Fingolimod (1) – Gilenya®
Multiple Sklerose
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 15.04.2011 – Zulassung: 17.03.2011 |
|---|---|
| Beschluss | 29.03.2012 Patientengruppen aufgehoben |
| Befristung bis | 29.03.2015 |
| Wirkstoff | Fingolimod |
| Handelsname | Gilenya® |
| Pharm. Unternehmer | Novartis Pharma GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-004 |
| ATC-Code | L04AA27 Selektive Immunsuppressiva (L04AA) |
| DDD Tagesdosis | 0.5 mg oral |
| Therapeutisches Gebiet | Krankheiten des Nervensystems Multiple Sklerose (MS) / Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen (NMOSD) |
| Grund des Verfahrens |
Erstbewertung
Aufgehoben durch: Fingolimod (3) (01.10.2015) |
| Besonderheit | Ende Patent-/Unterlagenschutz |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
|
Das Arzneimittel Gilenya® mit dem Wirkstoff Fingolimod ist als krankheitsmodifizierende Monotherapie von hochaktiver schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose bei folgenden Gruppen erwachsener Patienten angezeigt: – Patienten mit hoher Krankheitsaktivität trotz Behandlung mit einem Beta-Interferon (INF-ß). Dabei kann es sich um Patienten handeln, die nicht auf einen vollständigen und angemessenen normalerweise mindestens ein Jahr andauernden Zyklus einer Beta-Interferon-Therapie angesprochen haben. Diese Patienten sollten während der Therapie im vorangegangenen Jahr mindestens einen Schub gehabt haben und sie sollten mindestens neun T2-hyperintense Läsionen im kranialen MRT oder mindestens eine Gadolinium anreichernde Läsion aufweisen. Ein Patient, der nicht auf die Therapie anspricht („Non-Responder“), lässt sich ebenso als ein Patient mit einer im Vergleich zum Vorjahr unveränderten oder vermehrten Schubrate oder anhaltend schweren Schüben definieren oder – Patienten mit rasch fortschreitender schwerer schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose, definiert durch zwei oder mehr Schübe mit Behinderungsprogression in einem Jahr, und mit einer oder mehr Gadolinium anreichernden Läsionen im MRT des Gehirns oder mit einer signifikanten Erhöhung der T2-Läsionen im Vergleich zu einer kürzlich durchgeführten MRT. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| a) |
Glatirameracetat bei Patienten mit hochaktiver schubförmig-remittierender Multipler Sklerose (RRMS), die nicht auf einen vollständigen und angemessenen normalerweise mindestens ein Jahr andauernden Zyklus mit Beta-Interferonen (IFN-β 1a oder 1b) angesprochen haben |
Glatirameracetat |
| b) |
IFN-β (1a oder 1b) bei Patienten mit hochaktiver RRMS, die noch keine ausreichende Therapie mit IFN-β erhalten haben |
IFN-β (1a oder 1b) |
| c) |
IFN-β 1a bei Patienten mit einer rasch fortschreitenden schweren RRMS |
IFN-β (1a oder 1b) |
| a) |
Patienten mit hochaktiver schubförmig-remittierender Multipler Sklerose (RRMS), die nicht auf einen vollständigen und angemessenen normalerweise mindestens ein Jahr andauernden Zyklus mit Beta- Interferonen (IFN-β 1a oder 1b) angesprochen haben |
Glatirameracetat |
| b) |
Patienten mit hochaktiver RRMS, die noch keine ausreichende Therapie mit IFN-β erhalten haben |
IFN-β (1a oder 1b) |
| c) |
Patienten mit einer rasch fortschreitenden schweren RRMS |
IFN-β (1a oder 1b) |
Studien und Ergebnisse
- Klinische Studien
- Der pharmazeutische Unternehmer hat im schriftlichen Stellungnahmeverfahren eine neue Auswertung seiner im Dossier im Modul 5 bereits dargelegten Daten zur TRANSFORMS-Studie vorgebracht.
a) Glatirameracetat bei Patienten mit hochaktiver schubförmig-remittierender Multipler Sklerose (RRMS), die nicht auf einen vollständigen und angemessenen normalerweise mindestens ein Jahr andauernden Zyklus mit Beta-Interferonen (IFN-β 1a oder 1b) angesprochen haben
- Ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Glatirameracetat ist nicht belegt.
- Da direkt vergleichende Studien zwischen Fingolimod und Glatirameracetat nicht vorliegen, hat der pharmazeutische Unternehmer in dem der Nutzenbewertung zugrunde liegenden Dossier einen indirekten Vergleich vorgenommen.
- In diesem indirekten Vergleich ist die Vorbehandlung mit Beta-Interferonen nicht abgebildet, die allerdings die grundlegende Voraussetzung sowohl in der Zulassung als auch in der sich darauf beziehenden zweckmäßigen Vergleichstherapie ist.
- Der pharmazeutische Unternehmer bezieht seine Auswertungen somit nicht auf die relevante Patientenpopulation a), da er überwiegend nicht mit Beta-Interferonen therapierte Patienten einbezieht.
- Der indirekte Vergleich und die mit ihm ausgewiesenen Ergebnisse sind deshalb für die Nutzenbewertung nicht verwertbar.
- Auch die im schriftlichen und mündlichen Stellungnahmeverfahren durch den pharmazeutischen Unternehmer nachgereichten Daten sind nicht geeignet einen Zusatznutzen zu belegen.
b) IFN-β (1a oder 1b) bei Patienten mit hochaktiver RRMS, die noch keine ausreichende Therapie mit IFN-β erhalten haben
- Der vom pharmazeutischen Unternehmer im Dossier vorgenommene direkte Vergleich zwischen Fingolimod und Beta-Interferon bildet die relevante Patientenpopulation nicht ab, da die ausgewertete Patientenpopulation zum größten Teil Patienten umfasst, die schon ein Jahr oder länger mit INF-ß (1a oder 1b) therapiert worden sind.
- Diese Patienten sind somit ausreichend therapiert und nicht der Patientenpopulation b) zuzurechnen.
- Der direkte Vergleich und die mit ihm ausgewiesenen Ergebnisse sind deshalb für die Nutzenbewertung nicht verwertbar.
- Auch die im schriftlichen und mündlichen Stellungnahmeverfahren durch den pharmazeutischen Unternehmer nachgereichten Daten sind nicht geeignet einen Zusatznutzen zu belegen.
c) IFN-β 1a bei Patienten mit einer rasch fortschreitenden schweren RRMS
- Hier liegt im Bereich der Nebenwirkungen der grippeähnlichen Symptome ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen vor.
- Die Dossierauswertungen für diese Patientenpopulation konnten für die Nutzenbewertung verwertet werden.
- Die vom pharmazeutischen Unternehmer gewählte Begrenzung der Patientenpopulation auf therapienaive Patienten, führt u.a. sowohl im Fingolimod-Arm (27 Patienten) als auch im INF-ß-Arm (30 Patienten) zu einer kleineren Patientenanzahl.
- In dem zugelassenen Anwendungsgebiet zu Fingolimod wird als Merkmal dieser Patientenpopulation c) neben der Schubanzahl und der im MRT des Gehirns nachgewiesenen Läsionen zusätzlich auch auf eine vorhandene Behinderungsprogression abgestellt.
- Für die im Nutzenbewertungsbericht zu Fingolimod als relevant bewerteten Endpunkten konnte nur für die Nebenwirkungen der grippeartigen Symptome ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten Fingolimods gezeigt werden.
- Die grippeartigen Symptome zählen nicht zu den schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und sind in ihrer Abgrenzung zu anderen Krankheitssymptomen unspezifisch.
- Aufgrund der vorangegangenen Ausführungen zur Datenlage, der geringen Patientenanzahl und der in Bezug auf das Merkmal Behinderungsprogression fehlenden Abgrenzung der Patientenpopulation c) sowie Hinweisen auf ein erhöhtes kardiales Risiko, auch für die Gesamtpopulation der Patienten (siehe Rote-Hand-Brief vom 26. Januar 2012, Novartis Pharma GmbH) sind die Ergebnisse mit einer größeren Unsicherheit behaftet.
- In der der Gesamtschau ergibt sich somit lediglich ein Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden hinsichtlich grippeartiger Symptome.
- Nebenwirkungen
- Für die im Nutzenbewertungsbericht zu Fingolimod als relevant bewerteten Endpunkten konnte nur für die Nebenwirkungen der grippeartigen Symptome ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten Fingolimods gezeigt werden.
- Die grippeartigen Symptome zählen nicht zu den schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und sind in ihrer Abgrenzung zu anderen Krankheitssymptomen unspezifisch.
- Gesamtschau
- In der der Gesamtschau ergibt sich somit lediglich ein Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden hinsichtlich grippeartiger Symptome.
Zugehörige Verfahren
| Fingolimod (5) | Gilenya® | Novartis Pharma GmbH | Multiple Sklerose, ≥ 10 bis < 18 Jahre | 190–840 | 57% Anhaltspunkt für nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen | |
| Fingolimod (4) | Gilenya® | Novartis Pharma GmbH | Hochaktive schubförmig remittierende Multiple Sklerose, nach unzureichender Vorbehandlung | 14.000–16.000 | 100% Zusatznutzen nicht belegt | |
| Fingolimod (3) | Gilenya® | Novartis Pharma GmbH | Rasch fortschreitende schubförmig remittierende Multiple Sklerose |
4.600–12.300
17.100–24.800 |
21% Hinweis auf beträchtlicher Zusatznutzen Patientengruppen aufgehoben | |
| Fingolimod (2) | Gilenya® | Novartis Pharma GmbH | Multiple Sklerose, nach vorheriger Therapie |
0
8.240–8.390 |
100% Zusatznutzen nicht belegt aufgehoben | |
| Fingolimod (1) | Gilenya® | Novartis Pharma GmbH | Multiple Sklerose |
9.500
19.000 |
27% Anhaltspunkt für geringer Zusatznutzen Patientengruppen aufgehoben |
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