Dalbavancin (2) – Xydalba®

Akute bakterielle Haut- und Weichgewebeinfektionen (ABSSSI), ≥ 3 Monate

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.08.2023 – Zulassung: 05.12.2022
Beschluss 01.02.2024
Wirkstoff Dalbavancin
Handelsname Xydalba®
Pharm. Unternehmer Dossier: Advanz Pharma Germany GmbH
Neuer Inverkehrbringer: Advanz Pharma GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-971
ATC-Code J01XA04 Glycopeptid-Antibiotika (J01XA)
ICD-10 Codes (AIS) A26.0Haut-Erysipeloid, A46Erysipel (Wundrose), A49.0Staphylokokkeninfektion nicht näher bezeichneter Lokalisation, A49.1Streptokokken- und Enterokokkeninfektion nicht näher bezeichneter Lokalisation, H00.0Hordeolum und sonstige tiefe Entzündung des Augenlides, H05.0Akute Entzündung der Orbita, H60.0Abszess des äußeren Ohres, J34.0Abszess, Furunkel und Karbunkel der Nase, K12.20Mund- (Boden-) Phlegmone, K61.0Analabszess, K61.1Rektalabszess, K61.3Ischiorektalabszess, K61.4Intrasphinktärer Abszess, L01.0Impetigo contagiosa (jeder Erreger) (jede Lokalisation), L02.0Hautabszess, Furunkel und Karbunkel im Gesicht, L02.1Hautabszess, Furunkel und Karbunkel am Hals, L02.2Hautabszess, Furunkel und Karbunkel am Rumpf, L02.3Hautabszess, Furunkel und Karbunkel am Gesäß, L02.4Hautabszess, Furunkel und Karbunkel an Extremitäten, L02.8Hautabszess, Furunkel und Karbunkel an sonstigen Lokalisationen, L02.9Hautabszess, Furunkel und Karbunkel, nicht näher bezeichnet, L03.01Phlegmone an Fingern, L03.02Phlegmone an Zehen, L03.10Phlegmone an der oberen Extremität, L03.11Phlegmone an der unteren Extremität, L03.2Phlegmone im Gesicht, L03.3Phlegmone am Rumpf, L03.8Phlegmone an sonstigen Lokalisationen, L03.9Phlegmone, nicht näher bezeichnet, L08.0Pyodermie, L08.1Erythrasma, L08.8Sonstige näher bezeichnete lokale Infektionen der Haut und der Unterhaut, L08.9Lokale Infektion der Haut und der Unterhaut, nicht näher bezeichnet, N48.2Sonstige entzündliche Krankheiten des Penis, N61Entzündliche Krankheiten der Mamma (Brustdrüse), N76.4Abszess der Vulva
Alpha-ID Codes (AIS) I110434Analabszess, I11157Kopfhautabszess, I11160Nasenabszess, I11372Orbitaabszess, I11393Lidphlegmone, I12312Fußphlegmone, I12313Armphlegmone, I12332Fingerphlegmone, I12333Zehenphlegmone, I13884Wundrose, I17529Erythrasma, I21012Penisabszess, I21898Ischiorektaler Abszess, I21901Rektalabszess, I24574Gesäßabszess, I24764Mammaabszess, I25230Infektion durch Streptokokken a.n.k., I27519Hauterysipeloid, I27544Infektion durch Staphylokokken a.n.k., I28516Analsphinkterabszess, I28527Hautabszess, I31181Cellulitis, I571Pyodermie a.n.k., I5849Impetigo contagiosa durch Staphylokokken, I5854Hautabszess des Gesichts, I5861Halsabszess, I5869Rumpfabszess, I5873Gesichtsphlegmone, I5877Rumpfphlegmone, I5895Lokale Haut- und Unterhautinfektion, I67422Abszess der oberen Extremität, I78896Kopfphlegmone a.n.k., I78954Mundphlegmone, I90106Abszess des äußeren Ohres, I91021Abszess der äußeren Genitalorgane bei der Frau, I95329Infektion eines Hautsinus a.n.k.
Therapeutisches Gebiet Infektionskrankheiten Weichgewebeinfektionen (ABSSSI)
Grund des Verfahrens Erstbewertung – Reserveantibiotikum
Regulatorischer Status Reserveantibiotikum

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Xydalba ist für die Behandlung von akuten bakteriellen Haut- und Weichgewebeinfektionen (ABSSSI) bei Erwachsenen und pädiatrischen Patienten ab 3 Monaten indiziert.

Die allgemein anerkannten Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antibakteriellen Wirkstoffen sind zu berücksichtigen.

Patientengruppe Indikation ZVT
Erwachsene und Kinder ab 3 Monaten mit einer akuten bakteriellen Haut- und Weichgewebeinfektionen (ABSSSI)

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
0 (keine Daten vorgelegt)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
keine Daten vorgelegt

Erwachsene und Kinder ab 3 Monaten mit einer akuten bakteriellen Haut- und Weichgewebeinfektionen (ABSSSI)

  • Der Zusatznutzen gilt als belegt.
  • Für das Arzneimittel Xydalba mit dem Wirkstoff Dalbavancin wurde mit Beschluss vom 20. April 2023 eine Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V erteilt, da es sich um ein Reserveantibiotikum i.S.d § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V handelt.
  • Hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Freistellung für ein Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c Satz 1 SGB V beschlossen, gilt der Zusatznutzen als belegt; das Ausmaß des Zusatznutzens und seine therapeutische Bedeutung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zu bewerten.
  • Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
    • Dalbavancin darf nur angewendet werden, wenn der Nachweis oder in Ausnahmefällen der dringende Verdacht besteht, dass die Infektion durch Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) verursacht ist und nur begrenzte Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
    • Die qualifizierte Rücksprache erfolgt entsprechend der Fachexpertise mit einer/einem Fachärztin/Facharzt mit Zusatzbezeichnung Infektiologie, einer/einem Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie, oder einer/einem Fachärztin/Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie.
    • Grundsätzlich ist Dalbavancin nicht im Rahmen einer kalkulierten (empirischen) Therapie anzuwenden. Die strenge Indikationsstellung als Reserveantibiotikum setzt die Kenntnis des Erregers voraus.
    • Sollte sich im Rahmen des Erregernachweises ergeben, dass der Erreger gegen andere Antibiotika (ohne Reservestatus) eine Sensibilität aufweist, ist die Therapie entsprechend zu deeskalieren, um eine nicht notwendige Verwendung des Reserveantibiotikums zu vermeiden.
    • Für den sachgerechten Umgang mit Infektionen durch MRSA und die entsprechenden Voraussetzungen in der Praxis wird auf die aktuellen Empfehlungen des RKI verwiesen.
    • Im Hinblick auf die zukünftige Beurteilung der Resistenzsituation ist die Verwendung eines einheitlichen Systems notwendig. Das System ARS des RKI aggregiert deutschlandweit Daten zu Antibiotikaresistenzen und bildet zudem die Grundlage für die Beteiligung Deutschlands an internationalen Surveillancesystemen. Aus diesem Grund soll die Teilnahme des praxisversorgenden Labors am genannten System angestrebt werden.
    • Zur Umsetzung der Anforderungen an die qualitätsgesicherte Anwendung ist es notwendig, dass sie in den klinikinternen Regelungen/Prozessen Berücksichtigung finden.
    • Die Meldung der Verbrauchs- und Resistenzdaten zu Dalbavancin an die genannten Systeme soll binnen sechs Monaten ab Inkrafttreten dieses Beschlusses gewährleistet sein.

Zugehörige Verfahren



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