Trastuzumab Emtansin (2) – Kadcyla®
Mammakarzinom, Frühstadium, HER2+, adjuvante Behandlung
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 15.01.2020 – Zulassung: 18.12.2019 |
|---|---|
| Beschluss | 02.07.2020 |
| Befristung bis | 30.09.2024 Befristung aufgehoben |
| Wirkstoff | Trastuzumab Emtansin |
| Handelsname | Kadcyla® |
| Pharm. Unternehmer | Roche Pharma AG |
| G-BA Vorgangsnummer | D-498 |
| ATC-Code | L01FD03 HER2-Inhibitoren (L01FD) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C50.0Bösartige Neubildung: Brustwarze und Warzenhof, C50.1Bösartige Neubildung: Zentraler Drüsenkörper der Brustdrüse, C50.2Bösartige Neubildung: Oberer innerer Quadrant der Brustdrüse, C50.3Bösartige Neubildung: Unterer innerer Quadrant der Brustdrüse, C50.4Bösartige Neubildung: Oberer äußerer Quadrant der Brustdrüse, C50.5Bösartige Neubildung: Unterer äußerer Quadrant der Brustdrüse, C50.6Bösartige Neubildung: Recessus axillaris der Brustdrüse, C50.8Bösartige Neubildung: Brustdrüse, mehrere Teilbereiche überlappend, C50.9Bösartige Neubildung: Brustdrüse, nicht näher bezeichnet |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I102867Bösartige Neubildung der inneren 2 Quadranten der Brustdrüse, I102970Bösartige Neubildung des oberen inneren Quadranten der Brustdrüse, I102971Bösartige Neubildung des unteren inneren Quadranten der Brustdrüse, I102972Bösartige Neubildung des oberen äußeren Quadranten der Brustdrüse, I102973Bösartige Neubildung des unteren äußeren Quadranten der Brustdrüse, I102998Bösartige Neubildung des zentralen Drüsenkörpers der Brustdrüse, I102999Bösartige Neubildung des Recessus axillaris der Brustdrüse, I111628Bösartige Neubildung der Brustwarze und des Warzenhofes, I18052Mammakarzinom |
| DDD Tagesdosis | 20 mg parenteral |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Mammakarzinom / Brustkrebs (BC) |
| Grund des Verfahrens | Neues Anwendungsgebiet |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
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Trastuzumab Emtansin (Kadcyla®) wird als Einzelsubstanz zur adjuvanten Behandlung bei erwachsenen Patienten mit HER2-positivem Brustkrebs im Frühstadium angewendet, die nach einer neoadjuvanten Taxan-basierten und HER2-gerichteten Therapie eine invasive Resterkrankung in der Brust und/oder den Lymphknoten aufweisen. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| Erwachsene Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem Brustkrebs im Frühstadium, die nach einer neoadjuvanten Taxan-basierten und HER2-gerichteten Therapie eine invasive Resterkrankung in der Brust und / oder den Lymphknoten aufweisen | Fortführung der präoperativ begonnenen, anti-HER2-gerichteten Therapie mit Trastuzumab |
Studien und Ergebnisse
|
Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (KATHERINE) |
|---|---|
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. ZVT |
|
Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
- Klinische Studien
- Für den Nachweis eines Zusatznutzens von Trastuzumab Emtansin legt der pharmazeutische Unternehmer die Studie KATHERINE vor. Bei der Studie KATHERINE handelt es sich um eine noch laufende, offene, kontrollierte, randomisierte Parallelgruppenstudie. In der Studie wurde Trastuzumab Emtansin gegenüber Trastuzumab verglichen.
Erwachsene Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem Brustkrebs im Frühstadium, die nach einer neoadjuvanten Taxan-basierten und HER2-gerichteten Therapie eine invasive Resterkrankung in der Brust und / oder den Lymphknoten aufweisen
- In der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse zu den patientenrelevanten Endpunkten stehen einem deutlichen Vorteil in der vorliegenden adjuvanten Therapiesituation besonders relevanten Vermeidung von Rezidiven bedeutsame negative Effekte bei der Symptomatik, der Lebensqualität und den Nebenwirkungen gegenüber.
- In einer Abwägungsentscheidung wird vom G-BA im Ergebnis, für Trastuzumab Emtansin im Vergleich zu Trastuzumab in der adjuvanten Behandlung von erwachsenen Patienten mit HER2-positivem frühem Brustkrebs mit hohem Rezidivrisiko, die nach einer neoadjuvanten Taxan-basierten und HER2-gerichteten Therapie eine invasive Resterkrankung in der Brust und / oder den Lymphknoten aufweisen, ein geringer Zusatznutzen festgestellt.
- Mortalität
- Das Gesamtüberleben ist in der Studie KATHERINE definiert als die Zeit von der Randomisierung bis zum Tod jeglicher Ursache.
- Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen (Hazard-Ratio: 0,70 [95%-Konfidenzintervall (KI): 0,47; 1,05]; p = 0,085).
- Zum vorliegenden Datenschnitt liegt eine insgesamt geringe Anzahl an Ereignissen vor: 5,7 % vs. 7,5 % Todesfälle.
- Weitere geplante Interimsanalysen sowie die finale Analyse zum Gesamtüberleben aus der derzeit laufenden Studie stehen noch aus.
- Für das Gesamtüberleben ist somit ein Zusatznutzen von Trastuzumab Emtansin nicht belegt.
- Morbidität - Rezidive (Ereignisrate)
- Für die Rezidivrate zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Trastuzumab Emtansin im Vergleich zu Trastuzumab (Relatives Risiko [RR]: 0,59 [95 %-KI: 0,47; 0,74]; p < 0,001).
- Das Ausmaß dieses Effektes wird als eine deutliche Verbesserung im therapierelevanten Nutzen bewertet.
- Zum Zeitpunkt des herangezogenen Datenschnittes war bei 13,2 % der Patienten im Trastuzumab Emtansin- Arm und bei 22,5 % der Patienten im Trastuzumab-Arm ein Rezidiv aufgetreten.
- Gesundheitsbezogene Lebensqualität
- Für die Endpunkte „körperliche Funktion“ und „soziale Funktion“ zeigen sich zum Therapieende und zum 12-Monats-Follow-up statistisch signifikante Nachteile im Trastuzumab Emtansin- Arm.
- In der Auswertung zum 12-Monats-Follow-up zeigen sich für die Endpunkte „Rollenfunktion“ und „Körperbild“ statistisch signifikante Unterschiede. Für den Endpunkt „Rollenfunktion“ fällt der Unterschied zum Nachteil und für den Endpunkt „Körperbild“ zum Vorteil von Trastuzumab Emtansin aus.
- Für den Endpunkt „globaler Gesundheitsstatus“ zeigt sich in der Gesamtpopulation kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
- Für alle statistisch signifikanten 12-Monats-Follow-up Analysen liegen die Hedges’g-Werte jedoch nicht vollständig außerhalb des Irrelevanzbereiches. Daher lässt sich nicht ableiten, dass die beobachteten Effekte zum 12-Monats-Follow-up relevant sind.
- Obwohl sich zum 12-Monats-Follow-up auf Basis der vorliegenden Ergebnisse weder ein Vorteil noch ein Nachteil für Trastuzumab Emtansin ableiten lässt, wird dennoch für den Behandlungszeitraum von nachteiligen Effekten auf die Lebensqualität ausgegangen.
- Nebenwirkungen - Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUEs)
- Für die schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse besteht ein statistisch signifikanter Unterschied zum Nachteil von Trastuzumab Emtansin im Vergleich zu Trastuzumab.
- Gesamtbewertung
- Für die Bewertung des Zusatznutzens von Trastuzumab Emtansin liegen aus der offenen, kontrollierten, randomisierten Parallelgruppenstudie KATHERINE, Ergebnisse zur Mortalität (Gesamtüberleben), Morbidität, Lebensqualität und zu Nebenwirkungen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Trastuzumab) vor.
- Hinsichtlich der Mortalität lassen die vorläufigen Daten für den Endpunkt Gesamtüberleben keine abschließende Bewertung der Effekte auf das Gesamtüberleben zu. Auf Basis der vorliegenden Daten zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied für das Gesamtüberleben zwischen den Studienarmen. Die finalen Analysen zum Endpunkt Gesamtüberleben stehen aus. Für das Gesamtüberleben ist somit ein Zusatznutzen von Trastuzumab Emtansin nicht belegt.
- Für die aufgetretenen Rezidive der Erkrankung, dargestellt als Rezidivrate und DFS, zeigen sich statistisch signifikant weniger Rezidive für Trastuzumab Emtansin gegenüber Trastuzumab. Das Ausmaß dieses Effektes wird als eine deutliche Verbesserung im therapierelevanten Nutzen bewertet. Die Vermeidung von Rezidiven stellt ein essentielles Therapieziel in der vorliegenden kurativen Therapiesituation dar.
- Zum Ende der Therapie und bei dem 12-Monats-Follow-up lagen Nachteile bei der Behandlung mit Trastuzumab Emtansin im Bereich der Symptomatik vor. Zum 12-Monats-Followup lässt sich nicht ableiten, dass die vorliegenden negativen Effekte relevant sind. Dennoch wird für den Behandlungszeitraum insgesamt von deutlichen nachteiligen Effekten für die Symptomatik ausgegangen. Für den Endpunkt allgemeiner Gesundheitszustand (erhoben mittels EQ-5D VAS) ergibt sich kein nachteiliger Effekt von Trastuzumab Emtansin.
- Bei der Bewertung des Einflusses von Trastuzumab Emtansin auf die Lebensqualität wird für den Behandlungszeitraum von nachteiligen Effekten ausgegangen.
- Bezüglich der Nebenwirkungen zeigen sich deutliche Nachteile für Trastuzumab Emtansin durch eine Zunahme an schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen, schweren unerwünschten Ereignissen (CTCAE-Grad ≥ 3) und Therapieabbrüchen aufgrund von unerwünschten Ereignissen. Im Detail zeigen sich bei den spezifischen unerwünschten Ereignissen Nachteile.
- In der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse zu den patientenrelevanten Endpunkten stehen einem deutlichen Vorteil in der vorliegenden adjuvanten Therapiesituation besonders relevanten Vermeidung von Rezidiven bedeutsame negative Effekte bei der Symptomatik, der Lebensqualität und den Nebenwirkungen gegenüber. Unter Berücksichtigung des vorliegenden kurativen Therapieanspruches beim frühen Mammakarzinom werden die Nachteile bei der Symptomatik, der Lebensqualität und den Nebenwirkungen gegenüber dem Vorteil in der Vermeidung von Rezidiven abgewogen.
- Gesamtschau
- In der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse stehen einem deutlichen Vorteil in der Vermeidung von Rezidiven bedeutsame negative Effekte bei der Symptomatik, der Lebensqualität und den Nebenwirkungen gegenüber. Die Nachteile werden vor dem Hintergrund des vorliegenden kurativen Therapieanspruches gewichtet.
- In der Gesamtschau wird ein Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen von Trastuzumab Emtansin gegenüber Trastuzumab festgestellt.
Zugehörige Verfahren
| Trastuzumab Emtansin (2) | Kadcyla® | Roche Pharma AG | Mammakarzinom, Frühstadium, HER2+, adjuvante Behandlung | 1.980 | 100% Hinweis auf geringer Zusatznutzen | |
| Trastuzumab Emtansin (1) | Kadcyla® | Roche Pharma AG | Mammakarzinom, HER2+, vorbehandelte Patienten | 4.121 | 72% Hinweis auf beträchtlicher Zusatznutzen |
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