Brolucizumab (3) – Beovu®

Neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.11.2023 – Zulassung: 13.02.2020
Beschluss 02.05.2024
Wirkstoff Brolucizumab
Handelsname Beovu®
Pharm. Unternehmer Novartis Pharma GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-984
ATC-Code S01LA06 Antineovaskuläre Mittel (S01LA)
ICD-10 Codes (AIS) H35.30Altersbedingte feuchte Makuladegeneration
Alpha-ID Codes (AIS) I129318Altersbedingte feuchte Makuladegeneration
Therapeutisches Gebiet Augenerkrankungen Altersabhängige Makuladegeneration (AMD)
Grund des Verfahrens Neubewertung: Ablauf Befristung
Ursprünglicher Beschluss: Brolucizumab (1) (03.09.2020)
Besonderheit ZVT-Änderung

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Beovu wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung der neovaskulären (feuchten) altersabhängigen Makuladegeneration (AMD).

Patientengruppe Indikation ZVT
Erwachsene mit neovaskulärer (feuchter) altersabhängiger Makuladegeneration (AMD) Aflibercept oder Ranibizumab oder Faricimab

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
1 (TALON)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
H2H vs. ZVT
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
nein
ZVT-Änderung 11.03.2024 – Änderung der Leitlinien

  • Klinische Studien
    • Die RCT TALON, welche Brolucizumab mit Aflibercept bei Erwachsenen (≥ 50 Jahre) mit neovaskulärer (feuchter), altersabhängiger Makuladegeneration, die noch keine gegen den vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor (VEGF) gerichtete Therapie erhalten haben, über eine Behandlungsdauer von 64 Wochen vergleicht, wurde am 09.09.2022 abgeschlossen.

Erwachsene mit neovaskulärer (feuchter) altersabhängiger Makuladegeneration (AMD)

  • In der Gesamtschau ist ein Zusatznutzen von Brolucizumab für Erwachsene mit nAMD gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.
  • Mortalität
    • Für den Endpunkt Gesamtmortalität zeigt sich in der Studie TALON ein statistisch signifikanter Unterschied zum Nachteil von Brolucizumab.
    • Es ist jedoch vor dem Hintergrund der insgesamt geringen Anzahl der Ereignisse (insgesamt 4 Todesfälle im Interventionsarm: 2 Patientinnen und Patienten starben an Herzerkrankungen und 2 in Zusammenhang mit COVID-19) und der Heterogenität der Ursachen unklar, inwiefern ein kausaler Zusammenhang zwischen der Behandlung im Rahmen der Studie und den aufgetretenen Todesfällen besteht.
  • Morbidität - Bestkorrigierte Sehschärfe (Best Corrected Visual Acuity, BCVA) - Verbesserung um ≥ 10 sowie ≥ 15 ETDRS-Buchstaben
    • Für den Endpunkt bestkorrigierte Sehschärfe (Responderanalyse zur Verbesserung bzw. Verschlechterung um ≥ 10 ETDRS-Buchstaben sowie ≥ 15 ETDRS-Buchstaben) zeigt sich jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Morbidität - Gesundheitszustand (National Eye Institute Visual Function Questionnaire-25 [NEI VFQ-25], Subskala Allgemeiner Gesundheitszustand)
    • Für den Endpunkt Gesundheitszustand (erhoben über NEI VFQ-25, Subskala zum Allgemeinen Gesundheitszustand) zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Lebensqualität - NEI VFQ-25 (Summenscore)
    • Für den Endpunkt gesundheitsbezogene Lebensqualität (erhoben mittels Summenscore des NEI VFQ-25) zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Nebenwirkungen - SUEs
    • Für den Endpunkt SUEs zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Nebenwirkungen - Abbruch wegen UEs
    • Für den Endpunkt Abbruch wegen UEs zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Nachteil von Brolucizumab.
  • Nebenwirkungen - (schwerwiegende) intraokulare Entzündungen (inklusive Endophthalmitis und retinaler Gefäßverschluss)
    • Es zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Nachteil von Brolucizumab für den Endpunkt intraokulare Entzündungen.
    • Bei den schwerwiegenden intraokularen Entzündungen ergibt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Gesamtschau
    • Zusammenfassend zeigt sich in der Endpunktkategorie Mortalität zu Woche 32 ein statistisch signifikanter Nachteil von Brolucizumab gegenüber Aflibercept.
    • In den Endpunktkategorien Morbidität, dargestellt über die bestkorrigierte Sehschärfe und die Subskala Allgemeiner Gesundheitszustand des NEI VFQ-25, sowie Lebensqualität, ermittelt über den Summenscore des NEI VFQ-25, zeigt sich zu Woche 32 kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen Brolucizumab und Aflibercept.
    • In der Endpunktkategorie Nebenwirkungen zeigt sich in der Gesamtrate der SUEs kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen. Bei dem Endpunkt Abbruch wegen UEs zeigt sich hingegen ein statistisch signifikanter Nachteil für Brolucizumab gegenüber Aflibercept. Im Detail zeigt sich darüber hinaus ein statistisch signifikanter Nachteil von Brolucizumab bei dem Endpunkt intraokulare Entzündungen, nicht jedoch für den Endpunkt schwerwiegende intraokulare Entzündungen.
    • Unter Berücksichtigung der insgesamt geringen Abbruchraten in beiden Studienarmen von < 5 % und der Tatsache, dass die Ereignisse, welche zum Therapieabbruch führten, überwiegend nicht schwerwiegend waren, reichen die negativen Effekte in der Endpunktkategorie Nebenwirkungen nicht aus, um die Ableitung eines geringeren Nutzens von Brolucizumab gegenüber Aflibercept zu rechtfertigen.
    • In der Gesamtschau ist ein Zusatznutzen von Brolucizumab für Erwachsene mit nAMD gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Aflibercept nicht belegt.

Zugehörige Verfahren

Brolucizumab (3) Beovu® Novartis Pharma GmbH Augenerkrankungen Neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration 85.200–681.400 100% Zusatznutzen nicht belegt
Brolucizumab (2) Beovu® Novartis Pharma GmbH Augenerkrankungen Diabetisches Makulaödem 190.000–241.000 100% Zusatznutzen nicht belegt
Brolucizumab (1) Beovu® Novartis Pharma GmbH Augenerkrankungen Neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration 0
85.200–681.400
100% Zusatznutzen nicht belegt aufgehoben


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