Ipilimumab (2) – Yervoy®
Melanom, Erstlinie
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 15.12.2013 |
|---|---|
| Beschluss | 05.06.2014 |
| Befristung bis | 01.12.2017 Befristung aufgehoben |
| Wirkstoff | Ipilimumab |
| Handelsname | Yervoy® |
| Pharm. Unternehmer | Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA |
| G-BA Vorgangsnummer | D-090 |
| ATC-Code | L01FX04 Andere monoklonale Antikörper und Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (L01FX) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C43.0Bösartiges Melanom der Lippe, C43.1Bösartiges Melanom des Augenlides, einschließlich Kanthus, C43.2Bösartiges Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges, C43.3Bösartiges Melanom sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Gesichtes, C43.4Bösartiges Melanom der behaarten Kopfhaut und des Halses, C43.5Bösartiges Melanom des Rumpfes, C43.6Bösartiges Melanom der oberen Extremität, einschließlich Schulter, C43.7Bösartiges Melanom der unteren Extremität, einschließlich Hüfte, C43.8Bösartiges Melanom der Haut, mehrere Teilbereiche überlappend, C43.9Bösartiges Melanom der Haut, nicht näher bezeichnet |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I111291Malignes Melanom der Haut der unteren Gliedmaßen, I111633Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges, I18791Malignes Melanom des Augenlids, I3410Malignes Melanom der Haut, I3412Malignes Melanom der Lippe, I3416Malignes Melanom des Gesichts, I3421Malignes Melanom der Kopfhaut, I3426Malignes Melanom des Stamms, I3430Malignes Melanom der oberen Gliedmaßen |
| DDD Tagesdosis | 10 mg parenteral |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Melanom (MA) |
| Grund des Verfahrens | Neues Anwendungsgebiet |
| Besonderheit | ZVT-Änderung |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
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Yervoy® ist zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen indiziert. Der vorliegende Beschluss bezieht sich ausschließlich auf das neu zugelassene Anwendungsgebiet, d. h. auf nicht-vorbehandelte Patienten mit fortgeschrittenem (nicht resezierbarem oder metastasiertem) Melanom. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| a) | Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen: Patienten mit BRAF-V600-Mutation-negativem Melanom | Dacarbazin |
| b) | Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen: Patienten mit BRAF-V600-Mutation-positivem Melanom | Vemurafenib |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (CA184024) |
|---|---|
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. Nicht-ZVT + indirekter Vergleich (PID/PSM) |
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Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
| Grund für Patientengruppenbildung (G-BA) | Genetik/Mutationstyp |
| ZVT-Änderung | 01.04.2014 – Stellungnahmeverfahren, neuer G-BA Beschluss |
a) Patienten mit BRAF-V600-Mutation-negativem Melanom
- Für Patienten mit BRAF-V600-Mutation-negativem nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom ist ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.
- In der Gesamtbetrachtung der vorliegenden Ergebnisse zur Mortalität, Lebensqualität und zu den Nebenwirkungen liegen zur Bewertung des Zusatznutzens für Ipilimumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie keine aussagekräftigen Nachweise vor.
- Mortalität
- Die vorliegenden Daten sind zum Nachweis des Zusatznutzen von Ipilimumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie für den Endpunkt Gesamtüberleben nicht geeignet.
- Morbidität
- Es liegen keine Nachweise zur Bewertung des Zusatznutzens hinsichtlich der Krankheitssymptomatik vor.
- Lebensqualität
- Zur Darstellung der Ergebnisse zum Endpunkt „gesundheitsbezogene Lebensqualität“ wurden die Ergebnisse des onkologiespezifischen Fragebogens EORTC QLQ-C30 vorgelegt. Dieser wurde auf der Ipilimumab-Seite nur in den Studien MDX010-20 und CA184-022 erhoben und den Ergebnissen für Dacarbazin (Studie CA184-024) gegenüber gestellt. Aufgrund des hohen Anteils fehlender Werte, des sehr geringen Anteils der berücksichtigten Patienten und dem nicht adjustierten indirekten Vergleich liegen keine aussagekräftigen Nachweise zur Bewertung des Zusatznutzens von Ipilimumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor. Ein Zusatznutzen für den Endpunkt „Lebensqualität“ wurde vom pharmazeutischen Unternehmer nicht beansprucht.
- Nebenwirkungen
- Zur Darstellung der Ergebnisse zum Endpunkt „Nebenwirkungen“ zieht der pharmazeutische Unternehmer auf der Ipilimumab-Seite nur die Daten aus den prospektiven Studien heran, da retrospektiven Studien nicht nach den strengen Richtlinien von RCTs durchgeführt werden und daher von einem erhöhten Verzerrungspotenzial ausgegangen wird.
- Der Vergleich der Gesamtraten liegt nur als direkte Gegenüberstellung (nicht-adjustiert) vor und lässt daher keine vergleichenden Aussagen zu. Daneben liegen Auswertungen für die Zeit bis zum Ereignis auf Basis der Propensity-Score-Analysen vor. Für diese Auswertung gelten die unter „Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens“ entsprechend beschriebenen Einschränkungen.
- Es liegen daher für den Endpunkt „Nebenwirkungen“ keine aussagekräftigen Nachweise zur Bewertung des Zusatznutzens von Ipilimumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
- Fazit
- In der Gesamtbetrachtung der vorliegenden Ergebnisse zur Mortalität, Lebensqualität und zu den Nebenwirkungen liegen zur Bewertung des Zusatznutzens für Ipilimumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie keine aussagekräftigen Nachweise vor. Auf der Grundlage der vorgelegten Nachweise ist ein Zusatznutzen daher nicht belegt.
b) Patienten mit BRAF-V600-Mutation-positivem Melanom
- Für Patienten mit BRAF-V600-Mutation-positivem nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom ist ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.
- Es liegen keine direkt vergleichenden Studien vor, die Ipilimumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Vemurafenib untersuchen. Zur Bewertung des Zusatznutzens von Ipilimumab gegenüber Vemurafenib wurde vom pharmazeutischen Unternehmer ein nicht-adjustierter indirekter Vergleich über Dacarbazin als mittelbaren Brückenkomparator vorgelegt.
- Die für den indirekten Vergleich zwischen Ipilimumab und Dacarbazin festgestellte unzureichende Ergebnissicherheit (s. Bewertung des Zusatznutzens für Patientengruppe a) wird durch den weiteren nicht-adjustierten Vergleichsschritt noch weiter verringert. Aus diesem Grund sind die vorgelegten Nachweise nicht geeignet, um Aussagen zum Zusatznutzen von Ipilimumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie abzuleiten.
Zugehörige Verfahren
| Ipilimumab (6) | Yervoy® | Bristol-Myers Squibb Pharma EEIG | Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Erstlinie, Kombination mit Nivolumab und platinbasierter Chemotherapie | 14.340–16.180 | 73% Hinweis auf geringer Zusatznutzen | |
| Ipilimumab (5) | Yervoy® | Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA | Nierenzellkarzinom, Erstlinie, Kombination mit Nivolumab | 2.110–2.850 | 100% Hinweis auf beträchtlicher Zusatznutzen | |
| Ipilimumab (4) | Yervoy® | Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA | Melanom, Kombination mit Nivolumab | 2.500–4.500 | 85% Zusatznutzen nicht belegt | |
| Ipilimumab (3) | Yervoy® | Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA | Melanom, ≥ 12 bis < 18 Jahre | 1–5 | 100% Zusatznutzen nicht belegt | |
| Ipilimumab (2) | Yervoy® | Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA | Melanom, Erstlinie | 500–1.500 | 100% Zusatznutzen nicht belegt | |
| Ipilimumab (1) | Yervoy® | Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA | Melanom, Zweitlinie | 3.100 | 100% Hinweis auf beträchtlicher Zusatznutzen |
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