Vibegron (1) – Obgemsa®

Überaktive Blase

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.03.2025 – Zulassung: 27.06.2024
Beschluss 21.08.2025
Wirkstoff Vibegron
Handelsname Obgemsa®
Pharm. Unternehmer Pierre Fabre Pharma GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-1116
ATC-Code n.d.
ICD-10 Codes (AIS) N32.8Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Harnblase
Alpha-ID Codes (AIS) I86756Überaktive Harnblase
Therapeutisches Gebiet Krankheiten des Urogenitalsystems überaktive Blase (OAB)
Grund des Verfahrens Erstbewertung

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Obgemsa wird angewendet bei Erwachsenen zur symptomatischen Therapie bei überaktiver Blase (ÜAB-Syndrom).

Patientengruppe Indikation ZVT
Erwachsene mit überaktiver Blase Erwachsene mit überaktiver Blase

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
1 (RVT-901-3003)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
H2H vs. ZVT
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
nein

  • Klinische Studien
    • Die randomisierte, kontrollierte, doppelblinde, multizentrische Studie 3003 untersuchte die Gabe von Vibegron gegenüber Tolterodin bzw. Placebo bei Erwachsenen mit diagnostizierter überaktiver Blase.
    • Die randomisierte, kontrollierte, doppelblinde, multizentrische Studie 3004 untersuchte die Gabe von Vibegron gegenüber Tolterodin über 40 Wochen.

Erwachsene mit überaktiver Blase

  • Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Zusammengenommen wird festgestellt, dass für Erwachsene mit überaktiver Blase ein Zusatznutzen für Vibegron gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Tolterodin nicht belegt ist.
  • Mortalität
    • In den Studien 3003 und 3004 trat kein Todesfall auf.
  • Morbidität - Gesundheitszustand (EQ-5D VAS)
    • Für den Endpunkt Gesundheitszustand, erhoben mit der visuellen Analogskala (VAS) des EQ-5D, zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Morbidität - Symptomatik (Symptom Bother Score, PGI-Change, PGI-Severity und PGI-Control)
    • Für die Nutzenbewertung werden die Responderanalysen herangezogen, die eine Verbesserung abbilden.
    • Insgesamt zeigt sich für die Endpunkte jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Morbidität - Inkontinenz
    • Bei den Endpunkten Inkontinenz und Dranginkontinenz zeigt sich auf Basis der Mittelwertdifferenzen jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Vibegron im Vergleich zu Tolterodin.
    • Jedoch lässt sich aus den dazugehörigen Effektschätzern und zugehörigen 95 %-Konfidenzintervallen nicht ableiten, dass mit dem mittleren Unterschied von jeweils einer halben Inkontinenz-Episode zwischen den beiden Behandlungsarmen klinisch relevante Effekte vorliegen.
    • Diese Einschätzung erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass sich die Vorteile nicht in anderen patientenrelevanten Endpunkten wie der Miktionshäufigkeit, dem imperativen Harndrang oder der Nykturie widerspiegeln.
  • Morbidität - Dranginkontinenz
    • Bei den Endpunkten Inkontinenz und Dranginkontinenz zeigt sich auf Basis der Mittelwertdifferenzen jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Vibegron im Vergleich zu Tolterodin.
    • Jedoch lässt sich aus den dazugehörigen Effektschätzern und zugehörigen 95 %-Konfidenzintervallen nicht ableiten, dass mit dem mittleren Unterschied von jeweils einer halben Inkontinenz-Episode zwischen den beiden Behandlungsarmen klinisch relevante Effekte vorliegen.
    • Diese Einschätzung erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass sich die Vorteile nicht in anderen patientenrelevanten Endpunkten wie der Miktionshäufigkeit, dem imperativen Harndrang oder der Nykturie widerspiegeln.
  • Morbidität - Miktionshäufigkeit
    • Für die Endpunkte Miktionshäufigkeit, Imperativer Harndrang und Nykturie zeigt sich jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Morbidität - Imperativer Harndrang
    • Für die Endpunkte Miktionshäufigkeit, Imperativer Harndrang und Nykturie zeigt sich jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität
    • Die gesundheitsbezogene Lebensqualität wurde mit dem OAB-q LF erhoben.
    • Für die Nutzenbewertung werden die Responderanalysen herangezogen, die eine klinisch relevante Verbesserung abbilden.
    • Es zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
    • Dabei liegt eine Effektmodifikation durch das Merkmal „Alter“ vor: Für Personen ≥ 65 Jahre ergibt sich eine statistisch signifikante Verbesserung der Lebensqualität im Vibegron-Arm im Vergleich zum Tolterodin-Arm.
    • Für Personen < 65 Jahre zeigt sich weiterhin kein statistisch signifikanter Unterschied.
    • Diese Effektmodifikation spiegelt sich jedoch in keinen weiteren patientenrelevanten Endpunkten wider.
    • Zudem ist die medizinische Rationale für diese Altersgrenze unklar.
    • Insgesamt werden die Ergebnisse der beobachteten Effektmodifikation durch das Merkmal „Alter“ als nicht hinreichend angesehen, um in der Gesamtbewertung getrennte Aussagen zum Zusatznutzen für Personen < 65 Jahre und ≥ 65 Jahre abzuleiten.
  • Nebenwirkungen - Schwere unerwünschte Ereignisse (SUE), schwere UEs und Abbruch wegen UEs
    • Für die Gesamtraten der schwerwiegenden unerwünschte Ereignisse (SUE), schweren UEs und Abbruch wegen UEs zeigt sich jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
  • Gesamtbewertung
    • Es liegen die Ergebnisse der Studien 3003 und 3004 vor.
    • Für die Bewertung des Zusatznutzens wird ausschließlich die Teilpopulation betrachtet, die während der beiden Studien – und damit durchgängig über einen Zeitraum von 52 Wochen – mit Vibegron oder Tolterodin behandelt wurde.
    • In den Studien traten keine Todesfälle auf.
    • Für die Endpunktkategorie der Morbidität zeigt sich für die Endpunkte Gesundheitszustand (EQ-5D VAS), Symptomatik (erhoben mittels Symptom Bother Score, PGI-Change, PGI-Severity und PGI-Control), Miktionshäufigkeit, Imperativer Harndrang und Nykturie jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
    • Für die Endpunkte Inkontinenz und Dranginkontinenz ergibt sich auf Basis der Mittelwertdifferenzen jeweils ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil von Vibegron im Vergleich zu Tolterodin.
    • Die Reduktion um eine halbe Inkontinenz-Episode pro Tag wird jedoch nicht als klinisch relevanter Vorteil bewertet.
    • Diese Einschätzung erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass sich die Vorteile nicht in anderen patientenrelevanten Endpunkten wie der Miktionshäufigkeit, dem imperativen Harndrang oder der Nykturie widerspiegeln.
    • Für die Endpunktkategorie der gesundheitsbezogenen Lebensqualität, erhoben über den OAB-q LF, zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
    • Dabei liegt eine Effektmodifikation durch das Merkmal „Alter“ vor.
    • Für Personen ≥ 65 Jahre ergibt sich eine statistisch signifikante Verbesserung der Lebensqualität zugunsten von Vibegron gegenüber Tolterodin.
    • Die Ergebnisse der beobachteten Effektmodifikation durch das Merkmal „Alter“ werden jedoch nicht als hinreichend angesehen, um in der Gesamtbewertung getrennte Aussagen zum Zusatznutzen für Personen < 65 Jahre und ≥ 65 Jahre abzuleiten.
    • Für die Endpunktkategorie der Nebenwirkungen zeigt sich in den Gesamtraten der schwerwiegenden unerwünschte Ereignisse (SUE), schweren UEs und Abbruch wegen UEs jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
    • Im Detail zeigt sich für das UE Mundtrockenheit ein statistisch signifikanter Vorteil von Vibegron im Vergleich zu Tolterodin.
    • In der Gesamtschau der Ergebnisse in der Kategorie Nebenwirkungen wird kein Zusatznutzen von Vibegron im Vergleich zu Tolterodin abgeleitet.
    • Zusammengenommen wird festgestellt, dass für Erwachsene mit überaktiver Blase ein Zusatznutzen für Vibegron gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt ist.

Zugehörige Verfahren

Vibegron (1) Obgemsa® Pierre Fabre Pharma GmbH Krankheiten des Urogenitalsystems Überaktive Blase 587.900–1.270.000 100% Zusatznutzen nicht belegt


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