Avelumab (4) – Bavencio®
Urothelkarzinom, Erstlinie
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.03.2021 – Zulassung: 21.01.2021 |
|---|---|
| Beschluss | 19.08.2021 |
| Wirkstoff | Avelumab |
| Handelsname | Bavencio® |
| Pharm. Unternehmer | Merck Serono GmbH und Pfizer Pharma GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-646 |
| ATC-Code | L01FF04 PD-1/PDL-1-Inhibitoren (L01FF) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C65Bösartige Neubildung des Nierenbeckens, C66Bösartige Neubildung des Ureters, C67.0Bösartige Neubildung: Trigonum vesicae, C67.1Bösartige Neubildung: Apex vesicae, C67.2Bösartige Neubildung: Laterale Harnblasenwand, C67.3Bösartige Neubildung: Vordere Harnblasenwand, C67.4Bösartige Neubildung: Hintere Harnblasenwand, C67.5Bösartige Neubildung: Harnblasenhals, C67.6Bösartige Neubildung: Ostium ureteris, C67.7Bösartige Neubildung: Urachus, C67.8Bösartige Neubildung: Harnblase, mehrere Teilbereiche überlappend, C67.9Bösartige Neubildung: Harnblase, nicht näher bezeichnet, C68.0Bösartige Neubildung: Urethra, C68.8Bösartige Neubildung: Harnorgane, mehrere Teilbereiche überlappend, C68.9Bösartige Neubildung: Harnorgan, nicht näher bezeichnet |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I104386Bösartige Neubildung des Harnblasensphinkters, I13895Bösartige Neubildung der Harnblase, I14845Bösartige Neubildung des Harnblasenhalses, I15288Bösartige Neubildung der hinteren Harnblasenwand, I15360Bösartige Neubildung der seitlichen Harnblasenwand, I15411Bösartige Neubildung der vorderen Harnblasenwand, I20177Bösartige Neubildung des Nierenbeckens, I20685Bösartige Neubildung des Ostium ureteris, I22423Bösartige Neubildung des Trigonum vesicae, I22501Bösartige Neubildung des Urachus, I22610Bösartige Neubildung des Ureters, I22762Bösartige Neubildung der Urethra, I22909Urothelkarzinom, I30262Bösartige Neubildung des Apex vesicae |
| DDD Tagesdosis | 57 mg parenteral |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Urothelkarzinom (UC) |
| Grund des Verfahrens | Neues Anwendungsgebiet |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
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Bavencio wird als Monotherapie in der Erstlinien-Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom (urothelial carcinoma, UC) angewendet, die nach einer platinbasierten Chemotherapie progressionsfrei sind. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die nach einer platinbasierten Chemotherapie progressionsfrei sind; Erstlinienerhaltungstherapie | Best-Supportive-Care |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (JAVELIN Bladder 100) |
|---|---|
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. ZVT |
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Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
- Klinische Studien
- Für die Nutzenbewertung legt der pharmazeutische Unternehmer die Ergebnisse der offenen randomisierten, kontrollierten Studie JAVELIN Bladder 100 zum Vergleich von Avelumab + Best Supportive Care (BSC) gegenüber BSC vor.
Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die nach einer platinbasierten Chemotherapie progressionsfrei sind; Erstlinienerhaltungstherapie
- Im Ergebnis stellt der G-BA für Avelumab einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie fest.
- Aufgrund relevanter Unsicherheiten wird die Aussagesicherheit für den festgestellten Zusatznutzen insgesamt als „Anhaltspunkt“ eingestuft.
- Mortalität
- Das Gesamtüberleben war in der Studie JAVELIN Bladder 100 definiert als die Zeit von der Randomisierung bis zum Tod jeglicher Ursache.
- Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich eine signifikante Verlängerung im Gesamtüberleben durch die Behandlung mit Avelumab + BSC im Vergleich zu BSC.
- Das Ausmaß der erzielten Verlängerung im Gesamtüberleben wird als eine deutliche Verbesserung bewertet.
- Morbidität - Progressionsfreies Überleben
- Das radiologische progressionsfreie Überleben (PFS) wurde in der Studie JAVELIN Bladder 100 operationalisiert als Zeit bis zur ersten Dokumentation einer Krankheitsprogression oder bis zum Tod ungeachtet der zugrundeliegenden Todesursache.
- Das Ergebnis zeigt eine statistisch signifikante Verlängerung des PFS durch die Behandlung mit Avelumab + BSC im Vergleich zu BSC.
- Die Erhebung der Morbiditätskomponente erfolgte nicht symptombezogen, sondern ausschließlich mittels bildgebender Verfahren (radiologisch bestimmte Krankheitsprogression nach den RECIST-Kriterien).
- Unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte bestehen hinsichtlich der Patientenrelevanz des Endpunktes PFS unterschiedliche Auffassungen innerhalb des G-BA.
- Morbidität - Symptomatik (NFB1SI-18)
- Der „NCCN/FACT Bladder Symptom Index-18“ (NFB1SI-18) gehört zum FACT-Fragebogensystem und fragt die Symptomatik bei Patientinnen und Patienten mit Blasenkarzinom ab.
- Die beiden Subskalen „Disease-related Symptoms-Physical“ (DRS-P) und „Treatment Side Effects“ (TSE) können der Symptomatik zugeordnet werden.
- Insgesamt zeigen sich im Bereich der Morbidität keine relevanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen.
- Morbidität - Gesundheitszustand (EQ-5D VAS)
- In der Studie JAVELIN Bladder 100 wurde der Gesundheitszustand mittels der visuellen Analogskala (VAS) des EQ-5D-Fragebogens erhoben.
- Im Ergebnis zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
- Lebensqualität
- Zur Erfassung der Lebensqualität legt pharmazeutische Unternehmer den „NCCN/FACT Bladder Symptom Index-18“ (NFB1SI-18) vor, welcher jedoch nicht geeignet ist, die gesundheitsbezogene Lebensqualität abzubilden.
- Da in der Studie JAVELIN Bladder 100 keine weiteren Instrumente zur Erhebung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität erhoben wurden, liegen für die Bewertung des Zusatznutzens keine geeigneten Daten zu dieser Endpunktkategorie vor.
- Nebenwirkungen - Unerwünschte Ereignisse
- Die Ergebnisse zu dem Endpunkt Unerwünschte Ereignisse gesamt werden ausschließlich ergänzend dargestellt.
- In der Studie JAVELIN Bladder 100 haben 98,3 % der Patienten im Interventionsarm und 78,8 % der Patienten im Vergleichsarm ein unerwünschtes Ereignis erfahren.
- Nebenwirkungen - Schwerwiegende UE
- Für die schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den beiden Behandlungsarmen.
- Nebenwirkungen - Schwere UE (CTCAE-Grad ≥ 3)
- Hinsichtlich der Zeit bis zum Auftreten von schweren unerwünschten Ereignissen mit CTCAE-Grad ≥ 3 zeigte sich ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen zum Nachteil von Avelumab + BSC.
- Nebenwirkungen - Abbruch wegen UE
- Für den Therapieabbruch aufgrund eines UE liegen keine verwertbaren Daten vor.
- Nebenwirkungen - Spezifische UE
- Bei Betrachtung der spezifischen UE im Detail zeigt sich für die spezifischen UE „Hypothyreose“ (PT, UE), „Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts“ (SOC, UE), „Infektionen und parasitäre Erkrankungen“ (SOC, UE), „Arthralgie“ (PT, UE), „Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums“ (SOC, UE), „Erkrankungen der Haut und des Unterhautgewebes“ (SOC, UE) „Lipase erhöht“ (PT, schwere UE), „Amylase erhöht“ (PT, schwere UE), „Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen“ (SOC, schwere UE) jeweils ein statistisch signifikanter Nachteil von Avelumab + BSC.
- Für den Endpunkt „Gutartige, bösartige und nicht spezifizierte Neubildungen einschl. Zysten und Polypen“ (SOC, schwere UE) zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zum Vorteil von Avelumab + BSC im Vergleich zu BSC.
- Für den Endpunkt „Infusionsbedingte Reaktionen“ liegen keine verwertbaren Daten vor.
- Für den Endpunkt „Immunvermittelte schwere UEs“ zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zum Nachteil von Avelumab + BSC.
- In der Gesamtbetrachtung der Endpunkte zu den Nebenwirkungen zeigen sich statistisch signifikante Nachteile von Avelumab beim Endpunkt schwere UE und im Detail überwiegend bei den spezifischen UE.
- Insgesamt wird ein Nachteil für die Behandlung mit Avelumab + BSC gegenüber BSC im Bereich der unerwünschten Ereignisse festgestellt.
- Gesamtbewertung
- Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Vorteil von Avelumab, dessen Ausmaß als eine deutliche Verbesserung bewertet wird.
- In der Endpunktkategorie Morbidität zeigen sich keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede.
- Hinsichtlich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität liegen keine geeigneten Daten vor.
- In der Endpunktkategorie Nebenwirkungen zeigen sich insgesamt Nachteile für Avelumab bei den schweren UE, sowie im Detail überwiegend auch bei den spezifischen UE.
- In der Gesamtschau der vorliegenden Ergebnisse zeigt sich eine deutliche Verbesserung im Gesamtüberleben. Für die Krankheitssymptomatik ergibt sich weder ein Vor- noch ein Nachteil für Avelumab. Es liegen keine geeigneten Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität vor. Hinsichtlich der Nebenwirkungen zeigen sich Nachteile bei den schweren UE, sowie im Detail überwiegend auch bei den spezifischen UE. Das Ausmaß dieser Nachteile wird jedoch nicht als derart schwerwiegend beurteilt, als dass in der Gesamtbewertung eine Herabstufung im Ausmaß des Zusatznutzens gerechtfertigt wäre.
- Somit wird für Avelumab + Best Supportive Care im Vergleich zu alleiniger Best Supportive Care ein beträchtlicher Zusatznutzen festgestellt.
Zugehörige Verfahren
| Avelumab (4) | Bavencio® | Merck Serono GmbH und Pfizer Pharma GmbH | Urothelkarzinom, Erstlinie | 4.125 | 100% Anhaltspunkt für beträchtlicher Zusatznutzen | |
| Avelumab (3) | Bavencio® | Merck Serono GmbH | Metastasiertes Merkelzellkarzinom | 370–720 | 100% Zusatznutzen nicht belegt | |
| Avelumab (2) | Bavencio® | Merck Serono GmbH / Pfizer Pharma GmbH | Nierenzellkarzinom, Erstlinie, Kombination mit Axitinib | 3.500 | 23% Anhaltspunkt für beträchtlicher Zusatznutzen | |
| Avelumab (1) | Bavencio® | Merck Serono GmbH/Pfizer Pharma GmbH | Merkelzellkarzinom |
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160–410 |
100% nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen Orphan aufgehoben |
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