Vandetanib (3) – Caprelsa®
Schilddrüsenkarzinom, ≥ 5 bis < 18 Jahre
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 15.01.2017 |
|---|---|
| Beschluss | 06.07.2017 aufgehoben |
| Wirkstoff | Vandetanib |
| Handelsname | Caprelsa® |
| Pharm. Unternehmer |
Dossier: Genzyme GmbH
Neuer Inverkehrbringer: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-270 |
| ATC-Code | L01EX04 Andere Proteinkinase-Inhibitoren (L01EX) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C73Bösartige Neubildung der Schilddrüse |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I20615Medulläres Schilddrüsenkarzinom |
| DDD Tagesdosis | 0.3 g oral |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Schilddrüsenkrebs (DTC / MTC) |
| Grund des Verfahrens | Neues Anwendungsgebiet |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
|
Vandetanib ist indiziert für Jugendliche und Kinder im Alter von 5 Jahren und älter für die Behandlung eines aggressiven und symptomatischen medullären Schilddrüsenkarzinoms (MTC) bei Patienten mit nicht resektabler, lokal fortgeschrittener oder metastasierter Erkrankung. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| Jugendliche und Kinder im Alter von 5 Jahren und älter für die Behandlung eines aggressiven und symptomatischen medullären Schilddrüsenkarzinoms (MTC) bei Patienten mit nicht resektabler, lokal fortgeschrittener oder metastasierter Erkrankung | Best-Supportive-Care |
Studien und Ergebnisse
|
Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
2 (D4200C00058, IRUSZACT0098) |
|---|---|
|
Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
Evidenztransfer |
|
Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
pädiatrische Population (Jugendliche und Kinder im Alter von 5 Jahren und älter mit aggressivem und symptomatischem medullärem Schilddrüsenkarzinom (MTC) bei nicht resektabler, lokal fortgeschrittener oder metastasierter Erkrankung)
- Für Vandetanib zur Behandlung von Jugendlichen und Kindern im Alter von 5 Jahren und älter mit einem aggressiven und symptomatischen medullären Schilddrüsenkarzinom (MTC) bei Patienten mit nicht resektabler, lokal fortgeschrittener oder metastasierter Erkrankung liegt, auf der Grundlage der Übertragung von Evidenz auf eine pädiatrische Population, ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor, der aber nicht quantifizierbar ist, weil die wissenschaftliche Datenlage dies zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zulässt.
- Auf Basis der Kriterien in § 5 Absatz 7 der AM-NutzenV stuft der G-BA das Ausmaß des Zusatznutzens als nicht quantifizierbar ein.
- Unter Berücksichtigung der nicht verfügbaren Therapiealternativen bei Kindern und Jugendlichen, dem Schweregrad und der Seltenheit der Erkrankung und des therapeutischen Ziels der Behandlung liegt trotz der vorliegenden deutlichen Limitationen der verfügbaren Evidenz ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen für den Endpunkt „Zeit bis zur Schmerzprogression“ gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Best-Supportive-Care vor, der aber nicht quantifizierbar ist, weil die wissenschaftliche Datenlage dies nicht zulässt.
- Mortalität
- In der Kinderstudie 98 ist unter Vandetanib bis zum Zeitpunkt des Datenschnitts vom 17. Juli 2011 ein Todesfall aufgetreten.
- Morbidität - Progressionsfreies Überleben
- Das mediane progressionsfreie Überleben betrug 46 Monate.
- Morbidität - Zeit bis zur Schmerzprogression
- Aufgrund der bekannten Pathologie der Erkrankung und unter Berücksichtigung des Stands der medizinischen Erkenntnisse zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist daher von Schmerzen bei Jugendlichen und Kindern in dem vorliegenden Krankheitsstadium auszugehen. Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht der Ergebnisse zur Wirksamkeit und Sicherheit der Kinderstudie, die gegenüber den Ergebnissen der Erwachsenenstudie weitestgehend gleichgerichtete Effekte aufweist und angesichts der identischen zweckmäßigen Vergleichstherapien für beide Populationen, wird von einer Übertragbarkeit des festgestellten Zusatznutzens des Endpunktes „Zeit bis zur Schmerzprogression“ von der Erwachsenenpopulation auf die pädiatrische Population ausgegangen, der aufgrund der beschriebenen Unsicherheiten in seinem Ausmaß jedoch nicht quantifizierbar ist.
- Nebenwirkungen
- Unerwünschte Ereignisse traten bei allen Patienten auf, schwerwiegende unerwünschte Ereignisse erlitt ein Patient (6,3%), schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE Grad ≥ 3) ereigneten sich bei 13 Patienten (81,3%).
- Zu den häufigsten unerwünschten Ereignissen bzw. unerwünschten Ereignissen von besonderem Interesse zählten Diarrhö, QTc-Verlängerungen und Ausschlag (Akne, Akne-ähnlich), die bei 15 Patienten (93,8%), 2 Patienten (12,5%) bzw. 13 Patienten (81,3%) auftraten.
- Kein Patient hat die Behandlung mit Vandetanib aufgrund von unerwünschter Ereignisse abgebrochen.
- Hierzu stellt die EMA fest, dass Diarrhö und QTc-Verlängerungen auch in der Erwachsenenpopulation häufig auftraten, wenngleich die Häufigkeiten niedriger waren als bei den Kindern. Zu den häufigsten schweren unerwünschten Ereignissen (CTCAE ≥ 3) zählte u.a. Diarrhö, welche auch in der Erwachsenenstudie zu den häufigsten CTCAE ≥ 3 gehörte.
- Fazit
- Auf der Grundlage der Übertragung von Evidenz der Erwachsenenstudie auf die pädiatrische Population stellt der G-BA einen Zusatznutzen von Vandetanib für Jugendliche und Kinder im Alter von 5 Jahren und älter für die Behandlung eines aggressiven und symptomatischen medullären Schilddrüsenkarzinoms (MTC) bei Patienten mit nicht resektabler, lokal fortgeschrittener oder metastasierter Erkrankung fest.
Zugehörige Verfahren
| Vandetanib (4) | Caprelsa® | Sanofi-Aventis Deutschland GmbH | Medulläres Schilddrüsenkarzinom | 50–670 | 100% Zusatznutzen nicht belegt | |
| Vandetanib (3) | Caprelsa® | Genzyme GmbH | Schilddrüsenkarzinom, ≥ 5 bis < 18 Jahre |
0
2–8 |
100% Anhaltspunkt für nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen aufgehoben | |
| Vandetanib (2) | Caprelsa® | AstraZeneca GmbH | Schilddrüsenkarzinom |
0
60–1.500 |
100% Anhaltspunkt für geringer Zusatznutzen aufgehoben | |
| Vandetanib (1) | Caprelsa® | AstraZeneca GmbH | Schilddrüsenneoplasien |
0
130–1.300 |
100% Zusatznutzen nicht belegt aufgehoben |
<< Liste aller Beschlüsse