Ipilimumab (1) – Yervoy®
Melanom, Zweitlinie
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.08.2011 – Zulassung: 13.07.2011 |
|---|---|
| Beschluss | 02.08.2012 |
| Befristung bis | 02.08.2017 Befristung aufgehoben |
| Wirkstoff | Ipilimumab |
| Handelsname | Yervoy® |
| Pharm. Unternehmer | Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA |
| G-BA Vorgangsnummer | D-014 |
| ATC-Code | L01FX04 Andere monoklonale Antikörper und Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (L01FX) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C43.0Bösartiges Melanom der Lippe, C43.1Bösartiges Melanom des Augenlides, einschließlich Kanthus, C43.2Bösartiges Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges, C43.3Bösartiges Melanom sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Gesichtes, C43.4Bösartiges Melanom der behaarten Kopfhaut und des Halses, C43.5Bösartiges Melanom des Rumpfes, C43.6Bösartiges Melanom der oberen Extremität, einschließlich Schulter, C43.7Bösartiges Melanom der unteren Extremität, einschließlich Hüfte, C43.8Bösartiges Melanom der Haut, mehrere Teilbereiche überlappend, C43.9Bösartiges Melanom der Haut, nicht näher bezeichnet |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I111156Malignes Melanom der behaarten Kopfhaut, I111633Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges, I18282Malignes Melanom, I18791Malignes Melanom des Augenlids, I3412Malignes Melanom der Lippe, I3416Malignes Melanom des Gesichts, I96395Malignes Melanom des Rumpfes a.n.k., I96441Malignes Melanom der oberen Extremität a.n.k., I96442Malignes Melanom der unteren Extremität a.n.k. |
| DDD Tagesdosis | 10 mg parenteral |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Melanom (MA) |
| Grund des Verfahrens | Erstbewertung |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
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Yervoy® ist zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen, die bereits zuvor eine Therapie erhalten haben, indiziert. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| Erwachsene mit fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen, die bereits zuvor eine Therapie erhalten haben | Best-Supportive-Care |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (MDX010-20) |
|---|---|
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. ZVT |
|
Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
fortgeschrittene (nicht resezierbare oder metastasierte) Melanome bei Erwachsenen, die bereits zuvor eine Therapie erhalten haben
- Die Aussagesicherheit (Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens) wird in die Kategorie "Hinweis" eingeordnet.
- Für Patienten mit fortgeschrittenem (nicht resezierbarem oder metastasiertem) Melanom, die bereits zuvor eine Therapie erhalten haben, liegt ein Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Ipilimumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
- Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens von Ipilimumab für die Patienten mit fortgeschrittenem (nicht resezierbarem oder metastasiertem) Melanom, die bereits zuvor eine Therapie erhalten haben, auf Basis der Kriterien in § 5 Absatz 7 der AM-Nutzen V als beträchtlich ein.
- Aus diesen Erwägungen heraus, auf Basis der Angaben im Dossier und der Ergebnisse der Nutzenbewertung sowie der Stellungnahmen, stellt der G-BA einen beträchtlichen Zusatznutzen von Ipilimumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie fest.
- Mortalität
- Gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie "Best-Supportive-Care" handelt es sich beim Endpunkt "Gesamtüberleben" um eine bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens, da eine moderate Verlängerung der Überlebensdauer erreicht wird.
- Morbidität
- Zur Morbidität wurden keine patientenrelevanten Daten als separate Endpunkte erhoben.
- Ein Zusatznutzen ist für Endpunkte zur Morbidität nicht belegt.
- Da die vom pharmazeutischen Unternehmer im Dossier unter dem Gesichtspunkt Morbidität vorgelegten Daten dem Aspekt der Nebenwirkungen zuzuordnen sind, wurden sie in diesem Zusammenhang bewertet.
- Gesundheitsbezogene Lebensqualität
- Bei den hinsichtlich der Lebensqualität betrachteten Einzelkriterien (allgemeiner Gesundheitszustand, Funktionalität, Symptome) zeigte sich lediglich für das Symptom „Obstipation“ ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zuungunsten der Ipilimumab / BSC-Gruppe.
- Da kein weiterer statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Patientenpopulationen gezeigt werden konnte, lässt sich aus diesem Ergebnis kein genereller Vorteil oder Nachteil von Ipilimumab zum patientenrelevanten Endpunkt „Gesundheitsbezogene Lebensqualität“ ableiten.
- Die Rücklaufquote der Fragebögen zur 12-Wochen Visite lag, für die zu diesem Zeitpunkt noch lebenden Patienten, bei ca. 80 %.
- Weiterhin wurden ebenfalls zur 24-Wochen Visite Lebensqualitätsdaten erhoben, diese waren jedoch aufgrund der zu geringen Rücklaufquote nicht verwertbar.
- Ein Zusatznutzen oder ein geringerer Nutzen ist für den Endpunkt Gesundheitsbezogene Lebensqualität daher nicht belegt.
- Nebenwirkungen
- Ein größerer oder geringerer Schaden von Ipilimumab in Kombination mit Best-Supportive-Care im Vergleich zu Best-Supportive-Care allein ist am Maßstab der Gesamtraten unerwünschter Ereignisse, schwerer (CTCAE-Grad ≥ 3) und schwerwiegender unerwünschter Ereignisse nicht belegt.
- Der Gruppenunterschied war nicht statistisch signifikant.
- Im Hinblick auf die Dimension immunvermittelte Nebenwirkungen ergeben sich jedoch Hinweise auf einen größeren Schaden für Ipilimumab durch immunvermittelte unerwünschte Ereignisse, schwere sowie schwerwiegende immunvermittelte unerwünschte Ereignisse als auch für Therapieabbrüche wegen immunvermittelten unerwünschten Ereignissen.
- Für alle 4 Endpunkte liegt jeweils ein statistisch signifikantes Ergebnis vor.
- Die Qualität der immunvermittelten unerwünschten Ereignisse wird nicht als derart schwerwiegend eingeschätzt, dass in der Abwägung zum Ausmaß des Zusatznutzens eine Herabstufung geboten ist.
- Für das Vorgehen beim Auftreten von immunvermittelten unerwünschten Ereignissen sind in der Fachinformation von Ipilimumab spezifische Richtlinien festgelegt, wodurch ein Großteil dieser Nebenwirkungen erfolgreich behandelt werden kann.
- Die Ergebnisse zu den Nebenwirkungen führen daher im vorliegenden Fall nicht zu einer Änderung der Gesamteinschätzung zum Ausmaß des Zusatznutzens.
- Gesamtbetrachtung
- In der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse zur Mortalität, zur Lebensqualität und zu den Nebenwirkungen ergibt sich gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie keine nachhaltige bisher nicht erreichte große Verbesserung des therapierelevanten Nutzens, insbesondere keine Heilung und keine erhebliche Verlängerung der Überlebensdauer sowie keine langfristige Freiheit von schwerwiegenden Symptomen.
- Deshalb wäre eine Einstufung als erheblicher Zusatznutzen nicht gerechtfertigt.
- Die Ergebnisse zur Überlebensdauer werden unter Berücksichtigung der Daten zur Lebensqualität und zu den Nebenwirkungen als eine gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bisher nicht erreichte, deutliche Verbesserung des Nutzens und insbesondere als eine moderate Verlängerung der Überlebensdauer bewertet.
Zugehörige Verfahren
| Ipilimumab (6) | Yervoy® | Bristol-Myers Squibb Pharma EEIG | Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Erstlinie, Kombination mit Nivolumab und platinbasierter Chemotherapie | 14.340–16.180 | 73% Hinweis auf geringer Zusatznutzen | |
| Ipilimumab (5) | Yervoy® | Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA | Nierenzellkarzinom, Erstlinie, Kombination mit Nivolumab | 2.110–2.850 | 100% Hinweis auf beträchtlicher Zusatznutzen | |
| Ipilimumab (4) | Yervoy® | Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA | Melanom, Kombination mit Nivolumab | 2.500–4.500 | 85% Zusatznutzen nicht belegt | |
| Ipilimumab (3) | Yervoy® | Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA | Melanom, ≥ 12 bis < 18 Jahre | 1–5 | 100% Zusatznutzen nicht belegt | |
| Ipilimumab (2) | Yervoy® | Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA | Melanom, Erstlinie | 500–1.500 | 100% Zusatznutzen nicht belegt | |
| Ipilimumab (1) | Yervoy® | Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA | Melanom, Zweitlinie | 3.100 | 100% Hinweis auf beträchtlicher Zusatznutzen |
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