Ponesimod (1) – Ponvory®
Schubförmige Multiple Sklerose
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 15.06.2021 – Zulassung: 21.06.2021 |
|---|---|
| Beschluss | 02.12.2021 |
| Wirkstoff | Ponesimod |
| Handelsname | Ponvory® |
| Pharm. Unternehmer |
Dossier: Janssen-Cilag GmbH
Neuer Inverkehrbringer: LABORATOIRES JUVISE PHARMACEUTICALS |
| G-BA Vorgangsnummer | D-702 |
| ATC-Code | L04AE04 IMMUNSUPPRESSIVA (L04A) |
| ICD-10 Codes (AIS) | G35.10Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem Verlauf: Ohne Angabe einer akuten Exazerbation oder Progression, G35.11Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem Verlauf: Mit Angabe einer akuten Exazerbation oder Progression, G35.30Multiple Sklerose mit sekundär-chronischem Verlauf: Ohne Angabe einer akuten Exazerbation oder Progression, G35.31Multiple Sklerose mit sekundär-chronischem Verlauf: Mit Angabe einer akuten Exazerbation oder Progression, G35.9Multiple Sklerose, nicht näher bezeichnet |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I98549Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem Verlauf, I98551Multiple Sklerose mit sekundär-chronischem Verlauf, I99339Multiple Sklerose |
| DDD Tagesdosis | 20 mg oral |
| Therapeutisches Gebiet | Krankheiten des Nervensystems Multiple Sklerose (MS) / Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen (NMOSD) |
| Grund des Verfahrens | Erstbewertung |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
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Ponvory ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) mit aktiver Erkrankung, definiert durch klinischen Befund oder Bildgebung. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| b) | Erwachsene mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) mit hochaktiver Erkrankung trotz Behandlung mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie | Alemtuzumab oder Fingolimod oder Natalizumab |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
0 (keine Daten vorgelegt) |
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
keine Daten vorgelegt |
- Klinische Studien
- In dieser RCT wurde Ponesimod gegenüber Teriflunomid verglichen.
b) Erwachsene mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) mit hochaktiver Erkrankung trotz Behandlung mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie
- Für die Bewertung des Zusatznutzens von Ponesimod in der Patientenpopulation a) legt der pharmazeutische Unternehmer die Studie OPTIMUM vor, in der Erwachsene mit RMS und aktiver Erkrankung untersucht wurden.
- Zum Zeitpunkt der Beauftragung des IQWiG mit der Nutzenbewertung war der Wirkstoff Teriflunomid noch nicht Bestandteil der zweckmäßigen Vergleichstherapie.
- Die am 15. September 2021 veröffentlichte Nutzenbewertung ist für die Beschlussfassung nach § 35a Absatz 3 SGB V daher ungeeignet, da sie sich mit der Fragestellung des Zusatznutzens von Ponesimod gegenüber der geänderten zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht auseinandergesetzt hat.
- Nach Änderung der zweckmäßigen Vergleichstherapie wird das IQWiG daher gemäß § 35a SGB V i.V.m. § 7 Absatz 1 bis 3 AM-NutzenV und 5. Kapitel § 18 VerfO beauftragt, auf der Grundlage des am 14. Juni 2021 in der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eingegangenen Dossiers für die Patientenpopulation a) eine neue Nutzenbewertung nach § 35a Absatz 2 Satz 1 SGB V durchzuführen.
- Da bis zur Vorlage der neuen Nutzenbewertung nach § 35 Absatz 2 Satz 1 SGB V eine Entschließung des G-BA nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V mangels Vorliegens aller Sachentscheidungsvoraussetzungen nicht möglich ist, ist der Beschluss über die Nutzenbewertung von Ponesimod für die Patientenpopulation a) für einen Zeitraum von 6 Monaten vorläufig auszusetzen.
b) Erwachsene mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) mit hochaktiver Erkrankung trotz Behandlung mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- Der pharmazeutische Unternehmer legt für vorbehandelte Erwachsene mit hochaktiver Erkrankung keine Daten zur Bewertung des Zusatznutzens von Ponesimod gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
- Für diese Patientengruppe legt der pharmazeutische Unternehmer keine Daten zur Bewertung des Zusatznutzens von Ponesimod gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
- Zweckmäßige Vergleichstherapie
- Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurden vom G-BA die Wirkstoffe Alemtuzumab oder Fingolimod oder Natalizumab bestimmt.
Zugehörige Verfahren
| Ponesimod (2) | Ponvory® | Janssen-Cilag GmbH | Schubförmige Multiple Sklerose | 186.000–200.000 | 50% Hinweis auf geringer Zusatznutzen | |
| Ponesimod (1) | Ponvory® | Janssen-Cilag GmbH | Schubförmige Multiple Sklerose | 21.000–23.000 | 100% Zusatznutzen nicht belegt |
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