Ozanimod (1) – Zeposia®
Schubförmig remittierende Multiple Sklerose
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 15.07.2020 – Zulassung: 20.05.2020 |
|---|---|
| Beschluss | 07.01.2021 |
| Befristung bis | 01.07.2021 Befristung aufgehoben |
| Wirkstoff | Ozanimod |
| Handelsname | Zeposia® |
| Pharm. Unternehmer |
Dossier: Celgene GmbH
Neuer Inverkehrbringer: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA |
| G-BA Vorgangsnummer | D-567 |
| ATC-Code | L04AE02 IMMUNSUPPRESSIVA (L04A) |
| ICD-10 Codes (AIS) | G35.10Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem Verlauf: Ohne Angabe einer akuten Exazerbation oder Progression, G35.11Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem Verlauf: Mit Angabe einer akuten Exazerbation oder Progression, G35.9Multiple Sklerose, nicht näher bezeichnet |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I98549Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem Verlauf, I99339Multiple Sklerose |
| DDD Tagesdosis | 0.92 mg oral |
| Therapeutisches Gebiet | Krankheiten des Nervensystems Multiple Sklerose (MS) / Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen (NMOSD) |
| Grund des Verfahrens | Erstbewertung |
| Besonderheit | ZVT-Änderung |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
|
Zeposia wird angewendet bei erwachsenen Patienten mit schubförmig remittierender Multipler Sklerose (RRMS) mit aktiver Erkrankung, definiert durch klinische oder bildgebende Befunde. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| a) | Erwachsene Patienten mit schubförmig remittierend verlaufender Multipler Sklerose (RRMS) mit aktiver Erkrankung, die bislang noch keine krankheitsmodifizierende Therapie erhalten haben oder mit krankheitsmodifizierender Therapie vorbehandelte erwachsene Patienten, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist | Interferon beta-1a oder Interferon beta-1b oder Glatirameracetat oder Ocrelizumab unter Berücksichtigung der Zulassung |
| b) | Erwachsene Patienten mit schubförmig remittierend verlaufender Multipler Sklerose (RRMS) mit hochaktiver Erkrankung trotz Behandlung mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie | Alemtuzumab oder Fingolimod oder Natalizumab |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
2 (RADIANCE B, SUNBEAM) |
|---|---|
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. ZVT |
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Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
| Grund für Patientengruppenbildung (G-BA) | Vorbehandlung, Krankheitsstadium |
| ZVT-Änderung | 07.01.2021 – nach Stellungnahmeverfahren |
- Klinische Studien
- Die Studien RADIANCE B und SUNBEAM sind randomisierte, doppelblinde, aktiv kontrollierte Parallelgruppenstudien, die jeweils Ozanimod mit Interferon beta-1a bei Patienten mit RRMS vergleichen.
a) Erwachsene Patienten mit schubförmig remittierend verlaufender Multipler Sklerose (RRMS) mit aktiver Erkrankung, die bislang noch keine krankheitsmodifizierende Therapie erhalten haben oder mit krankheitsmodifizierender Therapie vorbehandelte erwachsene Patienten, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist.
- In der Gesamtschau wird ein Hinweis für einen geringen Zusatznutzen von Ozanimod gegenüber Interferon beta-1a festgestellt.
- Aufgrund bestehender Unsicherheiten hinsichtlich der Repräsentativität der Studienpopulation auf den deutschen Versorgungskontext sowie der Auswertung der Daten zu Monat 12 wird für die Aussagesicherheit ein Hinweis abgeleitet.
- Mortalität
- Für den Endpunkt Gesamtmortalität zeigt sich kein Ereignis.
- Morbidität - Bestätigte Krankheitsschübe (EDSS-basiert)
- Für den Endpunkt bestätigte Krankheitsschübe zeigt sich in der Metaanalyse der jährlichen Schubraten ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Ozanimod im Vergleich zu Interferon beta-1a.
- Morbidität - Bestätigte Behinderungsprogression (EDSS-basiert)
- Für den Endpunkt bestätigte Behinderungsprogression nach 6 Monaten zeigt sich in der Metaanalyse kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
- Morbidität - Schweregrad der Behinderung (erhoben anhand des Multiple Sclerosis Functional Composite [MSFC] Scores)
- Für den Endpunkt Schweregrad der Behinderung zeigt sich in der Metaanalyse für den z-Score des MSFC kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
- Morbidität - Sehvermögen (Low Contrast Letter Acuity [LCLA])
- Für den Endpunkt Sehvermögen zeigt sich in der Metaanalyse kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den beiden Behandlungsgruppen.
- Morbidität - Fatigue
- Für den Endpunkt Fatigue liegen keine Daten vor, da dieser Endpunkt in beiden Studien nicht erhoben wurde.
- Nebenwirkungen - Schwere unerwünschte Ereignisse (SUEs)
- Für SUEs zeigt sich in der Metaanalyse kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
- Nebenwirkungen - Spezifische unerwünschte Ereignisse (UEs)
- Für die Endpunkte Infektionen und parasitäre Erkrankungen (SOC, UEs) sowie psychiatrische Erkrankungen (SOC, UEs) zeigt sich in der Metaanalyse zu Monat 12 jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
- Für den Endpunkt grippeähnliche Erkrankung (PT, UEs) zeigt sich in der Metaanalyse zu Monat 12 ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Ozanimod.
- Für den Endpunkt Bradykardie (PT, UEs) legt der pharmazeutische Unternehmer keine Daten vor, da die Anzahl an Ereignissen für diesen Endpunkt nicht den Häufigkeitskriterien zur Darstellung entsprach.
- Nebenwirkungen - Abbruch wegen UEs
- Für den Endpunkt Abbruch wegen UEs zeigt sich in der Metaanalyse kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
- Gesamtbewertung
- In der Endpunktkategorie Morbidität zeigt sich im Endpunkt bestätigte Krankheitsschübe in der Metaanalyse der jährlichen Schubraten ein statistisch signifikanter Vorteil zugunsten von Ozanimod im Vergleich zu Interferon beta-1a.
- In den Endpunkten bestätigte Behinderungsprogression (EDSS-basiert) nach 6 Monaten, Schweregrad der Behinderung und Sehvermögen zeigt sich hingegen kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Der Endpunkt Fatigue wurde in beiden Studien nicht erhoben.
- In der Endpunktkategorie der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zeigt sich anhand des krankheitsspezifischen Lebensqualitätsfragebogens MSQoL kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied zwischen den beiden Behandlungsarmen.
- In der Endpunktkategorie Nebenwirkungen zeigt sich in der Metaanalyse weder bei den SUEs noch bei den Abbrüchen wegen UEs ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Bei den spezifischen UEs zeigt sich hingegen für den Endpunkt grippeähnliche Erkrankung ein geringerer Schaden von Ozanimod im Vergleich zu Interferon beta-1a.
- Insgesamt zeigt sich somit ein positiver Effekt von geringem Ausmaß für Ozanimod gegenüber Interferon beta-1a im Endpunkt bestätigte Krankheitsschübe. Von dem beobachteten Vorteil in der Reduktion der Schubrate kann jedoch nicht auf einen möglichen Effekt auch bei dem Endpunkt bestätigte Behinderungsprogression geschlossen werden, der in der Regel erst nach längerer Nachbeobachtungszeit bewertet werden kann.
- Die Effekte von Ozanimod werden deshalb als bisher gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens bewertet und das Ausmaß des Zusatznutzens als gering eingestuft.
- In der Gesamtschau lässt sich somit ein geringer Zusatznutzen von Ozanimod gegenüber einer Behandlung mit Interferon beta-1a bei Patienten mit RRMS, die noch keine krankheitsmodifizierende Therapie für eine RRMS erhalten haben und solche, die mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie vorbehandelt sind, deren Erkrankung jedoch nicht hochaktiv ist, ableiten.
b) Erwachsene Patienten mit schubförmig remittierend verlaufender Multipler Sklerose (RRMS) mit hochaktiver Erkrankung trotz Behandlung mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie.
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- Für Patienten, die trotz Vorbehandlung noch eine hohe Krankheitsaktivität zeigen, ist jedoch die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie einer Eskalation auf eine aktivere Therapie (Alemtuzumab, Fingolimod oder Natalizumab) nicht umgesetzt. Es liegen somit für diese Patienten keine geeigneten Daten gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
Zugehörige Verfahren
| Ozanimod (2) | Zeposia® | Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA | Colitis Ulcerosa, vorbehandelte Patienten | 5.300–25.000 | 100% Zusatznutzen nicht belegt | |
| Ozanimod (1) | Zeposia® | Celgene GmbH | Schubförmig remittierende Multiple Sklerose | 149.500–166.000 | 90% Hinweis auf geringer Zusatznutzen |
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