Remimazolam (1) – Byfavo®

Prozedurale Sedierung

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.01.2026 – Zulassung: 26.03.2021
Beschluss 18.06.2026
Wirkstoff Remimazolam
Handelsname Byfavo®
Pharm. Unternehmer Paion Pharma GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-1288
ATC-Code N05CD14 Benzodiazepin-Derivate (N05CD)
ICD-10 Codes (AIS) U07.6Nicht belegte Schlüsselnummer U07.6
Therapeutisches Gebiet Sonstiges
Grund des Verfahrens Erstbewertung

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Remimazolam wird angewendet bei Erwachsenen zur prozeduralen Sedierung.

Patientengruppe Indikation ZVT
Erwachsene, die eine prozedurale Sedierung benötigen Individualisierte Therapie unter Auswahl von - Propofol - Midazolam - Dexmedetomidin

Studien und Ergebnisse

Erwachsene, die eine prozedurale Sedierung benötigen

  • Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Der pharmazeutische Unternehmer legt keine Daten zur Bewertung des Zusatznutzens von Remimazolam gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
  • In der Gesamtschau ist für Remimazolam zur prozeduralen Sedierung bei Erwachsenen ein Zusatznutzen nicht belegt.
  • Gesamtbewertung
    • Ein Zusatznutzen von Remimazolam zur prozeduralen Sedierung bei Erwachsenen ist damit nicht belegt.

Zugehörige Verfahren

Remimazolam (2) Byfavo® Paion Pharma GmbH Sonstiges Einleitung und Aufrechterhaltung der allgemeinen Anästhesie 12.000.000 100% Zusatznutzen nicht belegt
Remimazolam (1) Byfavo® Paion Pharma GmbH Sonstiges Prozedurale Sedierung 2.620.000–2.730.000 100% Zusatznutzen nicht belegt


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