Sofosbuvir (2) – Sovaldi®

Chronische Hepatitis C, 12 bis < 18 Jahre

Steckbrief

Start des Verfahrens 15.10.2017 – Zulassung: 14.09.2017
Beschluss 05.04.2018
Wirkstoff Sofosbuvir
Handelsname Sovaldi®
Pharm. Unternehmer Gilead Sciences GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-312
ATC-Code J05AP08 Antivirale Mittel zur Behandlung von Hepatitis C Infektionen (J05AP)
ICD-10 Codes (AIS) B18.2Chronische Virushepatitis C
Alpha-ID Codes (AIS) I29602Chronische Virushepatitis C
DDD Tagesdosis 0.4 g oral
Therapeutisches Gebiet Infektionskrankheiten Hepatitis C (HCV)
Grund des Verfahrens Neues Anwendungsgebiet
Regulatorischer Status Beschleunigtes Verfahren (AA)
Besonderheit Kombinationstherapie

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Sovaldi wird in Kombination mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung der chronischen Hepatitis C (CHC) bei Erwachsenen und bei Jugendlichen im Alter von 12 bis < 18 Jahren angewendet (siehe Abschnitte 4.2, 4.4 und 5.1 der Fachinformation).

Zur spezifischen Aktivität gegen die verschiedenen Genotypen des Hepatitis-C-Virus (HCV) siehe Abschnitte 4.4 und 5.1 der Fachinformation.

Patientengruppe Indikation ZVT
a) Therapienaive Patienten mit chronischer Hepatitis C im Alter von 12 bis < 18 Jahren, Genotypen 2 oder 3 Ribavirin + Peginterferon alfa
b) Therapieerfahrene Patienten mit chronischer Hepatitis C im Alter von 12 bis < 18 Jahren, Genotypen 2 oder 3 Best-Supportive-Care

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
1 (G334-1112)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
Single-Arm + kein Vergleich
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
nein
Grund für Patientengruppenbildung (G-BA) Vorbehandlung

  • Klinische Studien
    • Die Studie 1112 ist eine offene, einarmige Studie zur Untersuchung von Sofosbuvir mit vorbehandelten und therapienaiven Kindern und Jugendlichen im Alter von 3 bis 18 Jahren.

a) Therapienaive Patienten mit chronischer Hepatitis C im Alter von 12 bis < 18 Jahren, Genotypen 2 oder 3

  • Insgesamt ergibt sich in der adoleszenten, therapienaiven Population ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, der auf der Vermeidung von Nebenwirkungen der zweckmäßigen Vergleichstherapie beruht.
  • Morbidität - dauerhaftes virologisches Ansprechen (SVR)
    • Ein dauerhaftes virologisches Ansprechen 12 (SVR12) bzw. 24 Wochen (SVR24) nach Therapieende wurde in der Studie 1112 unter SOF bei 40 von 41 (97,6 %) therapienaiven Patienten erreicht.
    • Für die Endpunktkategorie Morbidität ergibt sich somit kein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie.
  • Nebenwirkungen
    • Es traten weder Todesfälle, noch schwerwiegende unerwünschte Ereignisse oder solche unerwünschten Ereignisse auf, die zum Therapieabbruch führten.
    • Unter Berücksichtigung der sowohl in Studien hinreichend belegten und in den Fachinformationen beschriebenen unerwünschten Wirkungen der Behandlung mit Peginterferon (insbesondere Gewichtsverlust und möglicherweise irreversible Wachstumsverzögerungen), wird die Möglichkeit einer Interferon-freien Therapie von 12 bzw. 24 Wochen Behandlungsdauer gegenüber der Interferon-haltigen zweckmäßigen Vergleichstherapie als relevant hinsichtlich der Vermeidung von Nebenwirkungen bewertet.
    • Die Aussagesicherheit muss aufgrund des einarmigen Studiendesigns als eingeschränkt betrachtet und als Anhaltspunkt eingestuft werden.
  • Fazit
    • Für die Bewertung des Zusatznutzens in der Patientengruppe der therapienaiven Patienten mit chronischer Hepatitis C im Alter von 12 bis < 18 Jahren mit Infektion von Genotyp 2 oder 3 liegen die Ergebnisse aus dem Interimsbericht der offenen, einarmigen Studie 1112 vor.
    • Die Ergebnisse der einarmigen Studie zeigen, dass sich zwar keine relevanten Vorteile hinsichtlich der Morbidität für den Endpunkt des dauerhaften virologischen Ansprechens (SVR12) ableiten lassen, sich jedoch Vorteile für den Endpunkt unerwünschte Ereignisse zeigen.
    • Aufgrund des einarmigen Studiendesigns ist eine Quantifizierung des Ausmaßes des Zusatznutzens in der adoleszenten Population nicht möglich.

b) Therapieerfahrene Patienten mit chronischer Hepatitis C im Alter von 12 bis < 18 Jahren, Genotypen 2 oder 3

  • Insgesamt ergibt sich in der adoleszenten, therapieerfahrenen Population ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
  • Dieser beruht bei Patienten mit Genotyp 2 auf einem Evidenztransfer der Ergebnisse zu erwachsenen Patienten und bei Patienten mit Genotyp 3 auf den Daten zum virologischen Ansprechen.
  • Morbidität - dauerhaftes virologisches Ansprechen (SVR)
    • In Anbetracht der gewonnenen Erkenntnisse der bisherigen Nutzenbewertungen in der Indikation chronische Hepatitis C ist nicht davon auszugehen, dass mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie Best-Supportive-Care ähnlich hohe Ansprechraten erreicht werden.
    • Für die Endpunktkategorie Morbidität ergibt sich somit ein Zusatznutzen in der adoleszenten Population gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, dessen Ausmaß aufgrund der nichtvergleichenden Daten nicht quantifiziert werden kann.
    • Therapieerfahrene Patienten mit Infektion von Genotyp 2: Der pharmazeutische Unternehmer legt für therapieerfahrene Patienten mit Infektion von Genotyp 2 keine Daten vor.
    • Dennoch können Aussagen zum SVR auch für therapieerfahrene Patienten mit Genotyp 2 getroffen werden.
    • Im Beschluss zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V vom 17. Juli 2014 wird für Sofosbuvir bei therapieerfahrenen Erwachsenen (Genotyp 2) im Vergleich zu Peginterferon plus Ribavirin ein geringer Zusatznutzen festgestellt.
    • Dieses Ergebnis beruht auf nichtvergleichenden Daten der Studien FUSION und VALENCE, in denen ein Effekt von Sofosbuvir plus Ribavirin im Endpunkt SVR12 von 82,1% bzw. 90% beobachtet wurde.
    • Es ist nicht davon auszugehen, dass mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie Best-Supportive-Care bei jugendlichen Patienten ebenso hohe Ansprechraten wie bei erwachsenen Patienten unter der Therapie mit Sofosbuvir plus Ribavirin erreicht werden können.
  • Nebenwirkungen
    • Es ergeben sich somit aus den Endpunktkategorien Lebensqualität und Nebenwirkungen keine weiteren Anhaltspunkte zur Ableitung des Zusatznutzens.
    • Die Aussagesicherheit muss aufgrund des einarmigen Studiendesigns bei geringer Patientenzahl als eingeschränkt betrachtet und als Anhaltspunkt eingestuft werden.
  • Fazit
    • Für die Bewertung des Zusatznutzens in der Patientengruppe der therapieerfahrenen Patienten mit chronischer Hepatitis C im Alter von 12 bis < 18 Jahren mit Infektion von den Genotypen 3 liegen die Ergebnisse aus dem Interimsbericht der offenen, einarmigen Studie 1112 vor.
    • Die Ergebnisse der einarmigen Studie zeigen, dass sich Vorteile hinsichtlich der Morbidität für den Endpunkt des dauerhaften virologischen Ansprechens (SVR12) ableiten lassen.
    • Da in die Studie 1112 keine therapieerfahrenen Patienten mit Infektion von Genotyp 2 eingeschlossen wurden, ist die Ableitung eines Zusatznutzens nur mittels eines Evidenztransfers möglich.

Zugehörige Verfahren

Sofosbuvir (3) Sovaldi® Gilead Sciences Ireland UC Infektionskrankheiten Chronische Hepatitis C, 3 bis <12 Jahre 30–50 100% Anhaltspunkt für nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen
Sofosbuvir (2) Sovaldi® Gilead Sciences GmbH Infektionskrankheiten Chronische Hepatitis C, 12 bis < 18 Jahre 1.025 100% Anhaltspunkt für nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen
Sofosbuvir (1) Sovaldi® Gilead Sciences GmbH Infektionskrankheiten Chronische Hepatitis C 99.841 4% Hinweis auf beträchtlicher Zusatznutzen


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