Isavuconazol (3) – Cresemba®

Mukormykose, ≥ 1 bis ≤ 17 Jahre

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.10.2024 – Zulassung: 22.08.2024
Beschluss 20.03.2025
Wirkstoff Isavuconazol
Handelsname Cresemba®
Pharm. Unternehmer Pfizer Pharma GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-1093
ATC-Code J02AC05 Triazole und Tetrazol-Derivate (J02AC)
ICD-10 Codes (AIS) B46.0Mukormykose der Lunge, B46.1Rhinozerebrale Mukormykose, B46.2Mukormykose des Magen-Darm-Trakts, B46.3Mukormykose der Haut, B46.40Sepsis durch Mucorales, B46.48Sonstige disseminierte Mukormykose, B46.5Mukormykose, nicht näher bezeichnet, B46.9Zygomykose, nicht näher bezeichnet
Alpha-ID Codes (AIS) I133403Sepsis durch Mucorales, I14703Mukormykose, I24214Zygomykose, I29742Disseminierte Mukormykose
ORPHAcodes (AIS) 73263Mukormykose, 73263Zygomykose, 73263Disseminierte Mukormykose
Therapeutisches Gebiet Infektionskrankheiten Mukormykose Orphan
Grund des Verfahrens Neues Anwendungsgebiet
Besonderheit Bundling

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Cresemba wird angewendet zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen ab einem Alter von 1 Jahr mit Mukormykose, bei denen eine Behandlung mit Amphotericin B nicht angemessen ist.

Patientengruppe Indikation ZVT
Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis ≤ 17 Jahren mit Mukormykose, bei denen eine Behandlung mit Amphotericin B nicht angemessen ist – (Orphan Drug)

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
1 (9766-CL-0107.) 0 (Daten nicht akzeptiert)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
Daten nicht akzeptiert (Dossier: Single-Arm + kein Vergleich)

  • Klinische Studien
    • Bei der Studie 9766-CL-0107 handelt es sich um eine einarmige, offene, multizentrische Phase-II-Studie zur Untersuchung der Sicherheit, Pharmakokinetik und Wirksamkeit von Isavuconazol bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 1 bis ≤ 17 Jahren mit invasiver Aspergillose oder Mukormykose.

Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis ≤ 17 Jahren mit Mukormykose, bei denen eine Behandlung mit Amphotericin B nicht angemessen ist

  • Für Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis ≤ 17 Jahren mit Mukormykose, bei denen eine Behandlung mit Amphotericin B nicht angemessen ist, liegt ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen vor, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
  • Die Aussagekraft der Nachweise wird in die Kategorie „Anhaltspunkt“ eingestuft.
  • Für die vorliegende Nutzenbewertung ist insbesondere die Teilpopulation der Personen mit Mukormykose relevant.
  • In die Studie wurde lediglich ein Patient mit nachgewiesener oder wahrscheinlicher Mukormykose eingeschlossen. Dieser entspricht jedoch nicht dem zu bewertenden Anwendungsgebiet, da eine Behandlung mit Amphotericin B als Folgetherapie zur Studienmedikation angewandt wurde.
  • Es liegen damit keine Angaben zur Wirksamkeit von Isavuconazol bei Kindern und Jugendlichen ab einem Jahr mit Mukormykose, bei denen eine Behandlung mit Amphotericin B nicht angemessen ist, vor.
  • Gesamtschau
    • Für die vorliegende Nutzenbewertung zur Behandlung der Mukormykose bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 1 bis ≤ 17 Jahren liegen die Ergebnisse der pivotalen, einarmigen, offenen, multizentrischen Phase-II-Studie 9766-CL-0107 zur Untersuchung der Sicherheit, Pharmakokinetik und Wirksamkeit von Isavuconazol bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 1 bis ≤ 17 Jahren mit invasiver Aspergillose oder Mukormykose vor.
    • In der Gesamtschau stuft der G-BA das Ausmaß des Zusatznutzens als nicht quantifizierbar ein, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.

Zugehörige Verfahren

Isavuconazol (3) Cresemba® Pfizer Pharma GmbH Infektionskrankheiten Mukormykose, ≥ 1 bis ≤ 17 Jahre 8 100% Anhaltspunkt für nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen Orphan
Isavuconazol (2) Cresemba® Pfizer Pharma GmbH Infektionskrankheiten Aspergillose, ≥ 1 bis ≤ 17 Jahre 40–215 100% Anhaltspunkt für nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen Orphan
Isavuconazol (1) Cresemba® Basilea Pharmaceutica International Ltd. Infektionskrankheiten Aspergillose, Mukormykose 1.293–5.342 100% nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen Orphan


<< Liste aller Beschlüsse