Brolucizumab (2) – Beovu®

Diabetisches Makulaödem

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.05.2022 – Zulassung: 28.03.2022
Beschluss 20.10.2022
Wirkstoff Brolucizumab
Handelsname Beovu®
Pharm. Unternehmer Novartis Pharma GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-808
ATC-Code S01LA06 Antineovaskuläre Mittel (S01LA)
ICD-10 Codes (AIS) H35.8Sonstige näher bezeichnete Affektionen der Netzhaut
Alpha-ID Codes (AIS) I10546Makulaödem
DDD Tagesdosis 0.04 intravitreal
Therapeutisches Gebiet Augenerkrankungen Diabetisches Makulaödem, Makulaödem
Grund des Verfahrens Neues Anwendungsgebiet

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Beovu wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung einer Visusbeeinträchtigung infolge eines diabetischen Makulaödems (DMÖ).

Patientengruppe Indikation ZVT
Erwachsene mit Visusbeeinträchtigung infolge eines diabetischen Makulaödems (DMÖ) Ranibizumab oder Aflibercept

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
2 (CRTH258B2301 (KESTREL), CRTH258B2302 (KITE))
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
H2H vs. ZVT
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
ja

  • Klinische Studien
    • Bei den Studien KESTREL und KITE handelt es sich um randomisierte, doppelblinde Phase-III-Studien zum Vergleich von Brolucizumab gegenüber Aflibercept.
    • Basis der Nutzenbewertung sind die beiden doppelblinden, randomisierten, aktivkontrollierten Studien KESTREL und KITE sowie die Metaanalyse beider Studien zu Woche 52.

Erwachsene mit Visusbeeinträchtigung infolge eines diabetischen Makulaödems (DMÖ)

  • Für Erwachsene mit Visusbeeinträchtigung infolge eines DMÖ ist der Zusatznutzen von Brolucizumab gegenüber Aflibercept nicht belegt.
  • Mortalität
    • Für den Endpunkt Gesamtmortalität zeigt sich sowohl auf Einzelstudienebene, als auch in der Metaanalyse der beiden Studien jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Morbidität - Bestkorrigierte Sehschärfe (Best Corrected Visual Acuity, BCVA) - Verbesserung um ≥ 10 sowie ≥ 15 ETDRS-Buchstaben
    • Für den Endpunkt BCVA (Verbesserung um ≥ 10 sowie ≥ 15 ETDRS-Buchstaben) zeigt sich jeweils weder auf Einzelstudienebene, noch in der Metaanalyse der beiden Studien ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Lebensqualität - National Eye Institute Visual Function Questionnaire-25 (NEI VFQ-25) - Verbesserung um ≥ 15 Punkte
    • Für den Summenscore des NEI VFQ-25 (Verbesserung um ≥ 15 Punkte) zeigt sich auf Einzelstudienebene kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen; gleiches gilt für die Metaanalyse der Studien.
  • Nebenwirkungen - UE, SUE, Abbruch wegen UE
    • Für die Gesamtraten UE, SUE sowie für Abbrüche wegen UE zeigen sich jeweils keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Nebenwirkungen - intraokulare Entzündung (UE) und intraokulare Entzündung (SUE)
    • Für die Endpunkte intraokulare Entzündung (UE) und intraokulare Entzündung (SUE) zeigt sich weder auf Einzelstudienebene, noch in der Metaanalyse der Studien ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Gesamtbewertung / Fazit
    • Zusammenfassend zeigt sich in der Mortalität zu Woche 52 kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
    • In der Kategorie Morbidität lässt sich zu Woche 52 ebenfalls kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen Brolucizumab und Aflibercept in der Veränderung der bestkorrigierten Sehschärfe ableiten.
    • In der Kategorie der Lebensqualität ergibt sich für die mittels NEI VFQ-25 erhobene, visusbezogene Lebensqualität kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen Brolucizumab und der zweckmäßigen Vergleichstherapie Aflibercept.
    • In der Kategorie der Nebenwirkungen lassen sich für Brolucizumab gegenüber Aflibercept insgesamt keine für die Nutzenbewertung relevanten Vor- oder Nachteile ableiten.
    • In der Gesamtschau ergeben sich für die Behandlung einer Visusbeeinträchtigung infolge eines DMÖ auf Basis der vorgelegten Studien zu Woche 52 für Brolucizumab weder Vor- noch Nachteile gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Aflibercept.
    • Ein Zusatznutzen für Brolucizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Aflibercept ist damit für Erwachsene mit Visusbeeinträchtigung infolge eines DMÖ nicht belegt.

Zugehörige Verfahren

Brolucizumab (3) Beovu® Novartis Pharma GmbH Augenerkrankungen Neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration 85.200–681.400 100% Zusatznutzen nicht belegt
Brolucizumab (2) Beovu® Novartis Pharma GmbH Augenerkrankungen Diabetisches Makulaödem 190.000–241.000 100% Zusatznutzen nicht belegt
Brolucizumab (1) Beovu® Novartis Pharma GmbH Augenerkrankungen Neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration 0
85.200–681.400
100% Zusatznutzen nicht belegt aufgehoben


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