Nirmatrelvir / Ritonavir (2) – Paxlovid®

COVID-19, keine Erfordernis zusätzlicher Sauerstoffzufuhr, ≥ 6 Jahre bis < 18 Jahre, ≥ 20 kg

Steckbrief

Start des Verfahrens 15.12.2025 – Zulassung: 26.11.2025
Beschluss 04.06.2026
Wirkstoff Nirmatrelvir/Ritonavir
Handelsname Paxlovid®
Pharm. Unternehmer Pfizer Pharma GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-1276
ATC-Code J05AE30 Proteasehemmer (J05AE)
ICD-10 Codes (AIS) J06.9Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet
Alpha-ID Codes (AIS) I4988Akute Infektion der oberen Atemwege
Therapeutisches Gebiet Infektionskrankheiten
Grund des Verfahrens Neues Anwendungsgebiet

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Paxlovid wird angewendet zur Behandlung einer Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID‑19) bei pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 6 bis < 18 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 20 kg, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln.

Patientengruppe Indikation ZVT
Kinder und Jugendliche ab 6 bis < 18 Jahre, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln Remdesivir

Studien und Ergebnisse

Kinder und Jugendliche ab 6 bis < 18 Jahre mit einem Körpergewicht von mindestens 20 kg, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln

  • Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • In seinem Dossier reicht der pharmazeutische Unternehmer keine Daten für die Bewertung des Zusatznutzens von Nirmatrelvir/Ritonavir gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ein.
  • Insgesamt liegen damit keine Daten vor, die eine Bewertung des Zusatznutzens von Nirmatrelvir/Ritonavir zur Behandlung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) bei Kindern und Jugendlichen ab 6 bis < 18 Jahre mit einem Körpergewicht von mindestens 20 kg, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln, ermöglichen.
  • Gesamtbewertung
    • Der pharmazeutische Unternehmer hat keine Daten zum Nachweis des Zusatznutzens von Nirmatrelvir/Ritonavir gegenüber Remdesivir vorgelegt. Somit ist ein Zusatznutzen von Nirmatrelvir/Ritonavir zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen ab 6 bis < 18 Jahre mit einem Körpergewicht von mindestens 20 kg, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln, nicht belegt.

Zugehörige Verfahren

Nirmatrelvir / Ritonavir (2) Paxlovid® Pfizer Pharma GmbH Infektionskrankheiten COVID-19, keine Erfordernis zusätzlicher Sauerstoffzufuhr, ≥ 6 Jahre bis < 18 Jahre, ≥ 20 kg 40–230 100% Zusatznutzen nicht belegt
Nirmatrelvir / Ritonavir (1) Paxlovid® Pfizer Pharma GmbH Infektionskrankheiten COVID-19, keine Erfordernis zusätzlicher Sauerstoffzufuhr, erhöhtes Risiko für schweren Verlauf 218.000–1.307.000 100% Anhaltspunkt für beträchtlicher Zusatznutzen


<< Liste aller Beschlüsse