Benralizumab (2) – Fasenra®

Eosinophile Granulomatose mit Polyangiitis

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.12.2024 – Zulassung: 24.10.2024
Beschluss 15.05.2025
Wirkstoff Benralizumab
Handelsname Fasenra®
Pharm. Unternehmer AstraZeneca GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-1120
ATC-Code R03DX10 Andere Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen zur systemischen Anwendung (R03DX)
ICD-10 Codes (AIS) M30.1Panarteriitis mit Lungenbeteiligung
Alpha-ID Codes (AIS) I129268Eosinophile Granulomatose mit Polyangiitis
Therapeutisches Gebiet Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems Granulomatose mit Polyangiitis (GPA)
Grund des Verfahrens Neues Anwendungsgebiet
Besonderheit Kombinationstherapie

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Fasenra ist angezeigt als Add-on-Therapie bei erwachsenen Patienten mit rezidivierender oder refraktärer eosinophiler Granulomatose mit Polyangiitis.

Patientengruppe Indikation ZVT
a) Erwachsene mit rezidivierender oder refraktärer eosinophiler Granulomatose mit Polyangiitis mit organgefährdender oder lebensbedrohlicher Manifestation; zur Add-on Behandlung Individualisierte Therapie unter Auswahl von Cyclophosphamid und Rituximab zur Remissionsinduktion gefolgt von Mepolizumab zum Remissionserhalt jeweils in Kombination mit Glukokortikoiden
b) Erwachsene mit rezidivierender oder refraktärer eosinophiler Granulomatose mit Polyangiitis ohne organgefährdende oder lebensbedrohliche Manifestation; zur Add-on Behandlung Mepolizumab

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
1 (MANDARA)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
H2H vs. ZVT
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
nein

  • Klinische Studien
    • Die MANDARA-Studie umfasst eine doppelblinde, randomisiert kontrollierte Studienphase zum Vergleich von Benralizumab mit Mepolizumab bei Erwachsenen mit EGPA über 52 Wochen, an die sich eine einarmige offene Extensionsphase mit Benralizumab über mindestens 1 Jahr anschließt.

a) Erwachsene mit rezidivierender oder refraktärer eosinophiler Granulomatose mit Polyangiitis mit organgefährdender oder lebensbedrohlicher Manifestation; zur Add-on-Behandlung

  • Für die Add-on Behandlung Erwachsener mit rezidivierender oder refraktärer eosinophiler Granulomatose mit Polyangiitis (EGPA) mit organgefährdender oder lebensbedrohlicher Manifestation legt der pharmazeutische Unternehmer keine Studien gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
  • Ein Zusatznutzen von Benralizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist somit für die Add-on Behandlung Erwachsener mit rezidivierender oder refraktärer eosinophiler Granulomatose mit Polyangiitis (EGPA) mit organgefährdender oder lebensbedrohlicher Manifestation nicht belegt.

b) Erwachsene mit rezidivierender oder refraktärer eosinophiler Granulomatose mit Polyangiitis ohne organgefährdende oder lebensbedrohliche Manifestation; zur Add-on-Behandlung

  • Für die Add-on Behandlung Erwachsener mit rezidivierender oder refraktärer EGPA ohne organgefährdende oder lebensbedrohliche Manifestation ist ein Zusatznutzen von Benralizumab somit nicht belegt.
  • Mortalität
    • Während der 52-wöchigen doppelblinden Phase der MANDARA-Studie traten keine Todesfälle auf.
  • Morbidität - Remission
    • Eine Remission wurde definiert als Abwesenheit jeglicher Krankheitsaktivität (BVAS = 0) und dem Erreichen eines bestimmten OCS-Dosis-Schwellenwertes von entweder ≤ 7,5 mg/Tag, ≤ 4 mg/Tag oder 0 mg/Tag (steroidfreie Remission).
    • Für den Endpunkt Remission innerhalb der ersten 24 Wochen bis Woche 52 mit dem OCS-Schwellenwert 7,5 mg/Tag zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
    • Der Endpunkt „steroidfreie Remission“ wird im vorliegenden Beschluss nicht für die Bewertung des Zusatznutzens herangezogen, da grundsätzlich Unsicherheiten bestehen, ob die vom pharmazeutischen Unternehmer dargestellten Zeiträume für den Endpunkt „steroidfreie Remission“ geeignet sind.
  • Morbidität - Rezidiv
    • Der Endpunkt Rezidiv ist in der MANDARA-Studie definiert als Verschlechterung oder Bestehen der aktiven Erkrankung seit der letzten Visite.
    • Für den Endpunkt Rezidiv (Jahresrate) zeigen sich keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen Benralizumab und Mepolizumab.
  • Morbidität - Asthmasymptomatik (erhoben mittels ACQ-6)
    • Für den Endpunkt Asthmasymptomatik (erhoben mittels ACQ-6) zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Morbidität - Sinunasale Symptomatik (erhoben mittels SNOT-22)
    • Es zeigt sich für den Endpunkt sinunasale Symptomatik kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Morbidität - Aktivitätsbeeinträchtigung (erhoben mittels WPAI Frage 6)
    • Für den Endpunkt Aktivitätsbeeinträchtigung zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Morbidität - Symptomatik (erhoben mittels PGIS)
    • Es zeigt sich kein signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität (erhoben mittels SF-36v2)
    • Für den Endpunkt Gesundheitsbezogene Lebensqualität (erhoben mittels SF-36v2) zeigt sich sowohl für den PCS als auch den MCS kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Nebenwirkungen
    • Für die Endpunkte schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (UE) und Abbruch wegen UE zeigt sich jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Gesamtbewertung
    • In der Kategorie Morbidität zeigen sich für die Endpunkte Remission, Asthmasymptomatik (mittels ACQ-6), sinunasale Symptomatik (mittels SNOT-22), Aktivitätsbeeinträchtigung (mittels WPAI Frage 6), sowie für die Symptomatik (mittels PGIS) weder Vor- noch Nachteile für Benralizumab gegenüber Mepolizumab.
    • Auch in der Kategorie gesundheitsbezogene Lebensqualität erhoben mittels des generischen Fragebogens SF-36 und der Kategorie Nebenwirkungen liegen keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen Benralizumab und Mepolizumab vor.
    • In der Gesamtschau liegen weder Vor- noch Nachteile von Benralizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Mepolizumab vor. Für die Add-on Behandlung Erwachsener mit rezidivierender oder refraktärer EGPA ohne organgefährdende oder lebensbedrohliche Manifestation ist ein Zusatznutzen somit nicht belegt.

Zugehörige Verfahren

Benralizumab (3) Fasenra® AstraZeneca GmbH Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe Hypereosinophiles Syndrom, ≥ 12 Jahre, ≥ 35 kg n.d. laufendes Verfahren
Benralizumab (2) Fasenra® AstraZeneca GmbH Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems Eosinophile Granulomatose mit Polyangiitis 90–1.360 100% Zusatznutzen nicht belegt
Benralizumab (1) Fasenra® AstraZeneca GmbH Krankheiten des Atmungssystems Asthma bronchiale 6.800–80.000 50% Anhaltspunkt für geringer Zusatznutzen


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