Albutrepenonacog alfa (1) – Idelvion®
Hämophilie B
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.06.2016 – Zulassung: 11.05.2016 |
|---|---|
| Beschluss | 01.12.2016 aufgehoben |
| Wirkstoff | Albutrepenonacog alfa |
| Handelsname | Idelvion® |
| Pharm. Unternehmer | CSL Behring GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-227 |
| ATC-Code | B02BD33 Blutgerinnungsfaktoren (B02BD) |
| ICD-10 Codes (AIS) | D67Hereditärer Faktor-IX-Mangel |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I27821Hämophilie B |
| ORPHAcodes (AIS) | 98879Hämophilie B |
| DDD Tagesdosis | 400 E parenteral |
| Therapeutisches Gebiet | Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe Hämophilie (Hämophilie A / Hämophilie B) Orphan |
| Grund des Verfahrens |
Erstbewertung
Aufgehoben durch: Albutrepenonacog alfa (2) (07.04.2022) |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
|
Therapie und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten mit Hämophilie B (kongenitaler Faktor-IX-Mangel). Idelvion® kann bei allen Altersgruppen angewendet werden. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| Patienten aller Altersgruppen mit Hämophilie B (angeborener Faktor-IX-Mangel) zur Behandlung und Prophylaxe von Blutungen | – (Orphan Drug) |
Studien und Ergebnisse
|
Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
4 (SL654_2004, 3001, 3002 und 3003) |
|---|---|
|
Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
Single-Arm + sonstiger Vergleich |
|
Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
- Klinische Studien
- Der Bewertung des Zusatznutzens liegen die zulassungsbegründenden Studien CSL654_2004 (Phase-I/II), 3001 (pivotale Phase II/III) und 3002 (einarmige, pädiatrische Phase-III) zugrunde, sowie eine Zwischenauswertung der aktuell rekrutierenden Extensionsstudie 3003.
- Es handelt sich um offene, multizentrische, unkontrollierte Studien, in denen vorbehandelte männliche Hämophilie-B-Patienten (≤ 2 % endogener Faktor-IX-(FIX)- Aktivität) mit Albutrepenonacog alfa in der Prophylaxe und der Bedarfsbehandlung mit Albutrepenonacog alfa untersucht wurden.
Patienten mit Hämophilie B (kongenitaler Faktor-IX-Mangel)
- Zusammenfassend wird der Zusatznutzen von Albutrepenonacog alfa wie folgt bewertet: Für Patienten mit Hämophilie B liegt ein nicht quantifizierbarer Zusatznutzen vor.
- Aufgrund der methodischen Limitationen der Studie sowie der insgesamt eingeschränkten Evidenzgrundlage stuft der G-BA das Ausmaß des Zusatznutzens für Albutrepenonacog alfa auf Basis der Kriterien in § 5 Absatz 7 der AM-NutzenV unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung, der schriftlichen Stellungnahmen und der mündlichen Anhörung als nicht quantifizierbar ein.
- Mortalität
- In der Kategorie Mortalität sind keine Ereignisse aufgetreten.
- Morbidität
- Blutungen sind in Abhängigkeit von Ausmaß und Häufigkeit patientenrelevant. Der Morbiditätsendpunkt „Auftreten von Blutungen: Annualisierte Blutungsrate (ABR)“ wurde auf Grundlage behandlungsbedürftiger Blutungen unter dem Aspekt der Vermeidung von Blutungen erhoben.
- Die erhobenen ABR-Daten (Gesamt-ABR, AsBR, Annualisierte Gelenkblutungsrate) in der Prophylaxe sind sowohl für Kinder als auch für Jugendliche und Erwachsene gekennzeichnet durch eine hohe Variabilität unter den Patienten: Für Erwachsene liegt der Median (min; max) für den Endpunkt „Gesamt-ABR“ im 7-d-Dosisintervall zwischen 0 (0,0; 6,0) [Studie 3001] und 2,3 (0,0; 14,0) [Studie 2004]. Für Kinder < 12 Jahre wurde im 7-d-Dosisintervall ein Gesamt-ABR Median (min; max) von 3,1 (0,0; 10,7) ermittelt [Studie 3002, n=27].
- Ob diese Unterschiede patientenindividuelle Charakteristika (Krankheitsschwere) widerspiegeln oder Behandlungseffekte darstellen, kann nicht beurteilt werden. Belastbare Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens sind aus den Ergebnissen zur Morbidität nicht ableitbar.
- Die Operationalisierung und klinische Relevanz der im Rahmen der Studien erhobenen, vom pharmazeutischen Unternehmer als nicht-behandlungsbedürftig eingeordneten Blutungen ist unklar.
- Lebensqualität
- Für die Population Erwachsener und Jugendlicher wurde im Rahmen der Studien die Lebensqualität nicht erhoben.
- Für die Einschätzung der Lebensqualität bei Kindern ab 4 Jahren wurde in der Studie 3002 der Haemo-QoL in der jeweils altersspezifischen Fragebogenversion eingesetzt. Bei Kindern im Alter von 8-12 Jahren (n=7) nahm der mediane Haemo-QoL-Score (TTS) zu Studienende im Vergleich zu Baseline bei einer sehr breiten individuellen Veränderungsspanne [min -18,6; max 1,8] um 5,7 Prozentpunkte ab, was insgesamt auf eine leicht verbesserte Lebensqualität schließen lässt.
- Im Gegensatz dazu wurde in der Subgruppe der 4 bis 7-jährigen Studienteilnehmer (n=10) im Median eine Zunahme des haemo-QoL-TTS um 4,7 Prozentpunkte ermittelt; dieser wird aufgrund der Spannweite [min -23,1; max 25,0] insgesamt jedoch weder als Verbesserung, noch als Verschlechterung gewertet.
- Aufgrund fehlender Angaben zur klinischen Relevanzschwelle des Scores sind Aussagen zur klinischen Relevanz der Verbesserung nicht ableitbar. Eine statistische Testung der Veränderung zu Studienbeginn erfolgte nicht. Insgesamt kann damit keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens in der Kategorie Lebensqualität abgeleitet werden.
- Nebenwirkungen
- Endpunkte der Kategorie Nebenwirkungen wurden in allen vorgelegten Studien erfasst. Zu den studienübergreifend am häufigsten berichteten UE zählen Nasopharyngitits, Kopfschmerzen und Arthralgie.
- Die UE von besonderem Interesse (Thromboembolien und/oder Katheter-assoziierte Thrombosen, Infektionen an der Kathetereinstichstelle sowie das Auftreten von FIX-Hemmkörpern und Antikörpern gegen den Wirkstoff) sind in den zugrundeliegenden Studien 3001, 3002 und 3003 nicht aufgetreten.
- In der Studie 2004 wurden Antikörper gegen das CHO-Wirtszellprotein nicht erfasst. Generell wurden in die Studien zu wenige Patienten eingeschlossen, um seltene Ereignisse wie das Auftreten von Hemmkörpern zu erfassen. Zusammenfassend lassen sich Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens aus den Ergebnissen bei den Nebenwirkungen nicht ableiten.
- Fazit
- Aus den Ergebnissen zu Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und Nebenwirkungen der vorgelegten Studien lassen sich Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens von Albutrepenonacog alfa nicht ableiten.
- In den vorgelegten Studien konnte jedoch durch die Reduktion der erforderlichen Injektionsfrequenz kein Nachweis einer klinisch relevanten Verbesserung der Lebensqualität erbracht werden.
Zugehörige Verfahren
| Albutrepenonacog alfa (2) | Idelvion® | CSL Behring GmbH | Hämophilie B, kongenitaler Faktor-IX-Mangel | 560–720 | 100% Zusatznutzen nicht belegt Orphan (Umsatzgrenze) | |
| Albutrepenonacog alfa (1) | Idelvion® | CSL Behring GmbH | Hämophilie B |
0
580–660 |
100% nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen Orphan aufgehoben |
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