Venetoclax (3) – Venclyxto®
Chronische lymphatische Leukämie, Monotherapie
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.12.2018 – Zulassung: 05.12.2016 |
|---|---|
| Beschluss | 16.05.2019 |
| Wirkstoff | Venetoclax |
| Handelsname | Venclyxto® |
| Pharm. Unternehmer | AbbVie Deutschland GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-415 |
| ATC-Code | L01XX52 Andere antineoplastische Mittel (L01XX) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C91.10Chronische lymphatische Leukämie vom B-Zell-Typ (CLL): Ohne Angabe einer kompletten Remission, C91.11Chronische lymphatische Leukämie vom B-Zell-Typ (CLL): In kompletter Remission |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I25521CLL (Chronische lymphatische Leukämie), I31079CLL (Chronische lymphatische Leukämie) in kompletter Remission |
| DDD Tagesdosis | 0.4 g oral |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Chronische lymphatische Leukämie (CLL) |
| Grund des Verfahrens |
Neubewertung: Aufhebung Orphan-Status
Ursprünglicher Beschluss: Venetoclax (1) (15.06.2017) |
| Besonderheit | Bundling |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
|
Venclyxto wird als Monotherapie angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung einer chronischen lymphatischen Leukämie (CLL), • die eine 17p-Deletion oder TP53-Mutation aufweisen und die für eine Behandlung mit einem Inhibitor des B-Zell-Rezeptor-Signalwegs nicht geeignet sind oder ein Therapieversagen zeigten, oder • die keine 17p-Deletion oder TP53-Mutation aufweisen und bei denen sowohl unter einer Chemoimmuntherapie als auch unter einem Inhibitor des B-Zell-Rezeptor-Signalwegs ein Therapieversagen auftrat. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| a) | Erwachsene Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie, die eine 17p-Deletion oder TP53-Mutation aufweisen und die für eine Behandlung mit einem Inhibitor des B-Zell-Rezeptor-Signalwegs nicht geeignet sind oder ein Therapieversagen zeigten | Ibrutinib oder Idelalisib + Rituximab oder Best-Supportive-Care |
| b) | Erwachsene Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie, die keine 17p-Deletion oder TP53-Mutation aufweisen und bei denen sowohl unter einer Chemoimmuntherapie als auch unter einem Inhibitor des B-Zell-Rezeptor-Signalwegs ein Therapieversagen auftrat | Ibrutinib oder Idelalisib + Rituximab oder Best-Supportive-Care |
Studien und Ergebnisse
|
Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (M14-032) |
|---|---|
|
Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
Single-Arm + historischer Vergleich |
|
Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
| Grund für Patientengruppenbildung (G-BA) | Genetik/Mutationstyp |
- Klinische Studien
- Die pivotale Studie M13-982 ist eine einarmige, nicht kontrollierte Phase-II-Studie zur Untersuchung der Wirksamkeit und Sicherheit von Venetoclax in Patienten mit CLL, die eine 17p-Deletion aufwiesen.
a) Erwachsene Patienten mit CLL, die eine 17p-Deletion oder TP53-Mutation aufweisen und die für eine Behandlung mit einem Inhibitor des B-Zell-Rezeptor-Signalwegs nicht geeignet sind oder ein Therapieversagen zeigten
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- Für den Nachweis eines Zusatznutzens hat der pharmazeutische Unternehmer die Ergebnisse entsprechender Teilpopulationen der pivotalen Studie M13-982 und der supportiven Studie M14-032 herangezogen.
- Auf Grundlage des vorliegenden, nicht adjustierten historischen Vergleichs können jedoch keine Aussagen zum Zusatznutzen von erwachsenen Patienten mit CLL, die eine 17p-Deletion oder TP53-Mutation aufweisen und die für eine Behandlung mit einem Inhibitor des B-Zell-Rezeptor-Signalwegs nicht geeignet sind oder ein Therapieversagen zeigten, getroffen werden.
- Selbst unter Berücksichtigung der geringen Patientenzahlen und insbesondere der Größe der beschriebenen Behandlungseffekte im historischen Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie, kann nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden, dass potenzielle Unterscheide maßgeblich auf systematische Verzerrung zurückzuführen sind, beispielsweise aufgrund relevanter Unterschiede zwischen den gegenübergestellten Populationen.
- Gesamtbewertung
- Die vorgelegten Nachweise sind aufgrund der geringen Aussagekraft nicht geeignet, den Zusatznutzen von Venetoclax zu bewerten. Insgesamt ist der Zusatznutzen für Teilpopulation a) nicht belegt.
b) Erwachsene Patienten mit CLL, die keine 17p-Deletion oder TP53-Mutation aufweisen und bei denen sowohl unter einer Chemoimmuntherapie als auch unter einem Inhibitor des B-Zell-Rezeptor-Signalwegs ein Therapieversagen auftrat
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- Für den Nachweis eines Zusatznutzens in der vorliegenden Teilpopulation b hat der pharmazeutische Unternehmer ebenfalls die Ergebnisse entsprechender Patienten der Studie M14-032 herangezogen.
- Die vorgelegten Nachweise sind aufgrund der geringen Aussagekraft insgesamt nicht geeignet, den Zusatznutzen von Venetoclax zu bewerten.
- Insgesamt ist der Zusatznutzen für erwachsene Patienten mit CLL ohne Vorliegen einer 17p-Deletion oder TP53-Mutation, bei denen sowohl unter einer Chemo-Immuntherapie als auch unter einem Inhibitor des B-Zell-Rezeptor-Signalwegs ein Therapieversagen auftrat, nicht belegt.
- Gesamtbewertung
- Die vorgelegten Nachweise sind aufgrund der geringen Aussagekraft insgesamt nicht geeignet, den Zusatznutzen von Venetoclax zu bewerten. Somit ist ein Zusatznutzen für Patientengruppe b) nicht belegt.
Zugehörige Verfahren
<< Liste aller Beschlüsse