Pegcetacoplan (2) – Aspaveli®

Paroxysmale Nächtliche Hämoglobinurie, nicht vorbehandelte Patienten

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.06.2024 – Zulassung: 06.05.2024
Beschluss 22.11.2024
Wirkstoff Pegcetacoplan
Handelsname Aspaveli®
Pharm. Unternehmer Swedish Orphan Biovitrum GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-1045
ATC-Code L04AJ03 IMMUNSUPPRESSIVA (L04A)
ICD-10 Codes (AIS) D59.5Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie (Marchiafava-Micheli)
Alpha-ID Codes (AIS) I118016PNH (Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie)
ORPHAcodes (AIS) 447PNH (Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie)
Therapeutisches Gebiet Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie (PNH) Orphan
Grund des Verfahrens Neues Anwendungsgebiet

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Aspaveli wird angewendet als Monotherapie für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die eine hämolytische Anämie haben und keine vorherige Therapie mit einem Komplementinhibitor erhalten haben.

Patientengruppe Indikation ZVT
Erwachsene mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die eine hämolytische Anämie haben und keine vorherige Therapie mit einem Komplementinhibitor erhalten haben – (Orphan Drug)

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
1 (PRINCE) 0 (Daten nicht akzeptiert)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
Daten nicht akzeptiert (Dossier: H2H vs. ZVT)

  • Klinische Studien
    • Der pharmazeutische Unternehmer hat zur Nutzenbewertung Daten der pivotalen, abgeschlossenen, multizentrischen, randomisierten, kontrollierten, offenen Phase III-Studie PRINCE vorgelegt.

Erwachsene mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH), die eine hämolytische Anämie haben und keine vorherige Therapie mit einem Komplementinhibitor erhalten haben

  • Mortalität
    • Das Gesamtüberleben wurde in der Studie PRINCE nicht als ein eigenständiger Endpunkt erhoben. Todesfälle wurden im Rahmen der Erhebung unerwünschter Ereignisse erfasst.
    • In der Studie trat in beiden Behandlungsarmen jeweils ein Todesfall auf.
    • Die Ergebnisse zur Endpunktkategorie Mortalität sind gleichwohl aufgrund der eingangs dargelegten Unsicherheiten der Studie PRINCE nicht bewertbar und somit nicht geeignet, das Ausmaß des Zusatznutzens zu quantifizieren.
  • Morbidität
    • Stabilisierung des Hb-Werts bis Woche 26 und Veränderung des LDH-Werts in Woche 26
    • Die Endpunkte Stabilisierung des Hb-Werts und Veränderung des LDH-Werts waren die coprimären Endpunkte der Studie PRINCE.
    • Die Endpunkte stellen Laborparameter ohne direkten Symptombezug dar und sind nicht per se patientenrelevant. Da es sich um die co-primären Endpunkte handelt, werden sie ergänzend dargestellt.
    • Transfusionsfreiheit
    • Der Endpunkt Transfusionsfreiheit beschreibt den Anteil der Patientinnen und Patienten, die während der 26-wöchigen Behandlungsperiode keine Transfusionen (Vollblut, Erythrozytenkonzentrate oder andere Bluttransfusionen) erhielten. In den vorgelegten Auswertungen wurden Studienteilnehmende, sofern keine Transfusion vor dem Studienabbruch auftrat, als transfusionsfrei gewertet.
    • Viele Patientinnen und Patienten im vorliegenden Anwendungsgebiet benötigen regelmäßig Transfusionen. Eine langfristige bzw. nachhaltige Vermeidung von Transfusionen (Transfusionsfreiheit bzw. langfristige Transfusionsvermeidung) unter Einhaltung eines definierten Mindestwertes an Hämoglobin stellt im vorliegenden Anwendungsgebiet ein relevantes Therapieziel dar, mit dem eine Kontrolle der Anämie und von anämiebedingten Symptomen bei gleichzeitigem Verzicht auf Transfusionen erreicht wird. Somit kann eine langfristige Transfusionsfreiheit einen patientenrelevanten Endpunkt im vorliegenden Anwendungsgebiet darstellen.
    • Es bestehen Unsicherheiten zu möglichen Unterschieden in der Verabreichungspraxis von Transfusionen, da keine Angaben entnommen werden können, welche Symptome bei der Studie PRINCE als Transfusionskriterium galten und ob diese Symptome prädefiniert waren.
    • Die Ergebnisse zur Transfusionsfreiheit sind gleichwohl aufgrund der eingangs dargelegten Unsicherheiten der Studie PRINCE nicht bewertbar und somit nicht geeignet, das Ausmaß des Zusatznutzens zu quantifizieren. Der Endpunkt wird aufgrund von Limitationen bei der Operationalisierung und Validität nur ergänzend dargestellt.
    • Fatigue (FACIT-Fatigue)
    • In der Studie PRINCE wurde die Fatigue mit dem Fragebogen FACIT-Fatigue und dem EORTC QLQ-C30 erhoben.
    • Der pharmazeutische Unternehmer legt im Dossier zum FACIT-Fatigue Auswertungen sowohl als kontinuierlich skalierte Variable als auch in Form von Ereigniszeitanalysen vor. Für die Nutzenbewertung wurde die Ereigniszeitanalyse der Zeit bis zur erstmaligen Verschlechterung berücksichtigt. Der FACIT-Fatigue erfasst neben der Ausprägung der Fatigue-Symptomatik auch den Einfluss dieser Symptomatik auf die Funktionalität im Alltag sowie bei sozialen Aktivitäten.
    • Die Ergebnisse zum FACIT-Fatigue sind gleichwohl aufgrund der eingangs dargelegten Unsicherheiten der Studie PRINCE nicht bewertbar und somit nicht geeignet, das Ausmaß des Zusatznutzens zu quantifizieren.
    • Symptomatik (EORTC QLQ-C30)
    • Die Symptomatik wurde in der Studie PRINCE mit Hilfe der Symptomskalen des Fragebogens EORTC-QLQ-C30 erfasst.
    • Der EORTC QLQ-C30 ist ein generisches Messinstrument zur Erhebung der Symptomatik und Lebensqualität von Patientinnen und Patienten mit onkologischen Erkrankungen. Die Relevanz einzelner Items des Fragebogens für die Symptomatik des vorliegenden Anwendungsgebietes ist unklar. Die Symptomskalen des EORTC QLQ-C30 werden daher nicht für die vorliegende Bewertung herangezogen.
    • Die Ergebnisse zur Symptomatik sind gleichwohl aufgrund der eingangs dargelegten Unsicherheiten der Studie PRINCE nicht bewertbar und somit nicht geeignet, das Ausmaß des Zusatznutzens zu quantifizieren.
  • Lebensqualität
    • EORTC QLQ-C30
    • Für die Studie PRINCE liegen Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität anhand der Funktionsskalen und der Skala zum globalen Gesundheitsstatus des EORTC QLQ-C30 vor.
    • Der pharmazeutische Unternehmer legt Auswertungen für die Zeit bis zur Verbesserung und Verschlechterung vor. Für die vorliegende Bewertung wird die Ereigniszeitanalyse für „Zeit bis zur ersten Verschlechterung“ ohne Zensierung nach einem Crossover vor dem Hintergrund des hier gewählten Studiendesigns als die geeignete Analyse angesehen. Dies ist u. a. dadurch begründet, dass für relevante PRO ggf. eine Verschlechterung vor einem Behandlungswechsel auftritt und mögliche Verbesserungen der Symptomatik bzw. Lebensqualität nach einem Crossover keinen Einfluss auf die Analyse haben. Daneben wurden in den Ereigniszeitanalysen „Zeit bis zur ersten Verschlechterung“ mehr Personen länger beobachtet als bei den Analysen „Zeit bis zur ersten Verbesserung“.
    • LASA
    • In der Studie PRINCE wurden weitere Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität mittels des Linear Analog Scale Assessment (LASA) erfasst. Aufgrund der fehlenden Validierung des Gesamtscores des LASA werden die Einzelskalen für die Nutzenbewertung herangezogen.
    • Die Ergebnisse zur Endpunktkategorie Lebensqualität sind gleichwohl aufgrund der eingangs dargelegten Unsicherheiten der Studie PRINCE nicht bewertbar und somit nicht geeignet, das Ausmaß des Zusatznutzens zu quantifizieren.
  • Nebenwirkungen
    • Unerwünschte Ereignisse (UE) gesamt
    • In der Studie PRINCE traten UE bei ca. 80 % der Patientinnen und Patienten im Interventionsarm und ca. 67 % der Patientinnen und Patienten im Vergleichsarm auf. Die Ergebnisse werden nur ergänzend dargestellt.
    • Schwerwiegende UE (SUE), schwere UE
    • Es traten vereinzelt schwere UE und SUE in beiden Behandlungsarmen auf.
    • Therapieabbrüche aufgrund von UE
    • Therapieabbrüche aufgrund von UE traten bei keiner Patientin bzw. keinem Patienten auf.
    • Die Ergebnisse zur Endpunktkategorie Nebenwirkungen sind gleichwohl aufgrund der eingangs dargelegten Unsicherheiten der Studie PRINCE nicht bewertbar und somit nicht geeignet, das Ausmaß des Zusatznutzens zu quantifizieren.

Zugehörige Verfahren



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