Ceftolozan / Tazobactam (5) – Zerbaxa®
Behandlung der folgenden Infektionen bei Erwachsenen: – Komplizierte intraabdominelle Infektionen – Akute Pyelonephritis; – Komplizierte Harnwegsinfektionen – Im Krankenhaus erworbene Pneumonie (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie (VAP)
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 20.08.2020 |
|---|---|
| Beschluss | 20.01.2022 |
| Wirkstoff | Ceftolozan/Tazobactam |
| Handelsname | Zerbaxa® |
| Pharm. Unternehmer | MSD Sharp & Dohme GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | 2020-R-003 |
| ATC-Code | J01DI54 Andere Cephalosporine und Peneme (J01DI) |
| DDD Tagesdosis | 3 g parenteral |
| Therapeutisches Gebiet | Infektionskrankheiten Antibiotikatherapie |
| Grund des Verfahrens | Erstbewertung – Reserveantibiotikum |
| Regulatorischer Status | Reserveantibiotikum |
Studien und Ergebnisse
- Klinische Studien
- Es wurden klinische Daten einer retrospektiven Beobachtungsstudie (Gallagher et al., 2018) vorgelegt, in der schwerwiegende Infektionen mit multiresistenten P. aeruginosa in 20 Krankenhäusern in den USA untersucht wurden.
- Dem Antrag auf Freistellung von der Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V wegen Reservestatus nach § 35a Abs. 1c SGB V wird stattgegeben, da die vom pharmazeutischen Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen hinreichen, um die Einordnung des Wirkstoffes Ceftolozan/Tazobactam als Reserveantibiotikum gemäß 5. Kapitel, § 15a VerfO zu begründen.
- Ceftolozan/Tazobactam ist zugelassen zur Behandlung der folgenden Infektionen bei Erwachsenen: komplizierte intraabdominelle Infektionen (cIAI); akute Pyelonephritis; komplizierte Harnwegsinfektionen; im Krankenhaus erworbene Pneumonie (hospital-acquired pneumonia, HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie (ventilator-associated pneumonia, VAP).
- Es liegt keine pathogenspezifische Zulassung für Patienten mit begrenzten Therapieoptionen und entsprechend Kriterium 1.1 der Indikatorliste des Robert Koch-Instituts vor.
- Es wurden hierfür in-vitro-Daten vorgelegt, die für Ceftolozan-Tazobactam bei Imipenem- bzw. Meropenem-resistenten P. aeruginosa eine ausreichende Erregersuszeptibilität zeigen.
- Bei einer hinreichenden Isolate-Gesamtzahl werden die Daten als ausreichend aussagekräftig eingeschätzt.
- Carbapenem-resistente P. aeruginosa werden auf der Erregerliste des Robert Koch-Instituts aufgeführt.
- Das Kriterium 1.2.1 (aussagekräftige in-vitro-Daten) auf der Indikatorliste des RKI wird somit erfüllt.
- Insbesondere im Anwendungsgebiet der durch multiresistente Erreger hervorgerufenen, im Krankenhaus erworbenen Pneumonie gelten Carbapenem-resistente P. aeruginosa als relevante Erreger.
- Trotz der Unsicherheiten bezüglich der Übertragbarkeit der Daten der amerikanischen Studie auf die Versorgungssituation in Deutschland wird eine ausreichende klinische Wirksamkeit gegenüber Carbapenem-resistenten P. aeruginosa (Kriterium 1.2.2) im Anwendungsgebiet der nosokomialen Pneumonie abgeleitet.
- Entsprechend der Indikatorliste des RKI müssen für die zugelassenen Indikationen in Verbindung mit relevanten multiresistenten Erregern keine oder nur limitierte klinisch gleichwertige Therapieoptionen zur Verfügung stehen.
- Die Empfehlungen der S3-Leitlinie "Epidemiologie, Diagnostik und Therapie erwachsener Patienten mit nosokomialer Pneumonie" werden zugrunde gelegt.
- Sofern eine Carbapenem-Resistenz besteht, werden die überbleibenden Therapieoptionen zur Therapie einer Pneumonie durch P. aeruginosa als sehr eingeschränkt eingeschätzt.
- Kriterium 2.1 der Indikatorliste des RKI ist somit ebenfalls erfüllt.
- Die tatbestandliche Voraussetzung, dass der Einsatz des Antibiotikums einer strengen Indikationsstellung unterliegt, wird nach derzeitiger Einschätzung durch den Hinweis „Die offiziellen Leitlinien für den angemessenen Gebrauch von Antibiotika sind zu beachten“ aus der Fachinformation nicht in ausreichendem Maße erfüllt.
- Die Reserve Group-Zuordnung für Ceftolozan/Tazobactam in der WHO-AWaRe Klassifikation hat derzeit keine direkte verordnungseinschränkende Konsequenz für das Arzneimittel in Deutschland.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss behält sich jedoch vor, im Beschluss nach § 35a Absatz 3 SGB V weitergehende Festlegungen an die Anforderungen einer qualitätsgesicherten Anwendung zur Erfüllung des Kriteriums einer strengen Indikationsstellung zu treffen.
- Morbidität - Klinische Wirksamkeit bei nosokomialer Pneumonie durch Carbapenem-resistente P. aeruginosa
- Von den 205 eingeschlossenen Patienten hatten 121 (59 %) eine Pneumonie.
- Bei 96,8 % der multiresistenten P. aeruginosa-Isolate lag eine Resistenz gegenüber Carbapenemen vor.
- Die „clinical success“-Rate von Ceftolozan/ Tazobactam lag bei Patienten mit Pneumonie bei 66,1 %.
- Gesamtbewertung
- Dem Antrag war daher stattzugeben.
Zugehörige Verfahren
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