Enzalutamid (1) – Xtandi®

Prostatakarzinom, Progredienz während oder nach Docetaxel-haltiger Chemotherapie

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.09.2013 – Zulassung: 21.06.2013
Beschluss 20.02.2014
Wirkstoff Enzalutamid
Handelsname Xtandi®
Pharm. Unternehmer Astellas Pharma GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-073
ATC-Code L02BB04 Antiandrogene (L02BB)
ICD-10 Codes (AIS) C61Bösartige Neubildung der Prostata
Alpha-ID Codes (AIS) I21708Metastasierendes Prostatakarzinom
DDD Tagesdosis 0.16 g oral
Therapeutisches Gebiet Onkologische Erkrankungen Prostatakarzinom (PC)
Grund des Verfahrens Erstbewertung
Besonderheit ZVT-Änderung Praxisbesonderheit

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Enzalutamid (Xtandi®) ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Männer mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom, deren Erkrankung während oder nach einer Chemotherapie mit Docetaxel fortschreitet.

Patientengruppe Indikation ZVT
Erwachsene Männer mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom, deren Erkrankung während oder nach einer Chemotherapie mit Docetaxel fortschreitet Best-Supportive-Care (z. B. adäquate Schmerztherapie)

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
1 (AFFIRM)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
H2H vs. ZVT
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
nein
ZVT-Änderung 11.09.2012 – vor Dossiereinreichung

  • Klinische Studien
    • Die AFFIRM-Studie war eine randomisierte, doppelblinde, multizentrische (156 Zentren), placebokontrollierte Studie, an der insgesamt 1199 Männer mit metastasiertem, kastrationsresistentem Prostatakarzinom, deren Erkrankung während oder nach einer Docetaxel-Therapie fortschreitet, teilgenommen haben.

Behandlung des metastasierten, kastrationsresistenten Prostatakarzinoms bei erwachsenen Männern, deren Erkrankung während oder nach einer Chemotherapie mit Docetaxel fortschreitet

  • Für Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom, deren Erkrankung während oder nach einer Chemotherapie mit Docetaxel fortschreitet, liegt ein Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
  • Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens von Enzalutamid auf Basis der Kriterien in § 5 Absatz 7 der AM-NutzenV unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung und des therapeutischen Ziels bei der Behandlung der Erkrankung als beträchtlich ein.
  • Die Aussagesicherheit (Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens) wird in die Kategorie "Hinweis" eingeordnet, da nur die Ergebnisse aus einer randomisierten, klinischen Studie (Zulassungsstudie AFFIRM) vorgelegt wurden.
  • Mortalität - Gesamtüberleben
    • Für den Endpunkt „Gesamtüberleben“ wurde ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Enzalutamid festgestellt (Hazard Ratio: 0,63 [95%-Konfidenzintervall: 0,53; 0,75]), mit einer absoluten Verlängerung des medianen Gesamtüberlebens von 4,8 Monaten.
    • Insgesamt zeigte sich für den Endpunkt „Gesamtüberleben“ ein beträchtlicher Zusatznutzen von Enzalutamid gegenüber Best-Supportive-Care, da eine moderate Verlängerung der Lebensdauer erzielt wurde.
  • Morbidität - Zeit bis zur ersten skelettbezogenen Komplikation
    • Für den Endpunkt „Zeit bis zur ersten skelettbezogenen Komplikation“ zeigten die Ergebnisse der vorgelegten Studie einen statistisch signifikanten Unterschied zugunsten von Enzalutamid, mit einem medianen Unterschied von 3,4 Monaten zum Vergleichsarm (Hazard Ratio: 0,69 [95%-Konfidenzintervall: 0,57; 0,84]).
    • Bezogen auf diesen patientenrelevanten Endpunkt führt Enzalutamid zu einer Abschwächung schwerwiegender Symptome der Erkrankung.
  • Morbidität - Zeit bis zur Schmerzprogression
    • Für diesen Endpunkt zeigte sich ein Vorteil des Interventionsarms mit Enzalutamid gegenüber dem Vergleichsarm nur mit Best-Supportive-Care (Hazard Ratio: 0,56 [95%-Konfidenzintervall: 0,41; 0,78]).
    • Aus dem Ergebnis zu diesem Endpunkt ergibt sich eine für die Patienten spürbare Linderung der Erkrankung.
  • Morbidität - Änderung der Schmerzintensität
    • Für diesen Endpunkt zeigte sich ein Vorteil des Interventionsarms mit Enzalutamid gegenüber dem Vergleichsarm nur mit Best-Supportive-Care (Mittelwertdifferenz: -0,99 [95%-Konfidenzintervall: -1,29; -0,69]).
    • Aus dem Ergebnis zu diesem Endpunkt ergibt sich ebenfalls eine für die Patienten spürbare Linderung der Erkrankung.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität
    • Für die Auswertung der gesundheitsbezogene Lebensqualität liegen nur unzureichend verwertbare Daten vor.
    • Die Ergebnisse zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität konnten aus den genannten Gründen nicht in die Nutzenbewertung einbezogen werden.
  • Nebenwirkungen
    • Unerwünschte Ereignisse zeigten sich aufgrund der fortgeschrittenen Therapiesituation bei dem überwiegenden Teil der Patienten in beiden Studienarmen (98,1% im Interventionsarm und 97,7% im Vergleichsarm).
    • Dennoch wurden bei Betrachtung der naiven Proportionen von Patienten mit Ereignis unter Enzalutamid statistisch signifikant weniger schwere UE (CTCAE-Grad ≥ 3) verzeichnet (Relatives Risiko: 0,85 [95%-Konfidenzintervall: 0,76; 0,96]).
    • Insgesamt werden eine relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen und eine bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen unter Behandlung mit Enzalutamid im Vergleich zu Best-Supportive-Care festgestellt.
  • Fazit
    • Für den Endpunkt „Gesamtüberleben“ liegt ein beträchtlicher Zusatznutzen von Enzalutamid gegenüber Best-Supportive-Care vor, da eine moderate Verlängerung der Lebensdauer erzielt wurde.
    • Die Ergebnisse der Endpunkte „Zeit bis zur ersten skelettbezogenen Komplikation“, „Zeit bis zur Schmerzprogression“ und „Änderung der Schmerzintensität“ zeigen eine Abschwächung schwerwiegender Symptome der Erkrankung beziehungsweise eine für die Patienten spürbare Linderung der Erkrankung durch Enzalutamid im Vergleich zu Best-Supportive-Care auf.
    • Die Auswertung der Nebenwirkungen erbrachte Hinweise auf eine relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen und eine bedeutsame Vermeidung anderer Nebenwirkungen unter Behandlung mit Enzalutamid.
    • In der Gesamtschau ergeben sich somit gleichgerichtet positive Effekte bei allen in die Nutzenbewertung eingeschlossenen Endpunkten in den Endpunktkategorien Mortalität, Morbidität und bei den Nebenwirkungen.
    • Zusammengenommen stellt der G-BA einen beträchtlichen Zusatznutzen fest.
    • Eine Einstufung als erheblicher Zusatznutzen ist in diesem Fall nicht gerechtfertigt.
  • Gesamtschau
    • In der Gesamtschau ergeben sich somit gleichgerichtet positive Effekte bei allen in die Nutzenbewertung eingeschlossenen Endpunkten in den Endpunktkategorien Mortalität, Morbidität und bei den Nebenwirkungen.

Zugehörige Verfahren



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