Glofitamab (1) – Columvi®

Diffus großzelliges B-Zell-Lymphom, nach ≥ 2 Vortherapien

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.08.2023 – Zulassung: 07.07.2023
Beschluss 01.02.2024 aufgehoben
Wirkstoff Glofitamab
Handelsname Columvi®
Pharm. Unternehmer Roche Pharma AG
G-BA Vorgangsnummer D-963
ATC-Code L01FX28 Andere monoklonale Antikörper und Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (L01FX)
ICD-10 Codes (AIS) C83.3Diffuses großzelliges B-Zell-Lymphom
Alpha-ID Codes (AIS) I114432Diffuses großzelliges B-Zell-Lymphom
ORPHAcodes (AIS) 544Diffuses großzelliges B-Zell-Lymphom
Therapeutisches Gebiet Onkologische Erkrankungen B-Zell-Lymphom (DLBCL / PMBCL) Orphan
Grund des Verfahrens Erstbewertung
Regulatorischer Status Bedingte Zulassung (CMA)

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Columvi als Monotherapie ist angezeigt für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem diffusem großzelligem B-Zell-Lymphom (DLBCL) nach zwei oder mehr systemischen Behandlungslinien.

Patientengruppe Indikation ZVT
Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem diffusem großzelligem B-Zell-Lymphom (DLBCL) nach zwei oder mehr systemischen Behandlungslinien – (Orphan Drug)

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
1 (NP30179) 0 (Daten nicht akzeptiert)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
Daten nicht akzeptiert (Dossier: Single-Arm + kein Vergleich)

  • Klinische Studien
    • Bei der Studie NP30179 handelt es sich um eine einarmige, laufende Phase I/II-Dosis-Eskalations- und Dosis-Expansions-Studie bei Personen mit rezidiviertem oder refraktärem (R/R) B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphom.

Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem diffusem großzelligem B-Zell-Lymphom (DLBCL) nach zwei oder mehr systemischen Behandlungslinien

  • Zusammenfassend wird der Zusatznutzen von Glofitamab wie folgt bewertet: Anhaltspunkt für einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
  • In der Gesamtschau wird das Ausmaß des Zusatznutzens als nicht-quantifizierbar eingestuft, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
  • In der Gesamtschau resultiert bezüglich der Aussagekraft der Nachweise ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
  • Mortalität
    • Für die Nutzenbewertung wurde aus der Studie NP30179 die Auswertung zum Gesamtüberleben für die ITT-Population der gepoolten Kohorten D2 [Sub.2] und D3 der Studie NP30179 herangezogen, da in der Kohorte D5 bereits viele Personen vor Monat 12 zensiert wurden.
    • Von 115 Personen in der ITT-Population waren zum Auswertungszeitpunkt vom 15.06.2022 65 Personen (56,5 %) verstorben.
    • Eine Interpretation und Bewertung der Daten zur Mortalität ist aufgrund der fehlenden Kontrollgruppe nicht möglich. Für die Kategorie Mortalität können daher keine Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens abgeleitet werden.
  • Morbidität - Progressionsfreies Überleben (PFS)
    • In der Studie NP30179 wurde das PFS als ein sekundärer Endpunkt erhoben. Das PFS war definiert die Zeit von der ersten Dosis der Studienmedikation bis zur Krankheitsprogression (PD, Progressive disease) oder Versterben jedweder Ursache, je nachdem, was früher eintrat. PFS wurde durch ein unabhängiges Bewertungsgremium (IRC, Independent review committee) gemäß der Lugano-Kriterien 2014 beurteilt.
    • Bei dem Endpunkt PFS handelt es sich um einen kombinierten Endpunkt, der sich aus Endpunkten der Kategorien Mortalität und Morbidität zusammensetzt. Die Endpunktkomponente „Mortalität“ wurde in der vorliegenden Studie über den Endpunkt „Gesamtüberleben“ als eigenständiger Endpunkt erfasst. Die Erhebung der Morbiditätskomponente erfolgte entsprechend der Operationalisierung nicht symptombezogen, sondern ausschließlich mittels bildgebender Verfahren.
    • Unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte bestehen hinsichtlich der Patientenrelevanz des Endpunktes PFS unterschiedliche Auffassungen innerhalb des G-BA. Die Gesamtaussage zum Ausmaß des Zusatznutzens bleibt davon unberührt, da keine Kontrollgruppe vorliegt und sich keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens ableiten lässt. Der Endpunkt PFS wird ergänzend dargestellt.
    • Ungeachtet dessen lässt sich anhand der Ergebnisse der Studie NP30179 zum Endpunkt Tumoransprechen keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens ableiten, da keine Kontrollgruppe vorliegt.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität
    • Daten zur Lebensqualität wurden in der Studie NP30179 mittels des EORTC QLQ-C30 erhoben. Es bestehen die gleichen Kritikpunkte wie unter der Kategorie Morbidität unter Symptomatik für den EORTC QLQ-C30 beschrieben.
    • Aufgrund der genannten Inkonsistenzen zwischen Studienunterlagen und Dossierunterlagen sowie den adressierten Unstimmigkeiten bzgl. der unterschiedlichen Bezugspopulation, den vom pU falsch berechneten Rücklaufquoten sowie der vorgelegten Responderanalyse wird auf eine Darstellung der Ergebnisse der Lebensqualität mittels EORTC QLQ-C30 verzichtet.
    • Ungeachtet dessen lässt sich anhand der Ergebnisse der Studie NP30179 zur Lebensqualität keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens ableiten, da keine Kontrollgruppe vorliegt.
  • Nebenwirkungen
    • Die Auswertungen bezüglich der Nebenwirkungen beziehen sich auf unerwünschte Ereignisse (UE), die ab Verabreichung der Studienmedikation bis 90 Tage nach der letzten Dosis in der Sicherheitspopulation (N = 154) aufgetreten sind.
    • Unerwünschte Ereignisse (UEs) gesamt
    • Bei nahezu allen Erwachsenen der ITT-Population trat ein unerwünschtes Ereignis auf (152 von 154 Patientinnen und Patienten (98,7 %)). Diese werden ausschließlich ergänzend dargestellt.
    • Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUEs)
    • Bei 75 von 154 der Patientinnen und Patienten (48,7 %) trat mindestens ein schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis auf.
    • Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3)
    • Mindestens ein schweres UE mit CTCAE-Grad ≥ 3 trat bei 99 von 154 Patientinnen und Patienten der ITT-Population (64,3 %) auf.
    • Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen
    • Bei 14 Patientinnen und Patienten (9,1 %) trat ein unerwünschtes Ereignis auf, das zum Abbruch der Studienmedikation führte.
    • Spezifische UE
    • Als schwerwiegende unerwünschte Ereignisse mit einer Inzidenz ≥ 5 % der Patientinnen und Patienten nach Systemorganklasse (SOC) traten Erkrankungen des Immunsystems (22,1 %), Infektionen und parasitäre Erkrankungen (18,2 %), Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems (6,5 %) und gutartige, bösartige und unspezifische Neubildungen (einschließlich Zysten und Polypen) (5,2 %) auf.
    • Schwere unerwünschte Ereignisse mit CTCAE-Grad ≥ 3 mit Inzidenz ≥ 5 % der Patientinnen und Patienten nach Systemorganklasse (SOC) waren Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems (35,1 %), Infektionen und parasitäre Erkrankungen (16,9 %), Untersuchungen (11,7 %) und Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen (11,0 %).
    • Zusammenfassend lassen sich keine Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens für die Kategorie Nebenwirkungen ableiten, da keine Kontrollgruppe vorliegt.
  • Gesamtbewertung / Fazit
    • Für die Nutzenbewertung liegen die Daten der zulassungsbegründenden, einarmigen, Studie NP30179 vor. Darüber liegen keine weiteren Daten und auch kein indirekter Vergleich vor.
    • Da keine vergleichenden Daten vorliegen, lässt sich auf Basis dieser Ergebnisse keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens treffen.
    • Zusammenfassend werden die vorliegenden Ergebnisse in der Gesamtschau in ihrem Ausmaß als nicht quantifizierbar eingestuft, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
  • Gesamtbewertung / Fazit
    • Für die Nutzenbewertung liegen die Daten der zulassungsbegründenden, einarmigen, Studie NP30179 vor. Darüber liegen keine weiteren Daten und auch kein indirekter Vergleich vor.
    • Da keine vergleichenden Daten vorliegen, lässt sich auf Basis dieser Ergebnisse keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens treffen.
    • Zusammenfassend werden die vorliegenden Ergebnisse in der Gesamtschau in ihrem Ausmaß als nicht quantifizierbar eingestuft, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.

Zugehörige Verfahren



<< Liste aller Beschlüsse