Verfahrens 15.05.2021 – Zulassung: 13.06.2016
Beschluss 04.11.2021
Wirkstoff Obinutuzumab
Handelsname Gazyvaro®
Pharm. Unternehmer Roche Pharma AG
G-BA Vorgangsnummer D-673
ATC-Code L01FA03 CD20-Inhibitoren (L01FA)
ICD-10 Codes (AIS) C82.0Follikuläres Lymphom Grad I, C82.1Follikuläres Lymphom Grad II, C82.2Follikuläres Lymphom Grad III, nicht näher bezeichnet, C82.3Follikuläres Lymphom Grad IIIa, C82.7Sonstige Typen des follikulären Lymphoms, C82.9Follikuläres Lymphom, nicht näher bezeichnet
Alpha-ID Codes (AIS) I116042Follikuläres Lymphom Grad 1, I116043Follikuläres Lymphom Grad 2, I116044Follikuläres Lymphom Grad 3, I116045Follikuläres Lymphom Grad 3a, I116049Sonstige Typen des follikulären Lymphoms, I17968Follikuläres Lymphom
ORPHAcodes (AIS) 545Follikuläres Lymphom Grad 1, 545Follikuläres Lymphom Grad 2, 545Follikuläres Lymphom Grad 3, 545Follikuläres Lymphom Grad 3a, 545Sonstige Typen des follikulären Lymphoms, 545Follikuläres Lymphom
DDD Tagesdosis 48 mg parenteral
Therapeutisches Gebiet Onkologische Erkrankungen Follikuläres Lymphom (FL) Orphan (Umsatzgrenze)
Grund des Verfahrens Neubewertung: Orphan Umsatz-Überschreitung
Ursprünglicher Beschluss: Obinutuzumab (2) (15.12.2016)
Besonderheit Bundling ZVT-Änderung

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Gazyvaro in Kombination mit Bendamustin, gefolgt von einer Gazyvaro Erhaltungstherapie, wird angewendet bei Patienten mit Follikulärem Lymphom (FL), die auf eine Behandlung mit Rituximab oder einem Rituximab-haltigen Regime nicht angesprochen haben oder während bzw. bis zu sechs Monate nach der Behandlung progredient wurden.

Patientengruppe Indikation ZVT
Erwachsene mit follikulärem Lymphom (FL), die auf eine Behandlung mit Rituximab oder einem Rituximab-haltigen Regime nicht angesprochen haben oder während bzw. bis zu 6 Monate nach der Behandlung progredient waren Patientenindividuelle Therapie unter Auswahl von Bendamustin, CHOP (Cyclophosphamid, Doxorubicin, Vincristin und Prednisolon) und CVP (Cyclophosphamid, Vincristin und Prednisolon); unter Berücksichtigung der Vortherapie und der Art und Dauer des Ansprechens

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
1 (GADOLIN)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
H2H vs. Nicht-ZVT + kein indirekter Vergleich
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
nein
ZVT-Änderung 25.05.2021 – Neue Leitlinien

  • Klinische Studien
    • Für den Nachweis eines Zusatznutzens hat der pharmazeutische Unternehmer im Dossier die Ergebnisse der randomisierten, kontrollierten, offenen, multizentrischen Phase-III-Studie GADOLIN vorgelegt.

Erwachsene mit follikulärem Lymphom (FL), die auf eine Behandlung mit Rituximab oder einem Rituximab-haltigen Regime nicht angesprochen haben oder während bzw. bis zu 6 Monate nach der Behandlung progredient waren

  • Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Im Ergebnis ist daher die Feststellung zu treffen, dass der Zusatznutzen gemäß 5. Kapitel § 18 Absatz 1 Satz 4 VerfO des G-BA nicht belegt ist.
  • Mortalität
    • Der pharmazeutische Unternehmer hat zu keinem der eingereichten Datenschnitte, insbesondere nicht zum finalen Datenschnitt, vollständige Auswertungen zu allen Endpunkten vorgelegt.
    • Für den finalen Datenschnitt vom 30.11.2018 legt der pharmazeutische Unternehmer im Modul 4 lediglich Auswertungen zu Endpunkten der Kategorien Mortalität und Nebenwirkungen vor.
  • Morbidität
    • Die vorgelegten Auswertungen zu den patientenberichteten Endpunkten der Kategorien Morbidität und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität basieren auf einem früheren Datenschnitt vom 01.09.2014.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität
    • Die vorgelegten Auswertungen zu den patientenberichteten Endpunkten der Kategorien Morbidität und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität basieren auf einem früheren Datenschnitt vom 01.09.2014.
    • Die gesundheitsbezogene Lebensqualität wurde in der Studie GADOLIN mittels FACT-Lym erhoben, der sich aus 5 Subskalen zusammensetzt.
    • Die Angaben zu Rücklaufquoten waren unvollständig und gingen nur für ausgewählte Auswertungszeitpunkte hervor.
    • Auch die vorgelegten Analysen aus einem gemischten Modell für wiederholte Messungen (MMRM) für den FACT-G und die Subskala FACT-LymS sind aufgrund fehlender Angaben nicht abschließend interpretierbar.
  • Nebenwirkungen
    • Der pharmazeutische Unternehmer hat zu keinem der eingereichten Datenschnitte, insbesondere nicht zum finalen Datenschnitt, vollständige Auswertungen zu allen Endpunkten vorgelegt.
    • Für den finalen Datenschnitt vom 30.11.2018 legt der pharmazeutische Unternehmer im Modul 4 lediglich Auswertungen zu Endpunkten der Kategorien Mortalität und Nebenwirkungen vor.
    • Zudem sind die vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Daten zu unerwünschten Ereignissen unvollständig.
    • Dargestellt wurden lediglich unerwünschte Ereignisse unabhängig vom Schweregrad, die bei ≥ 10 % der Patientinnen und Patienten in einem Studienarm aufgetreten sind.
  • Kurzfassung der Bewertung
    • Die Aufbereitung der Studiendaten im Dossier erwies sich in gravierendem Ausmaß jeweils als nicht adäquat und inhaltlich unvollständig mit der Folge, dass dies einer sachgerechten Bewertung des Zusatznutzens entgegensteht.
    • Im Dossier lagen für keinen der Datenschnitte, insbesondere nicht zum aktuellsten, Auswertungen zu allen erhobenen Endpunkten vor.
    • Ferner waren die Auswertungen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität unzureichend.
    • Zudem waren die zu den häufigen unerwünschten Ereignissen vorgelegten Ergebnisse unvollständig.
    • Auch die mit der schriftlichen Stellungnahme nachgereichten Auswertungen waren aufgrund der unzureichenden Aufarbeitung nicht geeignet, eine sachgerechte Bewertung des Zusatznutzens herbeizuführen.
    • Im Ergebnis wird daher festgestellt, dass der Zusatznutzen nicht belegt ist.

Zugehörige Verfahren

Obinutuzumab (6) Gazyvaro® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen Follikuläres Lymphom, Erstlinie 1.300–1.500 100% Zusatznutzen nicht belegt Orphan (Umsatzgrenze)
Obinutuzumab (4) Gazyvaro® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen Chronische lymphatische Leukämie 820–1.480 100% Zusatznutzen nicht belegt Orphan (Umsatzgrenze)
Obinutuzumab (5) Gazyvaro® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen Follikuläres Lymphom 790–940 100% Zusatznutzen nicht belegt Orphan (Umsatzgrenze)
Obinutuzumab (3) Gazyvaro® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen Follikuläres Lymphom, Erstlinie 0
1.300–1.500
100% nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen Orphan aufgehoben
Obinutuzumab (2) Gazyvaro® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen Follikuläres Lymphom 0
790–940
100% nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen Orphan aufgehoben
Obinutuzumab (1) Gazyvaro® Roche Pharma AG Onkologische Erkrankungen Chronische lymphatische Leukämie 0
818–1.477
100% nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen Orphan aufgehoben


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