Andexanet alfa (2) – Ondexxya®
Aufhebung der medikamentösen Antikoagulation
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.07.2025 – Zulassung: 26.04.2019 |
|---|---|
| Beschluss | 22.01.2026 |
| Wirkstoff | Andexanet alfa |
| Handelsname | Ondexxya® |
| Pharm. Unternehmer | AstraZeneca GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-1217 |
| ATC-Code | V03AB38 Antidote (V03AB) |
| ICD-10 Codes (AIS) | D68.35Hämorrhagische Diathese durch sonstige Antikoagulanzien |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I85098Blutung bei Antikoagulanziendauertherapie |
| Therapeutisches Gebiet | Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe |
| Grund des Verfahrens | Neubewertung: Ablauf Befristung |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
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Zur Anwendung bei erwachsenen Patienten, die mit einem direkten Faktor Xa (FXa)-Inhibitor (Apixaban oder Rivaroxaban) behandelt werden, wenn aufgrund lebensbedrohlicher oder nicht kontrollierbarer Blutungen eine Aufhebung der Antikoagulation erforderlich ist. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| a1) | Erwachsene, die mit einem direkten Faktor Xa-Inhibitor (Apixaban oder Rivaroxaban) behandelt werden, für die aufgrund lebensbedrohlicher oder nicht kontrollierbarer Blutungen eine Aufhebung der Antikoagulation erforderlich ist - Erwachsene, die mit einem direkten Faktor Xa-Inhibitor (Apixaban oder Rivaroxaban) behandelt werden, für die aufgrund lebensbedrohlicher oder nicht kontrollierbarer intrazerebraler Blutungen eine Aufhebung der Antikoagulation erforderlich ist | Individualisierte Therapie unter Auswahl von Prothrombinkomplexkonzentraten Best-Supportive-Care |
| a2) | Erwachsene, die mit einem direkten Faktor Xa-Inhibitor (Apixaban oder Rivaroxaban) behandelt werden, für die aufgrund lebensbedrohlicher oder nicht kontrollierbarer Blutungen eine Aufhebung der Antikoagulation erforderlich ist - Erwachsene, die mit einem direkten Faktor Xa-Inhibitor (Apixaban oder Rivaroxaban) behandelt werden, für die aufgrund lebensbedrohlicher oder nicht kontrollierbarer Blutungen (ausgenommen intrazerebrale Blutungen) eine Aufhebung der Antikoagulation erforderlich ist | Individualisierte Therapie unter Auswahl von Prothrombinkomplexkonzentraten Best-Supportive-Care |
Studien und Ergebnisse
- Klinische Studien
- In die Studie ANNEXA-I wurden Erwachsene mit akuter intrazerebraler Blutung unter Therapie mit einem oralen Faktor Xa (FXa)-Inhibitor eingeschlossen.
a1) Erwachsene, die mit einem direkten Faktor Xa-Inhibitor (Apixaban oder Rivaroxaban) behandelt werden, für die aufgrund lebensbedrohlicher oder nicht kontrollierbarer intrazerebraler Blutungen eine Aufhebung der Antikoagulation erforderlich ist
- In der Gesamtschau stellt der G-BA gemäß § 5 Absatz 7 Nr. 6 AM-NutzenV fest, dass aufgrund des vorliegenden statistisch signifikanten Nachteils bei den Gesamtraten der SUEs bei gleichzeitiger Abwesenheit positiver Effekte auf Basis der vorliegenden Daten für Andexanet alfa gegenüber der individualisierten Therapie für Erwachsene, die mit einem direkten Faktor Xa-Inhibitor (Apixaban oder Rivaroxaban) behandelt werden, für die aufgrund lebensbedrohlicher oder nicht kontrollierbarer intrazerebraler Blutungen eine Aufhebung der Antikoagulation erforderlich ist, ein geringerer Nutzen vorliegt.
- Aufgrund der kurzen Studiendauer von 30 Tagen und einem unklaren Anteil an Patientinnen und Patienten mit abweichender Dosierung von Andexanet alfa von den Vorgaben der Fachinformation wird für die Aussagesicherheit ein Anhaltspunkt abgeleitet.
- Mortalität
- Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich in der Studie ANNEXA-I kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
- Morbidität - Invasive intrakranielle Eingriffe
- Für den Endpunkt invasive intrakranielle Eingriffe zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
- Morbidität - Funktionelle Beeinträchtigung (mRS)
- Für den Endpunkt funktionelle Beeinträchtigung, erhoben mittels mRS, zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
- Morbidität - Gesundheitszustand (EQ-5D-VAS)
- Es liegen insgesamt keine geeigneten Daten für den Gesundheitszustand, erhoben mittels EQ-5D VAS, vor.
- Nebenwirkungen - Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUEs)
- Für den Endpunkt schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUEs) zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Nachteil von Andexanet alfa gegenüber der Standardbehandlung.
- Im Detail zeigt sich zudem für die spezifischen UEs thrombotische Ereignisse (SUEs), ischämischer Schlaganfall (PT, SUEs) und Herzerkrankungen (SOC, SUEs) jeweils ein statistisch signifikanter Nachteil von Andexanet alfa gegenüber der individualisierten Therapie.
- Nebenwirkungen - Abbruch wegen unerwünschter Ereignisse (UEs)
- Für den Endpunkt Abbruch wegen UE zeigte sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
- Gesamtbewertung
- Für die Nutzenbewertung von Andexanet alfa zur Anwendung bei erwachsenen Patientinnen und Patienten, die mit einem direkten Faktor Xa (FXa)-Inhibitor (Apixaban oder Rivaroxaban) behandelt werden, wenn aufgrund lebensbedrohlicher oder nicht kontrollierbarer intrazerebraler Blutungen eine Aufhebung der Antikoagulation erforderlich ist, wurde die im Rahmen der bedingten Zulassung von der EMA beauflagte multizentrische, offene RCT ANNEXA-I zum Vergleich von Andexanet alfa mit der Standardbehandlung vorgelegt.
- Für den Endpunkt Gesamtüberleben zeigt sich in der Studie ANNEXA-I kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
- Für die Endpunktkategorie Morbidität zeigt sich für die Endpunkte invasive intrakranielle Eingriffe und funktionelle Beeinträchtigung, erhoben mittels mRS, jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen. Für den Endpunkt Gesundheitszustand (EQ-5D VAS) liegen keine geeigneten Daten vor.
- Für die Endpunktkategorie gesundheitsbezogene Lebensqualität wurden keine relevanten Endpunkte erhoben.
- In der Endpunktkategorie der Nebenwirkungen zeigt sich bei den Gesamtraten der schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse (SUEs) ein statistisch signifikanter Nachteil von Andexanet alfa gegenüber der individualisierten Therapie, der im Detail insbesondere thrombotische Ereignisse, ischämische Schlaganfälle und Herzerkrankungen umfasst. Für den Endpunkt Abbruch wegen UE zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
- In der Gesamtschau lässt sich auf Basis der Ergebnisse der Studie ANNEXA-I für keine Endpunktkategorie ein Zusatznutzen von Andexanet alfa gegenüber der individualisierten Therapie feststellen. Es zeigt sich hingegen für die Endpunktkategorie der Nebenwirkungen ein statistisch signifikanter Nachteil von Andexanet alfa bei den Gesamtraten der schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse (SUEs). Für die bedeutsamen, patientenrelevanten Endpunkte thrombotische Ereignisse, ischämischer Schlaganfall und Herzerkrankungen, die sämtlich über ihre eigenständige Patientenrelevanz hinaus grundsätzlich nicht nur zum Tod, sondern auch zu bleibenden funktionalen Beeinträchtigungen führen können, findet sich jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zum Nachteil von Andexanet alfa.
- In der vorliegenden Studie führte die Behandlung mit Andexanet nicht zu einer erhöhten Mortalität.
- Inwieweit es in der vorliegenden Studie zu einer erhöhten Morbidität kam, lässt sich anhand der hier eingeschränkten Datenbasis nicht beurteilen: Die modifizierte Rankin-Skala (mRS) ist nur ein grobes Maß und bildet aufgrund ihrer Skalierung patientenrelevante Unterschiede nicht hinreichend ab. Darüber hinaus ist die mRS ein Maß zur Beschreibung von Alltagseinschränkungen nach Schlaganfall, nicht jedoch zur Messung patientenrelevanter Symptome. Verwertbare Daten, z.B. mittels NIHSS, liegen jedoch nicht vor.
- Durch die höhere Rate der schwerwiegenden unerwünschter Ereignisse, die sich u. a. in ischämischen Schlaganfällen, thrombotischen Ereignissen und Herzerkrankungen zeigen, ergeben sich somit ausschließlich negative Effekte für Andexanet alfa, denen keine positiven Effekte gegenüberstehen.
- Der G-BA folgt dem Bewertungsergebnis des IQWiG aus der Dossierbewertung A25-87 vom 24. September 2025 und stellt gemäß § 5 Absatz 7 Nr. 6 AM-NutzenV fest, dass aufgrund des vorliegenden relevanten Nachteils bei gleichzeitiger Abwesenheit positiver Effekte auf Basis der vorliegenden Daten für Andexanet alfa gegenüber der individualisierten Therapie für Erwachsene, die mit einem direkten Faktor Xa-Inhibitor (Apixaban oder Rivaroxaban) behandelt werden, für die aufgrund lebensbedrohlicher oder nicht kontrollierbarer intrazerebraler Blutungen eine Aufhebung der Antikoagulation erforderlich ist, ein geringerer Nutzen vorliegt.
a2) Erwachsene, die mit einem direkten Faktor Xa-Inhibitor (Apixaban oder Rivaroxaban) behandelt werden, für die aufgrund lebensbedrohlicher oder nicht kontrollierbarer Blutungen (ausgenommen intrazerebrale Blutungen) eine Aufhebung der Antikoagulation erforderlich ist
- Ein Zusatznutzen von Andexanet alfa für Erwachsene, die mit einem direkten Faktor Xa-Inhibitor (Apixaban oder Rivaroxaban) behandelt werden, für die aufgrund lebensbedrohlicher oder nicht kontrollierbarer Blutungen (ausgenommen intrazerebrale Blutungen) eine Aufhebung der Antikoagulation erforderlich ist, ist nicht belegt.
Zugehörige Verfahren
| Andexanet alfa (2) | Ondexxya® | AstraZeneca GmbH | Aufhebung der medikamentösen Antikoagulation | 9.900–32.600 | 50% Zusatznutzen nicht belegt | |
| Andexanet alfa (1) | Ondexxya® | Portola Deutschland GmbH | Aufhebung der medikamentösen Antikoagulation |
0
4.200–27.600 |
100% Zusatznutzen nicht belegt aufgehoben |
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