Cobicistat (1) – Tybost®

HIV-Infektion

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.04.2014
Beschluss 18.09.2014
Wirkstoff Cobicistat
Handelsname Tybost®
Pharm. Unternehmer Gilead Sciences GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-104
ATC-Code V03AX03 Andere therapeutische Mittel (V03AX)
ICD-10 Codes (AIS) B24Nicht näher bezeichnete HIV-Krankheit (Humane Immundefizienz-Viruskrankheit), Z21Asymptomatische HIV-Infektion (Humane Immundefizienz-Virusinfektion)
Alpha-ID Codes (AIS) I24822HIV-Infektion, I29605HIV-Krankheit
DDD Tagesdosis 0.15 g oral
Therapeutisches Gebiet Infektionskrankheiten HIV
Grund des Verfahrens Erstbewertung

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Cobicistat (Tybost®) wird als pharmakologischer Verstärker (Booster) von Atazanavir 300 mg einmal täglich oder Darunavir 800 mg einmal täglich im Rahmen einer antiretroviralen Kombinationstherapie bei Erwachsenen angewendet, die mit dem humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infiziert sind.

Patientengruppe Indikation ZVT

Mit dem Humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infizierten Erwachsenen

Ritonavir

Cobicistat (Tybost®) wird als pharmakologischer Verstärker (Booster) von Atazanavir 300 mg einmal täglich oder Darunavir 800 mg einmal täglich im Rahmen einer antiretroviralen Kombinationstherapie bei Erwachsenen angewendet, die mit dem humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infiziert sind.


Die zweckmäßige Vergleichstherapie für die pharmakokinetische Verstärkung (Booster) für Atazanavir 300 mg einmal täglich oder Darunavir 800 mg einmal täglich in Kombination mit anderen antiretroviralen Arzneimitteln zur Behandlung von mit dem Humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infizierten Erwachsenen ist: Ritonavir

Erwachsene Patienten die mit dem humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infiziert sind

Ritonavir

Studien und Ergebnisse

Erwachsene, die mit dem humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infiziert sind und bei denen Cobicistat (Tybost®) als pharmakologischer Verstärker (Booster) von Atazanavir 300 mg einmal täglich oder Darunavir 800 mg einmal täglich im Rahmen einer antiretroviralen Kombinationstherapie angewendet wird

  • Da die erforderlichen Nachweise nicht vollständig vorgelegt worden sind, gilt der Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt (§ 35a Absatz 1 Satz 5 SGB V).
  • Das Modul 4 wurde nicht eingereicht, somit erfolgte keine Darstellung des medizinischen Nutzens und medizinischen Zusatznutzens sowie der Patientengruppen mit therapeutischem Zusatznutzen.
  • Dies hat zur Folge, dass keine Bewertung zu der Fragestellung erfolgt, ob der Wirkstoff Cobicistat einen Zusatznutzen, keinen Zusatznutzen oder einen geringeren Nutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie hat.
  • Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 5 SGB V gilt der Zusatznutzen von Cobicistat im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt.
  • Legt ein pharmazeutischer Unternehmer die für die Nutzenbewertung eines Arzneimittels nach § 35a SGB V erforderlichen Nachweise entsprechend der Vorgaben nach 5. Kapitel § 17 Absatz 1 Satz 6 VerfO nicht vollständig vor, können diese im laufenden Bewertungsverfahren nicht mehr nachgereichten und berücksichtigt werden.
  • Damit korrespondiert die Regelung in § 4 Absatz 4 Satz 1 AM-NutzenV, wonach der G-BA (nur) fristgerecht eingereichte Unterlagen zu berücksichtigen hat.

Zugehörige Verfahren

Cobicistat (2) Tybost® Gilead Sciences GmbH Infektionskrankheiten HIV-Infektion, Kombination mit Atazanavir oder Darunavir, 12 bis < 18 Jahre 130 100% Zusatznutzen nicht belegt
Cobicistat (1) Tybost® Gilead Sciences GmbH Infektionskrankheiten HIV-Infektion 57.400 100% Zusatznutzen nicht belegt


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