Belzutifan (1) – Welireg®

Nierenzellkarzinom, fortgeschritten, nach ≥ 2 Vortherapien

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.04.2025 – Zulassung: 12.02.2025
Beschluss 18.09.2025
Wirkstoff Belzutifan
Handelsname Welireg®
Pharm. Unternehmer MSD Sharp & Dohme GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-1174
ATC-Code L01XX74 Andere antineoplastische Mittel (L01XX)
ICD-10 Codes (AIS) C64Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
Alpha-ID Codes (AIS) I19876Nierenzellkarzinom
Therapeutisches Gebiet Onkologische Erkrankungen Nierenzellkarzinom (RCC)
Grund des Verfahrens Erstbewertung
Regulatorischer Status Bedingte Zulassung (CMA)
Besonderheit Bundling ZVT-Änderung

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Welireg ist als Monotherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen klarzelligen Nierenzellkarzinoms bei Erwachsenen angezeigt, deren Erkrankung nach zwei oder mehreren Therapien, darunter ein PD-(L)1-Inhibitor und mindestens zwei zielgerichtete VEGF-Therapien, fortgeschritten ist.

Patientengruppe Indikation ZVT
a) Erwachsene mit fortgeschrittenem klarzelligen Nierenzellkarzinom nach zwei oder mehr Vortherapien, die einen PD-(L)1-Inhibitor und mindestens zwei VEGF-gerichtete Therapien umfassten Individualisierte Therapie unter Auswahl von – Axitinib, – Cabozantinib, – Everolimus, – Lenvatinib in Kombination mit Everolimus und – Sunitinib
b) Erwachsene mit fortgeschrittenem klarzelligen Nierenzellkarzinom nach zwei oder mehr Vortherapien, die einen PD-(L)1-Inhibitor und mindestens zwei VEGF-gerichtete Therapien umfassten Individualisierte Therapie unter Auswahl von – Axitinib, – Cabozantinib, – Everolimus, – Lenvatinib in Kombination mit Everolimus und – Sunitinib

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
1 (LITESPARK 005)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
H2H vs. ZVT
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
nein
Grund für Patientengruppenbildung (G-BA) Patienten-Eignung
ZVT-Änderung 25.02.2025 – Stellungnahme der Fachgesellschaften

  • Klinische Studien
    • Für die Nutzenbewertung legt der pharmazeutische Unternehmer die Ergebnisse der Studie LITESPARK 005 vor. Es handelt sich um eine laufende, offene, randomisierte, multizentrische Phase-III-Studie, in der Belzutifan mit Everolimus verglichen wurde.

a) Erwachsene mit fortgeschrittenem klarzelligen Nierenzellkarzinom nach zwei oder mehr Vortherapien, die einen PD-(L)1-Inhibitor und mindestens zwei VEGF-gerichtete Therapien umfassten, für die Everolimus die patientenindividuell geeignete Therapie darstellt

  • Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
  • In der Gesamtschau wird für Belzutifan gegenüber Everolimus aufgrund der Vorteile in der Symptomatik und den Therapieabbrüchen aufgrund von unerwünschten Ereignissen ein geringer Zusatznutzen festgestellt.
  • Die Aussagesicherheit wird daher in die Kategorie „Anhaltspunkt“ eingestuft.
  • Mortalität
    • Das Gesamtüberleben ist in der Studie LITESPARK 005 operationalisiert als Zeit von der Randomisierung bis zum Tod jeglicher Ursache.
    • Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Morbidität
    • Das PFS ist operationalisiert als die Zeit von der Randomisierung bis zur ersten dokumentierten Krankheitsprogression oder bis zum Tod aus jeglichem Grund, je nachdem, was zuerst eintritt.
    • Für den Endpunkt PFS zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Belzutifan gegenüber Everolimus.
    • Bei dem Endpunkt PFS handelt es sich um einen kombinierten Endpunkt, der sich aus Endpunkten der Kategorien Mortalität und Morbidität zusammensetzt.
    • Die Symptomatik wird in der Studie LITESPARK 005 mittels der Fragebogen EORTC QLQ-C30 und FKSI-DRS erhoben.
    • Auf Grundlage des EORTC QLQ-C30 ergeben sich statistisch signifikante Unterschiede zugunsten von Belzutifan bei den Symptomen Schlaflosigkeit, Appetitverlust und Diarrhö, die als relevante Vorteile von Belzutifan gegenüber Everolimus bewertet werden.
    • Zudem zeigt sich für den Endpunkt Schmerz ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil für Belzutifan.
    • Für das Symptom Schmerz liegt eine Effektmodifikation durch das Merkmal „Alter“ vor. Für Personen ≥ 65 Jahre ergeben die Subgruppenanalysen einen statistisch signifikanten Unterschied zum Vorteil von Belzutifan. Für Personen < 65 Jahre zeigt sich dagegen kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
    • Auf Basis des FKSI-DRS lassen sich für die Krankheitssymptomatik statistisch signifikante Unterschiede zum Vorteil von Belzutifan gegenüber Everolimus feststellen.
    • In der Gesamtbetrachtung zeigen sich in der Endpunktkategorie Morbidität relevante Vorteile von Belzutifan in den Symptomen Schlaflosigkeit, Appetitverlust und Diarrhö sowie ein Vorteil bei Schmerzen (EORTC QLQ-C30). Zudem liegt ein Vorteil von Belzutifan gegenüber Everolimus in der Krankheitssymptomatik (FKSI-DRS) vor.
    • Auch unter Berücksichtigung der klinischen Relevanz der genannten Symptome im vorliegenden Anwendungsgebiet wird der Vorteil von Belzutifan in der Endpunktkategorie Morbidität insgesamt nicht höher als gering bewertet.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität
    • Die gesundheitsbezogene Lebensqualität wird in der Studie LITESPARK 005 mittels des Fragebogens EORTC QLQ-C30 erhoben und Auswertungen zur Zeit bis zur ersten Verschlechterung vorgelegt.
    • Es ergibt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
    • Für die Skala soziale Funktion liegt jedoch eine Effektmodifikation durch das Merkmal „Alter“ vor. Für Personen ≥ 65 Jahre ergeben die Subgruppenanalysen einen statistisch signifikanten Unterschied zum Vorteil von Belzutifan. Für Personen < 65 Jahre zeigt sich dagegen kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Nebenwirkungen
    • Es traten in beiden Studienarmen bei nahezu allen Patientinnen UE auf.
    • Für die Endpunkte SUE und schwere UE ergeben sich keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen.
    • Für die Therapieabbrüche aufgrund von UE zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten des Belzutifan-Arms, wobei eine Effektmodifikation für das Merkmal „Alter“ vorlag.
    • Für Personen ≥ 65 Jahre ergeben die Subgruppenanalysen einen statistisch signifikanten Unterschied zum Vorteil von Belzutifan. Für Personen < 65 Jahre zeigt sich dagegen kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
    • Im Detail zeigen sich statistisch signifikante Unterschiede zugunsten von Belzutifan gegenüber Everolimus bei Infektionen und parasitären Erkrankungen (schwere UE), Stomatitis (UE), Fieber (UE), Erkrankungen der Haut und des Unterhautgewebes (UE) sowie Erschöpfung (schwere UE) und Hyperglykämie (schwere UE).
    • Demgegenüber liegen Nachteile von Belzutifan gegenüber Everolimus bei den Endpunkten Hypoxie (schwere UE), Verstopfung (UE) und Schwindel (UE) vor.
    • In der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse zu den Nebenwirkungen zeigt sich ein Vorteil von Belzutifan gegenüber Everolimus bei den Therapieabbrüchen aufgrund von UE. Im Detail ergeben sich Vorteile und Nachteile bei den spezifischen UE.
  • Gesamtbewertung
    • Die Ergebnisse zum Endpunkt Gesamtüberleben zeigen keinen statistisch signifikanten Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
    • In der Endpunktkategorie Morbidität ergeben sich relevante Vorteile in den Symptomen Schlaflosigkeit, Appetitverlust und Diarrhö sowie weitere positive Effekte für das Symptom Schmerz (erhoben mittels EORTC QLQ-C30) und die Krankheitssymptomatik (erhoben mittels FKSI-DRS).
    • Hinsichtlich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität ergeben sich keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen.
    • In der Endpunktkategorie Nebenwirkungen lässt sich ein Vorteil für Belzutifan in den Therapieabbrüchen aufgrund von UE feststellen. Im Detail zeigen sich Vorteile und Nachteile bei den spezifischen UE.
    • Endpunktübergreifend zeigen sich für die Endpunkte Schmerz, soziale Funktion und Therapieabbrüche aufgrund von UE Effektmodifikationen durch das Merkmal „Alter“. Für Personen ≥ 65 Jahre ergeben die Subgruppenanalysen einen statistisch signifikanten Unterschied zum Vorteil von Belzutifan. Für Personen < 65 Jahre zeigt sich dagegen kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
    • In der Gesamtschau der vorliegenden Ergebnisse zu patientenrelevanten Endpunkten wird aufgrund der Vorteile in der Symptomatik und den Therapieabbrüchen aufgrund von unerwünschten Ereignissen ein geringer Zusatznutzen für Belzutifan zur Behandlung von Erwachsenen mit fortgeschrittenem klarzelligen Nierenzellkarzinom nach zwei oder mehr Vortherapien, die einen PD-(L)1-Inhibitor und mindestens zwei VEGF-gerichtete Therapien umfassten und für die Everolimus die patientenindividuell geeignete Therapie darstellt, gegenüber Everolimus festgestellt.

b) Erwachsene mit fortgeschrittenem klarzelligen Nierenzellkarzinom nach zwei oder mehr Vortherapien, die einen PD-(L)1-Inhibitor und mindestens zwei VEGF-gerichtete Therapien umfassten, für die Axitinib, Cabozantinib, Lenvatinib in Kombination mit Everolimus oder Sunitinib die patientenindividuell geeignete Therapie darstellt

  • Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Es wurden keine Daten zum Vergleich gegenüber Axitinib, Cabozantinib, Lenvatinib in Kombination mit Everolimus oder Sunitinib vorgelegt.
  • Ein Zusatznutzen ist für Belzutifan zur Behandlung von Erwachsenen mit fortgeschrittenem klarzelligen Nierenzellkarzinom nach zwei oder mehr Vortherapien, die einen PD-(L)1-Inhibitor und mindestens zwei VEGF-gerichtete Therapien umfassten und für die Axitinib, Cabozantinib, Lenvatinib in Kombination mit Everolimus oder Sunitinib die patientenindividuell geeignete Therapie darstellt, gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.

Zugehörige Verfahren

Belzutifan (2) Welireg® MSD Sharp & Dohme GmbH Onkologische Erkrankungen Von Hippel-Lindau-Syndrom (VHL)-assoziierte Tumoren 80–970 100% Zusatznutzen nicht belegt
Belzutifan (1) Welireg® MSD Sharp & Dohme GmbH Onkologische Erkrankungen Nierenzellkarzinom, fortgeschritten, nach ≥ 2 Vortherapien 65–940 50% Anhaltspunkt für geringer Zusatznutzen


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