Tebentafusp (1) – Kimmtrak®

Uveales Melanom, HLA-A*02:01-positiv

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.05.2022 – Zulassung: 01.04.2022
Beschluss 20.10.2022 aufgehoben
Wirkstoff Tebentafusp
Handelsname Kimmtrak®
Pharm. Unternehmer Immunocore Ireland Ltd.
G-BA Vorgangsnummer D-768
ATC-Code L01XX75 Andere antineoplastische Mittel (L01XX)
ICD-10 Codes (AIS) C69.3Bösartige Neubildung: Chorioidea
Alpha-ID Codes (AIS) I109995Aderhautmelanom
ORPHAcodes (AIS) 39044Aderhautmelanom
DDD Tagesdosis 9.7 mcg parenteral
Therapeutisches Gebiet Onkologische Erkrankungen Uveales Melanom (UM) Orphan
Grund des Verfahrens Erstbewertung
Aufgehoben durch: Tebentafusp (2) (16.05.2024)

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Kimmtrak wird angewendet als Monotherapie bei der Behandlung von HLA (humanes Leukozyten-Antigen)-A*02:01-positiven erwachsenen Patienten mit inoperablem oder metastasiertem uvealem Melanom.

Patientengruppe Indikation ZVT
Erwachsene mit einem inoperablen oder metastasierten uvealen Melanom und die HLA (humanes Leukozyten-Antigen)-A*02:01-positiv sind – (Orphan Drug)

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
1 (IMCgp100-202)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
H2H vs. ZVT
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
nein

  • Klinische Studien
    • Bei der pivotalen Studie IMCgp100-202, im Folgenden als Studie 202 bezeichnet, handelt es sich um eine noch laufende, randomisierte, multizentrische, kontrollierte, unverblindete Phase-II-Studie zur Untersuchung der Wirksamkeit und Sicherheit von Tebentafusp gegenüber einer Therapie nach ärztlicher Wahl (Dacarbazin, Ipilimumab oder Pembrolizumab) bei HLA-A02:01-positiven Patientinnen und Patienten mit unbehandeltem fortgeschrittenem oder metastasiertem uvealen Melanom.
    • Bei der laufenden Studie 102 handelt es sich um eine einarmige Phase I/II-Studie zur Untersuchung der Wirksamkeit und Sicherheit von Tebentafusp bei Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem uvealen Melanom.

Erwachsene mit einem inoperablen oder metastasierten uvealen Melanom und die HLA (humanes Leukozyten-Antigen)-A02:01-positiv sind

  • Zusammenfassend wird der Zusatznutzen von Tebentafusp wie folgt bewertet: Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
  • Der G-BA stellt einen beträchtlichen Zusatznutzen von Tebentafusp gegenüber einer Therapie nach ärztlicher Wahl (Dacarbazin, Ipilimumab oder Pembrolizumab) bei der Behandlung von HLA (humanes Leukozyten-Antigen)-A02:01-positiven Erwachsenen mit einem inoperablem oder metastasiertem uvealen Melanom fest.
  • Die Aussagekraft wird als Anhaltspunkt eingestuft.
  • Mortalität
    • Das Gesamtüberleben ist in der Studie 202 als Zeit zwischen dem ersten Tag der Randomisierung und Tod jeglicher Ursache definiert.
    • Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Tebentafusp gegenüber der Therapie nach ärztlicher Wahl (Dacarbazin, Ipilimumab oder Pembrolizumab).
    • Das Ausmaß der erzielten Verlängerung im Gesamtüberleben wird als eine deutliche Verbesserung gewertet.
    • In den Subgruppenanalysen für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich eine Interaktion zwischen der Behandlung und dem Stratifizierungsmerkmal LDH (≤ ULN vs. > ULN; p = 0,04). Für die Subgruppe LDH ≤ ULN zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Tebentafusp. Für die Subgruppe LDH > ULN ist kein statistisch signifikanter Unterschied vorhanden.
  • Morbidität - Symptomatik (EORTC QLQ-C30)
    • Die Krankheitssymptomatik wurde anhand des krebsspezifischen Fragebogens EORTC QLQ-C30 erhoben.
    • In der Studie 202 lagen die Rücklaufquoten im Vergleichsarm bereits zu Baseline unter 70 % und der Unterschied in den Rücklaufquoten zwischen den Behandlungsarmen betrug mehr 15 %. Daher werden die Ergebnisse für die Nutzenbewertung nicht herangezogen.
  • Morbidität - Gesundheitszustand (EQ-5D, Visuelle Analogskala)
    • Der Gesundheitszustand wurde in der Studie 202 mittels der visuellen Analogskala (VAS) des EQ-5D Fragebogens erhoben.
    • Die Ergebnisse des Fragebogens wurden aufgrund der bereits zu Baseline niedrigen und stark zwischen den Gruppen differierenden Rücklaufquoten nicht herangezogen.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität (EORTC QLQ-C30)
    • Die gesundheitsbezogene Lebensqualität wurde in der Studie 202 mittels der Funktionsskalen und der globalen Skala allgemeiner Gesundheitszustand des EORTC QLQ-C30 erhoben.
    • Aufgrund der geringen Rücklaufquoten des EORTC QLQ-C30 werden die Ergebnisse zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität nicht für die Nutzenbewertung herangezogen.
  • Nebenwirkungen
    • Behandlungsassoziierte UE (TEAE) wurden ab dem Tag der ersten Studienmedikation bis 90 Tage nach der letzten Dosis oder Beginn der nachfolgenden Anti-Tumortherapie ausgewertet.
    • Für die Studie 202 wurden vom pharmazeutische Unternehmer post hoc die Effektschätzer Relatives Risiko, Odds Ratio oder die Risiko-Differenz berechnet und im Dossier dargelegt. Dabei wurden jedoch die Unterschiede in der Beobachtungsdauer nicht berücksichtigt, weshalb die Ergebnisse in der Dossierbewertung nicht herangezogen worden sind.
    • Bei den Schwerwiegenden Unerwünschten Ereignissen (SUE) zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied.
    • Auch mit den nachgereichten Daten liegen zu den Endpunkten der Kategorie Nebenwirkungen nicht für alle Endpunkte Time-to-Event-Analysen und entsprechende Effektschätzer vor. Die vorgelegten Auswertungen erlauben daher keine hinreichend sichere Bewertung und sind somit nicht geeignet, das Ausmaß des Zusatznutzens von Tebentafusp zu quantifizieren.
  • Gesamtbewertung
    • Für das Gesamtüberleben liegt ein statistisch signifikanter Unterschied vor. Das Ausmaß des Effektes wird als eine deutliche Verbesserung gewertet.
    • In der Endpunktkategorie Morbidität und Lebensqualität waren die Rücklaufquoten der Messinstrumente EORTC QLQ-C30 und EQ-5D VAS bereits zu Baseline niedrig und stark zwischen den Gruppen unterschiedlich. Die vorgelegten Ergebnisse sind deshalb nicht verwertbar.
    • Bezüglich der Nebenwirkungen liegen nicht zu allen Endpunkten entsprechende Auswertungen mit Effektschätzern vor. Die vorgelegten Auswertungen erlauben keine hinreichend sichere Bewertung und sind somit nicht geeignet, das Ausmaß des Zusatznutzens von Tebentafusp zu quantifizieren.
    • In der Gesamtbetrachtung kommt der G-BA zu dem Ergebnis, dass aufgrund des deutlichen Vorteils im Gesamtüberleben insgesamt eine Verbesserung des therapierelevanten Nutzens im Anwendungsgebiet für Tebentafusp vorliegt.

Zugehörige Verfahren

Tebentafusp (2) Kimmtrak® Immunocore Ireland Ltd. Onkologische Erkrankungen Uveales Melanom, HLA-A*02:01-positiv 100–130 100% Anhaltspunkt für beträchtlicher Zusatznutzen Orphan (Umsatzgrenze)
Tebentafusp (1) Kimmtrak® Immunocore Ireland Ltd. Onkologische Erkrankungen Uveales Melanom, HLA-A*02:01-positiv 0
110
100% Anhaltspunkt für beträchtlicher Zusatznutzen Orphan aufgehoben


<< Liste aller Beschlüsse