Burosumab (5) – Crysvita®
X-chromosomale Hypophosphatämie, ≥ 18 Jahre
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.02.2022 – Zulassung: 30.09.2020 |
|---|---|
| Beschluss | 21.07.2022 |
| Wirkstoff | Burosumab |
| Handelsname | Crysvita® |
| Pharm. Unternehmer | Kyowa Kirin GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-784 |
| ATC-Code | M05BX05 Andere Mittel mit Einfluss auf die Knochenstruktur und die Mineralisation (M05BX) |
| ICD-10 Codes (AIS) | E83.30Familiäre hypophosphatämische Rachitis |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I125310X-chromosomale Hypophosphatämie |
| ORPHAcodes (AIS) | 89936X-chromosomale Hypophosphatämie |
| DDD Tagesdosis | 2.5 mg parenteral |
| Therapeutisches Gebiet | Stoffwechselkrankheiten Hypophosphatämie Orphan (Umsatzgrenze) |
| Grund des Verfahrens |
Neubewertung: Orphan Umsatz-Überschreitung
Ursprünglicher Beschluss: Burosumab (3) (15.04.2021) |
| Regulatorischer Status | Bedingte Zulassung (CMA) |
| Besonderheit | Bundling |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
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Crysvita wird angewendet zur Behandlung der X-chromosomalen Hypophosphatämie (XLH) bei Erwachsenen. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| Erwachsene mit X-chromosomaler Hypophosphatämie (XLH) | Eine Phosphatsubstitution und aktives Vitamin D (Calcitriol oder Alfacalcidol) in Kombination |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (UX023-CL303) |
|---|---|
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. Nicht-ZVT + kein indirekter Vergleich |
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Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
- Klinische Studien
- Für die Bewertung des Zusatznutzens von Burosumab für Erwachsene mit X-chromosomaler Hypophosphatämie wurde seitens des pharmazeutischen Unternehmers die zulassungsbegründende, multizentrische, randomisierte, doppelblinde Placebo-kontrollierte Phase-III-Studie UX023-CL303 mit Datenschnitt zu Woche 24 vorgelegt.
Erwachsene mit X-chromosomaler Hypophosphatämie (XLH)
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- Insgesamt wurde für das vorliegende Anwendungsgebiet seitens des pharmazeutischen Unternehmers keine Studie vorgelegt, die für die Bewertung des Zusatznutzens von Burosumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie geeignet gewesen wäre.
- Ein Zusatznutzen von Burosumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist daher nicht belegt.
- Die Studie UX023-CL303 kann für die vorliegende Nutzenbewertung nicht herangezogen werden, da die zweckmäßige Vergleichstherapie nicht umgesetzt wurde.
- Der G-BA hat als zweckmäßige Vergleichstherapie eine Phosphatsubstitution und aktives Vitamin D (Calcitriol oder Alfacalcidol) in Kombination festgelegt.
- In der Studie UX023-CL303 war eine Substitution von Phosphat und aktivem Vitamin D jedoch explizit ausgeschlossen.
- Der eingeschränkte Einsatz von Phosphat und aktivem Vitamin D entspricht nicht dem Versorgungsalltag.
- Kontraindikation oder klinische Gründe für den Verzicht einer Phosphatsubstitution und aktivem Vitamin D wurden für die Studienteilnehmenden der Studie UX023-CL303 nicht vorgelegt, so dass die Studie UX023-CL303 aufgrund der nicht umgesetzten zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht für die Nutzenbewertung herangezogen werden kann.
Zugehörige Verfahren
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