Erenumab (2) – Aimovig®
Migräne-Prophylaxe
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.05.2021 – Zulassung: 26.07.2018 |
|---|---|
| Beschluss | 21.10.2021 |
| Wirkstoff | Erenumab |
| Handelsname | Aimovig® |
| Pharm. Unternehmer | Novartis Pharma GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-669 |
| ATC-Code | N02CD01 CGRP-Antagonisten (N02CD) |
| ICD-10 Codes (AIS) | G43.0Migräne ohne Aura (Gewöhnliche Migräne), G43.1Migräne mit Aura (Klassische Migräne), G43.3Komplizierte Migräne, G43.8Sonstige Migräne, G43.9Migräne, nicht näher bezeichnet |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I18412Migräne, I3593Migräne ohne Aura, I3596Migräne mit Aura, I3602Komplizierte Migräne, I3604Chronische Migräne |
| DDD Tagesdosis | 2.5 mg parenteral |
| Therapeutisches Gebiet | Krankheiten des Nervensystems Migräne (MÄ) |
| Grund des Verfahrens |
Neubewertung: §14 (Antrag Hersteller)
Ursprünglicher Beschluss: Erenumab (1) (02.05.2019) |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
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Migräne-Prophylaxe bei Erwachsenen mit mindestens 4 Migränetagen pro Monat, für die eine konventionelle Migräneprophylaxe infrage kommt. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| a) | Erwachsene mit mindestens 4 Migränetagen pro Monat, für die eine konventionelle Migräneprophylaxe infrage kommt | Metoprolol oder Propranolol oder Flunarizin oder Topiramat oder Amitriptylin oder Clostridium botulinum Toxin Typ A |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (HER-MES) |
|---|---|
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. ZVT |
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Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
- Klinische Studien
- Bei der Studie HER-MES handelt es sich um eine randomisierte, doppelblinde RCT im Parallelgruppendesign zum Vergleich von Erenumab mit Topiramat über einen Zeitraum von 24 Wochen bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit mindestens 4 Migränetagen pro Monat in mindestens zwei unterschiedlichen Migräneattacken.
a) Erwachsene mit mindestens 4 Migränetagen pro Monat, für die eine konventionelle Migräneprophylaxe infrage kommt
- Zur Migräneprophylaxe bei Erwachsenen mit mindestens 4 Migränetagen pro Monat, für die eine konventionelle Migräneprophylaxe infrage kommt, liegt ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Erenumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Topiramat vor.
- In der Gesamtschau wird ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Erenumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Topiramat abgeleitet.
- Mortalität
- Gesamtmortalität In der Studie HER-MES trat in den beiden Studienarmen kein Todesfall auf.
- Morbidität - Symptomatik (Migränetage pro Monat)
- Für den Endpunkt „Migränetage pro Monat“ wurden Responderanalysen zur Reduktion um ≥ 50 % über die letzten drei Monate und über den ersten Monat als relevant herangezogen.
- Es zeigt sich sowohl für den Zeitraum der letzten drei Monate als auch für den Zeitraum des ersten Monats jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Erenumab gegenüber Topiramat.
- Gesundheitsbezogene Lebensqualität - Allgemeine Beeinträchtigung durch Kopfschmerz (HIT-6) – Verbesserung um ≥ 5 bzw. ≥ 6,3 Punkte
- Für den Endpunkt „allgemeine Beeinträchtigung durch Kopfschmerz“ zeigt sich für die Verbesserung um ≥ 5 Punkte im HIT-6 ein statistisch signifikanter Vorteil für Erenumab gegenüber Topiramat.
- Auch für die Responderanalyse zur 15 %-Skalenspannbreite (Verbesserung um ≥ 6,3 Punkte im HIT-6) zeigt sich ein statistisch signifikanter Vorteil zugunsten von Erenumab gegenüber Topiramat.
- Gesundheitsbezogene Lebensqualität - SF-36v2 – körperlicher und psychischer Summenscore (Verbesserung SF-36 um ≥ 5 bzw. 9,4 und 9,6 Punkte)
- Für den Endpunkt „gesundheitsbezogene Lebensqualität“ zeigt sich für die Verbesserung um ≥ 5 Punkte im SF-36 sowohl für den körperlichen als auch für den psychischen Summenscore je ein statistisch signifikanter Vorteil für Erenumab gegenüber Topiramat.
- Für die Responderanalyse zur 15 %-Skalenspannbreite (Verbesserung um ≥ 9,4 Punkte im SF-36 PCS bzw. Verbesserung um ≥ 9,4 Punkte im SF-36 MCS) zeigt sich hingegen kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen Erenumab und Topiramat.
- Nebenwirkungen - SUE
- Für den Endpunkt SUE zeigt sich zu Woche 24 kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen Erenumab und Topiramat.
- Nebenwirkungen - Abbruch wegen UEs
- Für den Endpunkt Abbruch wegen UEs zeigt sich zu Woche 24 ein statistisch signifikanter Vorteil zugunsten von Erenumab gegenüber Topiramat.
- Nebenwirkungen - Spezifische UEs
- Für den Endpunkt Erkrankungen des Nervensystems und den darin enthaltenen Ereignissen Parästhesie, Aufmerksamkeitsstörung und Schwindelgefühl sowie für die Endpunkte Übelkeit, Ermüdung und Appetit vermindert zeigt sich jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Erenumab gegenüber Topiramat.
- Für den Endpunkt Obstipation hingegen zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Nachteil von Erenumab.
- Gesamtbewertung
- Zusammenfassend zeigen sich in den Endpunktkategorien Morbidität für die Endpunkte zu „Migränetagen pro Monat“ sowie in der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zu Woche 24 sowohl im generischen SF-36, als auch im HIT-6 statistisch signifikante Vorteile für Erenumab gegenüber Topiramat, die im Ausmaß als beträchtlich gewertet werden.
- In der Kategorie der Nebenwirkungen lassen sich für Erenumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Topiramat ebenfalls statistisch signifikante Vorteile zu Woche 24 ableiten. So zeigt sich für den Endpunkt Abbruch wegen UEs ein statistisch signifikanter, beträchtlicher Vorteil zugunsten von Erenumab gegenüber Topiramat, während bei der Gesamtrate der SUE keine Vor- oder Nachteile ableitbar sind.
- In der Gesamtschau ergeben sich in den Endpunktkategorien Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen für Erenumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie im Rahmen der Studie zu Woche 24 ausschließlich positive Effekte, denen keine relevanten negativen Ergebnisse aus anderen Kategorien gegenüberstehen.
- Aus diesen Erwägungen heraus, auf Basis der Angaben im Dossier und der Ergebnisse der Nutzenbewertung erachtet der G-BA den Zusatznutzen für Erenumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Topiramat bei Erwachsenen mit mindestens 4 Migränetagen pro Monat, für die eine konventionelle Migräneprophylaxe infrage kommt, als bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens und stuft das Ausmaß des Zusatznutzens als beträchtlich ein.
Zugehörige Verfahren
| Erenumab (2) | Aimovig® | Novartis Pharma GmbH | Migräne-Prophylaxe | 1.540.100–1.568.800 | 100% Anhaltspunkt für beträchtlicher Zusatznutzen | |
| Erenumab (1) | Aimovig® | Novartis Pharma GmbH | Migräne-Prophylaxe |
15.400–26.000
1.443.400–1.471.000 |
1.0% Anhaltspunkt für beträchtlicher Zusatznutzen Patientengruppen aufgehoben |
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