Niraparib (3) – Zejula®

Ovarialkarzinom, Eileiterkarzinom oder primäres Peritonealkarzinom, FIGO-Stadien III und IV, Erhaltungstherapie

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.12.2020 – Zulassung: 27.10.2020
Beschluss 20.05.2021
Wirkstoff Niraparib
Handelsname Zejula®
Pharm. Unternehmer GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG
G-BA Vorgangsnummer D-607
ATC-Code L01XK02 PARP-Inhibitoren (L01XK)
ICD-10 Codes (AIS) C48.0Bösartige Neubildung: Retroperitoneum, C48.1Bösartige Neubildung: Näher bezeichnete Teile des Peritoneums, C48.2Bösartige Neubildung: Peritoneum, nicht näher bezeichnet, C48.8Bösartige Neubildung: Retroperitoneum und Peritoneum, mehrere Teilbereiche überlappend, C56Bösartige Neubildung des Ovars, C57.0Bösartige Neubildung: Tuba uterina (Falloppio), C57.1Bösartige Neubildung: Lig. latum uteri, C57.3Bösartige Neubildung: Parametrium, C57.4Bösartige Neubildung: Uterine Adnexe, nicht näher bezeichnet
Alpha-ID Codes (AIS) I105561Bösartige Neubildung des parietalen Peritoneums, I127389Primäres Peritonealkarzinom, I12785Bösartige Neubildung des Retroperitoneums, I20716Ovarialkarzinom, I30230Eileiterkarzinom, I30231Bösartige Neubildung des Ligamentum latum uteri, I30237Bösartige Neubildung des Parametriums, I30243Bösartige Neubildung der Uterusadnexe
ORPHAcodes (AIS) 168829Primäres Peritonealkarzinom, 213500Ovarialkarzinom,
DDD Tagesdosis 0.3 g oral
Therapeutisches Gebiet Onkologische Erkrankungen Ovarialkarzinom / Eileiterkarzinom / Peritonealkarzinom Orphan (Umsatzgrenze)
Grund des Verfahrens Neues Anwendungsgebiet

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Zejula wird angewendet als Monotherapie zur Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patientinnen mit fortgeschrittenem epithelialem (FIGO-Stadien III und IV) high-grade Karzinom der Ovarien, der Tuben oder mit primärem Peritonealkarzinom, die nach einer Platin-basierten Erstlinien-Chemotherapie ein Ansprechen (komplett oder partiell) haben.

Patientengruppe Indikation ZVT
Erwachsene Patientinnen mit fortgeschrittenem epithelialem (Stadien III und IV), high-grade Karzinom der Ovarien, der Tuben oder mit primären Peritonealkarzinom, die sich nach einer abgeschlossenen Platin-basierten Erstlinien-Chemotherapie in Remission (komplett oder partiell) befinden; Erhaltungstherapie Eine Therapie nach Maßgabe des Arztes unter Berücksichtigung von - Beobachtendem Abwarten (nach einer Vortherapie mit Carboplatin in Kombination mit Paclitaxel) - Bevacizumab (nur nach einer Vortherapie mit Carboplatin in Kombination mit Paclitaxel und Bevacizumab)

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
1 (PRIMA)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
H2H vs. Nicht-ZVT + kein indirekter Vergleich
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
nein

  • Klinische Studien
    • PRIMA ist eine multizentrische, doppelblinde, randomisierte Studie, in der Niraparib mit Placebo verglichen wird.

Erwachsene Patientinnen mit fortgeschrittenem epithelialem (Stadien III und IV), high-grade Karzinom der Ovarien, der Tuben oder mit primärem Peritonealkarzinom, die sich nach einer abgeschlossenen Platin-basierten Erstlinien-Chemotherapie in Remission (komplett oder partiell) befinden; Erhaltungstherapie

  • Für die Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patientinnen mit fortgeschrittenem epithelialem (FIGO-Stadien III und IV) high-grade Karzinom der Ovarien, der Tuben oder mit primärem Peritonealkarzinom, die nach einer Platin-basierten Erstlinien-Chemotherapie ein Ansprechen (komplett oder partiell) haben, ist ein Zusatznutzen nicht belegt.
  • In der Folge wird vom G-BA gemäß 5. Kapitel § 18 Satz 4 VerfO des G-BA festgestellt, dass ein Zusatznutzen nicht belegt ist.
  • Mortalität
    • Der pharmazeutische Unternehmer stellt Ergebnisse zu den Endpunktkategorien Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen im Dossier dar.
    • Vom IQWiG wurde in der Dossierbewertung festgestellt, dass die vom pharmazeutische Unternehmer im Dossier vorgelegten Ergebnisse der Studie PRIMA inhaltlich unvollständig und unzureichend aufbereitet sind.
    • Im Ergebnis war dem IQWiG eine adäquate Bewertung der Studiendaten daher nicht möglich, sodass die Ergebnisse der Studie PRIMA insgesamt für die Nutzenbewertung für nicht verwertbar erachtet wurden.
  • Morbidität
    • Der pharmazeutische Unternehmer stellt Ergebnisse zu den Endpunktkategorien Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen im Dossier dar.
    • Vom IQWiG wurde in der Dossierbewertung festgestellt, dass die vom pharmazeutische Unternehmer im Dossier vorgelegten Ergebnisse der Studie PRIMA inhaltlich unvollständig und unzureichend aufbereitet sind.
    • Im Ergebnis war dem IQWiG eine adäquate Bewertung der Studiendaten daher nicht möglich, sodass die Ergebnisse der Studie PRIMA insgesamt für die Nutzenbewertung für nicht verwertbar erachtet wurden.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität
    • Die gesundheitsbezogene Lebensqualität wurde in der Studie PRIMA mit dem Instrument EORTC QLQ-C30 und dem EORTC QLQ-OV28 erhoben.
    • Im Dossier unterlässt es der pharmazeutische Unternehmer, die Auswertungen zu dem EORTC-Fragebogen QLQ-C30 vollständig darzulegen und legt ausschließlich Ergebnisse zur Skala „globaler Gesundheitsstatus“ vor.
    • Eine Begründung für diese selektive Berichterstattung findet sich im Dossier nicht.
    • Aufgrund der unvollständigen Ergebnisdarstellung des Kernmoduls EORTC QLQ-C30 können auch die Ergebnisse des krankheitsspezifischen Zusatzmoduls EORTC QLQ-OV28 nicht bewertet werden.
    • Somit fehlten für die Dossierbewertung umfangreiche Informationen zu patientenberichteten Endpunkten und es lagen damit keinerlei Auswertungen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität vor, obwohl diese Daten erhoben wurden.
  • Nebenwirkungen
    • Des Weiteren sind die Angaben im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers zu den unerwünschten Ereignissen (UE) nicht vollständig.
    • So werden lediglich ausgewählte unerwünschte Ereignisse für die Endpunktkategorie Nebenwirkungen dargestellt.
    • Von den häufigen UE werden vom pharmazeutischen Unternehmer ausschließlich die SOCs und PTs abgebildet, für die ein signifikanter Behandlungsunterschied festgestellt wurde (Hazard Ratio oder relatives Risiko).
    • Weiterhin gibt er die UE an, die bei mindestens 10 Patientinnen unter Niraparib, jedoch nicht unter Placebo aufgetreten sind und für die kein HR oder RR berechnet werden konnte.
  • Gesamtbewertung
    • Abschließend wird vom IQWiG konstatiert, dass insgesamt aufgrund der unvollständigen Daten eine adäquate Abwägung des Nutzens und Schadens und damit eine Bewertung des Zusatznutzens von Niraparib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht möglich ist.
    • Der G-BA schließt sich nach eingehender Befassung mit der Auseinandersetzung des IQWiG zu den Mängeln im Dossier der vom IQWiG vorgenommenen Beurteilung an und stellt seinerseits fest, das gemäß 5. Kapitel § 18 Absatz 1 VerfO des G-BA die Aufbereitung der Unterlagen im Dossier in einem Ausmaß von den in 5. Kapitel § 9 VerfO des G-BA festgelegten Anforderungen abweicht, welches einer sachgerechten Bewertung des Zusatznutzens entgegensteht.
    • Die hier vorliegende Aufbereitung der Daten des pharmazeutischen Unternehmers entspricht nicht den in 5. Kapitel § 9 VerfO festgelegten Anforderungen und erweist sich als nicht adäquat und unvollständig, so dass sie einer sachgerechten Bewertung des Zusatznutzens entgegensteht.

Zugehörige Verfahren



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