Regadenoson (1) – Rapiscan®

Myokardperfusionsaufnahmen

Steckbrief

Start des Verfahrens 15.04.2011 – Zulassung: 06.09.2010
Beschluss 29.03.2012
Wirkstoff Regadenoson
Handelsname Rapiscan®
Pharm. Unternehmer Dossier: Rapidscan Pharma Solutions EU Ltd.
Neuer Inverkehrbringer: GE HEALTHCARE AS
G-BA Vorgangsnummer D-024
ATC-Code C01EB21 Andere Herzmittel (C01EB)
ICD-10 Codes (AIS) I25.0Atherosklerotische Herz-Kreislauf-Krankheit, so beschrieben, I25.10Atherosklerotische Herzkrankheit: Ohne hämodynamisch wirksame Stenosen, I25.11Atherosklerotische Herzkrankheit: Ein-Gefäß-Erkrankung, I25.12Atherosklerotische Herzkrankheit: Zwei-Gefäß-Erkrankung, I25.13Atherosklerotische Herzkrankheit: Drei-Gefäß-Erkrankung, I25.14Atherosklerotische Herzkrankheit: Stenose des linken Hauptstammes, I25.15Atherosklerotische Herzkrankheit: Mit stenosierten Bypass-Gefäßen, I25.16Atherosklerotische Herzkrankheit: Mit stenosierten Stents, I25.19Atherosklerotische Herzkrankheit: Nicht näher bezeichnet, I25.20Alter Myokardinfarkt: 29 Tage bis unter 4 Monate zurückliegend, I25.21Alter Myokardinfarkt: 4 Monate bis unter 1 Jahr zurückliegend, I25.22Alter Myokardinfarkt: 1 Jahr und länger zurückliegend, I25.29Alter Myokardinfarkt: Nicht näher bezeichnet, I25.3Herz-(Wand-)Aneurysma, I25.4Koronararterienaneurysma, I25.5Ischämische Kardiomyopathie, I25.6Stumme Myokardischämie, I25.8Sonstige Formen der chronischen ischämischen Herzkrankheit, I25.9Chronische ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet
Alpha-ID Codes (AIS) I10036Koronararteriitis, I109524Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Stents, I110333Atherosklerotische Drei-Gefäß-Erkrankung, I110335Atherosklerotische Herz-Kreislauf-Krankheit, I118214Atherosklerotische Zwei-Gefäß-Erkrankung, I15960Koronare Herzkrankheit, I25131Koronararterienaneurysma, I25611Myokardischämie, I26868Alter Myokardinfarkt, I26874Ischämische Kardiomyopathie, I26875Stumme Myokardischämie, I67390Myokardaneurysma, I85206Arteriosklerose eines Herzgefäßes, I86825Stenose des linken Hauptstammes der Koronararterien, I86826Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosiertem Bypass-Gefäß, I86827Alter Myokardinfarkt, 29 Tage bis unter 4 Monate zurückliegend, I86828Alter Myokardinfarkt, 4 Monate bis unter 1 Jahr zurückliegend, I86829Alter Myokardinfarkt, 1 Jahr und länger zurückliegend, I98163Atherosklerotische Herzkrankheit ohne hämodynamisch wirksame Stenosen
DDD Tagesdosis 0.4 mg parenteral
Therapeutisches Gebiet Sonstiges Diagnostika
Grund des Verfahrens Erstbewertung

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Dieses Arzneimittel ist ein Diagnostikum. Rapiscan® ist ein selektiver koronarer Vasodilatator und wird als pharmakologischer Stressauslöser für Myokardperfusionsaufnahmen (myocardial perfusion imaging, MPI) mit Radionukliden bei erwachsenen, nicht ausreichend körperlich belastbaren Patienten angewendet.

Patientengruppe Indikation ZVT
Erwachsene, nicht ausreichend körperlich belastbare Patienten, als pharmakologischer Stressauslöser für Myokardperfusionsaufnahmen (myocardial perfusion imaging, MPI) mit Radionukliden Adenosin

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
0 (keine Daten vorgelegt)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
keine Daten vorgelegt (Dossier: )

  • Der Wirkstoff Regadenoson wurde am 15. April 2011 erstmalig in Verkehr gebracht.
  • Zum 14. Oktober 2011 wurde nach der Übergangsregelung gemäß § 10 Abs.1 und 2 der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (AM-NutzenV) das abschließende Dossier zu diesem Wirkstoff beim G-BA eingereicht.

Patienten, bei denen eine myokardiale Perfusionsbildgebung mit pharmakologischer Belastung durchgeführt wird

  • Der pharmazeutische Unternehmer hat die für die Nutzenbewertung von Regadenoson erforderlichen Nachweise nicht vollständig vorgelegt.
  • Damit gilt der Zusatznutzen des Arzneimittels gegenüber der vom G-BA bestimmten zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt (§ 35a Abs.1 Satz 5 SGB V).
  • Vorliegend fehlt es an der für die Bewertung des Zusatznutzens erforderlichen bibliographischen Literaturrecherche.
  • Die bibliographische Literaturrecherche dient dazu, sicherzustellen, dass das zur Beantwortung der Fragestellung verfügbare Erkenntnismaterial vollständig vorliegt, mithin der G-BA in die Lage versetzt wird, in nachvollziehbarer Weise feststellen zu können, ob der pharmazeutische Unternehmer der ihm nach § 4 Abs.6 AM-NutzenV obliegenden Verpflichtung nachgekommen ist, alle für die konkrete Fragestellung der Nutzenbewertung relevanten Studien zu ermitteln.
  • Da die bibliographische Literaturrecherche durch den pharmazeutischen Unternehmer nicht vorgelegt wurde, kann die Vollständigkeit des Studienpools nicht beurteilt werden.
  • Eine Bewertung des Zusatznutzens von Regadenoson wurde vor dem Hintergrund der fraglichen Vollständigkeit des Studienpools nicht vorgenommen.
  • Legt ein pharmazeutischer Unternehmer die für die Nutzenbewertung eines Arzneimittels nach § 35a SGB V erforderlichen Nachweise nicht vollständig vor, können diese im laufenden Bewertungsverfahren nicht mehr nachgeschoben und berücksichtigt werden.
  • Dies folgt aus § 35a Abs.1 Satz 4 SGB V, der für den Fall einer unterbliebenen oder nicht vollständigen Vorlage der erforderlichen Nachweise anordnet, dass der Zusatznutzen des zu bewertenden Arzneimittels als nicht belegt gilt.
  • Darüber hinaus führte die Auswertung der Stellungnahmeverfahren zu keiner Änderung der vom G-BA bestimmten zweckmäßigen Vergleichstherapie.

Zugehörige Verfahren

Regadenoson (2) Rapiscan® GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG Sonstiges Messung der fraktionellen Flussreserve der Stenose 0
780.000
100% Zusatznutzen nicht belegt aufgehoben
Regadenoson (1) Rapiscan® Rapidscan Pharma Solutions EU Ltd. Sonstiges Myokardperfusionsaufnahmen 41.000 100% Zusatznutzen nicht belegt


<< Liste aller Beschlüsse