Fingolimod (3) – Gilenya®
Rasch fortschreitende schubförmig remittierende Multiple Sklerose
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.04.2015 – Zulassung: 28.10.2015 |
|---|---|
| Beschluss | 01.10.2015 Patientengruppen aufgehoben |
| Wirkstoff | Fingolimod |
| Handelsname | Gilenya® |
| Pharm. Unternehmer | Novartis Pharma GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-157 |
| ATC-Code | L04AE01 IMMUNSUPPRESSIVA (L04A) |
| ICD-10 Codes (AIS) | G35.10Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem Verlauf: Ohne Angabe einer akuten Exazerbation oder Progression, G35.11Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem Verlauf: Mit Angabe einer akuten Exazerbation oder Progression, G35.9Multiple Sklerose, nicht näher bezeichnet |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I98549Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem Verlauf, I99339Multiple Sklerose |
| DDD Tagesdosis | 0.5 mg oral |
| Therapeutisches Gebiet | Krankheiten des Nervensystems Multiple Sklerose (MS) / Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen (NMOSD) |
| Grund des Verfahrens |
Neubewertung: Ablauf Befristung
Ursprünglicher Beschluss: Fingolimod (1) (29.03.2012) Aufgehoben durch: Fingolimod (4) (19.05.2016) |
| Besonderheit | Ende Patent-/Unterlagenschutz |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
|
Gilenya ist als krankheitsmodifizierende Monotherapie von hochaktiver schubförmigremittierend verlaufender Multipler Sklerose bei folgenden Gruppen erwachsener Patienten angezeigt: -Patienten mit hoher Krankheitsaktivität trotz Behandlung mit mindestens einer krankheitsmodifizierenden Therapie* (Ausnahmen und Information zu Auswaschphasen siehe Abschnitt 4.4 und 5.1 der Fachinformation). Dabei kann es sich um Patienten handeln, die nicht auf einen vollständigen und angemessenen (normalerweise mindestens ein Jahr andauernden) Zyklus mindestens einer krankheitsmodifizierenden Therapie angesprochen haben. Diese Patienten sollten während der Therapie im vorangegangenen Jahr mindestens einen Schub gehabt haben und sie sollten mindestens neun T2-hyperintense Läsionen im kranialen MRT oder mindestens eine Gadolinium-anreichernde Läsion aufweisen. Ein Patient, der nicht auf die Therapie anspricht („Non-Responder“), lässt sich ebenso als ein Patient mit einer im Vergleich zum Vorjahr unveränderten oder vermehrten Schubrate oder anhaltend schweren Schüben definieren. -Patienten mit rasch fortschreitender, schwerer schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose, definiert durch zwei oder mehr Schübe mit Behinderungsprogression in einem Jahr, und mit einer oder mehr Gadolinium-anreichernden Läsionen im MRT des Gehirns oder mit einer signifikanten Erhöhung der T2-Läsionen im Vergleich zu einer kürzlich durchgeführten MRT. * Der vorliegende Beschluss bezieht sich auf das zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Nutzenbewertung von Fingolimod nach § 35a SGB V vom 29.03.2012 (BAnz AT 04.05.2012 B3) zugelassene Anwendungsgebiet, d. h. auf mit Beta-Interferon (INF-ß) vorbehandelte Patienten. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| a) | Patienten mit hochaktiver schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose mit hoher Krankheitsaktivität, die nicht auf einen vollständigen und angemessenen normalerweise mindestens ein Jahr andauernden Zyklus mit mindestens einer krankheitsmodifizierenden Therapie (Interferon-β) angesprochen haben (Dauer der Vorbehandlung mit mindestens einer krankheitsmodifizierenden Therapie ≥ 1 Jahr) | Glatirameracetat |
| b) | Patienten mit hochaktiver schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose mit hoher Krankheitsaktivität, die noch keine ausreichende krankheitsmodifizierende Therapie (mit Interferon-β) erhalten haben (Dauer der Vorbehandlung mit Interferon-β < 1 Jahr) | Fortführung der mit Beta-Interferonen begonnenen krankheitsmodifizierenden Therapie mit einer gemäß Zulassung optimierten Dosierung bis zu einem angemessenen Zyklus (normalerweise mindestens ein Jahr andauernd) |
| c) | Patienten mit rasch fortschreitender schwerer schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose | Glatirameracetat oder Beta-Interferone 1a oder 1b |
Studien und Ergebnisse
|
Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (TRANSFORMS) |
|---|---|
|
Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. ZVT |
|
Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
| Grund für Patientengruppenbildung (G-BA) | Vorbehandlung |
- Klinische Studien
- Die Studien FREEDOMS und FREEDOMS II waren dreiarmig (0,5 mg, 1,25 mg und Placebo) ausgelegt.
a) Patienten mit hochaktiver schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose mit hoher Krankheitsaktivität, die nicht auf einen vollständigen und angemessenen normalerweise mindestens ein Jahr andauernden Zyklus mit mindestens einer krankheitsmodifizierenden Therapie (Interferon-β) angesprochen haben (Dauer der Vorbehandlung mit mindestens einer krankheitsmodifizierenden Therapie ≥ 1 Jahr)
- Für Patienten mit hochaktiver schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose mit hoher Krankheitsaktivität, die nicht auf einen vollständigen und angemessenen normalerweise mindestens ein Jahr andauernden Zyklus mit IFN-β angesprochen haben, ist der Zusatznutzen von Fingolimod nicht belegt.
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
b) Patienten mit hochaktiver schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose mit hoher Krankheitsaktivität, die noch keine ausreichende krankheitsmodifizierende Therapie (mit Interferon-β) erhalten haben (Dauer der Vorbehandlung mit Interferon-β < 1 Jahr)
- Für Patienten mit hochaktiver schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose mit hoher Krankheitsaktivität, die noch keine ausreichende krankheitsmodifizierende Therapie erhalten haben (Dauer der Vorbehandlung mit INF-ß < 1 Jahr), liegt ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen von Fingolimod vor.
- Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens von Fingolimod auf Basis der Kriterien in § 5 Absatz 7 der AM-NutzenV unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung und des therapeutischen Ziels bei der Behandlung der Erkrankung als beträchtlich ein.
- Mortalität
- In beiden Therapiearmen der TRANSFORMS-Studie sind keine Todesfälle aufgetreten.
- Die Studie war aufgrund ihrer Größe und Dauer nicht darauf ausgelegt, Unterschiede hinsichtlich der Mortalität nachzuweisen.
- Ein Zusatznutzen von Fingolimod ist für diesen Endpunkt insgesamt nicht belegt.
- Morbidität - Krankheitsschübe
- Für den Endpunkt Krankheitsschübe wird die Operationalisierung „jährliche Schubrate“ als relevante Operationalisierung des Endpunktes angesehen.
- Hier liegt ein statistisch signifikanter Unterschied zu Gunsten von Fingolimod im Vergleich zu IFN-β 1a vor. (0,24 vs. 0,6, RR=0,4, p= 0,017).
- Der Anteil der Patienten mit Schub lag im Fingolimod-Arm bei 20,4 % (schubfreie Patienten 79,6 %) und im Interferon-Arm bei 33,9 % (schubfreie Patienten 66,1 %). Der Unterschied war statistisch nicht signifikant.
- In der Betrachtung der Gesamtheit der Ergebnisse für den Endpunkt „Krankheitsschübe“ wird der Zusatznutzen von Fingolimod gegenüber INF-ß als beträchtlich für diesen Endpunkt eingestuft.
- Morbidität - Behinderungsprogression
- Sowohl für den Endpunkt „Zeit bis zur ersten bestätigten Behinderungsprogression“ als auch „Schweregrad der Behinderung“ (mittlere Änderung des Multiple Sclerosis Functional Composite Standard Scores (MSFC-z)) zeigten sich keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen.
- Ein Zusatznutzen ist damit für diesen Endpunkt nicht belegt.
- Morbidität - Fatigue
- Zur Erfassung der Fatigue wurde der 39 Fragen umfassende mFIS-Fragebogen eingesetzt, welcher eine vorläufige, nicht validierte Version der U-FIS (Unidimensional Fatigue Impact Scale) darstellt.
- Aufgrund dieser Unsicherheit sind aus den Daten keine Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens zu diesem Endpunkt ableitbar.
- Aussagen zum Zusatznutzen lassen sich für den Endpunkt „Fatigue“ nicht ableiten.
- Morbidität - Aktivitäten des täglichen Lebens
- Für den Endpunkt Aktivitäten des täglichen Lebens (PRIMUS Activities) lagen keine verwertbaren Daten vor, da, wie auch beim mFIS, Unsicherheiten bestehen, ob der Anteil der Patienten, die nicht in die Auswertung des Fragebogens einbezogen wurden, über 30 % liegt.
- Aussagen zum Zusatznutzen lassen sich für den Endpunkt „Aktivitäten des täglichen Lebens“ nicht ableiten.
- Morbidität - Gesundheitszustand
- Für den Endpunkt Gesundheitszustand, erhoben mit der EQ-5D Visual- Analog-Skala, zeigte sich kein statistisch signifikanter Unterschied (p = 0,642) zwischen den Behandlungsgruppen.
- Ein Zusatznutzen von Fingolimod ist damit für diesen Endpunkt nicht belegt.
- Gesundheitsbezogene Lebensqualität
- Für den Endpunkt Gesundheitsbezogenen Lebensqualität, erhoben mit den Fragebögen PRIMUS Qol und EQ-5D, wird in der vorliegenden Indikation nur der PRIMUS Qol als geeignetes Instrument zur Messung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität für die Nutzenbewertung angesehen.
- Es lagen jedoch keine verwertbaren Daten vor, da, wie auch beim mFIS, Unsicherheiten bestehen, ob der Anteil der Patienten, die nicht in die Auswertung des Fragebogens einbezogen wurden, über 30 % liegt.
- Aussagen zum Zusatznutzen lassen sich für den Endpunkt „Gesundheitsbezogene Lebensqualität“ nicht ableiten.
- Nebenwirkungen - Gesamtrate Unerwünschte Ereignisse (UE)
- Unerwünschte Ereignisse traten im Fingolimod-Arm bei 92,6 % der Patienten und im INF-ß – Arm bei 87,5 % der Patienten auf.
- Ein größerer oder geringerer Schaden von Fingolimod im Vergleich zu IFN-β 1a ist für diese Endpunkte nicht belegt.
- Nebenwirkungen - Schwerwiegende UE und Abbruch wegen UE
- Für die Endpunkte SUE und Abbruch wegen UE zeigte sich jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen (p= 0,144 bzw. p= 0,767).
- Ein größerer oder geringerer Schaden von Fingolimod im Vergleich zu IFN-β 1a ist für diese Endpunkte nicht belegt.
- Nebenwirkungen - Spezifische unerwünschte Ereignisse - Grippeähnliche Erkrankung
- Für den Endpunkt „grippeähnliche Erkrankung“ ergab sich ein statistisch signifikanter Unterschied zu Gunsten von Fingolimod im Vergleich zu IFN-β 1a.
- Unter Fingolimod wurden keine grippeähnlichen Symptome erfasst, während unter IFN-β 1a bei 28,6% der Patienten eine Grippeähnliche Erkrankung auftrat (0,03 [0,00; 0,51]; p= < 0,001).
- Somit ist ein geringerer Schaden durch Fingolimod im Vergleich zu IFN-β 1a ableitbar. Die relevante Vermeidung von Nebenwirkungen wird als geringer Zusatznutzen bewertet.
- Nebenwirkungen - Spezifische unerwünschte Ereignisse - Obstipation
- Unter Fingolimod trat eine Obstipation bei 4 Patienten (7,4%) auf während unter IFN-β 1a kein Ereignis erfasst wurde (9,33 [0,51; 169,2]; p= 0,045).
- Somit ergab sich für den Endpunkt Obstipation zwar ein statistisch signifikanter Unterschied zuungunsten von Fingolimod, jedoch kann aufgrund der geringen Ereigniszahlen ein nur geringfügiger Effekt nicht ausgeschlossen werden.
- Ein größerer oder geringerer Schaden durch Fingolimod ist daher für diesen Endpunkt nicht ableitbar.
- Fazit
- Für den Endpunkt „Schubrate“ liegt ein beträchtlicher Zusatznutzen und für den Endpunkt „grippeähnliche Erkrankung“ ein geringer Zusatznutzen von Fingolimod gegenüber IFN-β 1a vor.
- Somit zeigen die Ergebnisse eine relevante Abschwächung von Symptomen der Erkrankung sowie eine relevante Vermeidung von Nebenwirkungen.
- In der Gesamtschau liegt für Patienten mit hochaktiver schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose mit hoher Krankheitsaktivität, die noch keine ausreichende krankheitsmodifizierende Therapie erhalten haben (Dauer der Vorbehandlung mit INF-ß < 1 Jahr) Zusatznutzen von Fingolimod gegenüber INF-ß 1a vor, da sich gleichgerichtete positive Effekte in den Endpunktkategorien Morbidität und Nebenwirkungen ergeben.
- Zusammengenommen stellt der G-BA einen beträchtlichen Zusatznutzen fest.
c) Patienten mit rasch fortschreitender schwerer schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose
- Für Patienten mit rasch fortschreitender, schwerer schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose, definiert durch zwei oder mehr Schübe mit Behinderungsprogression in einem Jahr, und mit einer oder mehr Gadolinium-anreichernden Läsionen im MRT des Gehirns oder mit einer signifikanten Erhöhung der T2-Läsionen im Vergleich zu einer kürzlich durchgeführten MRT, liegt ein Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen vor.
- Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens von Fingolimod auf Basis der Kriterien in § 5 Absatz 7 der AM-NutzenV unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung und des therapeutischen Ziels bei der Behandlung der Erkrankung als gering ein.
- Auf Basis der Angaben im Dossier und der Ergebnisse der Nutzenbewertung gelangt der G-BA zu dem Ergebnis, dass eine deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen, aus den vorgelegten Daten nicht ableitbar ist.
- Mortalität
- In beiden Therapiearmen der TRANSFORMS-Studie sind keine Todesfälle aufgetreten.
- Die Studie war aufgrund ihrer Größe und Dauer nicht darauf ausgelegt, Unterschiede hinsichtlich der Mortalität nachzuweisen.
- Ein Zusatznutzen von Fingolimod ist für diesen Endpunkt insgesamt nicht belegt.
- Morbidität - Krankheitsschübe
- Für den Endpunkt „Krankheitsschübe“ wird, wie auch schon in der Patientenpopulation b), die Operationalisierung „jährliche Schubrate“ als relevante Operationalisierung des Endpunktes angesehen.
- Hier liegt ein statistisch signifikanter Unterschied zu Gunsten von Fingolimod im Vergleich zu IFN-β 1a vor. (0,27 vs. 0,56; RR = 0,48; p = 0,031).
- Der Anteil der Patienten mit Schub lag im Fingolimod-Arm bei 19,6 % (schubfreie Patienten 80,3 %) und im Interferon-Arm bei 35,4 % (schubfreie Patienten 64,6 %). Der Unterschied war statistisch nicht signifikant.
- Die Ergebnisse zum Endpunkt „jährliche Schubrate“ sind patientenrelevant und werden für die Bestimmung des Ausmaßes des Zusatznutzen herangezogen.
- In der Gesamtschau zeigen sich für den Endpunkt „Krankheitsschübe“ Vorteile von Fingolimod gegenüber IFN-β 1a.
- Morbidität - Behinderungsprogression
- Sowohl für den Endpunkt „Zeit bis zur ersten bestätigten Behinderungsprogression“ als auch „Schweregrad der Behinderung“ (mittlere Änderung des Multiple Sclerosis Functional Composite Standard Scores (MSFC-z)) zeigten sich keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen.
- Ein Zusatznutzen ist damit für diesen Endpunkt nicht belegt.
- Morbidität - Fatigue
- Zur Erfassung der Fatigue wurde der 39 Fragen umfassende mFIS-Fragebogen eingesetzt, welcher eine vorläufige, nicht validierte Version der U-FIS (Unidimensional Fatigue Impact Scale) darstellt.
- Aufgrund dieser Unsicherheit sind aus den Daten keine Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens zu diesem Endpunkt ableitbar.
- Aussagen zum Zusatznutzen lassen sich für den Endpunkt „Fatigue“ nicht ableiten.
- Morbidität - Aktivitäten des täglichen Lebens
- Für den Endpunkt Aktivitäten des täglichen Lebens (PRIMUS Activities) lagen keine verwertbaren Daten vor, da, wie auch beim mFIS, Unsicherheiten bestehen, ob der Anteil der Patienten, die nicht in die Auswertung des Fragebogens einbezogen wurden, über 30 % liegt.
- Aussagen zum Zusatznutzen lassen sich für den Endpunkt „Aktivitäten des täglichen Lebens“ nicht ableiten.
- Morbidität - Gesundheitszustand
- Für den Endpunkt Gesundheitszustand, erhoben mit der EQ-5D Visual- Analog-Skala, zeigte sich kein statistisch signifikanter Unterschied (p = 0,323) zwischen den Behandlungsgruppen.
- Ein Zusatznutzen von Fingolimod ist damit für diesen Endpunkt nicht belegt.
- Gesundheitsbezogene Lebensqualität
- Für den Endpunkt Gesundheitsbezogenen Lebensqualität, erhoben mit den Fragebögen PRIMUS Qol und EQ-5D, wird in der vorliegenden Indikation nur der PRIMUS Qol als geeignetes Instrument zur Messung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität für die Nutzenbewertung angesehen.
- Es lagen jedoch keine verwertbaren Daten vor, da, wie auch beim mFIS, Unsicherheiten bestehen, ob der Anteil der Patienten, die nicht in die Auswertung des Fragebogens einbezogen wurden, über 30 % liegt.
- Aussagen zum Zusatznutzen lassen sich für den Endpunkt „Gesundheitsbezogene Lebensqualität“ nicht ableiten.
- Nebenwirkungen - Gesamtrate Unerwünschte Ereignisse (UE)
- Unerwünschte Ereignisse traten im Fingolimod-Arm bei 89,2 % der Patienten und im INF-ß – Arm bei 89,3 % der Patienten auf.
- Ein größerer oder geringerer Schaden von Fingolimod im Vergleich zu IFN-β 1a ist für diese Endpunkte nicht belegt.
- Nebenwirkungen - Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse
- In der TRANSFORMS-Studie wurden unter der Behandlung mit Fingolimod 4 (7,1%) schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) erfasst während unter der Behandlung mit IFN-β 1a bei keinem Patienten ein SUE auftrat (p= 0,029).
- Es zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zu Ungunsten von Fingolimod.
- Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse sind patientenrelevant und werden bei der Bestimmung des Zusatznutzens unter Abwägung eines größeren oder geringeren Schadens von Fingolimod berücksichtigt.
- Nebenwirkungen - Abbruch wegen UE
- Für die Endpunkt Abbruch wegen UE zeigte sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen (p= 0,596).
- Ein größerer oder geringerer Schaden von Fingolimod im Vergleich zu IFN-β 1a ist für diesen Endpunkt nicht belegt.
- Fazit
- In der Gesamtschau der Endpunkte zu Morbidität und Nebenwirkungen lässt sich sowohl ein Vorteil (Reduktion der jährlichen Schubrate, geringerer Schaden bei dem Endpunkt „Grippeähnliche Erkrankung“) als auch ein Nachteil (größerer Schaden bei dem Endpunkt „SUE“) von Fingolimod gegenüber INF-ß 1a feststellen.
- Zusammengenommen liegt für Patienten mit rasch fortschreitender, schwerer schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose, definiert durch zwei oder mehr Schübe mit Behinderungsprogression in einem Jahr, und mit einer oder mehr Gadolinium-anreichernden Läsionen im MRT des Gehirns oder mit einer signifikanten Erhöhung der T2-Läsionen im Vergleich zu einer kürzlich durchgeführten MRT, in Anbetracht der vorliegenden Ergebnisse zur Morbidität und zu Nebenwirkungen ein Zusatznutzen von Fingolimod gegenüber INF-ß 1a vor.
Zugehörige Verfahren
| Fingolimod (5) | Gilenya® | Novartis Pharma GmbH | Multiple Sklerose, ≥ 10 bis < 18 Jahre | 190–840 | 57% Anhaltspunkt für nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen | |
| Fingolimod (4) | Gilenya® | Novartis Pharma GmbH | Hochaktive schubförmig remittierende Multiple Sklerose, nach unzureichender Vorbehandlung | 14.000–16.000 | 100% Zusatznutzen nicht belegt | |
| Fingolimod (3) | Gilenya® | Novartis Pharma GmbH | Rasch fortschreitende schubförmig remittierende Multiple Sklerose |
4.600–12.300
17.100–24.800 |
21% Hinweis auf beträchtlicher Zusatznutzen Patientengruppen aufgehoben | |
| Fingolimod (2) | Gilenya® | Novartis Pharma GmbH | Multiple Sklerose, nach vorheriger Therapie |
0
8.240–8.390 |
100% Zusatznutzen nicht belegt aufgehoben | |
| Fingolimod (1) | Gilenya® | Novartis Pharma GmbH | Multiple Sklerose |
0
9.500–7.500 |
18% Anhaltspunkt für geringer Zusatznutzen aufgehoben |
<< Liste aller Beschlüsse