Epcoritamab (1) – Tepkinly®

Diffus großzelliges B-Zell-Lymphom (DLBCL), nach ≥ 2 Vortherapien

Steckbrief

Start des Verfahrens 15.10.2023 – Zulassung: 22.09.2023
Beschluss 04.04.2024 aufgehoben
Wirkstoff Epcoritamab
Handelsname Tepkinly®
Pharm. Unternehmer Abbvie Deutschland GmbH & Co. KG
G-BA Vorgangsnummer D-980
ATC-Code n.d.
ICD-10 Codes (AIS) C83.3Diffuses großzelliges B-Zell-Lymphom
Alpha-ID Codes (AIS) I114432Diffuses großzelliges B-Zell-Lymphom
ORPHAcodes (AIS) 544Diffuses großzelliges B-Zell-Lymphom
Therapeutisches Gebiet Onkologische Erkrankungen B-Zell-Lymphom (DLBCL / PMBCL) Orphan
Grund des Verfahrens Erstbewertung
Aufgehoben durch: Epcoritamab (3) (17.04.2025)
Regulatorischer Status Bedingte Zulassung (CMA)

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Tepkinly wird angewendet als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit einem rezidivierenden oder refraktären diffusen großzelligen B‐Zell-Lymphom (Diffuse Large B-Cell Lymphoma, DLBCL) nach mindestens 2 Linien einer systemischen Therapie.

Patientengruppe Indikation ZVT
Erwachsene mit einem rezidivierenden oder refraktären diffusen großzelligen B-Zell-Lymphom (DLBCL) nach mindestens 2 Linien einer systemischen Therapie – (Orphan Drug)

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
1 (GCT3013-01)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
Single-Arm + kein Vergleich
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
nein

  • Klinische Studien
    • Bei der Studie GCT3013-01 handelt es sich um eine einarmige, laufende Phase I/II-Studie bei Erwachsenen mit verschiedenen Krankheitsentitäten eines rezidivierten / refraktären (r/r) B-Zell-Lymphoms.

Erwachsene mit einem rezidivierenden oder refraktären diffusen großzelligen B‐Zell-Lymphom (DLBCL) nach mindestens 2 Linien einer systemischen Therapie

  • Zusammenfassend wird der Zusatznutzen von Epcoritamab wie folgt bewertet: Anhaltspunkt für einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
  • In der Gesamtschau resultiert bezüglich der Aussagekraft der Nachweise ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
  • Mortalität
    • Von 139 Patientinnen und Patienten waren zum Zeitpunkt des Datenschnitts vom 21.04.2023 55,4 % verstorben.
    • Eine Interpretation und Bewertung der Daten zur Mortalität ist aufgrund der fehlenden Kontrollgruppe nicht möglich. Für die Kategorie Mortalität können daher keine Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens abgeleitet werden.
  • Morbidität - Progressionsfreies Überleben (PFS)
    • In der Studie GCT3013-01 wurde das PFS als ein sekundärer Endpunkt erhoben. Das PFS war definiert als von Tag 1 des ersten Behandlungszyklus bis zum Tag einer Krankheitsprogression oder Tod jeglicher Ursache, je nachdem, was zuerst eintritt.
    • Unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte bestehen hinsichtlich der Patientenrelevanz des Endpunktes PFS unterschiedliche Auffassungen innerhalb des G-BA. Die Gesamtaussage zum Ausmaß des Zusatznutzens bleibt davon unberührt, da keine Kontrollgruppe vorliegt und sich keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens ableiten lässt. Der Endpunkt PFS wird ergänzend dargestellt.
  • Morbidität - Tumoransprechen
    • Der primäre Wirksamkeitsendpunkt „Gesamtansprechrate (ORR)“ ist definiert als der Anteil der Personen, die entweder ein vollständiges Ansprechen (CR) oder ein partielles Ansprechen (PR) als bestes Ansprechen erreichen, basierend auf der IRC-Bewertung nach den Lugano-Kriterien.
    • Die Erhebung des Ansprechens erfolgt nicht symptombezogen, sondern maßgeblich auf Basis bildgebender Verfahren im Rahmen der Lugano-Klassifikation und LYRIC. Aus diesem Grund werden die oben genannten Endpunkte als nicht patientenrelevant eingestuft.
    • Das vollständige Ansprechen verbunden mit einer für die Person spürbaren Abnahme von Krankheitssymptomen ist für die Nutzenbewertung grundsätzlich patientenrelevant. Die hier vorliegende Operationalisierung basiert jedoch primär auf bildgebenden Verfahren. Weitere Angaben zu körperlichen Untersuchungen finden sich nicht in den Studienunterlagen und finden auch keine Berücksichtigung in der Lugano-Klassifikation oder LYRIC. Das vollständige Ansprechen stellt kein validiertes Surrogat eines patientenrelevanten Endpunkts in der vorliegenden vom Anwendungsgebiet umfassten Population dar. In der Gesamtschau wird daher der Endpunkt komplettes Ansprechen als nicht patientenrelevant bewertet.
    • Ungeachtet dessen lässt sich anhand der Ergebnisse der Studie GCT3013-01 zum Endpunkt Tumoransprechen keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens ableiten, da keine Kontrollgruppe vorliegt. Der Endpunkt Gesamtansprechrate wird ergänzend dargestellt.
  • Morbidität - Gesundheitszustand
    • Der allgemeine Gesundheitszustand wurde in der Studie GCT3013-01 mittels der visuellen Analogskala (VAS) des EQ-5D erhoben.
    • Die Ergebnisse zum allgemeinen Gesundheitszustand wiesen zu allen Post-Baseline-Erhebungszeitpunkten Rücklaufquoten < 60 % auf. Vor diesem Hintergrund liegen zum Endpunkt allgemeiner Gesundheitszustand keine bewertbaren Daten vor.
    • Ungeachtet dessen lässt sich anhand der Ergebnisse der Studie GCT3013-01 zum allgemeinen Gesundheitszustand keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens ableiten, da keine Kontrollgruppe vorliegt.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität
    • Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität wurden in der Studie GCT3013-01 mittels des Fragebogens Functional Assessment of Cancer Therapy – Lymphoma (FACT-Lym) erhoben.
    • Die Ergebnisse zum FACT-Lym wiesen zu allen Post-Baseline-Erhebungszeitpunkten Rücklaufquoten < 60 % auf.
    • Vor diesem Hintergrund liegen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität keine bewertbaren Daten vor.
    • Ungeachtet dessen lässt sich anhand der Ergebnisse der Studie GCT3013-01 zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens ableiten, da keine Kontrollgruppe vorliegt.
  • Nebenwirkungen - Unerwünschte Ereignisse (UE) gesamt
    • Bei nahezu allen Patientinnen und Patienten trat ein unerwünschtes Ereignis auf (138 von 139 Patientinnen und Patienten (99,3 %)). Diese werden ausschließlich ergänzend dargestellt.
  • Nebenwirkungen - Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)
    • Bei 95 von 139 der Patientinnen und Patienten (68,3 %) trat mindestens ein schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis auf.
  • Nebenwirkungen - Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3)
    • Mindestens ein schweres UE mit CTCAE-Grad ≥ 3 trat bei 96 von 139 Patientinnen und Patienten (69,1 %) auf.
  • Nebenwirkungen - Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen
    • Bei 22 Patientinnen und Patienten (15,8 %) trat ein unerwünschtes Ereignis auf, das zum Abbruch der Studienmedikation führte.
  • Nebenwirkungen - Spezifische UE
    • Als schwerwiegende unerwünschte Ereignisse mit einer Inzidenz ≥ 10 % der Patientinnen und Patienten nach Systemorganklasse (SOC) traten Erkrankungen des Immunsystems (28,8 %) und Infektionen und parasitäre Erkrankungen (29,5 %) auf.
    • Schwere unerwünschte Ereignisse mit CTCAE-Grad ≥ 3 mit Inzidenz ≥ 10 % der Patientinnen und Patienten nach Systemorganklasse (SOC) waren Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems (29,5 %), Infektionen und parasitäre Erkrankungen (25,2 %) und Untersuchungen (13,7 %).
    • Als unerwünschtes Ereignis von besonderem Interesse mit Inzidenz ≥ 10 % der Patientinnen und Patienten trat das Zytokin-Freisetzungssyndrom (CRS) auf, das als unerwünschtes Ereignis unabhängig vom Schweregrad bei 49,6 % der Patientinnen und Patienten und als schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis bei 28,8 % der Patientinnen und Patienten vorlag.
    • Zusammenfassend lassen sich keine Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens für die Kategorie Nebenwirkungen ableiten, da keine Kontrollgruppe vorliegt.
  • Gesamtbewertung
    • Für die Nutzenbewertung liegen die Daten der zulassungsbegründenden, einarmigen Studie GCT3013-01 vor. Darüber hinaus liegen keine weiteren Daten und auch kein indirekter Vergleich vor.
    • Da keine vergleichenden Daten vorliegen, lässt sich auf Basis dieser Ergebnisse keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens treffen.
    • Zusammenfassend werden die vorliegenden Ergebnisse in der Gesamtschau in ihrem Ausmaß als nicht quantifizierbar eingestuft, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.

Zugehörige Verfahren



<< Liste aller Beschlüsse