Talimogen laherparepvec (1) – Imlygic®

Melanom, Stadium IIIB, IIIC, IVMI1a

Steckbrief

Start des Verfahrens 15.06.2016 – Zulassung: 16.12.2015
Beschluss 15.12.2016
Wirkstoff Talimogen laherparepvec
Handelsname Imlygic®
Pharm. Unternehmer Amgen GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-237
ATC-Code L01XL02 ANDERE ANTINEOPLASTISCHE MITTEL (L01X)
ICD-10 Codes (AIS) C43.0Bösartiges Melanom der Lippe, C43.1Bösartiges Melanom des Augenlides, einschließlich Kanthus, C43.2Bösartiges Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges, C43.3Bösartiges Melanom sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Gesichtes, C43.4Bösartiges Melanom der behaarten Kopfhaut und des Halses, C43.5Bösartiges Melanom des Rumpfes, C43.6Bösartiges Melanom der oberen Extremität, einschließlich Schulter, C43.7Bösartiges Melanom der unteren Extremität, einschließlich Hüfte, C43.8Bösartiges Melanom der Haut, mehrere Teilbereiche überlappend, C43.9Bösartiges Melanom der Haut, nicht näher bezeichnet
Alpha-ID Codes (AIS) I111156Malignes Melanom der behaarten Kopfhaut, I111633Malignes Melanom des Ohres und des äußeren Gehörganges, I18282Malignes Melanom, I18791Malignes Melanom des Augenlids, I3412Malignes Melanom der Lippe, I3416Malignes Melanom des Gesichts, I96395Malignes Melanom des Rumpfes a.n.k., I96441Malignes Melanom der oberen Extremität a.n.k., I96442Malignes Melanom der unteren Extremität a.n.k.
DDD Tagesdosis 0.14 E parenteral
Therapeutisches Gebiet Onkologische Erkrankungen Melanom (MA)
Grund des Verfahrens Erstbewertung
Regulatorischer Status ATMP
Besonderheit ZVT-Änderung

Anwendungsgebiet des Beschlusses

IMLYGIC® ist indiziert zur Behandlung von Erwachsenen mit nicht resezierbarem, lokal oder entfernt metastasiertem Melanom (Stadium IIIB, IIIC und IVM1a) ohne Knochen-, Hirn-, Lungen- oder andere viszerale Beteiligung (siehe Abschnitte 4.4 und 5.1).

Patientengruppe Indikation ZVT
1a) Nicht vorbehandelte Erwachsene mit nicht resezierbarem, lokal oder entfernt metastasiertem BRAF-V600-mutierten Melanom (Stadium IIIB, IIIC und IVM1a) ohne Knochen-, Hirn-, Lungen- oder andere viszerale Beteiligung Vemurafenib oder Vemurafenib in Kombination mit Cobimetinib oder Dabrafenib in Kombination mit Trametinib
1b) Nicht vorbehandelte Erwachsene mit nicht resezierbarem, lokal oder entfernt metastasiertem BRAF-V600-wildtyp Melanom (Stadium IIIB, IIIC und IVM1a) ohne Knochen-, Hirn-, Lungen- oder andere viszerale Beteiligung Pembrolizumab oder Nivolumab
2) Vorbehandelte Erwachsene mit nicht resezierbarem, lokal oder entfernt metastasiertem Melanom (Stadium IIIB, IIIC und IVM1a) ohne Knochen-, Hirn-, Lungen- oder andere viszerale Beteiligung Patientenindividuelle Therapie

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
0 (Daten nicht akzeptiert)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
Daten nicht akzeptiert (Dossier: H2H vs. ZVT)
Grund für Patientengruppenbildung (G-BA) Vorbehandlung, Genetik/Mutationstyp
ZVT-Änderung 29.11.2016 – nach Dossiereinreichung, Stellungnahmeverfahren; neuer Therapiestandard (EBM)

  • Klinische Studien
    • Gegenstand dieser Studie war die Untersuchung der Wirksamkeit und Sicherheit der intraläsionalen Behandlung mit Talimogen laherparepvec im Vergleich zu subkutan angewendetem Granulozyten-Makrophagen-koloniestimulierender Faktor (GM-CSF) bei Patienten mit nicht-resezierbarem Melanom.
    • Die vorgelegten Auswertungen sind beschränkt auf die Teilpopulation der Studienpatienten im Stadium IIIB, IIIC und IVMIa, für welche auch in der Folge eine Zulassung erteilt wurde.

a) Nicht vorbehandelte Patienten mit einem BRAF-V600-mutierten Tumor

  • Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Weder für nicht-vorbehandelte Patienten mit BRAF-V600-mutiertem Tumor, noch für Patienten mit BRAF-V600-wildtyp Tumor sind auf Grundlage der vorgelegten Studie vergleichende Aussagen zum Zusatznutzen gegenüber der jeweiligen vom G-BA bestimmten zweckmäßigen Vergleichstherapie, Vemurafenib beziehungsweise Ipilimumab, möglich.
  • Auch ein deskriptiver Vergleich der Ergebnisse der Studie OPTiM mit verschiedenen pivotalen Studien zu im Anwendungsgebiet zugelassenen und in der Therapie gebräuchlichen Wirkstoffen ist nicht adäquat.
  • Unter Berücksichtigung der verfügbaren zielgerichteten Therapieoptionen zur Behandlung der unterschiedlichen Patientenpopulation innerhalb der Indikation, ist es in der Gesamtschau daher für keine der beiden Teilpopulation möglich einen Zusatznutzen gegenüber den nach derzeit anerkanntem Stand der medizinischen Erkenntnisse zweckmäßigen Therapien im Anwendungsgebiet festzustellen.

b) Nicht vorbehandelte Patienten mit einem BRAF-V600-wildtyp Tumor

  • Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Weder für nicht-vorbehandelte Patienten mit BRAF-V600-mutiertem Tumor, noch für Patienten mit BRAF-V600-wildtyp Tumor sind auf Grundlage der vorgelegten Studie vergleichende Aussagen zum Zusatznutzen gegenüber der jeweiligen vom G-BA bestimmten zweckmäßigen Vergleichstherapie, Vemurafenib beziehungsweise Ipilimumab, möglich.
  • Auch ein deskriptiver Vergleich der Ergebnisse der Studie OPTiM mit verschiedenen pivotalen Studien zu im Anwendungsgebiet zugelassenen und in der Therapie gebräuchlichen Wirkstoffen ist nicht adäquat.
  • Unter Berücksichtigung der verfügbaren zielgerichteten Therapieoptionen zur Behandlung der unterschiedlichen Patientenpopulation innerhalb der Indikation, ist es in der Gesamtschau daher für keine der beiden Teilpopulation möglich einen Zusatznutzen gegenüber den nach derzeit anerkanntem Stand der medizinischen Erkenntnisse zweckmäßigen Therapien im Anwendungsgebiet festzustellen.

c) Vorbehandelte Patienten

  • Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
  • Der in der Zulassungsstudie OPTiM verwendete Komparator GM-CSF ist des Weiteren auch kein Bestandteil einer patientenindividuellen Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes.
  • Die Studie kann daher auch nicht für die Bewertung des Zusatznutzens von Talimogen laherparepvec bei vorbehandelten Patienten mit malignem Melanom herangezogen werden.
  • Es liegt keine Zulassung für ein Arzneimittel mit dem Wirkstoff GM-CSF vor, weder für die vorliegende Indikation noch im Allgemeinen.
  • GM-CSF ist derzeit kein Standard in der Versorgung und war es auch zum Zeitpunkt der Studiendurchführung nicht.
  • Auch die im Rahmen des Zulassungsverfahrens bei der EMA konsultierten Experten äußerten sich kritisch zum gewählten Komparator.
  • Somit ist es auch für vorbehandelte Patienten nicht möglich einen Zusatznutzen gegenüber den nach derzeit anerkanntem Stand der medizinischen Erkenntnisse zweckmäßigen Therapien im Anwendungsgebiet festzustellen.

Zugehörige Verfahren

Talimogen laherparepvec (1) Imlygic® Amgen GmbH Onkologische Erkrankungen Melanom, Stadium IIIB, IIIC, IVMI1a 375–620 100% Zusatznutzen nicht belegt


<< Liste aller Beschlüsse