Cobicistat (1) – Tybost®

HIV-Infektion

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.04.2014
Beschluss 18.09.2014
Wirkstoff Cobicistat
Handelsname Tybost®
Pharm. Unternehmer Gilead Sciences GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-104
ATC-Code V03AX03 Andere therapeutische Mittel (V03AX)
ICD-10 Codes (AIS) B24Nicht näher bezeichnete HIV-Krankheit (Humane Immundefizienz-Viruskrankheit), Z21Asymptomatische HIV-Infektion (Humane Immundefizienz-Virusinfektion)
Alpha-ID Codes (AIS) I24822HIV-Infektion, I29605HIV-Krankheit
DDD Tagesdosis 0.15 g oral
Therapeutisches Gebiet Infektionskrankheiten HIV
Grund des Verfahrens Erstbewertung

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Cobicistat (Tybost®) wird als pharmakologischer Verstärker (Booster) von Atazanavir 300 mg einmal täglich oder Darunavir 800 mg einmal täglich im Rahmen einer antiretroviralen Kombinationstherapie bei Erwachsenen angewendet, die mit dem humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infiziert sind.

Patientengruppe Indikation ZVT
Erwachsene Patienten die mit dem humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infiziert sind Ritonavir

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
0 (keine Daten vorgelegt)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
keine Daten vorgelegt (Dossier: )

Erwachsene, die mit dem humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infiziert sind und bei denen Cobicistat (Tybost®) als pharmakologischer Verstärker (Booster) von Atazanavir 300 mg einmal täglich oder Darunavir 800 mg einmal täglich im Rahmen einer antiretroviralen Kombinationstherapie angewendet wird

  • Da die erforderlichen Nachweise nicht vollständig vorgelegt worden sind, gilt der Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt (§ 35a Absatz 1 Satz 5 SGB V).
  • Das Modul 4 wurde nicht eingereicht, somit erfolgte keine Darstellung des medizinischen Nutzens und medizinischen Zusatznutzens sowie der Patientengruppen mit therapeutischem Zusatznutzen.
  • Dies hat zur Folge, dass keine Bewertung zu der Fragestellung erfolgt, ob der Wirkstoff Cobicistat einen Zusatznutzen, keinen Zusatznutzen oder einen geringeren Nutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie hat.
  • Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 5 SGB V gilt der Zusatznutzen von Cobicistat im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt.
  • Legt ein pharmazeutischer Unternehmer die für die Nutzenbewertung eines Arzneimittels nach § 35a SGB V erforderlichen Nachweise entsprechend der Vorgaben nach 5. Kapitel § 17 Absatz 1 Satz 6 VerfO nicht vollständig vor, können diese im laufenden Bewertungsverfahren nicht mehr nachgereichten und berücksichtigt werden.
  • Damit korrespondiert die Regelung in § 4 Absatz 4 Satz 1 AM-NutzenV, wonach der G-BA (nur) fristgerecht eingereichte Unterlagen zu berücksichtigen hat.

Zugehörige Verfahren

Cobicistat (2) Tybost® Gilead Sciences GmbH Infektionskrankheiten HIV-Infektion, Kombination mit Atazanavir oder Darunavir, 12 bis < 18 Jahre 130 100% Zusatznutzen nicht belegt
Cobicistat (1) Tybost® Gilead Sciences GmbH Infektionskrankheiten HIV-Infektion 57.400 100% Zusatznutzen nicht belegt


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