Guselkumab (3) – Tremfya®

Colitis ulcerosa, vorbehandelt

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.06.2025 – Zulassung: 24.04.2025
Beschluss 20.11.2025
Wirkstoff Guselkumab
Handelsname Tremfya®
Pharm. Unternehmer Johnson & Johnson
G-BA Vorgangsnummer D-1215
ATC-Code L04AC16 Interleukin-Inhibitoren (L04AC)
ICD-10 Codes (AIS) K51.0Ulzeröse (chronische) Pankolitis, K51.2Ulzeröse (chronische) Proktitis, K51.3Ulzeröse (chronische) Rektosigmoiditis, K51.4Inflammatorische Polypen des Kolons, K51.5Linksseitige Kolitis, K51.8Sonstige Colitis ulcerosa, K51.9Colitis ulcerosa, nicht näher bezeichnet
Alpha-ID Codes (AIS) I115712Chronische ulzeröse Pankolitis, I115938Linksseitige Kolitis, I26042Colitis ulcerosa, I5661Chronische Proktitis ulcerosa, I5664Chronische Rectosigmoiditis ulcerosa, I74949Colitis polyposa
Therapeutisches Gebiet Krankheiten des Verdauungssystems
Grund des Verfahrens Neues Anwendungsgebiet

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Tremfya ist für die Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa indiziert, die auf eine konventionelle Therapie oder Biologikatherapie unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder diese nicht vertragen haben.

Patientengruppe Indikation ZVT
a) Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa, die auf eine konventionelle Therapie unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen - Adalimumab oder Golimumab oder Infliximab oder Mirikizumab oder Ozanimod oder Ustekinumab oder Vedolizumab
b) Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa, die auf ein Biologikum (TNF-α-Antagonist oder Integrin-Inhibitor oder Interleukin-Inhibitor) unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen - Adalimumab oder Filgotinib oder Golimumab oder Infliximab oder Mirikizumab oder Ozanimod oder Tofacitinib oder Upadacitinib oder Ustekinumab oder Vedolizumab

Studien und Ergebnisse

  • Klinische Studien
    • Bei der Studie VEGA handelt es sich um eine doppelblinde, dreiarmige RCT zu erwachsenen Patientinnen und Patienten mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa, die naiv gegenüber TNF-α-Inhibitoren waren und eine Unverträglichkeit, ein unzureichendes Ansprechen oder einen Verlust des Ansprechens gegenüber einer konventionellen Therapie mit oralen oder intravenösen Kortikosteroiden oder Immunmodulatoren (6-Mercaptopurin oder Azathioprin) aufwiesen. In der Studie wurde die Kombinationstherapie Guselkumab + Golimumab mit den jeweiligen Monotherapien Guselkumab bzw. Golimumab verglichen.

a) Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa, die auf eine konventionelle Therapie unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen

  • Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Mortalität
    • Für den Endpunkt „Gesamtmortalität“ zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
  • Morbidität - Symptomatische Remission
    • Der Endpunkt symptomatische Remission basiert auf zwei Skalen des Mayo-Scores: Stuhlfrequenz (SF) und Rektalblutungen (RB). Beide Symptome wurden von den Patientinnen und Patienten innerhalb der letzten 7 Tage vor Studienvisite in einem Patiententagebuch festgehalten.
    • Für den Endpunkt symptomatische Remission zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
  • Morbidität - 90-Tage-Kortikosteroidfreiheit
    • Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens hat der pharmazeutische Unternehmer Ergebnisse für den Endpunkt 90-Tage-Kortikosteroidfreiheit zu Woche 38 nachgereicht.
    • Die Ergebnisse zum Endpunkt 90-Tage-Kortikosteroidfreiheit wurden jedoch als separate Auswertung ohne Bezug zur symptomatischen Remission vorgelegt und sind daher nur begrenzt aussagekräftig.
  • Morbidität - Patient Global Impression of Change (PGIC)
    • Die Skala PGIC besteht aus einer einzigen Frage, mittels derer die Patientinnen und Patienten die Veränderung der Symptomatik der Colitis ulcerosa bewerten konnten.
    • Für den Endpunkt PGIC zeigt sich ein statistisch signifikanter Vorteil von Guselkumab gegenüber Golimumab.
    • Der gezeigte Vorteil im Endpunkt PGIC wird jedoch in seiner Größe nicht als ausreichend angesehen, um in der Gesamtschau die Ableitung eines Zusatznutzens zu rechtfertigen.
  • Morbidität - Darmsymptome (IBDQ)
    • Für den Endpunkt Darmsymptome, erhoben mit dem entsprechenden Subscore des IBDQ, zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
  • Morbidität - Systemische Symptome (IBDQ)
    • Für den Endpunkt systemische Symptome, erhoben mit dem entsprechenden Subscore des IBDQ, zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
  • Morbidität - Fatigue (PROMIS Fatigue SF 7a)
    • Der Endpunkt Fatigue wurde in der vorliegenden Studie mittels des Fragebogens „PROMIS Fatigue SF 7a“ erhoben.
    • Für den Anteil an Patientinnen und Patienten mit klinisch relevanter Verbesserung des PROMIS Fatigue SF 7a um ≥ 8,07 Punkte zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
  • Morbidität - Hospitalisierung
    • Der pharmazeutische Unternehmer legt Auswertungen zur Hospitalisierung, Aufnahmen in die Notaufnahme und Operationen aufgrund von Colitis ulcerosa vor.
    • Da jedoch keine weiteren Angaben zur Operationalisierung und zu den zugrundeliegenden Ereignissen vorliegen, werden die Auswertungen nicht für die vorliegende Nutzenbewertung herangezogen.
    • Der Endpunkt Gesamthospitalisierung wird daher ebenfalls nicht für die Nutzenbewertung herangezogen.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität - Inflammatory Bowel Disease Questionnaire (IBDQ)
    • Der IBDQ ist ein verbreitetes und validiertes krankheitsspezifisches Instrument in der Indikation Colitis ulcerosa.
    • Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität, erhoben mit dem IBDQ-Gesamtscore, zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität - Patient-reported Outcome Measurement Information System 29 (PROMIS-29)
    • Der PROMIS-29 ist ein generischer Fragebogen zur indikationsübergreifenden Erfassung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität.
    • Für die Domänen körperliche Funktionsfähigkeit, Angst, Depressivität, Erschöpfung, Beeinträchtigung durch Schmerzen und Schmerzintensität zeigt sich jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
    • Für die Domänen Schlafbeeinträchtigung und Teilhabe an sozialen Rollen und Aktivitäten zeigt sich jeweils ein statistisch signifikanter Vorteil von Guselkumab im Vergleich zu Golimumab.
    • Die beobachteten positiven Effekte von Guselkumab in diesen zwei Domänen des PROMIS-29 bilden lediglich Teilaspekte der gesundheitsbezogenen Lebensqualität ab und werden daher vorliegend als nicht ausreichend angesehen, um die Ableitung eines Zusatznutzens für die Endpunktkategorie der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zu begründen.
  • Nebenwirkungen - Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)
    • Für den Endpunkt SUE zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
  • Gesamtbewertung
    • In der Kategorie Mortalität zeigt sich für den Endpunkt Gesamtmortalität kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
    • In der Kategorie Morbidität zeigt sich für die Endpunkte symptomatische Remission, Darmsymptome (IBDQ), systemische Symptome (IBDQ) und Fatigue (PROMIS Fatigue SF 7a) jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen. Für den Endpunkt PGIC ergibt ein statistisch signifikanter Vorteil von Guselkumab gegenüber Golimumab. Der gezeigte Vorteil im Endpunkt PGIC wird jedoch in seiner Größe nicht als ausreichend angesehen, um in der Gesamtschau die Ableitung eines Zusatznutzens zu rechtfertigen.
    • In der Kategorie gesundheitsbezogene Lebensqualität ergibt sich für den krankheitsspezifischen IBDQ kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen. Anhand des PROMIS-29 zeigt sich für die Domänen „Schlafbeeinträchtigung“ und „Teilhabe an sozialen Rollen und Aktivitäten“ jeweils ein statistisch signifikanter Vorteil von Guselkumab im Vergleich zu Golimumab. Für die Domänen „körperliche Funktionsfähigkeit“, „Angst“, „Depressivität“, „Erschöpfung“, „Beeinträchtigung durch Schmerzen“ und „Schmerzintensität“ des PROMIS-29 zeigt sich hingegen jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen. Die beobachteten positiven Effekte von Guselkumab in diesen zwei Domänen des PROMIS-29 bilden lediglich Teilaspekte der gesundheitsbezogenen Lebensqualität ab. Insgesamt werden diese Effekte vorliegend als nicht ausreichend angesehen, um die Ableitung eines Zusatznutzens für die Endpunktkategorie der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zu begründen.
    • In der Kategorie Nebenwirkungen zeigt sich bei den Gesamtraten der SUE und Abbruch wegen UE jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
    • In der Gesamtschau der Ergebnisse werden die gezeigten positiven Effekte von Guselkumab in der Endpunktkategorie Morbidität (PGIC) sowie der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (Domänen „Schlafbeeinträchtigung“ und „Teilhabe an sozialen Rollen und Aktivitäten“ des PROMIS-29) als nicht ausreichend angesehen, um die Ableitung eines Zusatznutzens gegenüber Golimumab zu rechtfertigen. Ein Zusatznutzen ist somit nicht belegt.

b) Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa, die auf ein Biologikum (TNF-α-Antagonist oder Integrin-Inhibitor oder Interleukin-Inhibitor) unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen

  • Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Für die Bewertung des Zusatznutzens von Guselkumab bei Erwachsenen mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa, die auf ein Biologikum (TNF-α-Antagonist oder Integrin-Inhibitor oder Interleukin-Inhibitor) unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit zeigen, legt der pharmazeutische Unternehmer keine (vergleichenden) Studien vor. Da somit keine geeigneten Daten vorliegen, ist ein Zusatznutzen für die Patientenpopulation b) nicht belegt.

Zugehörige Verfahren



<< Liste aller Beschlüsse