Belantamab-Mafodotin (2) – Blenrep®
Multiples Myelom, mind. 4 Vortherapien, Monotherapie
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.04.2023 – Zulassung: 25.08.2020 |
|---|---|
| Beschluss | 05.10.2023 aufgehoben |
| Wirkstoff | Belantamab-Mafodotin |
| Handelsname | Blenrep® |
| Pharm. Unternehmer | GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG |
| G-BA Vorgangsnummer | D-927 |
| ATC-Code | L01XC39 ANDERE ANTINEOPLASTISCHE MITTEL (L01X) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C90.00Multiples Myelom: Ohne Angabe einer kompletten Remission, C90.01Multiples Myelom: In kompletter Remission |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I21328Multiples Myelom, I31059Multiples Myelom in kompletter Remission |
| ORPHAcodes (AIS) | 29073Multiples Myelom, |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Multiples Myelom (MM) Orphan |
| Grund des Verfahrens |
Neubewertung: Ablauf Befristung
Ursprünglicher Beschluss: Belantamab-Mafodotin (1) (04.03.2021) |
| Regulatorischer Status | Bedingte Zulassung (CMA) Zulassung zurückgezogen durch EMA |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
|
Anwendungsgebiet laut Zulassung. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| Erwachsene mit multiplem Myelom, die bereits mindestens vier Therapien erhalten haben und deren Erkrankung refraktär gegenüber mindestens einem Proteasom-Inhibitor, einem Immunmodulator und einem monoklonalen Anti-CD38-Antikörper ist, und die während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression zeigten | – (Orphan Drug) |
Studien und Ergebnisse
|
Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
2 (DREAMM-2, DREAMM-3) |
|---|---|
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. ZVT |
|
Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
- Klinische Studien
- Für die Nutzenbewertung des Wirkstoffs Belantamab-Mafodotin legt der pharmazeutische Unternehmer die noch laufende, randomisierte, offene, multizentrische Phase-III-Studie DREAMM-3 zum Vergleich von Belantamab-Mafodotin gegenüber Pomalidomid in Kombination mit Dexamethason sowie die pivotale, nicht kontrollierte Phase-II-Studie DREAMM-2 vor.
- Bei der Studie DREAMM-3 handelt es sich um eine offene, randomisierte, multizentrische Phase-III-Studie, in der Belantamab-Mafodotin mit Pomalidomid in Kombination mit Dexamethason verglichen wird.
- Bei der Studie DREAMM-2 handelt es sich um eine multizentrische Phase-II-Studie zur Bewertung der Wirksamkeit und Sicherheit zweier Dosierungen von Belantamab-Mafodotin bei Patientinnen und Patienten mit multiplem Myelom, die zuvor 3 oder mehr Therapielinien erhalten haben, refraktär gegenüber einem Proteasominhibitor und einem Immunmodulator sind und bei denen eine Behandlung mit einem Anti-CD38-Antikörper versagt hat.
Erwachsene mit multiplem Myelom, die bereits mindestens vier Therapien erhalten haben und deren Erkrankung refraktär gegenüber mindestens einem Proteasom-Inhibitor, einem Immunmodulator und einem monoklonalen Anti-CD38-Antikörper ist, und die während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression zeigten
- Der G-BA stuft das Ausmaß des allein aus rechtlicher Sicht nach § 35a Absatz 1 Satz 11 Halbsatz 1 SGB V zu unterstellenden Zusatznutzens von Belantamab-Mafodotin auf Basis der Kriterien in § 5 Absatz 7 der AM-NutzenV unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung und des therapeutischen Ziels bei der Behandlung der Erkrankung als nicht quantifizierbar ein.
- Ein Zusatznutzen liegt gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 Halbsatz 1 SGB V vor, ist aber nicht quantifizierbar, weil die wissenschaftliche Datengrundlage dies nicht zulässt.
- In der Gesamtschau stellt der G-BA allein aus rechtlicher Sicht nach § 35a Absatz 1 Satz 11 Halbsatz 1 SGB V einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen für Belantamab-Mafodotin fest.
- Mortalität
- Das Gesamtüberleben ist in den Studien DREAMM-2 und DREAMM-3 definiert als die Zeit von der Randomisierung bis zum Tod jeglicher Ursache.
- Es zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied im Gesamtüberleben zwischen den Studienarmen zum primären Datenschnitt der DREAMM-3-Studie vom 12. September 2022.
- In der bewertungsrelevanten Teilpopulation der Studie DREAMM-3 verstarben 16 Personen (55 %) im Belantamab-Mafodotin-Arm und 4 Personen (27 %) im Pomalidomid/Dexamethason-Arm.
- Die mediane Überlebenszeit liegt im Interventionsarm bei 9,5 Monaten (95%-KI: [5,1; n. b.]), während sie im Kontrollarm noch nicht erreicht ist.
- Bei der Bewertung der Ergebnisse zum Gesamtüberleben der DREAMM-3-Studie ist die geringe Präzision der Schätzung (breites Konfidenzintervall) und die geringe Ereignisrate aufgrund der noch kurzen Beobachtungszeit zum vorliegenden primären Datenschnitt zu berücksichtigen.
- Weiterhin verbleiben trotz stratifizierter Analyse zum Gesamtüberleben nach ISS-Stadium und Therapielinie in der DREAMM-3-Studie Unsicherheiten in Bezug auf die Strukturgleichheit zwischen den Behandlungsgruppen durch die kleine Teilpopulation 5L+.
- Morbidität - Progressionsfreies Überleben (PFS)
- Das progressionsfreie Überleben ist der primäre Endpunkt der Studie DREAMM-3.
- Das PFS ist in den Studien DREAMM-2 und DREAMM-3 definiert als die Zeit von der Randomisierung bis zum frühesten Datum einer dokumentierten fortschreitenden Erkrankung oder des Todes jeglicher Ursache, je nachdem was zuerst auftritt.
- Es zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied im PFS zwischen den Studienarmen in der Teilpopulation 5L+ der DREAMM-3-Studie.
- Die Erhebung der Morbiditätskomponente "Krankheitsprogression" erfolgt nach IMWG-Kriterien und damit nicht symptombezogen, sondern mittels laborparametrischer, bildgebender und hämatologischer Verfahren.
- Morbidität - Symptomatik (EORTC QLQ-C30 / EORTC QLQ-MY20/IL52)
- Die Krankheitssymptomatik wurde in den Studien DREAMM-2 und DREAMM-3 anhand der Symptomskalen des krebsspezifischen Fragebogens EORTC QLQ-C30 und des myelomspezifischen Zusatzmoduls EORTC QLQ-MY20 erhoben.
- Es werden lediglich die entsprechenden Auswertungen zu den Symptomskalen des EORTC QLQ-C30 sowie des EORTC QLQ-MY20 (nur die Subskala „Krankheitssymptome“) der Studie DREAMM-3 zum Erhebungszeitpunkt Woche 4 einbezogen, da zu diesem Erhebungszeitpunkt die jeweiligen Rücklaufquoten über 70 % lagen.
- Die Auswertungen zu Woche 4 sind deskriptiv und informieren lediglich über den jeweiligen Anteil der Personen mit einer Verschlechterung um ≥ 10 Punkte zu Woche 4.
- Infolge der benannten Unsicherheiten zu den für die Nutzenbewertung herangezogenen Ergebnissen zur Symptomatik der Fragebögen EORTC QLQ-C30 und EORTC QLQ-M20/IL52 werden diese als nicht bewertbar eingeschätzt.
- Lebensqualität
- Die gesundheitsbezogene Lebensqualität wurde in den Studien DREAMM-2 und DREAMM-3 anhand der Funktionsskalen und der Skala zum globalen Gesundheitsstatus des krebsspezifischen Fragebogens EORTC QLQ-C30 und des myelomspezifischen Zusatzmoduls EORTC QLQ-MY20 erhoben.
- Es werden lediglich die entsprechenden Auswertungen zu den Funktionsskalen und der Skala zum globalen Gesundheitsstatus des EORTC QLQ-C30 der Studie DREAMM-3 zum Erhebungszeitpunkt Woche 4 einbezogen, da für diese Auswertungen die jeweiligen Rücklaufquoten über 70 % lagen.
- Infolge der benannten Unsicherheiten zu den für die Nutzenbewertung herangezogenen Ergebnissen des Fragebogens EORTC QLQ-C30 zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität werden diese als nicht bewertbar eingeschätzt.
- Nebenwirkungen - Unerwünschte Ereignisse (UEs) gesamt
- Sowohl in den Belantamab-Mafodotin-Armen der DREAMM-2- und DREAMM-3-Studie als auch im Pomalidomid-Arm der DREAMM-3 Studie sind bei fast allen Patientinnen und Patienten UE aufgetreten.
- Gesamtbewertung
- Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um eine erneute Nutzenbewertung nach Ablauf der Befristung des Erstbeschlusses des G-BA vom 4. März 2021 für Belantamab-Mafodotin für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit multiplem Myelom, die bereits mindestens vier Therapien erhalten haben und deren Erkrankung refraktär gegenüber mindestens einem Proteasom-Inhibitor, einem Immunmodulator und einem monoklonalen Anti-CD38-Antikörper ist, und die während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression zeigen.
- Für die erneute Nutzenbewertung liegen die finalen Daten der zulassungsbegründenden, einarmigen Phase II-Studie DREAMM-2 und die Daten des primären Datenschnitts der offenen, randomisierten DREAMM-3-Studie zum Vergleich von Belantamab-Mafodotin gegenüber Pomalidomid und Dexamethason vor.
- Aufgrund des einarmigen Studiendesigns ermöglichen die Daten der DREAMM-2-Studie keine vergleichende Bewertung.
- In der bewertungsrelevanten Teilpopulation der Studie DREAMM-3 zeigt sich für das Gesamtüberleben kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen Belantamab-Mafodotin und Pomalidomid/Dexamethason.
- Es liegen keine bewertbaren Daten zur Beurteilung der Morbidität (Krankheitssymptomatik, Krebssymptomatik, allgemeiner Gesundheitszustand) und der Lebensqualität vor.
- Für die Ergebnisse zu den Nebenwirkungen ergeben sich aus der DREAMM-3-Studie keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede zwischen den Behandlungsarmen. Im Detail zeigt sich bei den unerwünschten Ereignissen von besonderem Interesse ein Nachteil für korneale Ereignisse von Belantamab-Mafodotin im Vergleich zu Pomalidomid und Dexamethason.
- In der Gesamtschau stellt der G-BA allein aus rechtlicher Sicht nach § 35a Absatz 1 Satz 11 Halbsatz 1 SGB V einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen für Belantamab-Mafodotin fest.
Zugehörige Verfahren
| Belantamab-Mafodotin (4) | Blenrep® | GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG | Multiples Myelom, rezidiviert oder refraktär, nach mind. einer Vortherapie, Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason | n.d. | laufendes Verfahren | |
| Belantamab-Mafodotin (3) | Blenrep® | GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG | Multiples Myelom, rezidiviert oder refraktär, nach mind. einer Vortherapie, Kombination mit Bortezomib und Dexamethason | n.d. | laufendes Verfahren | |
| Belantamab-Mafodotin (2) | Blenrep® | GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG | Multiples Myelom, mind. 4 Vortherapien, Monotherapie |
0
570–1.130 |
100% Anhaltspunkt für nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen Orphan aufgehoben | |
| Belantamab-Mafodotin (1) | Blenrep® | GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG | Multiples Myelom, mind. 4 Vortherapien, Monotherapie |
0
570–1.130 |
100% Anhaltspunkt für nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen Orphan aufgehoben |
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