Nirmatrelvir / Ritonavir (2) – Paxlovid®
COVID-19, keine Erfordernis zusätzlicher Sauerstoffzufuhr, ≥ 6 Jahre bis < 18 Jahre, ≥ 20 kg
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 15.12.2025 – Zulassung: 26.11.2025 |
|---|---|
| Beschluss | 04.06.2026 |
| Wirkstoff | Nirmatrelvir/Ritonavir |
| Handelsname | Paxlovid® |
| Pharm. Unternehmer | Pfizer Pharma GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-1276 |
| ATC-Code | J05AE30 Proteasehemmer (J05AE) |
| ICD-10 Codes (AIS) | J06.9Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I4988Akute Infektion der oberen Atemwege |
| Therapeutisches Gebiet | Infektionskrankheiten |
| Grund des Verfahrens | Neues Anwendungsgebiet |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
|
Paxlovid wird angewendet zur Behandlung einer Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID‑19) bei pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 6 bis < 18 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 20 kg, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| Kinder und Jugendliche ab 6 bis < 18 Jahre, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln | Remdesivir |
Studien und Ergebnisse
Kinder und Jugendliche ab 6 bis < 18 Jahre mit einem Körpergewicht von mindestens 20 kg, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln
- Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- In seinem Dossier reicht der pharmazeutische Unternehmer keine Daten für die Bewertung des Zusatznutzens von Nirmatrelvir/Ritonavir gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ein.
- Insgesamt liegen damit keine Daten vor, die eine Bewertung des Zusatznutzens von Nirmatrelvir/Ritonavir zur Behandlung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) bei Kindern und Jugendlichen ab 6 bis < 18 Jahre mit einem Körpergewicht von mindestens 20 kg, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln, ermöglichen.
- Gesamtbewertung
- Der pharmazeutische Unternehmer hat keine Daten zum Nachweis des Zusatznutzens von Nirmatrelvir/Ritonavir gegenüber Remdesivir vorgelegt. Somit ist ein Zusatznutzen von Nirmatrelvir/Ritonavir zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen ab 6 bis < 18 Jahre mit einem Körpergewicht von mindestens 20 kg, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln, nicht belegt.
Zugehörige Verfahren
| Nirmatrelvir / Ritonavir (2) | Paxlovid® | Pfizer Pharma GmbH | COVID-19, keine Erfordernis zusätzlicher Sauerstoffzufuhr, ≥ 6 Jahre bis < 18 Jahre, ≥ 20 kg | 40–230 | 100% Zusatznutzen nicht belegt | |
| Nirmatrelvir / Ritonavir (1) | Paxlovid® | Pfizer Pharma GmbH | COVID-19, keine Erfordernis zusätzlicher Sauerstoffzufuhr, erhöhtes Risiko für schweren Verlauf | 218.000–1.307.000 | 100% Anhaltspunkt für beträchtlicher Zusatznutzen |
<< Liste aller Beschlüsse