Palbociclib (3) – Ibrance®

Mammakarzinom, Patientenpopulation a1

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.07.2022 – Zulassung: 09.11.2016
Beschluss 15.12.2022
Wirkstoff Palbociclib
Handelsname Ibrance®
Pharm. Unternehmer Pfizer Pharma GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-834
ATC-Code L01EF01 CDK-Inhibitoren (L01EF)
ICD-10 Codes (AIS) C50.0Bösartige Neubildung: Brustwarze und Warzenhof, C50.1Bösartige Neubildung: Zentraler Drüsenkörper der Brustdrüse, C50.2Bösartige Neubildung: Oberer innerer Quadrant der Brustdrüse, C50.3Bösartige Neubildung: Unterer innerer Quadrant der Brustdrüse, C50.4Bösartige Neubildung: Oberer äußerer Quadrant der Brustdrüse, C50.5Bösartige Neubildung: Unterer äußerer Quadrant der Brustdrüse, C50.6Bösartige Neubildung: Recessus axillaris der Brustdrüse, C50.8Bösartige Neubildung: Brustdrüse, mehrere Teilbereiche überlappend, C50.9Bösartige Neubildung: Brustdrüse, nicht näher bezeichnet
Alpha-ID Codes (AIS) I102868Bösartige Neubildung der äußeren 2 Quadranten der Brustdrüse, I102970Bösartige Neubildung des oberen inneren Quadranten der Brustdrüse, I102971Bösartige Neubildung des unteren inneren Quadranten der Brustdrüse, I102972Bösartige Neubildung des oberen äußeren Quadranten der Brustdrüse, I102973Bösartige Neubildung des unteren äußeren Quadranten der Brustdrüse, I102998Bösartige Neubildung des zentralen Drüsenkörpers der Brustdrüse, I102999Bösartige Neubildung des Recessus axillaris der Brustdrüse, I111628Bösartige Neubildung der Brustwarze und des Warzenhofes, I18060Metastasierendes Mammakarzinom
DDD Tagesdosis 94 mg oral
Therapeutisches Gebiet Onkologische Erkrankungen Mammakarzinom / Brustkrebs (BC)
Grund des Verfahrens Neubewertung: Ablauf Befristung
Ursprünglicher Beschluss: Palbociclib (1) (18.05.2017)

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Ibrance ist in Kombination mit einem Aromatasehemmer angezeigt zur Behandlung von Hormonrezeptor (HR)-positivem, humanem epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (HER2)-negativem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs bei postmenopausalen Patientinnen in Erstlinientherapie.

Patientengruppe Indikation ZVT
a1) Postmenopausale Patientinnen mit HR-positivem, HER2-negativem, lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom in Erstlinientherapie – Anastrozol oder – Letrozol oder – Fulvestrant oder – ggf. Tamoxifen, wenn Aromatasehemmer nicht geeignet sind oder – Ribociclib in Kombination mit einem nicht-steroidalen Aromatasehemmer (Anastrozol, Letrozol) oder – Abemaciclib in Kombination mit einem nicht-steroidalen Aromatasehemmer (Anastrozol, Letrozol) oder – Ribociclib in Kombination mit Fulvestrant oder – Abemaciclib in Kombination mit Fulvestrant oder – Palbociclib in Kombination mit Fulvestrant

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
0 (Daten nicht akzeptiert)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
Daten nicht akzeptiert (Dossier: H2H vs. ZVT)

  • Klinische Studien
    • Für den Nachweis eines Zusatznutzens von Palbociclib in Kombination mit Letrozol gegenüber Letrozol hat der pharmazeutische Unternehmer die Ergebnisse der randomisierten, doppelblinden, kontrollierten Phase-III-Studie PALOMA-2 vorgelegt.
    • Bei der Studie PALOMA-4 handelt es sich um eine doppelblinde, randomisierte und kontrollierte Phase-III-Studie, in der Palbociclib in Kombination mit Letrozol mit Letrozol verglichen wird.

a1) postmenopausale Patientinnen mit HR-positivem, HER2-negativem, lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom in Erstlinientherapie

  • Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Infolge dessen, dass vom pharmazeutischen Unternehmer zur Studie PALOMA-2 nur inhaltlich unvollständige Auswertungen zu der erhobenen Lebensqualität und Morbidität vorgelegt worden sind, liegen keine bewertbaren Daten zu Effekten auf die Lebensqualität und Morbidität für die Bewertung vor.
  • Der G-BA stellt fest, dass gemäß 5. Kapitel § 18 Absatz 1 VerfO des G-BA die Aufbereitung der Unterlagen im Dossier in einem Ausmaß von den in 5. Kapitel § 9 VerfO des G-BA festgelegten Anforderungen abweicht, welches einer sachgerechten Bewertung des Zusatznutzens entgegensteht.
  • In der Folge wird vom G-BA gemäß 5. Kapitel § 18 Abs. 1 Satz 4 VerfO des G-BA festgestellt, dass ein Zusatznutzen nicht belegt ist.
  • Mortalität
    • Für die vorliegende Nutzenbewertung sind die Ergebnisse des dritten und aktuellsten Datenschnitts vom 15.11.2021 relevant.
  • Morbidität
    • Vom IQWiG wurde in der Dossierbewertung festgestellt, dass vom pharmazeutischen Unternehmer im Dossier für den aktuellen dritten Datenschnitt der Studie PALOMA-2 vom 15.11.2021 keine vollständige Aufarbeitung der Ergebnisse zu allen Endpunkten, die für die Nutzenbewertung relevant sind, vorgenommen worden war.
    • Konkret legt der pharmazeutische Unternehmer aus der Studie PALOMA-2 zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität und Morbidität ausschließlich Auswertungen zum zweiten Datenschnitt vom 31. Mai 2017 vor, allerdings nicht zum aktuellen dritten Datenschnitt vom 15.11.2021.
    • Das IQWiG führt dazu in der Dossierbewertung aus, dass eine Annahme, die Symptomatik und Lebensqualität würden sich im Verlauf des Follow-up weniger verändern, per se nicht sachgerecht sei.
    • Das Vorgehen des pharmazeutischen Unternehmers entspricht zudem nicht den Befristungsauflagen des G-BA, nach denen für die erneute Nutzenbewertung nach Fristablauf im Dossier die finalen Studienergebnisse der Studie PALOMA-2 zu allen Endpunkten vorgelegt werden sollten, die für die Nutzenbewertung relevant sind.
    • Vom IQWiG wird festgestellt, dass die vom pharmazeutischen Unternehmer im Dossier vorgelegten Auswertungen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität und Morbidität aus der Studie PALOMA-2 somit für die Nutzenbewertung nicht verwertbar und die vorgelegten Ergebnisse zur Studie PALOMA-2 inhaltlich unvollständig sind.
    • Zwar liegen im Dossier für die Endpunkte gesundheitsbezogenen Lebensqualität und Morbidität aus der Studie PALOMA-4 Ergebnisse zum aktuellen Datenschnitt dieser Studie vor, allerdings sind diese allein betrachtet nicht aussagekräftig.
    • Damit liegen laut IQWiG insgesamt zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität und Morbidität keine verwertbaren Daten vor.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität
    • Vom IQWiG wurde in der Dossierbewertung festgestellt, dass vom pharmazeutischen Unternehmer im Dossier für den aktuellen dritten Datenschnitt der Studie PALOMA-2 vom 15.11.2021 keine vollständige Aufarbeitung der Ergebnisse zu allen Endpunkten, die für die Nutzenbewertung relevant sind, vorgenommen worden war.
    • Konkret legt der pharmazeutische Unternehmer aus der Studie PALOMA-2 zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität und Morbidität ausschließlich Auswertungen zum zweiten Datenschnitt vom 31. Mai 2017 vor, allerdings nicht zum aktuellen dritten Datenschnitt vom 15.11.2021.
    • Das IQWiG führt dazu in der Dossierbewertung aus, dass eine Annahme, die Symptomatik und Lebensqualität würden sich im Verlauf des Follow-up weniger verändern, per se nicht sachgerecht sei.
    • Zudem wurde konkret in der Studie PALOMA-2 die Lebensqualität teilweise auch über das Behandlungsende hinaus erhoben.
    • Das Vorgehen des pharmazeutischen Unternehmers entspricht zudem nicht den Befristungsauflagen des G-BA, nach denen für die erneute Nutzenbewertung nach Fristablauf im Dossier die finalen Studienergebnisse der Studie PALOMA-2 zu allen Endpunkten vorgelegt werden sollten, die für die Nutzenbewertung relevant sind.
    • Vom IQWiG wird festgestellt, dass die vom pharmazeutischen Unternehmer im Dossier vorgelegten Auswertungen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität und Morbidität aus der Studie PALOMA-2 somit für die Nutzenbewertung nicht verwertbar und die vorgelegten Ergebnisse zur Studie PALOMA-2 inhaltlich unvollständig sind.
    • Zwar liegen im Dossier für die Endpunkte gesundheitsbezogenen Lebensqualität und Morbidität aus der Studie PALOMA-4 Ergebnisse zum aktuellen Datenschnitt dieser Studie vor, allerdings sind diese allein betrachtet nicht aussagekräftig.
    • Damit liegen laut IQWiG insgesamt zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität und Morbidität keine verwertbaren Daten vor.
  • Nebenwirkungen
    • In der Gesamtschau legt das IQWiG dar, dass ausschließlich negative Effekte für Palbociclib + Letrozol im Vergleich zu Letrozol vorliegen.
    • In der Gesamtaussage zum Zusatznutzen kommt das IQWiG zu dem Ergebnis, dass sich ein Beleg für einen geringeren Nutzen von Palbociclib + Letrozol gegenüber Letrozol ergibt.
  • Fazit
    • Infolge dessen, dass vom pharmazeutischen Unternehmer zur Studie PALOMA-2 nur inhaltlich unvollständige Auswertungen zu der erhobenen Lebensqualität und Morbidität vorgelegt worden sind, liegen keine bewertbaren Daten zu Effekten auf die Lebensqualität und Morbidität für die Bewertung vor.
    • Aussagekräftigen Daten zur Lebensqualität und Morbidität wird grundsätzlich ein hoher Stellenwert in der Nutzenbewertung beigemessen, insbesondere bei fortgeschrittenen Stadien der Krebserkrankung.
    • In der vorliegenden Bewertungssituation ist insbesondere keine Beurteilung dahingehend möglich, inwieweit die Zunahme von bedeutsamen und zu einem hohen Anteil über Laborbefunde festgestellten, schweren Nebenwirkungen (CTCAE ≥ Grad 3) mit Veränderungen in der Lebensqualität im Vergleich zur Kontrollgruppe korrespondiert.
    • Aus diesen Gründen wird im vorliegenden Fall die vorgelegte Datengrundlage für die Nutzenbewertung als derart gravierend unvollständig gewertet, dass insgesamt keine ausreichend sichere und sachgerechte Bewertung vorgenommen werden kann.

Zugehörige Verfahren

Palbociclib (3) Ibrance® Pfizer Pharma GmbH Onkologische Erkrankungen Mammakarzinom, Patientenpopulation a1 7.400–34.700 100% Zusatznutzen nicht belegt
Palbociclib (2) Ibrance® Pfizer Pharma GmbH Onkologische Erkrankungen Mammakarzinom, Patientenpopulation b1) und b2) 6.190–30.000 100% Zusatznutzen nicht belegt
Palbociclib (1) Ibrance® Pfizer Pharma GmbH Onkologische Erkrankungen Mammakarzinom 7.380–35.760
14.560–70.550
100% Zusatznutzen nicht belegt Patientengruppen aufgehoben


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